Dorfteich – Gewässerschau am 02.03. um 8:00 Uhr in Biestow

In der Zeit vom 26.02.2026 – 02.04.2026 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch.
Die Schauen sind öffentlich. Jeder kann daran teilnehmen, Fragen stellen oder Anregungen geben. Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Am Montag den 02.03. werden die Gewässer in der Südstadt, Stadtmitte, Biestow, Kritzmow usw. begutachtet. Treffpunkt ist um 8:00 Uhr an der Biestower Kirche. Wie in den vergangenen Jahren wird sicherlich auch in diesem Jahr der beklagenswerte Zustand des Biestower Dorfteichs wieder ein Thema sein.

Der Dorfteich ist schon seit langer Zeit immer wieder ein Tagesordnungspunkt in der Ortsbeiratssitzungen. Anfangs war man mehr um die Gestaltung der Grünanlagen und die Umsetzung der Ortsgestaltungskonzeption bemüht und im Jahr 2012 war man sogar besorgt, dass der Teich „überlaufen“ könnte. Auch im Jahr 2018 war der Füllstand im Teich noch relativ hoch (im Vergleich zum Herrnteich). Spätestens seit Mitte 2020 ist jedoch der geringe Wasserstand im Dorfteich und die zunehmende Verschilfung ein Thema in den Ortsbeiratssitzungen. Eine vollständige Zusammenstellung aus den Sitzungsniederschriften seit 2010 finden Sie hier.

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Aussagen aus den Sitzungsprotokollen der letzten Jahre mit Angabe des Sitzungstermins:

18.06.2020: Herr Müller vom Verein Leben in Biestow e.V. sorgt sich um den Wasserstand des Dorfteiches.
21.09.2022: Herr Tietjen weist außerdem auf die Lage am Dorfteich Biestow hin. Der Pegel des Teichs ist weiter verringert und der Bewuchs hat stark zugenommen. Er wünscht sich schnelle Maßnahmen zur Entkrautung.
15.03.2023: Frau Scheffler berichtet von der Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Klimaschutz zum Wasserstand des Dorfteiches Biestow. Dies resultiert aus den derzeit niedrigen Wasserständen. Ein Entgegenwirken ist nicht möglich, da dies wieder versickern würde.
16.08.2023: Herr Millahn teilt mit, dass das hydrolog. Fachbeitrag von WASTRA-Plan [zum neuen „Wohngebiet Nobelstraße“] noch aussteht. Ein Anwohner bittet zu prüfen, ob nicht der Herrenteich und der Dorfteich aus den Regenmengen gespeist werden können. Frau Krüger bittet ebenfalls um Prüfung, ob Regenwasser in den Dorfteich und /oder in die nahegelegenen Sölle im Wohnpark geleitet werden kann.
14.11.2023: Herr Kunze möchte das Amt für Umwelt und Klimaschutz, Abt. Wasser und Boden zur kommenden Ortsbeiratssitzung einladen. Es soll um die Verschilfung des Dorfteiches und Am Soll gehen.
[Eine Mitarbeiterin des Umweltamts war tatsächlich erst im April 2024 und dann im März 2025 zugegen, allerdings wegen eines anderen Sachverhalts. Ansonsten hat sich bis heute niemand im Ortsbeirat blicken lassen.]
20.05.2025: Frau Jens informiert: Am Biestower Dorfteich wurde das Schilf geschnitten. Frau Jens konnte in Erfahrung bringen, dass ein Schnitt unterhalb der Wasserlinie dazu führen würde, das Schilfwachstum zu stoppen. Es wurde jedoch oberhalb der Wasserlinie geschnitten, daher erholt sich das Schilf bereits wieder und breitet sich weiter aus.
17.06.2025: Frau Steinhorst berichtet über folgende offenen Punkte: Ausbreitung Schilf – Der Dorfteich müsste für eine Verbesserung des Schilfes ausgebaggert werden. Laut Auskunft des Amtes für Umwelt und Klimaschutz wird dies zu einer weiteren Absenkung des Wasserstandes führen. Höchstwahrscheinlich haben Privatpersonen selbstständig Schilf beschnitten.
16.09.2025: Frau Jens informiert über ein Schreiben des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege zum Rückschnitt des Schilfes im Dorfteich. Helfen würde nur eine Entschlammung des Gewässers, die auch zeitnah, je nach Haushaltslage, durch das Umweltamt durchgeführt wird. [Eigentlich wäre doch das Umweltamt für diese Stellungnahme zuständig gewesen?]

Passiert ist bis heute nichts. Die letzte Auskunft vom September 2025 könnte bedeuten, dass in absehbarer Zeit am Biestower Dorfteich überhaupt nichts mehr geschieht. „Zeitnah“ kann auch einen Zeitraum von mehreren Jahren umfassen und die „Haushaltslage“ gibt sowieso nichts her. Laut Haushaltsplan 2026/2027, dort die Gesamtübersicht „Investitionsprogramm nach Ortsteilen“, sind für Biestow in 2026 Ausgaben in Höhe von 25.000 € geplant. Die werden aber an der Lärmschutzwand Nobelstraße verbaut. Weiteres Geld ist erst ab 2028 verfügbar, und zwar für den „Binnenhochwasserschutz – Groß Biestow“ (betrifft wahrscheinlich die teilweise Entrohrung des Kringelgrabens).
Bis dahin wird sich der Dorfteich wohl so ähnlich weiterentwickeln, wie das Soll am Weidengrund: Irgendwann ist alles verschilft und verkrautet, das Wasser ist weg und das Problem hat sich erledigt.

Auch im „Südstern“ wurden vier Beiträge zum Thema veröffentlicht. In der Ausgabe 47 hat Frau Miriam Schröter vom Umweltamt sehr richtig erkannt: „Das Problem ist der vorhandene Wassermangel. Es wird vielmehr geprüft, ob es sinnvoll ist, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Pflanzen zu entnehmen oder zusätzliches Niederschlagswasser, das derzeit in die Kanalisation gelangt, den Teichen zuzuleiten.“ In der Ausgabe 50 fragt der „Südstern“ nach, was die Prüfung ergeben hat. Das Umweltamt teilt mit, dass die Prüfung erst im Frühjahr 2025 stattfinden wird. Danach wurden im „Südstern“ keine Beiträge mit Erkenntnisgewinn mehr veröffentlicht (außer in der Ausgabe 54 eine kleine Konkretisierung der Aussagen des Grünamts vom 16.09.2025, diesmal angeblich vom Umweltamt: eine Maßnahme am Dorfteich soll nun nicht mehr nur „zeitnah“ und „nach Haushaltslage“, sondern auch „unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes“ erfolgen).

Als Außenstehender gewinnt man den Eindruck, dass in den Fachämtern (Grünamt, Umweltamt, Amt für Denkmalpflege) das Problem seit Jahren nur weitergeschoben wird, ohne an einer nachhaltigen Lösung zu arbeiten.
Z. B. hatte der Ortsbeirat Biestow am 16.08.2023 im Zusammenhang mit der Planung des neuen „Wohngebiet Nobelstraße“ angeregt, einen Teil des Oberflächenwassers vom neuen Wohngebiet in den Dorfteich abzuleiten. Laut aktueller Begründung zum Bebauungsplan, S. 28f, soll die gesamte Regenentwässerung jedoch in den Rote-Burg-Graben erfolgen. In einer Bestandsanalyse im zugehörigen hydrologischen Fachbeitrag wird auf Blatt 22 dargestellt, dass derzeit im Nordwesten des Plangebiets eine Fläche von knapp 4 ha „über RW-Kanäle in den Dorfteich von Biestow in nordwestliche Richtung entwässert“. Wenn dort tatsächlich bereits Regenwasserkanäle liegen, ist es nicht nachvollziehbar, dass das Regenwasser in Zukunft nach Osten abgeleitet werden soll. Da auch das Umweltamt eine Stellungnahme zum Entwurf des B-Plans abgegeben hat, sollte man dort die Begründung zum B-Plan und dieses Gutachten ebenfalls gelesen haben. Hier wäre eine sofortige Abstimmung zwischen Umweltamt und Planungsbüro notwendig!


