Einladung zur 9.Bürgerinformationsveranstaltung

Am 04.11.2019 möchten wir Sie in der Zeit von 18:30 – 20:30 Uhr im Rahmen unserer Bürgerinformationsveranstaltung im Bauernhaus Biestow u.a. über die bevorstehende Auslegung des Bebauungsplanes zum „Wohngebiet Kiefernweg“ und die damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes, den Stand der Arbeit des Biestow-Beirates sowie über den Leitfaden zur Bürgerbeteiligung in der Hansestadt Rostock informieren.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen, Ihr Interesse und Ihre Fragen.

Ein Jungstorch im Biestower Nest verstorben

Am 16.07.2019 wurde festgestellt, dass ein Jungstorch offensichtlich erkrankt war. Hilfe war organisiert, doch leider zu spät. Das Storchenjunge war aus dem Nest gefallen. Die sich dabei zugezogenen Verletzungen führten dazu, dass das Junge in der Tierklinik erlöst werden musste. Nun drücken wir den verbliebenen zwei Jungstörchen die Daumen für eine gute Entwicklung.

Jungstörche in Biestow wurden beringt

Am 24.06.2019 haben Aktive des NABU M-V unter Leitung des Weißstorchbeauftragten Dr. Stefan Kroll auch die Jungstörche in Biestow beringt. Alle drei sind wohlauf und auch der Nachzügler hat sichtbar zugelegt, so dass die Prognosen gut stehen, dass alle drei im August in die Ferne ziehen können.

Die Witterung und ein gutes „Mäusejahr“ sorgen für ein gutes Nahrungsangebot in der Biestower Feldflur, auch wenn die Wasserstände in den Mulden und Söllen äußerst niedrig sind.

Unser Verein ist mit der Geschichtswerkstatt gestartet

Am vergangenen Mittwoch, den 15.05.2019 trafen sich Geschichtsinteressierte unseres Vereins, um mit der Arbeit an der Chronik fortzufahren und auch das Projekt eines „Geschichtsflyers“ für Biestow voranzubringen. Für das Projekt haben wir beim Ortsbeirat Biestow einen Antrag auf Zuwendung aus dem Ortsbeiratsbudget gestellt, der befürwortet wurde. Nun geht es erst einmal in die Phase der Datensammlung, -auswahl und -bewertung, um dann in kreativer Arbeit einen Flyer zu fertigen. Wer Lust hat, daran mitzuwirken, ist herzlich dazu eingeladen.

Am 19.03.2019 kehrt der erste Storch nach Biestow zurück

Heute um 18:05 Uhr wurde die Rückkehr des ersten Weißstorches auf dem Biestower Nest beobachtet. Wie der Storchenbetreuer Herr Dr. Kroll mitteilte, wird es sich aller Voraussicht nach um das Männchen des vergangenen Jahres handeln. Wir sind gespannt, wie es sich hinter der Kirche weiterentwickelt.

Rostock wächst – wie genau?

Die Verwaltungsspitzen und andere „Influencer“ der öffentlichen Meinung lassen seit längerer Zeit keine Gelegenheit aus, immer und immer wieder den Slogan „Rostock wächst“ in die Hirne der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger zu hämmern.

Letztlich soll die stadteigene Bevölkerungsprognose, die durch die „Festlegung des Oberbürgermeisters zur verbindlichen Planungsgrundlage“ gemacht wurde und die ein Anwachsen der Bevölkerung auf 219.323 Personen im Jahre 2025 und auf 230.945 Personen bis zum Jahr 2035 vorsieht, als Faktum etabliert werden. Demnach müsste, um das Nahziel „219.323 Personen im Jahre 2025“ zu erreichen, ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2025 die Bevölkerung jedes Jahr um 1350 Personen anwachsen.

