Wichtig – es geht mal wieder um „Groß Biestow“

Passend zum letzten Blog-Beitrag:

Frau Chris Günther hat für die CDU-Fraktion der Bürgerschaft für die kommende Sitzung des Ortsbeirats Biestow eine Nachtragstagesordnung mit einem neuen Tagesordnungspunkt veranlassst, weil sie mit „besonderer Dringlichkeit“ einen Prüfauftrag an die Fachämter – unter Einbeziehung der WIRO – auslösen möchte.

Geprüft werden soll, ob sich die unbebaute Biestower Feldflur als „Potenzialfläche“ für eine Bebauung mit „besonders familiengerechten Wohnformen wie Einfamilien-, Reihen- und kleinere Mehrfamilienhäuser“ eignet. Die WIRO soll einbezogen werden, weil sie dort noch reichlich Ackerland besitzt. Tatsächlich geht es im Antrag auch ausschließlich um Flächen, die sich im Eigentum der WIRO befinden. Im obigen Kartenauszug sind die WIRO-Flurstücke rot dargestellt, die angrenzenden blauen Flächen gehören der Stadt und die gelben Flächen sind Landeseigentum. Der Rest ist Privateigentum.
(Kartenhintergrund: Webkarte des BKG – © GeoBasis-DE / BKG 2026)

Die Nachtragstagesordnung können Sie hier einsehen und die Vorlage für den Prüfauftrag finden Sie hier. Der Ortsbeirat Biestow soll jetzt zu diesem Prüfauftrag Stellung beziehen, damit die Bürgerschaft möglichst schon in der Sitzung am 13. Mai den Antrag beschließen kann!

In der kommenden Ortsbeiratssitzung ist also reichlich Zündstoff vorhanden und es wäre sicherlich von Vorteil, wenn eine breite Öffentlichkeit der Sitzung beiwohnen würde (21.04., 19:00 Uhr, Beratungsraum Stadtamt Südstadt, Charles-Darwin-Ring 6).

Grundsätzlich ist es bereits eine Zumutung, eine solche Vorlage mit angeblicher Dringlichkeit in eine Nachtragstagesordnung einzubringen. Bleibt zu hoffen, dass der Ortsbeirat die Vorlage entweder ablehnt oder zumindest vertagt, um sich vorher vernünftig beraten und seine Entscheidung anschließend plausibel begründen zu können – und dass die nachfolgenden Gremien diesem Beispiel folgen werden.

Wer hat Interesse an Bauland?

Farbige Liegenschaftskarte
Amtliche Liegenschaftskarte von Biestow und Papendorf, Stand 05.04.2026
Quelle: Geowebdienst „INSPIRE-WFS MV Flurstücke/Grundstücke ALKIS“ des LAiV M-V
© GeoBasis-DE/M-V 2026
(hier ein Ausschnitt mit 1341 (Teil-)Flurstücken nebst textlichen Ergänzungen, den Umringslinien der beiden B-Plangebiete „Wohngebiet Nobelstraße“ und „Am Schwanen-Soll“ sowie der Stadtgrenze, koloriert nach dem Vier-Farben-Satz).

Seit einiger Zeit kann man sich die aktuelle amtliche Parzellierung der Baugrundstücke der beiden B-Plangebiete „Am Schwanen-Soll“ (Papendorf) und „Wohngebiet Nobelstraße“ (Hanse- und Universitätsstadt Rostock) im Geodatenportal gaia-mv ansehen. Auf Papendorfer Seite fehlt allerdings noch das Flurstück für die verkehrliche Anbindung an die Nobelstraße. Dieses Anbindung verläuft quer durch die im Jahr 2002 nach Naturschutzrecht realisierte Kompensationsmaßnahme Nr. 944 (die Bedienung dieses Kartenportals über den Gastzugang ist etwas hakelig).

Die Gemeinde Papendorf hat ihren Bebaungsplan inzwischen zwar als Satzung beschlossen, rechtskräftig ist er allerdings bislang wegen der fehlenden öffentlichen Bekanntmachung noch nicht. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird wohl erst im Spätsommer über den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Rostocker Teil beraten.

Gleichwohl sind die Investoren bzw. die Kommunen bemüht, schon jetzt Interessenten für die Baugrundstücke zu akquirieren. Die Gemeinde Papendorf hat dazu ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Der Bürgermeister der Gemeinde will „die eingegangenen Interessenbekundungen […] gesammelt an die jeweiligen Investoren der Wohngebiete weiterleiten“. Und die OSPA, als Investor im Rostocker Teil, wird am 17. und 18. April ein Immobilienforum veranstalten, bei dem „exklusive Infos zum Bauprojekt »Biestow«“ geboten werden. Vermutlich wird man dort ebenfalls sein Interesse an einem Baugrundstück bekunden dürfen.

Da sich Preise bekanntlich aus Angebot und Nachfrage ergeben, und da die Anzahl der Baugrundstücke sehr begrenzt ist, wird wohl die Menge der Interessenbekundungen über die endgültigen Grundstückspreise entscheiden.

Derzeit liegt auf Papendorfer Seite der Quadratmeterpreis der noch vorhandenen Ackerfläche nach amtlicher Bodenrichtwertkarte bei 3 Euro. Auf Rostocker Stadtgebiet lag der Quadratmeterpreis des Ackers zum Stichtag 01.01.2024 noch bei 3,60 Euro, aktuell (Stichtag 01.01.2026) wird die B-Planfläche in der amtlichen Bodenrichtwertkarte als Bauerwartungsland geführt mit einem Quadratmeterpreis von 50 Euro. Da die amtlichen Bodenrichtwerte aus den vergangenen Grundstücksgeschäften und den dabei erzielten Preisen abgeleitet werden, dürften die 50 Euro der „Einkaufspreis“ gewesen sein, zu dem die OSPA die Grundstücke erworben hat.
Zum Vergleich: Die WIRO hat Anfang der 2000er-Jahre für das Ackerland im späteren B-Plangebiet „Kiefernweg“ nur ca. 6,65 Euro bezahlt. Aktuell liegt dort der Quadratmeterpreis bei 390 Euro und es sind noch reichlich Parzellen frei, z. B. im Eikholt, an der Langen Liete und im Großen Horst.

Man darf gespannt sein, wie die Verkaufspreise in den beiden neuen B-Plangebieten aussehen werden und ob der aktuelle Trend durch Ausweisung immer neuer Baugebiete in den bisher unverbauten Stadtrandlagen gestoppt werden kann.


In der oben dargestellten Karte ist eine Fläche mit „KA“ in einem runden Kreis markiert. Das ist das Flurstück 114/1, das entgegen dem ursprünglichen Planungskonzept nun doch nicht für Bautätigkeiten in Anspruch genommen wird.

Das Flurstück 114/1 ist vermutlich das einzige Flurstück in Biestow, das seit Jahrhunderten unverändert geblieben ist. In der ältesten bekannten Katasterkarte von Biestow aus dem Jahr 1751 ist diese Fläche bereits vorhanden und wird als „Kirchen Acker“ bezeichnet. Sogar die damals im Kataster nachgewiesene Flächengröße von 1479 Quadratruten ist bis Anfang der 2000er-Jahre unverändert geblieben.

Möglicherweise reicht die Geschichte dieses Flurstücks sogar bis in das Jahr 1282 zurück, als die beiden Biestower Seelsorger für ihren Nahrungserwerb mit einer halben Hufe Ackerland belehnt wurden. Vorstellbar ist immerhin, dass dort die beiden Priester Albertus und Johannes und ihre Nachfolger mit Pferd oder Ochse und Pflug im Schweiße ihres Angesichts ihre Furchen gezogen haben – so wie Pastor Breithaupt in der Erzählung „Die Heiden von Kummerow“.