Die fortschreitende Verschlechterung des Zustandes des Biestower Dorfteichs und das langsame Verschwinden kann man auch anhand historischer Karten und Fotos und aus Luftbildaufnahmen gut nachvollziehen:

Im Jahr 1778 war im Rahmen der sogenannten „Directorial-Vermessung“ die Wasserfläche des Dorfteichs (Kartennummer 50) mit einer Größe von 232 Quadrat-Ruten vermessen worden. Das entspricht einer Ausdehnung von über 5.000 m²! (Umrechnung: 1 Quadrat-Rute = 21,679 m²)

Auszug aus dem „Plan von dem Bauer-Dorffe Bistow – auf Verordnung gemeinschaftl. Directorial-Commission gemessen anno 1778 durch Francke
Quelle: Landesarchiv Schwerin, Karten von ländlichen Gemarkungen

Nördlich des Dorfteichs erkennt man das große Gehöft von Bauer Kempe mit zwei giebelständig zum Dorfteich ausgerichteten Scheunen und dem zurückgesetzten Wohnhaus, nördlich des Kirchhofs befindet sich links der Hof von Bauer Krempien und rechts daneben das Kruggehöft von Schulze Beese (wo heute das Restaurant „Zum Bauernhaus“ steht), beim Pfarrgehöft ist hinter der Pfarrscheune noch der alte Pfarrstall zu erkennen und am Nordwestende des Kirchhofs, innerhalb des heutigen Gräberfeldes, stand einst das alte Schul- und Küsterhaus (im Jahr 1855 abgebrannt).
Das Gebäude beim heutigen Gefallenendenkmal ist vermutlich ein gemeinschaftliches Backhaus oder die öffentliche Grützquerre der beiden Kossaten Franz Mahn und Stoll.


In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in Biestow eine Feldregulierung durchgeführt und dazu die gesamte Feldmark neu vermessen. In der damals erstellten Katasterkarte („Hufenkarte“) ist für den Dorfteich (Kartennummer 456) eine Wasserfläche von 221 Quadrat-Ruten angegeben. Das sind immer noch knapp 4.800 m²!

Auszug aus der „Charte von der Dorffeldmark Biestow – Amts Toitenwinkel zu Rostock – Vermessen und regulirt im Jahre 1852 von E. Krüger, Cammer-Ingenieur“ (hier eine Abzeichnung aus dem Jahr 1879 – mit eigener Ergänzung: farbliche Hervorhebung der Wasserflächen).
Quelle: Landesarchiv Schwerin, Karten von ländlichen Gemarkungen

Die Katasterkarten unterlagen als Gebrauchskarten natürlich Veränderungen. Der Ausschnitt zeigt den Bearbeitungsstand von ungefähr 1906 (erkennbar u. a. an den nicht mehr vorhandenen alten Gebäuden der Büdnerei Nr. III von Bauer Harms an der Ecke Sildemower Weg / Am Dorfteich). Der Gebäudebestand des Pfarrgehöfts ist noch vollständig vorhanden mit Pfarrscheune, Pfarrstall, Pfarrhaus, Pfarrschweinestall und Predigerwitwenhaus.

Der Dorfeich hatte Zuläufe von Südwesten, vom Gehöft der Erbpachthufe Nr. VI kommend (früher Bauer Heidenreich – wahrscheinlich wurde die südliche Straßenentwässerung dort durchgeleitet), von Südosten aus den Entwässungsgräben der südöstlich gelegenen Ackerflächen und von Nordosten vom Sildemower Weg, neben dem kleinen Spritzenhaus (nach 1996 abgerissen). Der daneben stehende Armenkaten der Gemeinde (2010 abgerissen) wurde damals von den Familien Gerds und Oldag bewohnt. An der Südostecke des Dorfteichs hatte Peter Wollenberg in der neu errichteten Büdnerei Nr. X (2012 abgerissen) eine „Schenkwirtschaft“ eingerichtet. Dort konnte man die Pferde ausspannen und im Garten am Teich ein Bier genießen.

An der Nordwestecke des Dorfteichs war ein Überlauf in den straßenbegleitenden offenen Graben am Biestower Damm bis hinunter zum Kringelgraben (der östlich von Biestow eigentlich Borngraben hieß) und weiter bis zum Pfeifenteich südlich des heutigen Hauptbahnhofs. Von dort wurde schon im 18. Jahrhundert das Wasser durch eine hölzerne Leitung in die Stadt geführt. Auf diese Weise wurde die Rostocker Trinkwasserversorgung zu einem kleinen Teil auch aus dem Biestower Dorfteich gespeist.


Kurz vorher, also ungefähr zwischen 1900 und 1906, wurde dieses schöne Foto aufgenommen:

Abgelichtet von dem Rostocker Fotografen Fritz Blohm.
Quelle: Sammlung Thomas Werner, Rostock

Der Biestower Dorfteich in voller Pracht! Rechts im Hintergrund sind noch die alten Gebäude (Wohnhaus und Scheune) von Büdner Harms zu erkennen, daneben steht das westliche Stallgebäude der Erbpachthufe Nr. V, Erbpächter Kempe, dazwischen lugt das Strohdach der Büdnerei Nr. II von Büdner Gildemeister hervor und die Kirche hat noch ihren kleinen hölzernen Turm.

Im Norden reicht die Wasserfläche fast bis zum Sildemower Weg, im Westen läge die heutige Sitzgruppe bereits im Wasser und die hohen Pappeln im Süden drängeln sich auf einem schmalen Streifen zwischen Teich und Weg.

Die Dorfjugend hatte sicherlich sommers wie winters viel Spaß mit diesem Teich.


Ein weiteres Foto zeigt einen Blick von Süd nach Nord über den Teich auf das große Erbpachtgehöft der Familie Kempe. Hier hat der Dorfteich möglicherweise einen etwas niedrigeren Wasserstand, ist aber immer noch deutlich höher als heute:

Foto Hof Kempe – unbekannter Fotograf.
Quelle: Privatsammlung von Frau E. Welbers, Kevelaer, einer Urenkelin des letzten Erbpächters. Die Sammlung mit Fotos und alten Dokumenten (teilweise von 1632) wurde am 2. Mai 2022 an das Kulturhistorische Museum in Rostock übergeben.

Das Foto muss nach 1918 aufgenommem worden sein, da Biestow in diesem Jahr an die Elektrizitätsversorgung angeschlossen wurde und die beiden Masten am Ufer vermutlich für die Stromleitung aufgestellt wurden.

Der Kempesche Hof war immer schon ein beliebtes Fotomotiv. Unter anderem hat der bekannte Rostocker Fotograf Karl Eschenburg hier einiges Filmmaterial belichtet.

Die Hofanlage und einzelne Gebäude wurden auch in Fachpublikationen behandelt (z. B. in dem Buch „Haus und Hof deutscher Bauern“, Folkers, 1961, oder in der Dissertation „Zimmermannswerk in Mecklenburg – Die Scheune“, Dr. Karl Baumgarten, 1960).

Die Familie Kempe bewirtschaftete diesen Hof nachweislich bereits seit 1606. Der zweitälteste Grabstein im Mittelgang der Biestower Kirche ist der Deckstein des Kempeschen Erbbegräbnisses von 1610. Nachdem der letzte Erbpächter Hans Heinrich Kempe im November 1912 mit 81 Jahren und ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben war, kam es zu Erbstreitereien zwischen der Witwe und den beiden Söhnen. Um die Söhne auszahlen zu können, wurde am 7. September 1914 zuerst das gesamte lebende und tote Inventar versteigert (s. Krausesche Fundchronik, Seite 55 / Blatt 43) und später die gesamte Hofstelle mitsamt den Ackerflächen an die Stadt Rostock verkauft. Bereits im Jahr 1938 wurden Hof und Acker nach Rostock eingegliedert. Die Anwohner mit den Adressen Am Dorfteich 2a bis 5 sind also eigentlich „Städter“.