Die Realität sieht anders aus: der Bevölkerungszuwachs im Jahr 2018 betrug lediglich 569 Personen – und dieser Zuwachs ist ausschließlich durch den Zuzug von 730 Ausländern zustande gekommen (vermutlich überwiegend Arbeitsmigranten aus Polen, Rumänien und der Ukraine auf den zahlreichen Baustellen im Stadtgebiet). Damit resultiert im dritten Jahr in Folge der Bevölkerungszuwachs ausschließlich aus dem Zuzug von Ausländern – Tendenz deutlich abnehmend!

Das Nahziel für 2025 wäre jetzt nur noch zu erreichen, wenn in den nächsten sieben Jahren jedes Jahr knapp 1.500 Personen nach Rostock ziehen würden. Wenn man von der Entwicklung der letzten Jahre ausgeht, ist diese Zahl völlig unrealistisch! Eher ist zu erwarten, dass in absehbarer Zeit die Bevölkerungszahl wieder abnimmt.

Quelle: https://rathaus.rostock.de/Statistik/Stadtbereichskatalog/atlas.html

10.01.2019 – Klärschlammverbrennungsanlage in Rostock-Bramow: wie nachhaltig kann ein derartiges Projekt sein?

Klärschlammverbrennung – ist das nachhaltig und unschädlich und dann mitten in der Stadt Rostock? Die Medien berichteten bereits. So richtig öffentlich ist das Thema jedoch nicht gemacht worden. Die Bürgerschaft soll über die Errichtung einer derartigen Klärschlammverbrennungsanlage wahrscheinlich Ende Januar 2019 beschließen. Nach Ansicht des Vereins Pro recycling e.V. Rostock besteht eine Alternative zur Verbrennung, die Sie gern auf folgenden Links nachlesen können.

Info Klärschlammverbrennung 1      Zukunft Klärschlammverbrennung 2

Weiter dazu heißt es vom Verein: „Eine zentrale Klärschlammverbrennungsanlage mitten in der Rostock, die Klärschlämme aus bislang 16 Wasser- und Abwasser-Zweckverbänden, verteilt über fast ganz Mecklenburg, verbrennen soll. Investitionsumfang geschätzt 50 Mio. €, die letztendlich die Bürger zu bezahlen haben. Vorbereitet seit 2002, dem Landes-Umweltministerium bereits 2006 vorgestellt (und von diesem offenbar gebilligt), kommen jetzt, seit dem Spätsommer 2017, einige Details ans Tageslicht. Es fehlt jeder Ansatz einer Ökobilanz, obwohl diese angesichts des unvernünftig groß erscheinenden Transport- und Trocknungsaufwandes unversichtbar sein sollte.
Mehr Informationen zum Vorhaben und über mögliche Alternativen finden Sie auf

Auf der Seite der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/phosphor-aus-abwasser-gewinnen-459418 heißt es am 18.01.2017 (hier nur ausschnittsweise): „… Der andere Entsorgungsweg von Klärschlamm ist die Verbrennung. Die Asche wird im Straßenbau verwendet oder schlichtweg als Abfall deponiert. Alle diese Entsorgungswege sind nicht nachhaltig: Die Umweltbelastung ist hoch. Wertvolle im Abwasser und Klärschlamm enthaltene Stoffe werden „verschleudert“. Dies gilt besonders für das Phosphor. Statt diese Ressource zurückzugewinnen und wiederzuverwerten, wird sie vernichtet. Die Neuordnung der Klärschlammverwertung stellt nunmehr verbindlich die Weichen für eine Orientierung auf den Grundsatz der Nachhaltigkeit … Ohne Phosphor können Organismen nicht aufgebaut werden und funktionieren. Bei Menschen und Tieren gilt dies beispielsweise für die DNA – die Trägersubstanz der Erbinformationen –, aber auch für Knochen und Zähne. Pflanzen verkümmern, wenn sie nicht genügend Phosphate aufnehmen können. Phosphor ist für die Herstellung von Düngemitteln unersetzlich. Deshalb ist dieser Rohstoff sehr wichtig, weil er weltweit dazu beiträgt, die Ernährung zu sichern… In Deutschland macht man sich schon seit Jahren Gedanken, wie Phosphor über sogenannte sekundäre Quellen erschlossen werden könnte. Die Rückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm spielt hierbei eine herausragende Rolle, um Deutschland unabhängiger von Importen zu machen. Denn aus den Phosphaten, die in kommunalen Abwässern und Klärschlämmen enthalten sind, könnte rein rechnerisch mehr als die Hälfte des landwirtschaftlichen Bedarfs an Phosphor gedeckt werden… Die neue Verordnung zur Neuregelung der Klärschlammverwertung verpflichtet die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen zur Rückgewinnung von Phosphor. Klärwerke, die ab einer Größe für 50.000 Einwohnern ausgelegt sind, müssen innerhalb der nächsten 15 Jahre technologisch so umrüsten, dass sie Phosphor zur Weiterverwertung herausfiltern. Damit wird die Ausbringung von Klärschlamm in den Boden zu Düngezwecken erheblich eingeschränkt oder beendet… Mit der Neuordnung der Klärschlammverwertung hat die Bundesregierung einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages abgearbeitet. Darin heißt es: „Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen.“