Dorfteich – Gewässerschau am 02.03. um 8:00 Uhr in Biestow

In der Zeit vom 26.02.2026 – 02.04.2026 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch.
Die Schauen sind öffentlich. Jeder kann daran teilnehmen, Fragen stellen oder Anregungen geben. Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Am Montag den 02.03. werden die Gewässer in der Südstadt, Stadtmitte, Biestow, Kritzmow usw. begutachtet. Treffpunkt ist um 8:00 Uhr an der Biestower Kirche. Wie in den vergangenen Jahren wird sicherlich auch in diesem Jahr der beklagenswerte Zustand des Biestower Dorfteichs wieder ein Thema sein.

Der Dorfteich ist schon seit langer Zeit immer wieder ein Tagesordnungspunkt in der Ortsbeiratssitzungen. Anfangs war man mehr um die Gestaltung der Grünanlagen und die Umsetzung der Ortsgestaltungskonzeption bemüht und im Jahr 2012 war man sogar besorgt, dass der Teich „überlaufen“ könnte. Auch im Jahr 2018 war der Füllstand im Teich noch relativ hoch (im Vergleich zum Herrnteich). Spätestens seit Mitte 2020 ist jedoch der geringe Wasserstand im Dorfteich und die zunehmende Verschilfung ein Thema in den Ortsbeiratssitzungen. Eine vollständige Zusammenstellung aus den Sitzungsniederschriften seit 2010 finden Sie hier.

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Aussagen aus den Sitzungsprotokollen der letzten Jahre mit Angabe des Sitzungstermins:

18.06.2020: „Herr Müller vom Verein Leben in Biestow e.V. sorgt sich um den Wasserstand des Dorfteiches. Herr Kunze nimmt dies als TOP zur nächsten Sitzung auf und lässt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz einladen.“ [Leider ist die Aufnahme als TOP nicht erfolgt und das Amt wurde anscheinend auch nicht eingeladen]
21.09.2022: „Herr Tietjen weist außerdem auf die Lage am Dorfteich Biestow hin. Der Pegel des Teichs ist weiter verringert und der Bewuchs hat stark zugenommen. Er wünscht sich schnelle Maßnahmen zur Entkrautung.“
15.03.2023: „Frau Scheffler berichtet von der Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Klimaschutz zum Wasserstand des Dorfteiches Biestow. Dies resultiert aus den derzeit niedrigen Wasserständen. Ein Entgegenwirken ist nicht möglich, da dies wieder versickern würde.“
16.08.2023: „Herr Millahn teilt mit, dass das hydrolog. Fachbeitrag von WASTRA-Plan [zum neuen „Wohngebiet Nobelstraße“] noch aussteht. Für die Umsetzung der Planungen ist der Erschließungsvertrag entscheidend. Ein Anwohner bittet zu prüfen, ob nicht der Herrenteich und der Dorfteich aus den Regenmengen gespeist werden können. Frau Krüger […] bittet ebenfalls um Prüfung, ob Regenwasser in den Dorfteich und /oder in die nahegelegenen Sölle im Wohnpark geleitet werden kann.“
14.11.2023: „Herr Kunze möchte das Amt für Umwelt und Klimaschutz, Abt. Wasser und Boden zur kommenden Ortsbeiratssitzung einladen. Es soll um die Verschilfung des Dorfteiches und Am Soll gehen.“
[Eine Mitarbeiterin des Umweltamts war tatsächlich erst im April 2024 und dann im März 2025 zugegen, allerdings wegen eines anderen Sachverhalts. Ansonsten hat sich bis heute niemand im Ortsbeirat blicken lassen.]
20.05.2025: „Frau Jens informiert: Am Biestower Dorfteich wurde das Schilf geschnitten. Frau Jens konnte in Erfahrung bringen, dass ein Schnitt unterhalb der Wasserlinie dazu führen würde, das Schilfwachstum zu stoppen. Es wurde jedoch oberhalb der Wasserlinie geschnitten, daher erholt sich das Schilf bereits wieder und breitet sich weiter aus. Das Amt für Stadtgrün soll hier einmal entsprechend tätig werden und anschließend informieren.“
17.06.2025: „Frau Steinhorst berichtet über folgende offenen Punkte: Ausbreitung Schilf – Der Dorfteich müsste für eine Verbesserung des Schilfes ausgebaggert werden. Laut Auskunft des Amtes für Umwelt und Klimaschutz wird dies zu einer weiteren Absenkung des Wasserstandes führen. Höchstwahrscheinlich haben Privatpersonen selbstständig Schilf beschnitten.“
16.09.2025: „Frau Jens informiert über ein Schreiben des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege zum Rückschnitt des Schilfes im Dorfteich. Helfen würde nur eine Entschlammung des Gewässers, die auch zeitnah, je nach Haushaltslage, durch das Umweltamt durchgeführt wird.“ [Eigentlich wäre doch das Umweltamt für diese Stellungnahme zuständig gewesen?]
16.12.2025: „Frau Jens berichtete, dass es laut Umweltamt ein Konzept für Kleinstgewässer in Rostock gibt, dem auch der Dorfteich in Biestow unterliegt.
Anfang 2025 wurde oberhalb der Wasserkante ein Versuch zur Entfernung des Schilfs unternommen. Diese Maßnahme führte zu einem erneuten Austreiben des Schilfs. Für ein nachhaltiges Zurückdrängen des Schilfs ist ein Schnitt unterhalb der Wasserkante erforderlich.
Zudem haben sich im Schilfbereich Kleinstbiotope gebildet.
Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage ist eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen aktuell nicht zu erwarten. Das zuständige Fachamt kontrolliert den Teich jedoch weiterhin regelmäßig. Eine schriftliche Stellungnahme des Fachamtes wird noch erfolgen.
Ebenfalls informiert Frau Jens, dass eine Entschlammung des Teiches in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt wurde und auch in den kommenden Jahren nicht zu erwarten ist. Grund hierfür ist, dass bei einer Ausbaggerung die Sole [sic] erreicht werden würde. Folglich würde kein Mehrwert erzielt werden.“

Passiert ist bis heute nichts. Die letzten Auskünfte vom September und Dezember 2025 könnten bedeuten, dass in absehbarer Zeit am Biestower Dorfteich überhaupt nichts mehr geschieht. „Zeitnah“ kann auch einen Zeitraum von mehreren Jahren umfassen und die „Haushaltslage“ gibt sowieso nichts her. Laut Haushaltsplan 2026/2027, dort die Gesamtübersicht „Investitionsprogramm nach Ortsteilen“, sind für Biestow in 2026 Ausgaben in Höhe von 25.000 € geplant. Die werden aber an der Lärmschutzwand Nobelstraße verbaut. Weiteres Geld ist erst ab 2028 verfügbar, und zwar für den „Binnenhochwasserschutz – Groß Biestow“ (betrifft wahrscheinlich die teilweise Entrohrung des Kringelgrabens).
Bis dahin wird sich der Dorfteich wohl so ähnlich weiterentwickeln, wie das Soll am Weidengrund: Es wird „regelmäßig kontrolliert“, irgendwann ist alles verschilft und verkrautet, das Wasser ist weg und das Problem hat sich erledigt.