Laut einem Zeitungsartikel soll das linke Stallgebäude im Jahr 1946 abgerissen worden sein (ist im Luftbild von 1953 auch nicht mehr zu erkennen) und das Wohnhaus im Jahr 1954. Die Scheune rechts (in der genannten Dissertation behandelt) soll in den 1950er und 1960er Jahren so weit in Verfall geraten sein, dass die Ruine schließlich entfernt wurde. Übriggeblieben waren am Ende nur noch die beiden Torpfosten in der Bildmitte. Die standen da auch noch bis zum Herbst 2025 – ehe sie einer „Verschönerungsplanung“ der Außenanlagen des dort neu errichteten Wohnhauses zum Opfer gefallen sind (obwohl der ursprüngliche Verkäufer des Grundstücks ausdrücklich vertraglich vereinbart hatte, dass diese Pfosten aufgearbeitet und erhalten werden sollten).

Nun ist auch das letzte Zeugnis einer jahrhundertealten Familiengeschichte und des bäuerlichen Lebens an dieser Stelle verschwunden.


Ein drittes Foto zeigt den Blick von West nach Ost über den gut gefüllten Dorfteich:

Foto Wohnhaus Breutzmann und Büdnerei Nr. X – unbekannter Fotograf
Quelle: Privatsammlung von Hr. A. Harms, ehem. Büdnerei Nr. III in Biestow.

Das Foto wurde vermutlich in den 1960er-Jahren aufgenommen. Der Standort des Fotografen muss kurz hinter der heutigen Bushaltestelle bei der Kirche gewesen sein.

Auf der gegenüberliegenden Seite des Teichs steht das auf Gemeindeland neu erbaute Wohnhaus der Familie Breutzmann (heute Am Dorfteich 8). Opa Breutzmann war vor allem bei den Kindern sehr beliebt, wegen der Bonbons, die er immer dabei hatte.

Rechts daneben bewirtschaftete inzwischen „Sniedermeister Wagner sien ‚Strandhotel‘ an’n Dörpdiek“ – wie sich mal die in Biestow ansässige Mundartautorin Lisa Milbret in einem Beitrag für die OZ ausgedrückt hat. Dort konnte man auch Lebensmittel einkaufen.

Links im Vordergrund des Fotos sieht man, dass die Biestower Hühner immer schon ein sehr befreites Leben hatten.


Die damalige Ausdehnung der Wasserfläche ist auch in einer Luftbildaufnahme aus dem Jahr 1953 noch sehr gut zu erkennen:

Digitales Orthophoto (DOP) auf der Grundlage der Luftbilder einer Befliegung im Jahr 1953 mit einer Bodenauflösung von 0,8 m – mit eigenen Ergänzungen: Text und Uferlinie.
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung MV, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen © GeoBasis-DE/M-V 2026

Vieles von dem alten Gebäudebestand ist noch vorhanden (auch auf der Hofstelle der ehem. Erbpachthufe Nr. VI), die Wege sind noch nicht befestigt und die aus dem Orthophoto digitalisierte Wasserfläche ist zwar um 1.000 m² kleiner geworden, hat aber immer noch eine Ausdehnung von 3.800 m².


Auch im Lageplan zur Ortsgestaltungskonzeption ist im Jahr 1982 der Dorfteich noch mit einer Wasserfläche von 3.774 m² dargestellt (aus dem eingepassten Plan digitalisiert).

Zoo-Erlebnisbereich Damerower Weg und Ortslage Biestow – Ortsgestaltungskonzeption – Teil 1 Erholungsplanung – Büro für Stadtplanung Rostock, 29.9.82 – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: Archiv „Leben in Biestow“ e. V.

Der Dorfteich (d) sollte als „Dorfteich mit Erholungsfunktion“ gestaltet werden, mit schützenden Hecken zu den angrenzenden Wegen. An vier Stellen sollten Sitzplätze (8) angeordnet werden. Es hat den Anschein, dass am westlichen und am östlichen Ufer auch eine Steganlage für Badende vorgesehen war (wobei die Biestower Jugend gerne auch im Herrnteich herumgeplanscht hat). Als Grundprinzip für die Gestaltung ist im Plan vermerkt: a) Erhaltung der Sölle, Bereinigung Dorfteich, b) Erhaltung jeglichen Großgrüns und c) Erhaltung denkmalgeschützter Bauten.


Im Jahr 1991 wurde durch das Landesvermessungsamt eine Befliegung durchgeführt, damals noch mit Schwarz-Weiß-Fotografie:

Digitales Orthophoto (DOP) aus dem Jahr 1991 mit einer Bodenauflösung von 0,4 m – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung MV, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen © GeoBasis-DE/M-V 2026

Wie man im Ausschnitt erkennen kann, ist die Wasserfläche des Dorfteichs deutlich geschrumpft. Die Gründe sind nicht so ganz klar. Mit den Klimaveränderungen kann das noch nicht zusammenhängen und Grundwasserabsenkungen wegen Neubautätigkeit kann man auch ausschließen. Möglicherweise wurde aus irgendwelchen Gründen einfach nur das Niveau des Überlaufs so weit abgesenkt, dass der alte Füllstand gar nicht mehr erreicht werden konnte. Die erkennbare Wasserfläche hat jedenfalls nur noch eine Ausdehnung von knapp 2.100 m².


Am 16.04.1996 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen, für Biestow einen zweiten Bebauungsplan (nach dem Wohnpark) aufzustellen. Der Stadtplaner Dierk Brockmöller hat bei der Entwicklung des Bebauungsplans 09.W.57 „Dorflage Biestow“ versucht, möglichst viel von der alten Ortsgestaltungskonzeption in die neue Planung zu retten.

Bebauungsplan Nr. 09.W.57 „Dorflage Biestow“, Stand 22.03.1999, ausgefertigt am 09.01.2001 – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: Portal der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Rechtskräftige Bebauungspläne

In der Begründung zum Bebauungsplan wurde unter Punkt 4.7.1 erläutert: „Der Dorfteich war aufgrund jahrezehntelanger Einbringung von Abwasser aus den anliegenden Grundstücken stark verlandet. Der verwilderte Zustand der Grünflächen war der zentralen-dörfichen Lage nicht angemessen. Aus diesem Grunde wurde der ursprüngliche Zustand des Teiches annähernd rekonstruiert. Die Fläche wurde als „Dorfwiese“ festgesetzt.“
Leider ist die „annähernde Rekonstruktion“ nicht ganz gelungen: Die im Plan dargestellte überflutete Fläche umfasst nur noch etwas mehr als 3.000 m².
Die Kennzeichnung „GB“ bedeutet „Geschützte Biotope nach § 2 1. NatG M-V“. Die Plandarstellung basiert auf einem Stand der Vermessungsarbeiten vom 08.02.1996.

In der Begründung zur 1. Änderung des Bebaungsplans (wg. Ergänzung Wohnhausbebauung Am Dorfteich 9a bis 9d) wurde unter Punkt 3.1.2.3 – Schutzgut Wasser – zudem ausgeführt: „Nördlich der Änderungsfläche befindet sich der Dorfteich Biestow, der 1998 entschlammt und dank eines neuen Schmutzwassersammlers, an den auch die Einfamilienhäuser am Dorfteich angeschlossen wurden, einen guten Gewässerzustand aufweist. Zusätzliche Einleitung von Niederschlagswasser in den Dorfteich Biestow ist zu befürworten, da der Teich mindestens seit seiner Grundsanierung 1998 einen niedrigen Wasserstand aufweist.“


Der Sommer 2011 war in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern extrem niederschlagsreich, geprägt von mehreren Starkregenereignissen. Insbesondere Ende Juli und August 2011 führten enorme Regenmengen zu schweren Überschwemmungen. Im Stadtteil Warnemünde fielen am 22. Juli an einem Tag 111,4 Liter Regen pro Quadratmeter. Um die Überflutungen zu dokumentieren, hat die Stadt eine Befliegung veranlasst, die im August und September 2011 durchgeführt wurde:

Luftbild (Digitales Orthophoto) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Umgebung von August und September 2011 mit einer Bodenauflösung von 0,2 Metern – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: OpenData-Portal der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – public domain CC0 1.0

Damals führten diese Starkregenereignisse zu einem Wendepunkt in der lokalen Stadtplanung mit Einführung des „Schwammstadt“-Konzepts. Am Biestower Dorfteich waren zum Zeitpunkt der Befliegung die Wassermassen wohl schon wieder in der Kanalisation verschwunden – die aus dem Luftbild digitalisierte Wasserfläche hat nur eine Größe von rund 2.600 m².