Kommen Sie am 10.01.19 um 18:00 Uhr in das Freizeithaus der Borwinschule (Am Kabutzenhof 8) zur öffentlichen Infoveranstaltung (hier zur Einladung zur Einwohnerversammlung).

Wir wünschen Ihnen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2019

Es ist ruhig geworden in den letzten Tagen. Trotz aller Dynamik rund um den Alltag, um Geschenke oder auch um den Festtagsbraten sind es gerade die letzten Tage im Jahr, die uns innehalten lassen. In Ruhe kann man den Gedanken nachhängen um die Gesundheit (sowohl die eigene als auch die der nahen Freunde und Verwandten), um Probleme (die ungelöst weiter vor uns liegen) oder auch um das Schöne (mal ein Buch lesen, ein Märchen schauen, mit den Kindern oder Enkeln etwas basteln oder spielen).Vielleicht aber auch einfach nur füreinander da sein, weil Zeit dafür zu knapp bemessen war.

Wir nutzen die Zeit der Tage „zwischen den Jahren“, um Kraft für uns zu sammeln. Bleiben Sie weiterhin immer schön neugierig und begleiten uns auch 2019 auf unserem Weg.

Klaus-Peter Müller

Die Hanse- und Universitätsstadt erwirbt in Biestow-Ausbau Flächen im Wert von ca. 3 Mio EUR

Die Bürgerschaft Rostocks soll am 14.11.2018 über eine Ausgabe von knapp über 3 Mio EUR beschließen, um einen „Vermögensgegenstand zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ zu erwerben. „Der Ankauf der Fläche dient zur Flächenbevorratung für die weitere Entwicklung von Wohnungsbaustandorten und soll eine Schlüsselrolle als Ersatzfläche für landwirtschaftliche Versuchsflächen der Universität einnehmen, die gemäß geltendem Flächennutzungsplan als Erweiterung des B-Planes 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu Wohnbauland zu entwickeln sind.“

So heißt es im Amtsdeutsch. Ehemalige volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen privatisiert werden. Ein gutes Recht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wenn es um die „Weiterentwicklung“ des Wohnungsbaus in der Biestower Feldflur geht.

„Die süd- und östlich angrenzenden Grundstücksbereiche werden durch den Ankauf bedarfsgerecht arrondiert. Die umfassende eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt der Stadt wird damit als Voraussetzung für die Planrealisierung gewährleistet.“

Spannend dabei nur: „Auf Grund des begründeten Erwerbsinteresses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verzichtet die Eigentümerin ausnahmsweise auf eine Ausschreibung, wenn der Kauf zeitnah erfolgt.“ Keine Ausschreibung? Über die Flächengröße kann man nur spekulieren. Aber ein Quadratmeterpreis von 50 – 100 EUR für Ackerland, welches derzeit unerschlossen ist, scheint bei der Summe „sachgerecht“. Die Bürgerschaftsmitglieder können ja nachfragen, wie sich die Summe zusammensetzt.

Hier finden Sie den kompletten Sachverhalt einer Beschlussvorlage des Finanzausschusses