Auch im „Südstern“ wurden vier Beiträge zum Thema veröffentlicht. In der Ausgabe 47 hat Frau Miriam Schröter vom Umweltamt sehr richtig erkannt: „Das Problem ist der vorhandene Wassermangel. Es wird vielmehr geprüft, ob es sinnvoll ist, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Pflanzen zu entnehmen oder zusätzliches Niederschlagswasser, das derzeit in die Kanalisation gelangt, den Teichen zuzuleiten.“ In der Ausgabe 50 fragt der „Südstern“ nach, was die Prüfung ergeben hat. Das Umweltamt teilt mit, dass die Prüfung erst im Frühjahr 2025 stattfinden wird. Danach wurden im „Südstern“ keine Beiträge mit Erkenntnisgewinn mehr veröffentlicht (außer in der Ausgabe 54 eine kleine Konkretisierung der Aussagen des Grünamts vom 16.09.2025, diesmal angeblich vom Umweltamt: eine Maßnahme am Dorfteich soll nun nicht mehr nur „zeitnah“ und „nach Haushaltslage“, sondern auch „unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes“ erfolgen).

Als Außenstehender gewinnt man den Eindruck, dass in den Fachämtern (Grünamt, Umweltamt, Amt für Denkmalpflege) das Problem seit Jahren nur weitergeschoben wird, ohne an einer nachhaltigen Lösung zu arbeiten.
Z. B. hatte der Ortsbeirat Biestow am 16.08.2023 im Zusammenhang mit der Planung des neuen „Wohngebiet Nobelstraße“ angeregt, einen Teil des Oberflächenwassers vom neuen Wohngebiet in den Dorfteich abzuleiten. Laut aktueller Begründung zum Bebauungsplan, S. 28f, soll die gesamte Regenentwässerung jedoch in den Rote-Burg-Graben erfolgen. Andererseits wird in einer Bestandsanalyse im zugehörigen hydrologischen Fachbeitrag auf Blatt 22 dargestellt, dass derzeit im Nordwesten des Plangebiets eine Fläche von knapp 4 ha „über RW-Kanäle in den Dorfteich von Biestow in nordwestliche Richtung entwässert“. Wenn dort tatsächlich bereits Regenwasserkanäle liegen, ist es nicht nachvollziehbar, dass das Regenwasser in Zukunft nach Osten abgeleitet werden soll. Da auch das Umweltamt eine Stellungnahme zum Entwurf des B-Plans abgegeben hat, sollte man dort die Begründung zum B-Plan und dieses Gutachten ebenfalls gelesen haben. Hier wäre eine sofortige Abstimmung zwischen Umweltamt und Planungsbüro notwendig, bevor die Erschließungsplanung beginnt!


Die fortschreitende Verschlechterung des Zustandes des Biestower Dorfteichs und das langsame Verschwinden kann man auch anhand historischer Karten und Fotos und aus Luftbildaufnahmen gut nachvollziehen:

Im Jahr 1778 war im Rahmen der sogenannten „Directorial-Vermessung“ die Wasserfläche des Dorfteichs (Kartennummer 50) mit einer Größe von 232 Quadrat-Ruten vermessen worden. Das entspricht einer Ausdehnung von über 5.000 m²! (Umrechnung: 1 Quadrat-Rute = 21,679 m²)

Auszug aus dem „Plan von dem Bauer-Dorffe Bistow – auf Verordnung gemeinschaftl. Directorial-Commission gemessen anno 1778 durch Francke
Quelle: Landesarchiv Schwerin, Karten von ländlichen Gemarkungen

Nördlich des Dorfteichs erkennt man das große Gehöft von Bauer Kempe mit zwei giebelständig zum Dorfteich ausgerichteten Scheunen und dem zurückgesetzten Wohnhaus, nördlich des Kirchhofs befindet sich links der Hof von Bauer Krempien und rechts daneben das Kruggehöft von Schulze Beese (wo heute das Restaurant „Zum Bauernhaus“ steht), beim Pfarrgehöft ist hinter der Pfarrscheune noch der alte Pfarrstall zu erkennen und am Nordwestende des Kirchhofs, innerhalb des heutigen Gräberfeldes, stand einst das alte Schul- und Küsterhaus (im Jahr 1855 abgebrannt).
Das Gebäude beim heutigen Gefallenendenkmal ist vermutlich ein gemeinschaftliches Backhaus oder die öffentliche Grützquerre der beiden Kossaten Franz Mahn und Stoll.


In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in Biestow eine Feldregulierung durchgeführt und dazu die gesamte Feldmark neu vermessen. In der damals erstellten Katasterkarte („Hufenkarte“) ist für den Dorfteich (Kartennummer 456) eine Wasserfläche von 221 Quadrat-Ruten angegeben. Das sind immer noch knapp 4.800 m²!

Auszug aus der „Charte von der Dorffeldmark Biestow – Amts Toitenwinkel zu Rostock – Vermessen und regulirt im Jahre 1852 von E. Krüger, Cammer-Ingenieur“ (hier eine Abzeichnung aus dem Jahr 1879 – mit eigener Ergänzung: farbliche Hervorhebung der Wasserflächen).
Quelle: Landesarchiv Schwerin, Karten von ländlichen Gemarkungen

Die Katasterkarten unterlagen als Gebrauchskarten natürlich Veränderungen. Der Ausschnitt zeigt den Bearbeitungsstand von ungefähr 1906 (erkennbar u. a. an den nicht mehr vorhandenen alten Gebäuden der Büdnerei Nr. III von Bauer Harms an der Ecke Sildemower Weg / Am Dorfteich). Der Gebäudebestand des Pfarrgehöfts ist noch vollständig vorhanden mit Pfarrscheune, Pfarrstall, Pfarrhaus, Pfarrschweinestall und Predigerwitwenhaus.

Der Dorfeich hatte Zuläufe von Südwesten, vom Gehöft der Erbpachthufe Nr. VI kommend (früher Bauer Heidenreich – wahrscheinlich wurde die südliche Straßenentwässerung dort durchgeleitet), von Südosten aus den Entwässungsgräben der südöstlich gelegenen Ackerflächen und von Nordosten vom Sildemower Weg, neben dem kleinen Spritzenhaus (nach 1996 abgerissen). Der daneben stehende Armenkaten der Gemeinde (2010 abgerissen) wurde damals von den Familien Gerds und Oldag bewohnt. An der Südostecke des Dorfteichs hatte Peter Wollenberg in der neu errichteten Büdnerei Nr. X (2012 abgerissen) eine „Schenkwirtschaft“ eingerichtet. Dort konnte man die Pferde ausspannen und im Garten am Teich ein Bier genießen.

An der Nordwestecke des Dorfteichs war ein Überlauf in den straßenbegleitenden offenen Graben am Biestower Damm bis hinunter zum Kringelgraben (der östlich von Biestow eigentlich Borngraben hieß) und weiter bis zum Pfeifenteich südlich des heutigen Hauptbahnhofs. Von dort wurde schon im 18. Jahrhundert das Wasser durch eine hölzerne Leitung in die Stadt geführt. Auf diese Weise wurde die Rostocker Trinkwasserversorgung zu einem kleinen Teil auch aus dem Biestower Dorfteich gespeist.


Kurz vorher, also ungefähr zwischen 1900 und 1906, wurde dieses schöne Foto aufgenommen:

Abgelichtet von dem Rostocker Fotografen Fritz Blohm.
Quelle: Sammlung Thomas Werner, Rostock

Der Biestower Dorfteich in voller Pracht! Rechts im Hintergrund sind noch die alten Gebäude (Wohnhaus und Scheune) von Büdner Harms zu erkennen, daneben steht das westliche Stallgebäude der Erbpachthufe Nr. V, Erbpächter Kempe, dazwischen lugt das Strohdach der Büdnerei Nr. II von Büdner Gildemeister hervor und die Kirche hat noch ihren kleinen hölzernen Turm.

