Bürgerbeteiligung im formalen Planungsverfahren Bebauungsplan „Nobelstraße“?

Die städtischen „Groß-Biestow-Pläne“ beginnen nun mit dem Bebauungsplan „Nobelstraße“, südliche Stadtausfahrt L 132. Der erste Schritt ist der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan. Man kann es auch einfach Aufgabenstellung nennen, die durch die Bürgerschaft beschlossen wird. Inhaltlich erarbeitet diesen das Stadtplanungsamt, den sie hier nachlesen können: AufstellungNobel1-17

Zunächst durchläuft aber der Aufstellungsbeschluss die politischen Gremien sowie verschiedene Ausschüsse und betroffene Ortsbeiräte. Am Ende tagt in diesem Fall die Bürgerschaft am 1.2.2017 und beschließt mehrheitlich, ob ein Bebauungsplan „Nobelstraße“ aufgestellt wird. Soweit ist alles in Ordnung, wenn nicht die fehlende öffentliche, zeitgerechte und transparente Beteiligung der Öffentlichkeit wäre: die mehrfach seit Mai 2015 vom Amtsleiter Herrn R. Müller angekündigten, versprochenen und im letzten Stadtanzeiger 2016 schriftlich für den 3. Januar 2017  angekündigten und offenzulegenden Gutachten zu Verkehrs- und Naturschutzuntersuchungen im Raum Biestow werden erneut verschoben. Der 27.01.2017 wird schriftlich benannt!  Da sind alle Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit gelaufen.

Ach, noch etwas zum Verfahren mit der Bekanntmachung der Sitzungstermine. Die Termine werden nur schleppend und für den Nutzer „verwirrend“ bekanntgegeben. Zum Bau- und Planungsausschuss existiert derzeit kein Hinweis. Wollte man dann einen Ausschuss zum Aufstellungsbeschluss „Nobelstraße“ aufsuchen, dann muss man sich am 11.01.2017 „dreiteilen“.

Und das Ende vom Lied: am Ende eines Prozesses muss man sich dann als Bürger von den Stadtvertretern den Vorwurf anhören: „Wir haben doch alles öffentlich besprochen. Warum sind Sie nicht zu uns gekommen?“ Ist das die gemeinte Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe?

Für den Verein Christiane Müller

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