Die Stadt Rostock führt ein sogenanntes Bewirtschaftungskataster, in dem die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter für die öffentlichen Flächen geregelt sind. Im Geodatenportal der Stadt kann man sich dieses Kataster ansehen:

Die blaue Fläche in der Bildmitte (Wasserfläche des Dorfteichs) liegt im Zuständigkeitsbereich des Amts für Umwelt und Klimaschutz. Laut einer Infobox hat diese Fläche aktuell eine Größe von genau 2.058 m ².


Die letzte amtliche Luftbildaufnahme wurde im Bereich Biestow am 20.08.2024 durchgeführt:

Digitales Orthophoto (DOP) aus dem Jahr 2024 mit einer Bodenauflösung von 0,2 m – nebst eigenen Ergänzungen: Rand- und Uferlinie.
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung MV, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen © GeoBasis-DE/M-V 2026

Der Dorfteich mitsamt Schilfgürtel hat eine Ausdehnung von rund 2.200 m² und die freie Wasserfläche von nur noch 600 m².

Der einst große Dorfteich mit 5.000 m“ Wasserfläche ist mittlerweile zu einem kleinen Tümpel verkommen!

Bebauungsplan „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf

Am 10.02.2026 um 18:30 tagt die Gemeindevertretung von Papendorf. Die Sitzung ist öffentlich. In dieser Sitzung soll der Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ gefasst werden. Alle Unterlagen, die für den Satzungsbeschluss relevant sind (u. a. Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit mitsamt deren Behandlung durch die Gemeinde) findet man hier.

Gegenüber der am 11.06.2025 öffentlich ausgelegten Fassung des Bebauungsplans wurden anscheinend nur marginale Änderungen vorgenommen (z. B. wurde der Standort des geplanten Cafés mit Baugrenzen konkretisiert). Andere wichtige Hinweise von Behörden wurden jedoch nicht beachtet.

Beispiel: In unserem Blog-Beitrag vom 8. Juli 2025 wurde darauf hingewiesen, dass es eine einfache Anbindung für Fußgänger und Radfahrer vom bestehenden Wohnpark und vom zukünftigen Neubaugebiet auf Rostocker Seite zum zukünftigen Papendorfer Discounter laut bisheriger Planung nicht gibt, obwohl die Hansestadt Rostock alle Voraussetzungen dafür geschaffen hat.

Das Amt für Straßenbau- und Verkehr hat in seiner Stellungnahme ebenfalls auf diese Problematik hingewiesen (vgl. S. 28, Punkt 2 in der Datei 2025-11-05 Teil 1 Abwaegung Behoerden Papendorf B 24.pdf). Das Amt hat daher ebenfalls angeregt, den nördlich der Planstraße A verlaufenden Gehweg über die Planstraße E mindestens bis zur Stadtgrenze zu verlängern. Die Gemeinde Papendorf (bzw. der vom Investor beauftragte Planer) sieht hier hingegen keinen Handlungsbedarf und kommentiert den Vorschlag wie folgt:
„Der nebenstehende Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Fußgänger- und Radverkehr Richtung Straßenbahnhaltepunkt wird über eine wesentlich kürzere Verbindung nördlich SO1 und SO2 geführt. Das SO1, mit Lebensmittelmarkt und weiteren Dienstleistungen, wird unmittelbar nordöstlich innerhalb des SO 1 an den nördlich im benachbarten Gebiet gelegenen Gehweg angeschlossen. Die Schaffung einer weiteren Fußgängerverbindung würde zu einer Übererschließung führen. Daher wird darauf verzichtet.“

In Wirklichkeit ist ein Anschluss „unmittelbar nordöstlich innerhalb des SO 1 an den nördlich im benachbarten Gebiet gelegenen Gehweg“ überhaupt nicht geplant und im Bebauungsplan auch nicht festgesetzt. Laut Auskunft des Rostocker Planers wird es diesen Anschluss auch nicht geben, da ansonsten die Grünflächenbilanzierung auf Papendorfer Seite nicht mehr aufgeht. Von einer „Übererschließung“ kann also keine Rede sein.

Dies ist ein schönes Beispiel für mangelnde Planungskultur und ein Beleg dafür, dass es die in der Abwägungsdokumentation behauptete „intensive Abstimmung“ der beiden Gemeinden in Wirklichkeit nie gegeben hat.

Bebauungsplan „Am Schwanen-Soll” – In zwei Wochen endet die Frist für Stellungnahmen zum geänderten 2. Entwurf.

Nachdem die Gemeinde Papendorf im Juli/August 2023 einen Vorentwurf ihrer Planungen südlich angrenzend an den Wohnpark Biestow öffentlich ausgelegt hatte, folgte in der Zeit vom 24.07. bis zum 24.08.2024 die Auslegung des (vermeintlich) endgültigen Entwurfs des Bebauungsplans.

Offenbar wurden zu diesem Entwurf durch die Öffentlichkeit und die Fachämter zahlreiche Stellungnahmen abgegeben, so dass die Gemeinde sich veranlasst sah, einen zweiten Entwurf des B-Plans zu erstellen. Dieser liegt nun zusammen mit weiteren Unterlagen seit dem 11.06.2025 öffentlich aus. Wer zu dem neuen Entwurf eine Stellungnahme abgeben möchte, hat dazu noch Zeit bis zum 18. Juli 2025. Stellungnahmen können auch per Mail an f.mueller@warnow-west.de übermittelt werden. Alle B-Plan-Unterlagen und die zugehörigen Gutachten findet man hier im zentralen Bauportal M-V.

Auch wer zum ersten Entwurf bereits eine Stellungnahme abgegeben hat, sollte diese Möglichkeit nutzen. Zwar gibt es zu den bisherigen Stellungnahmen bereits eine „Zwischenabwägung Teil 1 und Teil 2” (Stellungnahme der Gemeinde zu den abgegebenen Stellungnahmen, u. a. der Bürgerinnen und Bürger) und diese Zwischenabwägung war eigentlich auch als Anlage zu der jetzt laufenden erneuten Auslegung vorgesehen. Jedoch hat der Bauausschuss der Gemeinde Papendorf empfohlen, dieses Dokument aus den Anlagen zu entfernen („darf nicht veröffentlicht werden”). Es ist also zumindest fraglich, ob die bereits abgegebenen Stellungnahmen im weiteren Verwaltungsverfahren überhaupt berücksichtigt werden. Die genannte Empfehlung und noch andere interessante Hintergrundinformationen (bzgl. Schulentwicklungskonzept, Kosten für Brandschutz, Grünflächenpflege usw.) findet man in einem „Arbeitsblatt aktuelle Projekte” des Bauausschusses unter Punkt 6.2.

Es gibt aber auch sonst genügend Gründe, eine erneute Stellungnahme abzugeben. Erstens gelten alle Bedenken gegen die 8. Änderung des Papendorfer Flächennutzungsplans erst recht gegen den aus dem Flächennutzungsplan abgeleiteten Bebauungsplan. Diese Bedenken müssen zusätzlich im B-Planverfahren vorgetragen werden.

Auszug aus dem Geodatenportal GAIA-MV (© GeoBasis-DE/M-V). Die blaue Umrandung kennzeichnet den Bereich des B-Plans „Am Schwanen-Soll”, in dem die Landwirtschaftsfläche zu Bauland umgewandelt werden soll. Die rot hinterlegte Fläche kennzeichnet die Flächenanteile mit einer Acker-/Grünlandzahl von 50. Nach der Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP-MV 2016), Programmsatz 4.5 (2), ist die Umwandlung dieser hochwertigen Landwirtschaftsflächen unzulässig.

Zweitens war der erste Entwurf von 2024 wohl nur als „Versuchsballon” gedacht, um die Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und Hinweise der Fachämter abzufragen. Danach wurden in den Unterlagen gegenüber dem 1. Entwurf zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.