Im Norden reicht die Wasserfläche fast bis zum Sildemower Weg, im Westen läge die heutige Sitzgruppe bereits im Wasser und die hohen Pappeln im Süden drängeln sich auf einem schmalen Streifen zwischen Teich und Weg.

Die Dorfjugend hatte sicherlich sommers wie winters viel Spaß mit diesem Teich.


Ein weiteres Foto zeigt einen Blick von Süd nach Nord über den Teich auf das große Erbpachtgehöft der Familie Kempe (Hufe V). Hier hat der Dorfteich möglicherweise einen etwas niedrigeren Wasserstand, ist aber immer noch deutlich höher als heute:

Foto Hof Kempe – unbekannter Fotograf.
Quelle: Privatsammlung von Frau E. Welbers, Kevelaer, einer Urenkelin des letzten Erbpächters. Die Sammlung mit Fotos und alten Dokumenten (teilweise von 1632) wurde am 2. Mai 2022 an das Kulturhistorische Museum in Rostock übergeben.

Das Foto muss nach 1918 aufgenommem worden sein, da Biestow in diesem Jahr an die Elektrizitätsversorgung angeschlossen wurde und die beiden Masten am Ufer vermutlich für die Stromleitung aufgestellt wurden.

Der Kempesche Hof mitsamt dem Dorfteich war immer schon ein beliebtes Fotomotiv. Unter anderem hat der bekannte Rostocker Fotograf Karl Eschenburg hier einiges Filmmaterial belichtet und dabei auch den Zustand des Dorfteichs in den 1930er-Jahren dokumentiert.

Die Hofanlage und einzelne Gebäude wurden auch in Fachpublikationen behandelt (z. B. in dem Buch „Haus und Hof deutscher Bauern“, Folkers, 1961, oder in der Dissertation „Zimmermannswerk in Mecklenburg – Die Scheune“, Dr. Karl Baumgarten, 1960).

Die Familie Kempe bewirtschaftete diesen Hof nachweislich bereits seit 1606. Der zweitälteste Grabstein im Mittelgang der Biestower Kirche ist der Deckstein des Kempeschen Erbbegräbnisses von 1610. Nachdem der letzte Erbpächter Hans Heinrich Kempe im November 1912 mit 81 Jahren und ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben war, kam es zu Erbstreitereien zwischen der Witwe und den beiden Söhnen. Um die Söhne auszahlen zu können, wurde am 7. September 1914 zuerst das gesamte lebende und tote Inventar versteigert (s. Krausesche Fundchronik, Seite 55 / Blatt 43) und später die gesamte Hofstelle mitsamt den Ackerflächen an die Stadt Rostock verkauft. Bereits im Jahr 1938 wurden Hof und Acker nach Rostock eingegliedert. Die Anwohner mit den Adressen Am Dorfteich 2a bis 5 sind also eigentlich „Städter“.

Laut einem Zeitungsartikel soll das linke Stallgebäude im Jahr 1946 abgerissen worden sein (ist im Luftbild von 1953 auch nicht mehr zu erkennen) und das Wohnhaus im Jahr 1954. Die Scheune rechts (in der genannten Dissertation behandelt) soll in den 1950er und 1960er Jahren so weit in Verfall geraten sein, dass die Ruine schließlich entfernt wurde. Übriggeblieben waren am Ende nur noch die beiden Torpfosten in der Bildmitte. Die standen da auch noch bis zum Herbst 2025 – ehe sie einer „Verschönerungsplanung“ der Außenanlagen des dort neu errichteten Wohnhauses zum Opfer gefallen sind (obwohl der ursprüngliche Verkäufer des Grundstücks ausdrücklich vertraglich vereinbart hatte, dass diese Pfosten aufgearbeitet und erhalten werden sollten).

Nun ist auch das letzte Zeugnis einer jahrhundertealten Familiengeschichte und des bäuerlichen Lebens an dieser Stelle verschwunden.


Ein drittes Foto zeigt den Blick von West nach Ost über den gut gefüllten Dorfteich:

Foto Wohnhaus Breutzmann und Büdnerei Nr. X – unbekannter Fotograf
Quelle: Privatsammlung von Hr. A. Harms (1), ehem. Büdnerei Nr. III in Biestow.

Das Foto wurde vermutlich in den 1960er-Jahren aufgenommen. Der Standort des Fotografen muss kurz hinter der heutigen Bushaltestelle bei der Kirche gewesen sein.

Auf der gegenüberliegenden Seite des Teichs steht das auf Gemeindeland neu erbaute Wohnhaus der Familie Breutzmann (heute Am Dorfteich 8). Opa Breutzmann war vor allem bei den Kindern sehr beliebt, wegen der Bonbons, die er immer dabei hatte.

Rechts daneben bewirtschaftete inzwischen „Sniedermeister Wagner sien ‚Strandhotel‘ an’n Dörpdiek“ – wie sich mal die in Biestow ansässige Mundartautorin Lisa Milbret in einem Beitrag für die OZ ausgedrückt hat. Dort konnte man auch Lebensmittel einkaufen.

Links im Vordergrund des Fotos sieht man, dass die Biestower Hühner immer schon ein sehr befreites Leben hatten.


Das letzte Foto zeigt die Winterlandschaft am Dorfteich:

Foto Querbüdnerei Harms und ehemaliger Hof Kempe – unbekannter Fotograf
Quelle: Privatsammlung von Hr. A. Harms (2)

Jenseits des Dorfteichs sieht man links die im Jahr 1907 neu erbaute Querbüdnerei von Bauer Harms und rechts daneben Stall und Wohnhaus des ehemaligen Kempeschen Erbpachtgehöfts.

Das Foto ist vermutlich Anfang der 1940er-Jahre entstanden. Damals war es noch normal, dass der Dorfteich im Winter zugefroren ist. Die große Eisfläche war ein Tummelplatz der Kinder.

Neben Schlittschuhlaufen konnte man auch noch allerlei andere Spiele veranstalten, z. B. Schlittenkarussell, wie in dem Beitrag „De Schwungschlädn – Eine Kurzgeschichte von NNN-Leser Prof. Johann Gätke“ (Norddeutsche Neueste Nachrichten, 01.02.2013) beschrieben wird:

„Je, wenn ick nu an’n Winterdach durch uns oll Dörp Biestow un denn an’n Dörpdiek langga, kamen dirse schönen Biller ut de Kinnertied werrer hoch, wie wi binah den leiwen langen Dach up’n Ies taubröcht hebben un henn un wenn ook grad mit’n Schwungschlädn. Oh, wat wier dat för’n Spaß!“

Dazu wurde ein Pfahl durch das Eis in den Grund geschlagen und gewartet, bis er festgefroren war. An einem langen Seil wurde daran vorn und hinten ein Schlitten befestigt, der „Schwungschlädn“. Zwei Kinder schoben innen das Seil an und außen ging es in rasender Fahrt immer rund übers Eis.

Der im Mai 2023 im 88. Lebensjahr leider verstorbene Professor war übrigens ein Sohn des vor 1945 in Biestow tätigen Schullehrers Arthur Gätke. Er konnte viele interessante Dorfgeschichten aus seiner Kindheit und Jugend erzählen. Als Zeitzeuge hatte er z. B. noch lebhafte Erinnerungen an die Kriegsereignisse in Biestow.


