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Wäre Monika ein Auto

Wäre Monika ein Auto, dann hätte er sie nicht bedrängt. Aber sie ist ein Mensch.

Was ist geschehen?

Im Vorfeld

Der für den erlaubten Verkehr unzureichende Damerower Weg zwischen Biestower Damm und Satower Straße wurde im Oktober 2024 durch die Straßenverkehrsbehörde- und baulastträger der Hansestadt Rostock mit den Straßenverkehrszeichen 260 „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“, mit dem Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h, mit dem Zeichen 286 Eingeschränktes Haltverbot, mit dem Zeichen 357 Sackgasse mit darüber befindlichen Piktogramm Fahrrad und Mensch ausgestattet. Obwohl die sehr vielen Verkehrsschilder nicht da stehen, wo jeder sie erwarten könnte, können sie trotzdem bei Gehgeschwindigkeit gesehen und gedeutet werden.

Warum wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch für Rad- und Gartenverkehr angeordnet?

Die Abteilungsleiterin Verkehrsbehördliche Aufgaben, Ellen Eger, begründet dies folgendermaßen:

„Die Straße Damerower Weg ist in einem schlechten Zustand. Besonders der Bereich zwischen dem Biestower Damm und der Neuen Reihe ist nach reichlich Niederschlag mit Pfützen und Unebenheiten versehen. Dies erschwert die Befahrung der Straße. Besonders für Radfahrer ist die Befahrung dadurch erschwert. Mithin ist die Fahrbahn sehr eng, sodass Begegnungsverkehr ohne Ausweichstellen schlecht stattfinden kann.

Weiterhin findet in diesem Bereich des Damerower Weges viel Fuß- und Radverkehr statt. Besonders in den Sommermonaten findet auf diesem Teil der Straße Gartenverkehr statt, welcher die schlechten Bedingung der Straße verstärkt.

Um keine Unfälle zu erzeugen und alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu schützen, wurde einen Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h vorgenommen.“ (Originaltext incl. Rechtschreibfehler)

dav


Das Geschehen

Tatort: Damerower Weg in Fahrtrichtung Neuer Friedhof vom Biestower Damm aus. Am 17.08.2025 gegen 12 Uhr überholte ein dunkelgrauer leicht eingestaubter Mercedes E220 CDI in Höhe Eingang Reiterhof unter Missachtung aller gebotenen Vor- und Rücksicht Monika auf dem einspurigen Fahrrad. Wenige Meter weiter, vor der Durchfahrtbeschränkung, stellte sich der Mercedes auf das Straßenbegleitgrün. (In die Straße einfahren, um dort zu parken ist kein Anliegergebrauch). Auf die Frage, ob er denn die Straßenverkehrsschilder am Beginn der Straße, insbesondere das 10 km/h- Schild nicht gesehen habe, gab es sogleich einen verbalen Angriff auf Monika. Seine Auffassung: Sie hätte ihn absichtlich behindert und quasi blieb ihm gar nichts anderes übrig, als sie unter Inkaufnahme der Schädigung zu überholen. Verkehrshindernis ist, wer bei erlaubten 10 km/h schon 20 km/h fährt? Oder wer hat ihm ins Ohr geflüstert, dass Fahrräder unisono Verkehrshindernisse und nicht Verkehrsteilnehmer sind? Obwohl der asphaltierte Bereich in diesem Abschnitt nur ca. 3,40 m breit ist und demzufolge ein regelkonformes Überholen unmöglich ist, meinte er uneinsichtig, dass sich Monika zu breit mache. Dabei war sie höchstens halb so breit wie der Mercedes. Leidet er an kognitiver Verzerrung?

Wäre die lebenserfahrene Monika doch nur ein flottes Auto gewesen und mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren, dann wäre der Mercedes nicht auf diese abstruse Idee gekommen.

Die Behörden meinen, Schilder aufstellen und Fahrrädern niedrige Geschwindigkeiten zu gebieten oder gar gleich Fahrrad fahren zu verbieten, löse Probleme. Was würde Albert Einstein sagen? „Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“

Ignoranz ist die Kunst mit offenen Augen nicht sehen zu wollen. © K. Weber

Gartenverkehr“ (Foto von Sergej Warkentin auf Unsplash)

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