So wurde z. B. im Sondergebiet SO 1 (Discounter usw.) an der Nordseite des Baufeldes in einem 15 m breiten Streifen die zulässige Bauhöhe von vorher 18 m auf jetzt 17 m reduziert. Dafür sind im gesamten südlichen Teil nun 20 m Bauhöhe zulässig.

Die Kindertagesstätte (max. Bauhöhe 9 m) wurde komplett gestrichen. Dort sind nun weitere Wohngebäude mit 11 m zulässiger Bauhöhe vorgesehen.

Laut Beschlussvorlage der Gemeinde Papendorf sollen unter anderem auch Straßenflächen angepasst worden sein. Tatsächlich realisiert wurde nur eine breitere Zufahrt zum Südblick (wegen des Busverkehrs). Nicht angepasst wurde z. B. die Verkehrsfläche bei der Einmündung in die Nobelstraße. Der laut Detailplanung des Knotenpunkts vorgesehene getrennte Geh- und Radweg auf der Südseite der Planstraße A fehlt immer noch in der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche. Die Detailplanung der Einmündung und die Festsetzung des B-Plans passen nicht zusammen.

Einer der vier Änderungsanträge des Ortsbeirats Biestow zur Rostocker Planung betraf die verkehrliche Anbindung des Wohnparks Biestow an den in Papendorf geplanten Discounter, speziell für Fußgänger und Radfahrer. Der Grundgedanke war, dass, wenn man schon einen so großen Klotz vor die Nase gesetzt bekommt, man die Einkaufsmöglichkeiten auch leicht zu Fuß oder mit dem Rad erreichen können sollte. Der Änderungsantrag wurde zwar von den Gremien abgelehnt, es wurde aber nachträglich auf Rostocker Seite ein zusätzlicher Geh- und Radweg bis zur Planstraße A neu festgesetzt. Laut Aussage des Planers sollte der an der Nordostseite der Planstraße A vorgesehene Geh- und Radweg auf Papendorfer Gebiet weitergeführt werden. Tatsächlich ist diese Weiterführung im Papendorfer B-Plan jedoch nicht vorgesehen. Es wurde nur an der Nordwestecke des SO 1 die überbaubare Grundstücksfläche in einem schmalen Streifen bis an die Stadtgrenze herangeführt. Für einen „richtigen” Geh- und Radweg hätte man an dieser Stelle die Straßenbegrenzungslinien und die Baugrenzen nach Nordosten verschieben müssen, was natürlich die wirtschaftliche Verwertbarkeit des angrenzenden Baulandes geschmälert hätte. Außerdem wird dort vermutlich die Zufahrt für den Lieferverkehr des Discounters geplant, sodass sich auf einer undefinierten Fläche Fußgänger und Radfahrer mit den Lkw in die Quere kommen. Eine verantwortungsvolle und an den Bedürfnissen der dort lebenden Menschen orientierte Stadtplanung sieht anders aus.


Der im Rostocker Plangebiet vorgesehene gemeinsame Geh- und Radweg an der Nordostseite der Planstraße A endet an der Stadtgrenze (violette Linie). Im Papendorfer Gebiet fehlt die Weiterführung an der Planstraße E. Man landet direkt auf dem Betriebsgelände des Discounters.

Neues vom zukünftigen „Wohngebiet Nobelstraße“.

Ausschnitt aus dem Planteil zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf.

Derzeit befinden sich zwei wichtige Planwerke in der öffentlichen Auslegung, und zwar bis zum 26.05. die 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Papendorf und bis zum 30.05. der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Nobelstraße“ der Hansestadt Rostock mit allerletzten Änderungen vom 31.03.2025.
Zu beiden Planwerken können Stellungnahmen abgegeben werden, die anschließend von den beiden Kommunen bei der Abwägung öffentlicher und privater Interessen bewertet werden müssen. Das jeweilige Abwägungsergebnis wird dann ein wesentlicher Bestandteil der abschließenden Satzungsbeschlüsse.

Auszug aus der Planzeichnung zum B-Plan „Wohngebiet Nobelstraße“ der Hansestadt Rostock mit letzten Änderungen vom 31.03.2025

Ein drittes Planwerk, der nochmals geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf, wird demnächst ebenfalls erneut öffentlich ausgelegt. Wer sich vorab über die geänderten Inhalte informieren möchte, findet hier einige Unterlagen.


Alle Unterlagen zur 8. Änderung des FNP der Gemeinde Papendorf findet man hier im Bauportal MV. Die Änderung ist u. a. deswegen notwendig, weil der Bereich des Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll“ im rechtskräftigen FNP noch als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen ist und der B-Plan folglich nicht aus dem FNP entwickelt werden könnte (§ 8 (2) BauGB). Daher soll die bisherige Landwirtschaftsfläche zu einer Wohnbau- und Sondergebietsfläche umgewandelt werden.

Allerdings ist nach Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V 2016) diese Umwandlung grundsätzlich gar nicht möglich. Die Ackerflächen im Bereich des B-Plans „Am Schwanen-Soll“ weisen überwiegend 50-er Wertzahlen auf. Gemäß LEP-Programmsatz 4.5 (2) gilt: „Die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen darf ab der Wertzahl 50 nicht in andere Nutzungen umgewandelt werden. (Z) Hiervon ausgenommen sind die in Abbildung 22 genannten Nutzungen.“ (vgl. S. 57 ff im Textteil des LEP M-V 2016).

Alle in der genannten Abbildung 22 aufgeführten Ausnahmegründe treffen hier jedoch nicht zu. Das LEP ist eine Rahmenplanung, deren Regelungsinhalt bei der nachrangigen Bauleitplanung verbindlich einzuhalten ist. Der zitierte Programmsatz wird in der Begründung zum Änderungsentwurf des FNP schlicht unterschlagen. Bezeichnend ist auch, dass sich in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock in seiner Stellungnahme vom 15.04.2024 zu der geplanten Änderung beim „Schwanen-Soll“ überhaupt nicht äußert und statt dessen auf zwei Schreiben von Dezember 2022 verweist, die jedoch nicht Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind. Auch der Landkreis Rostock, Amt für Kreisentwicklung, kann in seiner Stellungnahme vom 15.04.2024 keinen Widerspruch zu der Festlegung des LEP erkennen.

Der Planungsverband Region Rostock hat im Januar 2024 in seinem ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms solche hochwertigen Ackerflächen als „Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft” konkretisiert und in der Karte 8 dargestellt. Daneben stellt der Planungsverband auch digitale Umringsdaten zum Download bereit:

Die blaue Fläche ist das Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft südöstlich von Biestow. Das Plangebiet „Am Schwanen-Soll” liegt vollständig innerhalb des Vorbehaltsgebiets.

Im Textteil des Entwurfs legt der Planungsverband auf Seite 29 fest:
Z (2) Planungen zur Umnutzung und Überbauung von Flächen mit besonders hochwertigen Böden innerhalb der Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Planungen und Maßnahmen, die der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr dienen. Ausnahmsweise zulässig sind darüber hinaus Planungen von Verkehrswegen und Leitungen sowie von Siedlungserweiterungen der zentralen Orte, wenn keine Alternativen mit geringeren Eingriffen in die Umwelt und in den Boden vorhanden sind.“

Zur Begründung führt der Planungsverband aus:
(2) Umnutzungsverbot für besonders hochwertige Böden. Als besonders hochwertig gelten Böden mit einer Wertzahl ab 50. Diese kommen insbesondere in den Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft in größerem Umfang vor. Generell unzulässig sind hier Planungen zur Umnutzung solcher Böden, wenn mehr als fünf Hektar Fläche mit einem Bodenwert über 50 betroffen sind und wenn diese besonders hochwertigen Böden mehr als ein Drittel der zur Umnutzung vorgesehenen gesamten Planfläche umfassen. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Umnutzungsverbot zu begründen.“ (siehe S. 30 im Textteil)

Vorliegend sind beide Voraussetzungen erfüllt: Die zur Umnutzung vorgesehene Planfläche umfasst ca. 14,2 ha, darin enthalten sind ca. 8,7 ha Ackerland mit 50-er Wertzahlen. Das sind über 60 %.