Die damalige Ausdehnung der Wasserfläche ist auch in einer Luftbildaufnahme aus dem Jahr 1953 noch sehr gut zu erkennen:

Digitales Orthophoto (DOP) auf der Grundlage der Luftbilder einer Befliegung im Jahr 1953 mit einer Bodenauflösung von 0,8 m – mit eigenen Ergänzungen: Text und Uferlinie.
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung MV, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen © GeoBasis-DE/M-V 2026

Vieles von dem alten Gebäudebestand ist noch vorhanden (auch auf der Hofstelle der ehem. Erbpachthufe Nr. VI), die Wege sind noch nicht befestigt und die aus dem Orthophoto digitalisierte Wasserfläche ist zwar um 1.000 m² kleiner geworden, hat aber immer noch eine Ausdehnung von 3.800 m².


Auch im Lageplan zur Ortsgestaltungskonzeption ist im Jahr 1982 der Dorfteich noch mit einer Wasserfläche von 3.774 m² dargestellt (aus dem eingepassten Plan digitalisiert).

Zoo-Erlebnisbereich Damerower Weg und Ortslage Biestow – Ortsgestaltungskonzeption – Teil 1 Erholungsplanung – Büro für Stadtplanung Rostock, 29.9.82 – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: Archiv „Leben in Biestow“ e. V.

Der Dorfteich (d) sollte als „Dorfteich mit Erholungsfunktion“ gestaltet werden, mit schützenden Hecken zu den angrenzenden Wegen. An vier Stellen sollten Sitzplätze (8) angeordnet werden. Es hat den Anschein, dass am westlichen und am östlichen Ufer auch eine Steganlage für Badende vorgesehen war (wobei die Biestower Jugend gerne auch im Herrnteich herumgeplanscht hat). Als Grundprinzip für die Gestaltung ist im Plan vermerkt: a) Erhaltung der Sölle, Bereinigung Dorfteich, b) Erhaltung jeglichen Großgrüns und c) Erhaltung denkmalgeschützter Bauten.


Im Jahr 1991 wurde durch das Landesvermessungsamt eine Befliegung durchgeführt, damals noch mit Schwarz-Weiß-Fotografie:

Digitales Orthophoto (DOP) aus dem Jahr 1991 mit einer Bodenauflösung von 0,4 m – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung MV, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen © GeoBasis-DE/M-V 2026

Wie man im Ausschnitt erkennen kann, ist die Wasserfläche des Dorfteichs deutlich geschrumpft. Die Gründe sind nicht so ganz klar. Mit den Klimaveränderungen kann das noch nicht zusammenhängen und Grundwasserabsenkungen wegen Neubautätigkeit kann man auch ausschließen. Möglicherweise wurde aus irgendwelchen Gründen einfach nur das Niveau des Überlaufs so weit abgesenkt, dass der alte Füllstand gar nicht mehr erreicht werden konnte. Die erkennbare Wasserfläche hat jedenfalls nur noch eine Ausdehnung von knapp 2.100 m².


Am 16.04.1996 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen, für Biestow einen zweiten Bebauungsplan (nach dem Wohnpark) aufzustellen. Der Stadtplaner Dierk Brockmöller hat bei der Entwicklung des Bebauungsplans 09.W.57 „Dorflage Biestow“ versucht, möglichst viel von der alten Ortsgestaltungskonzeption in die neue Planung zu retten.

Bebauungsplan Nr. 09.W.57 „Dorflage Biestow“, Stand 22.03.1999, ausgefertigt am 09.01.2001 – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: Portal der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Rechtskräftige Bebauungspläne

In der Begründung zum Bebauungsplan wurde unter Punkt 4.7.1 erläutert: „Der Dorfteich war aufgrund jahrezehntelanger Einbringung von Abwasser aus den anliegenden Grundstücken stark verlandet. Der verwilderte Zustand der Grünflächen war der zentralen-dörfichen Lage nicht angemessen. Aus diesem Grunde wurde der ursprüngliche Zustand des Teiches annähernd rekonstruiert. Die Fläche wurde als „Dorfwiese“ festgesetzt.“
Leider ist die „annähernde Rekonstruktion“ nicht ganz gelungen: Die im Plan dargestellte überflutete Fläche umfasst nur noch etwas mehr als 3.000 m².
Die Kennzeichnung „GB“ bedeutet „Geschützte Biotope nach § 2 1. NatG M-V“. Die Plandarstellung basiert auf einem Stand der Vermessungsarbeiten vom 08.02.1996.

In der Begründung zur 1. Änderung des Bebaungsplans (wg. Ergänzung Wohnhausbebauung Am Dorfteich 9a bis 9d) wurde unter Punkt 3.1.2.3 – Schutzgut Wasser – zudem ausgeführt: „Nördlich der Änderungsfläche befindet sich der Dorfteich Biestow, der 1998 entschlammt und dank eines neuen Schmutzwassersammlers, an den auch die Einfamilienhäuser am Dorfteich angeschlossen wurden, einen guten Gewässerzustand aufweist. Zusätzliche Einleitung von Niederschlagswasser in den Dorfteich Biestow ist zu befürworten, da der Teich mindestens seit seiner Grundsanierung 1998 einen niedrigen Wasserstand aufweist.“


Der Sommer 2011 war in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern extrem niederschlagsreich, geprägt von mehreren Starkregenereignissen. Insbesondere Ende Juli und August 2011 führten enorme Regenmengen zu schweren Überschwemmungen. Im Stadtteil Warnemünde fielen am 22. Juli an einem Tag 111,4 Liter Regen pro Quadratmeter. Um die Überflutungen zu dokumentieren, hat die Stadt eine Befliegung veranlasst, die im August und September 2011 durchgeführt wurde:

Luftbild (Digitales Orthophoto) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Umgebung von August und September 2011 mit einer Bodenauflösung von 0,2 Metern – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: OpenData-Portal der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – public domain CC0 1.0

Damals führten diese Starkregenereignisse zu einem Wendepunkt in der lokalen Stadtplanung mit Einführung des „Schwammstadt“-Konzepts. Am Biestower Dorfteich waren zum Zeitpunkt der Befliegung die Wassermassen wohl schon wieder in der Kanalisation verschwunden – die aus dem Luftbild digitalisierte Wasserfläche hat nur eine Größe von rund 2.600 m².


Die Stadt Rostock führt ein sogenanntes Bewirtschaftungskataster, in dem die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter für die öffentlichen Flächen geregelt sind. Im Geodatenportal der Stadt kann man sich dieses Kataster ansehen:

Die blaue Fläche in der Bildmitte (Wasserfläche des Dorfteichs) liegt im Zuständigkeitsbereich des Amts für Umwelt und Klimaschutz. Laut einer Infobox hat diese Fläche aktuell eine Größe von genau 2.058 m ².


Die letzte amtliche Luftbildaufnahme wurde im Bereich Biestow am 20.08.2024 durchgeführt:

Digitales Orthophoto (DOP) vom 20.08.2024 mit einer Bodenauflösung von 0,2 m – nebst eigenen Ergänzungen: Rand- und Uferlinie.
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung MV, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen © GeoBasis-DE/M-V 2026

Der Dorfteich mitsamt Schilfgürtel hat eine Ausdehnung von rund 2.200 m² und die freie Wasserfläche von nur noch 600 m².

Der einst große Dorfteich mit 5.000 m² offener Wasserfläche ist mittlerweile zu einem kleinen verschilften Tümpel verkommen!

Bebauungsplan „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf

Am 10.02.2026 um 18:30 tagt die Gemeindevertretung von Papendorf. Die Sitzung ist öffentlich. In dieser Sitzung soll der Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ gefasst werden. Alle Unterlagen, die für den Satzungsbeschluss relevant sind (u. a. Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit mitsamt deren Behandlung durch die Gemeinde) findet man hier.

Gegenüber der am 11.06.2025 öffentlich ausgelegten Fassung des Bebauungsplans wurden anscheinend nur marginale Änderungen vorgenommen (z. B. wurde der Standort des geplanten Cafés mit Baugrenzen konkretisiert). Andere wichtige Hinweise von Behörden wurden jedoch nicht beachtet.

Beispiel: In unserem Blog-Beitrag vom 8. Juli 2025 wurde darauf hingewiesen, dass es eine einfache Anbindung für Fußgänger und Radfahrer vom bestehenden Wohnpark und vom zukünftigen Neubaugebiet auf Rostocker Seite zum zukünftigen Papendorfer Discounter laut bisheriger Planung nicht gibt, obwohl die Hansestadt Rostock alle Voraussetzungen dafür geschaffen hat.

Das Amt für Straßenbau- und Verkehr hat in seiner Stellungnahme ebenfalls auf diese Problematik hingewiesen (vgl. S. 28, Punkt 2 in der Datei 2025-11-05 Teil 1 Abwaegung Behoerden Papendorf B 24.pdf). Das Amt hat daher ebenfalls angeregt, den nördlich der Planstraße A verlaufenden Gehweg über die Planstraße E mindestens bis zur Stadtgrenze zu verlängern. Die Gemeinde Papendorf (bzw. der vom Investor beauftragte Planer) sieht hier hingegen keinen Handlungsbedarf und kommentiert den Vorschlag wie folgt:
„Der nebenstehende Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Fußgänger- und Radverkehr Richtung Straßenbahnhaltepunkt wird über eine wesentlich kürzere Verbindung nördlich SO1 und SO2 geführt. Das SO1, mit Lebensmittelmarkt und weiteren Dienstleistungen, wird unmittelbar nordöstlich innerhalb des SO 1 an den nördlich im benachbarten Gebiet gelegenen Gehweg angeschlossen. Die Schaffung einer weiteren Fußgängerverbindung würde zu einer Übererschließung führen. Daher wird darauf verzichtet.“

In Wirklichkeit ist – wie man aus dem oben dargestellten Planauszug unschwer ersehen kann – ein Anschluss „unmittelbar nordöstlich innerhalb des SO 1 an den nördlich im benachbarten Gebiet gelegenen Gehweg“ überhaupt nicht geplant und im Bebauungsplan auch nicht festgesetzt. Laut Auskunft des Rostocker Planers wird es diesen Anschluss auch nicht geben, da ansonsten die Grünflächenbilanzierung auf Papendorfer Seite nicht mehr aufgeht. Von einer „Übererschließung“ kann also keine Rede sein. Eigentlich hätte den Gemeindevertretern dieser Widerspruch zwischen Abwägung und Planung auch auffallen müssen – wenn sie sich vor der Beschlussfassung die Abwägungsdokumentation aufmerksam durchgelesen hätten.

Dies ist ein schönes Beispiel für mangelnde Planungskultur und ein Beleg dafür, dass es die in der Abwägungsdokumentation behauptete „intensive Abstimmung“ der beiden Gemeinden in Wirklichkeit nie gegeben hat.

Update: Die Gemeinde Papendorf hat am 10.02.2026 wie erwartet die Satzung zum Bebauungsplan Nr 24 „Am Schwanen-Soll“ einstimmig beschlossen. Gebaut werden kann vorerst trotzdem noch nicht.

Für das weitere Verfahren relevant sind die nachfolgenden Beschlüsse und Aussagen aus dem Sitzungsprotokoll:

  • unter TOP 2: „Herr Schulz beantragt, die Punkte 8.4 (Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag zum Bebauungsplan 24 ‚Schwanen Soll‘) sowie 8.5 (Vertrag zur Unterstützung gemeindlicher Projekte) von der Tagesordnung zu nehmen. Zur Begründung führt er an, dass ein komplett anderes Vertragswerk vorliegt als zuvor im Bauausschuss und in der Arbeitsgruppe abgestimmt wurde. Zudem sind wesentliche Fragen noch ungeklärt. Es wird beantragt, die beiden Beschlussvorlagen zunächst nochmal im Bauausschuss zu beraten.“ (wurde mehrheitlich so beschlossen)
  • unter TOP 8.3: „Nach Abstimmung mit der Hansestadt Rostock und der Vorlage aller erforderlichen Gutachten ist der Entwurf des Bebauungsplans überarbeitet worden. Herr Risch weist darauf hin, dass der Satzungsbeschluss zwar gefasst werden kann, die Umsetzung jedoch von der Unterzeichnung des Erschließungsvertrages abhängt.“

Der Hinweis des Bürgermeisters, Herrn Risch, besagt, dass die von der Gemeinde beschlossene Satzung erst dann rechtswirksam wird, wenn sie ortsüblich bekannt gemacht wurde – und dass diese Bekanntmachung nicht erfolgen wird, solange nicht der Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag zum Bebauungsplan 24 ‚Am Schwanen-Soll‘ zur Zufriedenheit der Gemeinde abgeschlossen wurde.

Da der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Papendorf zum Vertragswerk erneut beraten will (am 24.03. oder am 28.04.2026) und da die Gemeindevertretung den Vertrag dann noch beschließen muss (der nächstmögliche Sitzungstermin wäre am 16. April), kann sich das Verfahren noch etwas hinziehen. Es lohnt sich also, ab und an im Veröffentlichungsportal des Amts Warnow-West nachzusehen, ob die Satzung inzwischen förmlich bekannt gemacht wurde.

Einladung zum traditionellen Lichter-am-Biestower-Weihnachtsbaum-Anzünden

Liebe Biestower und Gäste,

unser Verein Leben in Biestow e.V. besteht nun seit knapp 10 Jahren. Wie in den vergangenen Jahren möchten wir auch dieses Jahr die Adventszeit wieder traditionell mit dem feierlichen Entzünden der Lichter an unserem Biestower Weihnachtsbaum einläuten.

Hierzu laden wir Sie gemeinsam mit den Mitgliedern der Kirchgemeinde Biestow herzlich ein.

Wann: Samstag, 29. November 2025 ab 16:00 Uhr

Wo: Am Weihnachtsbaum am Biestower Dorfteich

Was Sie erwartet:

Lassen Sie uns gemeinsam etwas Zeit verbringen. Neben dem geschmückten Weihnachtsbaum laden eine Weihnachtskrippe und ein wärmendes Lagerfeuer zum Verweilen ein.

Das Kirchgemeindenbläserquintett wird die Zeremonie glanzvoll umrahmen. Spontanes Mitsingen ist dabei ausdrücklich erwünscht und schafft ein besonderes Gemeinschaftsgefühl. Bei mitgebrachtem Gebäck und heißen Getränken können wir das Jahr gemeinsam resümieren und Kraft für das neue Jahr schöpfen.

Wir freuen uns sehr, dass uns im Laufe der Zeit nicht nur die Kirchgemeinde und der Förderverein für das Kirchenensemble Biestow e.V. unterstützen, sondern wiederholt unser Ortsbeirat. Hervorzuheben ist die Ortsbeiratsvorsitzende Frau Karina Jens, die dieses Ereignis in diesem Jahr mit voller Kraft und Engagement bei der Beantragung von Fördermitteln aus den Ortsbeiratsbudgets ermöglicht. Dafür sprechen wir einen ganz großen Dank aus.

Wir freuen uns auf ein besinnliches Beisammensein!