„Das Umnutzungsverbot soll streng angewandt werden, aber nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis ausarten. Die Anlage neuer Infrastrukturen muss ebenso möglich bleiben wie die Entwicklung neuer Siedlungsflächen im direkten Umfeld der zentralen Orte. In beiden Fällen muss sich die Planung jedoch auf eine qualifizierte Prüfung möglicher Alternativen gründen, in der allgemeine Umweltbelange, Aspekte der Wirtschaftlichkeit und gegebenenfalls des Städtebaus fachlich bewertet werden und im Ergebnis dieser Bewertung den Belang des Bodenschutzes klar überwiegen. Für Siedlungserweiterungen gilt darüber hinaus die Voraussetzung, dass sie im Anschluss an den bestehenden Siedlungskern des betreffenden Zentralortes geplant werden. Ohne weitere Voraussetzungen zulässig sind generell solche Ausnahmen, die sich auf unabweisbare Erfordernisse der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr gründen.“

Eine „qualifizierte Prüfung möglicher Alternativen“ wurde weder durch die Gemeinde Papendorf, noch durch die Hansestadt Rostock vorgenommen, wobei die Stadt vorrangig in der Pflicht gewesen wäre, da das neue Wohngebiet „städtebaulich dem Siedlungskörper der Kernstadt Rostock zuzuordnen“ ist. Bei der Suche nach möglichen Alternativstandorten für die 400 im Bereich „Am Schwanen-Soll“ geplanten Wohneinheiten wäre man mit Sicherheit fündig geworden, z. B. im Ortsteil Groß Klein an der Hermann-Flach-Straße, wo erst kürzlich der Aufstellungsbeschluss für ein neues Wohngebiet gefasst wurde. Im Sinne einer an den Bedürfnissen der Menschen orientierten Stadtplanung wären dort die Wohneinheiten auch wesentlich besser platziert, da die zukünftigen Arbeitsplätze (Smulders, Wasserstoffwirtschaft) fast ausschließlich im Nordwesten und im Nordosten entstehen werden. Die einzige stadtplanerisch halbwegs sinnvolle Begründung für den Standort „Am Schwanen-Soll“ am äußersten südlichen Zipfel des Stadtgebiets wäre die Nähe zur Straßenbahnendhaltestelle „Südblick“. Solche Endhaltestellen liegen aber eigentlich immer irgendwo am Stadtrand bzw. am Rand bebauter Gebiete. Demnach dürfte das Stadtgebiet überall bei den Endhaltestellen weiter in das Umland wuchern (und die Endhaltestellen würden natürlich irgendwann hinterher wandern).

Über die tatsächlichen Gründe für die Ausweisung eines neuen Baugebiets auf dieser hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzfläche außerhalb der Stadtgrenze kann man nun spekulieren. Die Rechtmäßigkeit dieser Planung ließe sich vermutlich nur über ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren herstellen.


Zur Planung der Hansestadt Rostock: Nachdem in der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses vom 25.03. die Auslegung des Entwurfs des Bebaungsplans Nr. 13.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ ungeändert beschlossen wurde, hat auch die Bürgerschaft am 26.03. der ungeänderten Auslegung zugestimmt. Alle Änderungsanträge des Ortsbeirats Biestow wurden verworfen. Wer sich die Redebeiträge der Bürgerschaftssitzung im Einzelnen noch einmal ansehen möchte, findet weiter unten die entsprechenden Links.

Alle ausliegenden Unterlagen können hier vom Portal mv.bauleitplanung-online.de heruntergeladen werden. Während der oben genannten Frist kann jeder eine Stellungnahme abgegeben, auch per Mail an stadtplanung@rostock.de.

Gegenüber dem Planungsstand vom 15.01.2025 wurden in die Planzeichnung noch einige Änderungen eingearbeitet:

  • Der Geh- und Radweg an der Nordostecke des Plangebiets passt nun mit der Papendorfer Planung zusammen.
  • Zwischen den Baufeldern 2 und 4 wurde der im Wohnpark vorhandene befestigte Weg bis zur Planstraße A verlängert.
  • In den Baufeldern 2 und 4 wurde für jeden Baublock eine individuelle maximale Bauhöhe über dem Bezugshöhenpunkt festgesetzt.

Direkt angrenzend an die am Sildemower Weg mit einem Vollgeschoss errichtete Wohnbebauung dürfen die zukünftigen 3-geschossigen Flachbauten nun mit einer maximalen Höhe von 11,5 m über dem jeweiligen Höhenbezugspunkt geplant werden, wobei die tatsächlichen Höhen dieser Bezugspunkte erst bekannt sind, wenn die Ausführungsplanung für den Straßenbau vorliegt. Wegen der im Bereich der Baufelder 1 bis 4 vorhandenen Senke wird dort vermutlich eine Geländeanhebung geplant werden müssen:

Im Ergebnis wird z. B. die Höhe der zukünftigen Grundstückszufahrt zum Baufeld 2 bei etwa 35,9 m und der obere Gebäudeabschluss der 3-Geschosser entsprechend bei 47,4 m liegen. Die an das Baufeld 2 angrenzenden eingeschossigen Wohngebäude am Sildemower Weg Nr. 4 bis 8 haben nach Daten des LAiV Traufhöhen zwischen 37,15 und 42,09 m (jeweils DHHN2016).
Faktisch ändert sich durch diese zusätzliche Festsetzung überhaupt nichts. Es bleibt weiterhin der Phantasie der Architekten überlassen, wie man ein Wohngebäude mit 3 Vollgeschossen und Flachdach auf eine Höhe von 11,5 m über Gelände hochziehen kann (z. B. indem man ein zusätzliches Garagengeschoss mit einer lichten Raumhöhe von unter 2,3 m integriert, das dann nicht als Vollgeschoss zählt).

Im Vorgriff auf die demnächst stattfindende erneute Auslegung des Papendorfer B-Plans „Am Schwanen-Soll“ lohnt sich auch ein Blick in die bereitgestellten Anlagen, z. B. in die Schalltechnische Untersuchung des „Akustik Labor Nord“ vom 25.08.2023 nebst der ergänzenden Schalltechnischen Stellungnahme vom 17.09.2024.

In der Untersuchung steht auf Seite 7 der Satz: „Für die Bebauung innerhalb des in Aufstellung befindlichen, benachbarten Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ wird die vorgesehene Bebauung entsprechend des städtebauliches Konzept (Stand vom 11.01.2023) berücksichtigt. Abweichend vom vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird für das sonstige Sondergebeit 1 (SO1) mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ der überarbeitete Planungsstand vom 22.03.2023 zugrunde gelegt.“ Und auf Seite 8 wird behauptet: „Der so modellierte Lastfall kann als schalltechnischer Ansatz zur sicheren Seite angesehen werden, da hinsichtlich der berücksichtigten Schallquellen Abschätzungen zur sicheren Seite eingerechnet werden.“

Der oben genannte Planungsstand ist nicht mehr aktuell. Nach dem am 15.06.2023 veröffentlichten Planungsstand vom 07.06.2023 war im SO1 an der Nordseite des Gebäudes überwiegend eine maximale Bauhöhe von 10 m vorgesehen und nicht, wie jetzt neu festgesetzt, eine durchgehende Höhe von 17 m. Entsprechend dürften sich auch die Schallreflektionen der üblichen Lärmquellen (Müllbeseitigung, ebenerdige Kühlaggregate usw.) erhöhen. Die von den Gutachtern berücksichtigten maßgeblichen Schallemissionsorte findet man in der Anlage 2. Neben der eingehausten Laderampe und den Aggregaten auf dem Dach ist dort nur ein Punkt mit einer kurzzeitigen Geräuschspitze der zischenden LKW-Druckluftbremse dargestellt (nicht aber das durchdringende piepsende Warnsignal beim Rücksetzen an die Laderampe).