Erster Biestow – Kalender erscheint

Liebe Mitglieder und Interessierte von Leben in Biestow e.V.,

wir freuen uns, Ihnen unseren Jahreskalender für 2026 in Kürze präsentieren zu dürfen. In liebevoller Arbeit haben wir die besten Aufnahmen des vergangenen Jahres zusammengestellt.

Traditions- und Heimatpflege sind fester Bestandteil der Vereinsziele, denn Biestow darf auf eine Jahrhunderte alte Dorfgeschichte zurückblicken. Im Vorgriff auf das Projekt 12 – Foto-Ausstellung – und als Dank an alle Vereinsmitglieder und Interessierte wurde der Biestow – Kalender 2026 mit aktuellen Dorfansichten aufgelegt. Er kann Sie durch das kommende Jahr begleiten.

Gern sprechen Sie uns an und erhalten ein Exemplar direkt über den Kontakt zum Vorstand (mail – kontakt@biestow-info.de).

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.

Mit besten Grüßen
Ihr Vorstand von Leben in Biestow e.V.







Wäre Monika ein Auto

Wäre Monika ein Auto, dann hätte er sie nicht bedrängt. Aber sie ist ein Mensch.

Was ist geschehen?

Im Vorfeld

Der für den erlaubten Verkehr unzureichende Damerower Weg zwischen Biestower Damm und Satower Straße wurde im Oktober 2024 durch die Straßenverkehrsbehörde- und baulastträger der Hansestadt Rostock mit den Straßenverkehrszeichen 260 „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“, mit dem Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h, mit dem Zeichen 286 Eingeschränktes Haltverbot, mit dem Zeichen 357 Sackgasse mit darüber befindlichen Piktogramm Fahrrad und Mensch ausgestattet. Obwohl die sehr vielen Verkehrsschilder nicht da stehen, wo jeder sie erwarten könnte, können sie trotzdem bei Gehgeschwindigkeit gesehen und gedeutet werden.

Warum wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch für Rad- und Gartenverkehr angeordnet?

Die Abteilungsleiterin Verkehrsbehördliche Aufgaben, Ellen Eger, begründet dies folgendermaßen:

„Die Straße Damerower Weg ist in einem schlechten Zustand. Besonders der Bereich zwischen dem Biestower Damm und der Neuen Reihe ist nach reichlich Niederschlag mit Pfützen und Unebenheiten versehen. Dies erschwert die Befahrung der Straße. Besonders für Radfahrer ist die Befahrung dadurch erschwert. Mithin ist die Fahrbahn sehr eng, sodass Begegnungsverkehr ohne Ausweichstellen schlecht stattfinden kann.

Weiterhin findet in diesem Bereich des Damerower Weges viel Fuß- und Radverkehr statt. Besonders in den Sommermonaten findet auf diesem Teil der Straße Gartenverkehr statt, welcher die schlechten Bedingung der Straße verstärkt.

Um keine Unfälle zu erzeugen und alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu schützen, wurde einen Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h vorgenommen.“ (Originaltext incl. Rechtschreibfehler)

dav


Das Geschehen

Tatort: Damerower Weg in Fahrtrichtung Neuer Friedhof vom Biestower Damm aus. Am 17.08.2025 gegen 12 Uhr überholte ein dunkelgrauer leicht eingestaubter Mercedes E220 CDI in Höhe Eingang Reiterhof unter Missachtung aller gebotenen Vor- und Rücksicht Monika auf dem einspurigen Fahrrad. Wenige Meter weiter, vor der Durchfahrtbeschränkung, stellte sich der Mercedes auf das Straßenbegleitgrün. (In die Straße einfahren, um dort zu parken ist kein Anliegergebrauch). Auf die Frage, ob er denn die Straßenverkehrsschilder am Beginn der Straße, insbesondere das 10 km/h- Schild nicht gesehen habe, gab es sogleich einen verbalen Angriff auf Monika. Seine Auffassung: Sie hätte ihn absichtlich behindert und quasi blieb ihm gar nichts anderes übrig, als sie unter Inkaufnahme der Schädigung zu überholen. Verkehrshindernis ist, wer bei erlaubten 10 km/h schon 20 km/h fährt? Oder wer hat ihm ins Ohr geflüstert, dass Fahrräder unisono Verkehrshindernisse und nicht Verkehrsteilnehmer sind? Obwohl der asphaltierte Bereich in diesem Abschnitt nur ca. 3,40 m breit ist und demzufolge ein regelkonformes Überholen unmöglich ist, meinte er uneinsichtig, dass sich Monika zu breit mache. Dabei war sie höchstens halb so breit wie der Mercedes. Leidet er an kognitiver Verzerrung?

Wäre die lebenserfahrene Monika doch nur ein flottes Auto gewesen und mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren, dann wäre der Mercedes nicht auf diese abstruse Idee gekommen.

Die Behörden meinen, Schilder aufstellen und Fahrrädern niedrige Geschwindigkeiten zu gebieten oder gar gleich Fahrrad fahren zu verbieten, löse Probleme. Was würde Albert Einstein sagen? „Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“

Ignoranz ist die Kunst mit offenen Augen nicht sehen zu wollen. © K. Weber

Gartenverkehr“ (Foto von Sergej Warkentin auf Unsplash)

Bebauungsplan „Am Schwanen-Soll” – In zwei Wochen endet die Frist für Stellungnahmen zum geänderten 2. Entwurf.

Nachdem die Gemeinde Papendorf im Juli/August 2023 einen Vorentwurf ihrer Planungen südlich angrenzend an den Wohnpark Biestow öffentlich ausgelegt hatte, folgte in der Zeit vom 24.07. bis zum 24.08.2024 die Auslegung des (vermeintlich) endgültigen Entwurfs des Bebauungsplans.

Offenbar wurden zu diesem Entwurf durch die Öffentlichkeit und die Fachämter zahlreiche Stellungnahmen abgegeben, so dass die Gemeinde sich veranlasst sah, einen zweiten Entwurf des B-Plans zu erstellen. Dieser liegt nun zusammen mit weiteren Unterlagen seit dem 11.06.2025 öffentlich aus. Wer zu dem neuen Entwurf eine Stellungnahme abgeben möchte, hat dazu noch Zeit bis zum 18. Juli 2025. Stellungnahmen können auch per Mail an f.mueller@warnow-west.de übermittelt werden. Alle B-Plan-Unterlagen und die zugehörigen Gutachten findet man hier im zentralen Bauportal M-V.

Auch wer zum ersten Entwurf bereits eine Stellungnahme abgegeben hat, sollte diese Möglichkeit nutzen. Zwar gibt es zu den bisherigen Stellungnahmen bereits eine „Zwischenabwägung Teil 1 und Teil 2” (Stellungnahme der Gemeinde zu den abgegebenen Stellungnahmen, u. a. der Bürgerinnen und Bürger) und diese Zwischenabwägung war eigentlich auch als Anlage zu der jetzt laufenden erneuten Auslegung vorgesehen. Jedoch hat der Bauausschuss der Gemeinde Papendorf empfohlen, dieses Dokument aus den Anlagen zu entfernen („darf nicht veröffentlicht werden”). Es ist also zumindest fraglich, ob die bereits abgegebenen Stellungnahmen im weiteren Verwaltungsverfahren überhaupt berücksichtigt werden. Die genannte Empfehlung und noch andere interessante Hintergrundinformationen (bzgl. Schulentwicklungskonzept, Kosten für Brandschutz, Grünflächenpflege usw.) findet man in einem „Arbeitsblatt aktuelle Projekte” des Bauausschusses unter Punkt 6.2.

Es gibt aber auch sonst genügend Gründe, eine erneute Stellungnahme abzugeben. Erstens gelten alle Bedenken gegen die 8. Änderung des Papendorfer Flächennutzungsplans erst recht gegen den aus dem Flächennutzungsplan abgeleiteten Bebauungsplan. Diese Bedenken müssen zusätzlich im B-Planverfahren vorgetragen werden.

Auszug aus dem Geodatenportal GAIA-MV (© GeoBasis-DE/M-V). Die blaue Umrandung kennzeichnet den Bereich des B-Plans „Am Schwanen-Soll”, in dem die Landwirtschaftsfläche zu Bauland umgewandelt werden soll. Die rot hinterlegte Fläche kennzeichnet die Flächenanteile mit einer Acker-/Grünlandzahl von 50. Nach der Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP-MV 2016), Programmsatz 4.5 (2), ist die Umwandlung dieser hochwertigen Landwirtschaftsflächen unzulässig.

Zweitens war der erste Entwurf von 2024 wohl nur als „Versuchsballon” gedacht, um die Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und Hinweise der Fachämter abzufragen. Danach wurden in den Unterlagen gegenüber dem 1. Entwurf zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.

So wurde z. B. im Sondergebiet SO 1 (Discounter usw.) an der Nordseite des Baufeldes in einem 15 m breiten Streifen die zulässige Bauhöhe von vorher 18 m auf jetzt 17 m reduziert. Dafür sind im gesamten südlichen Teil nun 20 m Bauhöhe zulässig.

Die Kindertagesstätte (max. Bauhöhe 9 m) wurde komplett gestrichen. Dort sind nun weitere Wohngebäude mit 11 m zulässiger Bauhöhe vorgesehen.

Laut Beschlussvorlage der Gemeinde Papendorf sollen unter anderem auch Straßenflächen angepasst worden sein. Tatsächlich realisiert wurde nur eine breitere Zufahrt zum Südblick (wegen des Busverkehrs). Nicht angepasst wurde z. B. die Verkehrsfläche bei der Einmündung in die Nobelstraße. Der laut Detailplanung des Knotenpunkts vorgesehene getrennte Geh- und Radweg auf der Südseite der Planstraße A fehlt immer noch in der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche. Die Detailplanung der Einmündung und die Festsetzung des B-Plans passen nicht zusammen.

Einer der vier Änderungsanträge des Ortsbeirats Biestow zur Rostocker Planung betraf die verkehrliche Anbindung des Wohnparks Biestow an den in Papendorf geplanten Discounter, speziell für Fußgänger und Radfahrer. Der Grundgedanke war, dass, wenn man schon einen so großen Klotz vor die Nase gesetzt bekommt, man die Einkaufsmöglichkeiten auch leicht zu Fuß oder mit dem Rad erreichen können sollte. Der Änderungsantrag wurde zwar von den Gremien abgelehnt, es wurde aber nachträglich auf Rostocker Seite ein zusätzlicher Geh- und Radweg bis zur Planstraße A neu festgesetzt. Laut Aussage des Planers sollte der an der Nordostseite der Planstraße A vorgesehene Geh- und Radweg auf Papendorfer Gebiet weitergeführt werden. Tatsächlich ist diese Weiterführung im Papendorfer B-Plan jedoch nicht vorgesehen. Es wurde nur an der Nordwestecke des SO 1 die überbaubare Grundstücksfläche in einem schmalen Streifen bis an die Stadtgrenze herangeführt. Für einen „richtigen” Geh- und Radweg hätte man an dieser Stelle die Straßenbegrenzungslinien und die Baugrenzen nach Nordosten verschieben müssen, was natürlich die wirtschaftliche Verwertbarkeit des angrenzenden Baulandes geschmälert hätte. Außerdem wird dort vermutlich die Zufahrt für den Lieferverkehr des Discounters geplant, sodass sich auf einer undefinierten Fläche Fußgänger und Radfahrer mit den Lkw in die Quere kommen. Eine verantwortungsvolle und an den Bedürfnissen der dort lebenden Menschen orientierte Stadtplanung sieht anders aus.


Der im Rostocker Plangebiet vorgesehene gemeinsame Geh- und Radweg an der Nordostseite der Planstraße A endet an der Stadtgrenze (violette Linie). Im Papendorfer Gebiet fehlt die Weiterführung an der Planstraße E. Man landet direkt auf dem Betriebsgelände des Discounters.

Storchentafel – „Ein weiteres Vereinsziel ist vollbracht“

Bereits seit geraumer Zeit beschäftigte unseren Verein das Vorhaben „Storchentafel“ – angefangen bei der Festlegung des Standorts über den Umfang der bereitgestellten Informationen und die Gestaltung bis hin zur Realisierung an dem ausgewählten Ort neben den Bänken am Damerower / Klein Schwaßer Weg.

Der Prozess war langwierig, doch wir finden, dass er erfolgreich war. Die Hilfe unserer langjährigen Partner spielte dabei mit eine entscheidende Rolle. Ihre Geduld wurde durch unsere Anforderungen erheblich auf die Probe gestellt.

Auf beiden Seiten der Tafel sind nützliche Informationen über die Biestower Störche zu finden. Unter anderem lassen sich die Bruterfolge in den abgebildeten Dekaden ablesen, und durch einen Blick über die Niekrenzsche Koppel kann man sich von der Anwesenheit der Störche überzeugen.

Ist man mit „son‘ niemod’schen Kram ünnerwägens“, hat man die Möglichkeit, über einen QR-Code umfassende Informationen von der Webseite des NABU zu erhalten oder einen direkten Blick in das Nest in Biestow zu werfen. So haben die Kinder die Möglichkeit, das Wachstum der jungen Störche zu verfolgen (in diesem Jahr bleibt der Nachwuchs leider aus) – allerdings erfordert dies etwas Geduld, da nur jede volle Minute ein neues Bild erscheint. Das dürfte jedoch kein Hindernis darstellen, da man sich schließlich in der Natur befindet, um neue Energie zu tanken.

Gönnen Sie sich ein wenig Zeit, um unser Informationsangebot zu nutzen und entdecken Sie die Biestower Störche für sich selbst. Vielleicht können Sie das Anfliegen der Störche auf das Nest oder die Nahrungssuche auf der Koppel von den Bänken aus beobachten. Viel Freude an der Natur.

FNP Papendorf – Ihre Einwendungen bis 26.05.2025 verschicken

FNP ist die Abkürzung für einen Flächennutzungsplan. In Karte und Text wird die beabsichtigte langfristige städtebauliche Entwicklung und damit die Bodennutzung der Gemeinde Papendorf flächendeckend beschrieben. Diese Frist endet am Montag den 26.05.2025 für den FNP Papendorf. Nach § 1 Absatz 5 BauGB soll der FNP eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Damit ist der FNP die Grundlage, auf der rechtsverbindliche Bebauungspläne entstehen.

Deshalb sollten Sie unbedingt Einwendungen gegen die 8. Änderung des FNP Papendorf und die überdimensionierten Neubaupläne vorbringen, um auf die Planung und den vorgelegten Entwurf konkret Einfluss nehmen zu können. Mit Ihrer Einwendung können Sie Ihre Gedanken äußern, mithelfen, die Realisierung übertriebener Planungen zu verhindern oder zumindest für deutliche Verbesserungen zu sorgen, die Natur und Landschaft, die Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft für Sie selbst und die folgenden Generationen bewahren, die Vielzahl an Schwachstellen der Planung aufzeigen und Verbesserungen fordern oder einbringen. Kopiert und versendet hier – Einwändungen zum FNP Papendorf

Für den Vorstand Christiane Müller