Das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Abt. Immissionsschutz und Umweltplanung, hat in seiner Stellungnahme vom 14.08.2024 darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht „die schalltechnischen Annahmen für einen großflächigen Einzelhandel nicht zur sicheren Seite hin getroffen [wurden]. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zwischen der Wohnbebauung und der gewerblichen Einrichtung ist von immissionsschutzrechtlichen Konflikten auszugehen, die im nachgelagerten Genehmigungsverfahren nur über umfangfangreiche Einschränkungen gelöst werden können.“ (Blatt 9 der „umweltbezogenen Stellungnahmen, Seite 4 des Anschreibens).

Mit „Wohnbebauung“ ist hier nur die geplante Bebauung im Neubaugebiet gemeint. Die vorhandene Wohnbebauung am Sildemower Weg kommt in dem Untersuchungsrahmen und auch in der Stellungnahme des Akustiklabors vom 17.09.2024 gar nicht vor. Die Gutachter haben in ihrer Stellungnahme die Bedenken des Amtes im Wesentlichen „weggebügelt“. Nach der letzten Änderung des Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll“ ist nun auch die Errichtung eines Lärmschutzwalls an der Nordseite des SO1 zur Abschirmung der Wohnbebauung am Sildemower Weg nicht mehr möglich, da der in Frage kommende Grünstreifen zwischenzeitlich als „Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist“ mit der Zweckbestimmung „Gewässerrandstreifen“ festgesetzt wurde. Dort darf also auch kein Lärmschutzwall errichtet werden.


Zur Bürgerschaftssitzung vom 26.03.2025 findet man hier die einzelnen Redebeiträge

  • von Herrn Peter Müller für den Verein „Leben in Biestw“ e. V. (der nach einem Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr. Bachmann doch noch Rederecht erhielt),
  • von Herrn Dr. Stefan Posselt, der zu den Änderungsanträgen des Ortsbeirats Biestow zusätzliche Erläuterungen vorgetragen hat,
  • von Frau Andrea Krönert (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt), die mit einer ausladenden und teils recht merkwürdig anmutenden Begründung den ungeänderten Entwurf verteidigte, gefolgt
  • von einer eher rhetorischen Frage ihres Fraktionskollegen Herrn Uwe Flachsmeyer und einem kurzen Lebenszeichen des BSW, vorgetragen
  • von Herrn Lajos Orban (Bündnis Sahra Wagenknecht), sowie abschließend
  • von Frau Dr. Sybille Bachmann (Rostocker Bund), die den endgültigen Charakter des Bürgerschaftsbeschlusses hervorgehoben hat und daher die Änderungsanträge des Ortsbeirats befürwortete.

Neubaugebiet Nobelstraße

Derzeit befindet sich ein Entwurf für das südlich an den Wohnpark Biestow unmittelbar angrenzende Neubaugebiet in der Beratung. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung kann man hier downloaden. Eine 3D-Visualisierung mit einigen zulässigen und realistischen Modellen der zukünftigen Bebauung kann man sich hier ansehen (u. U. sehr lange Ladezeit).

Screenshot der 3D-Visualisierung mit einigen Gebäudemodellen im Neubaugebiet.

Der Ortsbeirat Biestow hat sich ausgiebig mit dem Entwurf befasst und vier Änderungsanträge eingebracht (Antrag 1, Antrag 2, Antrag 3 und Antrag 4).

Die nächsten Gelegenheiten, den Beratungen zum Entwurf und zu den Änderungsanträgen beizuwohnen, sind am 25.03., 17:00 Uhr, bei der öffentlichen Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses in der Kantine des „Haus des Bauens und der Umwelt” am Holbeinplatz und am 26.03. ab 16:00 Uhr während der Sitzung der Bürgerschaft im Rathaus. Die Sitzung der Bürgerschaft wird per Videostream ins Internet übertragen und kann unter diesem Link auch von zu Hause aus mitverfolgt werden. Die Tagesordnung der Sitzung findet man hier.

Vom Verein „Leben in Biestow“ e. V. wurde eine Stellungnahme zum Planentwurf erarbeitet und noch vor der Bürgerschaftssitzung an die Fraktionsvorsitzenden, an den Bürgerschaftspräsidenten und an die Oberbürgermeisterin übermittelt. Der Vorstandsvorsitzende hatte für die Einwohnerfragestunde am Anfang der Sitzung einen Redebeitrag zum Thema angemeldet, was zwar laut Hauptsatzung der Hansestadt Rostock grundsätzlich möglich gewesen wäre, gemäß Geschäftsordnung der Bürgerschaft aber nicht statthaft ist (dort werden nicht nur „Fragen“, sondern auch „Vorschläge und Anregungen“ zu einem Tagesordnungspunkt als unzulässig bewertet).

Falls die Bürgerschaft den Entwurf des Bebauungsplans ungeändert beschließen sollte, wird der Plan anschließend einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit hat jeder die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Danach muss die Bürgerschaft noch einen förmlichen Abwägungs- und Satzungsbeschluss fassen, bevor der Plan durch öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft erhält.

Zur Erinnerung: Als im Jahr 2005 dieses Baugebiet neu in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurde, haben die Anwohner des Sildemower Weges und der Ortsbeirat Biestow bereits Bedenken angemeldet. Die Verwaltung hat seinerzeit in der Abwägung öffentlicher und privater Interessen als Zielstellung für eine künftige Bebauung u. a. folgende Sätze in ihre Abwägungsdokumentation geschrieben:

„Mit der Neuausweisung einer Fläche südlich des Wohnparks Biestow wird in die bestehende städtebauliche Situation und damit auch in die vorhandene Wohnqualität des angrenzenden Gebietes eingegriffen. Obwohl dieses zukünftige Wohngebiet, wie bereits dargelegt, eine städtebauliche Abrundung der angrenzenden vorhandenen Baugebiete darstellt, sind zusätzliche Belastungen für diese Wohngebiete planerisch auszuschließen.”

„Darüber hinaus ist im Bebauungsplan zu regeln, wie die unmittelbare Nachbarschaft der Baugebiete zueinander verträglich zu gestalten ist. Dies betrifft besonders die Grundstücke am Sildemower Weg, die derzeit mit dem freien Blick nach Süden bzw. Südwesten eine besondere Wohnqualität besitzen und auch vor diesem Hintergrund erworben wurden. Dies kann im B-Plan z. B. durch entsprechende Festsetzungen der Baugrenzen sowie dazwischenliegende räumlich wirksame Pflanzflächen an der Nordgrenze des neuen Wohngebietes geregelt werden. Im Flächennutzungsplan wird auf diese Darstellungen auf Grund des Maßstabes verzichtet, da auch analog in anderen Baugebieten Grünflächen mit ähnlicher Größe und Bedeutung nicht dargestellt werden.”

Als am 01.02.2017 die Bürgerschaft beschlossen hat, dieses Neubaugebiet konkret zu entwickeln, wurde als Planungsziel die „Schaffung von Bauflächen für den individuellen Hausbau im nachgefragten Süden Rostocks” vorgegeben. Es sollte sich „überwiegend um Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser” handeln, mit einem geringen Anteil an Geschosswohnungsbau. Laut einer am gleichen Tag der Bürgerschaft zur Kenntnis gegebenen Informationsvorlage wurde eine Anzahl von 200 Wohneinheiten angestrebt.

Im nun vorliegenden Entwurf ist von den Vorgaben aus den Jahren 2005 und 2017 nicht viel übrig geblieben. Geplant sind nun 400 Wohneinheiten, davon 300 WE in Mehrfamilienhäusern bzw. im Geschosswohnungsbau (vgl. S. 16 der Begründung).

„Räumlich wirksame Pflanzflächen an der Nordgrenze” sucht man vergeblich und die „verträgliche Gestaltung” der unmittelbaren Nachbarschaft an der Grenze zwischen dem alten Wohnpark und dem Neubaugebiet wurde sehr eigenwillig umgesetzt: Obwohl die Nachbargemeinde Papendorf sich mit einer „verträglichen Gestaltung” an der Nordgrenze ihres Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll” offensichtlich überhaupt nicht befasst hat und unmittelbar angrenzend zur eingeschossigen Wohnbebauung ein großes 5-geschossiges und bis zu 18 m hohes Mehrzweckgebäude hingeplant hat, wurde auf Rostocker Gemeindegebiet dieser Mangel „in nahtloser Fortsetzung der Bauhöhenfestsetzungen des Papendorfer Plangebietes” in Form von 3- bis 5-geschossigen Flachbauten einfach weitergeführt, wobei direkt gegenüber der vorhandenen 1-geschossigen Bebauung am Sildemower Weg nur 3-geschossige Flachbauten vorgesehen sind, „um eine erdrückende Wirkung zu vermeiden” (vgl. S. 14 der Begründung).

„um eine erdrückende Wirkung zu vermeiden” – Blick vom Sildemower Weg zwischen den Hausnummern 5 und 6 auf die zukünftige Bebauung im Neubaugebiet.

Es gibt sicherlich sehr viele gute Gründe, in städtischen Gebieten eine Zersiedelung der Landschaft durch reine Einfamilienhausbebauung in Zukunft zu vermeiden und im urbanen Raum mit höheren Bebauungsdichten zu planen. Eine sehr sehenswerte Dokumentation zu diesem Thema findet man z. B. in der Mediathek der ARD: „Das Ende der Neubaugebiete – Wohnraum ohne Naturzerstörung”.

Andererseits sollte sich auch bei einer verdichteten Neubebauung auf der grünen Wiese die Planung am umgebenden Bestand orientieren – hier westlich am denkmalgeschützten Dorfkern und dem südlich angrenzenden Lebensraum von mehreren streng geschützten Amphibienarten und nördlich am bestehenden Stadtrand der eingeschossigen Bebauung längs des Sildemower Wegs. Durch eine andere Anordnung der Bebauungsdichten im Plangebiet hätte man sicherlich eine bessere Lösung ohne allzu große Reduzierung der WE-Anzahl finden können. Darauf haben auch einige Anwohnerinnen und Anwohner des Sildemower Wegs während der Sitzung des Ortsbeirats Biestow am 18.03.2025 hingewiesen.

Blick entlang der Nordkante des Neubaugebietes von West nach Ost. Die „raumwirksamen Pflanzflächen” befinden sich eigentlich nur in den Gärten der Bestandsbebauung.
Blick entlang der Nordkante des Neubaugebiets von Ost nach West. Links die 3-geschossigen Flachbauten mit realistischen Gebäudehöhen von 11,6 m über Gelände (mit einem zusätzlichen Garagengeschoss wären auch bis zu 12,5 m Höhe zulässig), rechts die vorhandene Einfamilienhausbebauung mit einem Vollgeschoss und mittleren Firsthöhen von 8,5 m.

Nachbemerkung: Dass in der 3D-Visualisierung der Bebauungsplan auf Rostocker Gemeindegebiet bis vor kurzem nur sehr verschwommen zu sehen war – im Gegensatz zur klaren Darstellung des Papendorfer Bebauungsplans, hing damit zusammen, dass die Stadt Rostock bisher nur in Ausnahmefällen ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie den beratenden Gremien brauchbare digitale Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Die als Anlagen zu den Beschlussvorlagen veröffentlichten Dokumente haben in der Regel eine so schlechte Qualität, dass sogar wesentliche Inhalte nicht erkennbar sind.
Nachdem die Bürgerschaft am 26.03. die Auslegung des ungeänderten Planentwurfs beschlossen hat, wurde dem Verein „Leben in Biestow“ e. V. durch die Verwaltung (fast) exklusiv der Planentwurf in bester Qualität zur Verfügung gestellt, so dass dieser nun in die Visualisierung eingepflegt werden konnte.
Dummerweise hat das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie kurz vorher sein bundesweites digitales Geländemodell, auf dem unsere Visualisierung aufsetzt, irgendwie „verschlimmbessert“. Dadurch entstehen jetzt, wenn man in der Visualisierung einen Standpunkt in Augenhöhe wählt und waagerecht in die Landschaft schaut, in der Geländedarstellung sehr hässliche Artefakte. Der Verein ist mit dem Bundesamt in Kontakt.
Update: Das Bundesamt hat reagiert. Jetzt ist alles wieder gut.

Es tut sich was in Papendorf! Was hat das mit Biestow zu tun?

Die Gemeinde Papendorf hat am 28.05.2024 beschlossen, den endgültigen Entwurf ihres Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ auszulegen. Laut Ankündigung des Amts Warnow-West werden der Bebauungsplan mit den zugehörigen Unterlagen zwischen dem 24.07. und dem 24.08.2024 zur Einsicht- und Stellungnahme öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jeder eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben.

Die amtliche Bekanntmachung und alle auszulegenden Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung usw.) kann man bereits jetzt auf der Website des Amts einsehen: https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-amtliche-bekanntmachung-bebauungsplan-nr-b24-am-schwanen-soll-auslegung-entwurf

Das Plangebiet grenzt an die vorhandene Wohnbebauung an der südöstlichen Ecke des Wohnparks Biestow, so dass die dortigen Anwohner in besonderem Maße von den Planungen betroffen sind. Da die Planungen aber auch grundlegende Weichenstellungen für eine Bebauung der südlichen und westlichen Biestower Feldflur enthalten, ist letztlich jeder Einwohner betroffen.

Eine plastische 3D-Darstellung des Bebauungsplans mit den zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten zusammen mit der vorhandenen Wohnbebauung kann man sich unter diesem Link https://www.gross-biestow.de/BPlan_Papendorf_Entwurf_28-06-2024_3D/ von allen Seiten ansehen (evtl. längere Ladezeiten).

So könnte eine zukünftige Bebauung auf Papendorfer Gemeindegebiet aussehen.
Blick über die geplanten Sondergebiete auf die Wohnbebauung am Sildemower Weg.

Zum Verständnis: Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht aus den zeichnerischen Festsetzungen im Planteil A und den textlichen Festsetzungen (TF) im Textteil B. Nachrichtliche Hinweise und alle anderen Unterlagen (Begründung usw.) sind zwar notwendig, entfalten aber keine unmittelbare Rechtswirkung. Stellungnahmen sollten sich also vor allem auf die Festsetzungen des eigentlichen Bebaungsplans beziehen. Zulässig sind aber auch allgemeine Anmerkungen und begründete Kritik am Verfahren und an den zugehörigen Unterlagen.

Ein Vorentwurf des Bebauungsplans war bereits im Juli 2023 frühzeitig ausgelegt worden. Der Verein „Leben in Biestow e.V.“ hat zu diesem Vorentwurf am 31.07.2023 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Nach einer ersten Durchsicht des nun vorliegenden Entwurfs und der weiteren Unterlagen fallen einige beispielhafte Ungereimtheiten und Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf ins Auge:

1) Die tatsächlichen Größen der beiden Baufelder SO 1 und SO 2 entsprechen nicht den Angaben in der Flächenbilanzierung auf Seite 18 der Begründung zum Entwurf (dort 8930 m² bzw. 7484 m²). Laut Planzeichnung hat das Baufeld SO 1 eine Fläche von nur ca. 8200 m². Dafür hat das Baufeld SO 2 sogar eine Fläche von ca. 9100 m² (ermittelt durch Digitalisierung). Die selbst ermittelten Flächengrößen decken sich in etwa mit den Flächensummen auf Seite 78 des Umweltberichts.
Die Flächendifferenzen haben Auswirkungen auf die Größe der maximal überbaubaren Grundstücksfläche und der zukünftigen Baukörper. Rechtlich bindend ist immer die Darstellung in der Planzeichnung.

2) Veränderungen bei den Baugrenzen (blaue Linien):
Da ein Mindestabstand von 13,5 m zu der südlich vorhandenen Trinkwasserleitung eingehalten werden muss, wurden die Baugrenzen innerhalb der beiden Sondergebiete verschoben und im Norden, Westen und Osten bis fast an die Ränder der Baufelder erweitert. Das Baufeld SO 2 wurde im Norden vergrößert. Die zukünftige Bebauung kann nun in den beiden Sondergebieten näher an die vorhandene Wohnbebauung in Biestow heranrücken.

3) Veränderungen beim Baufeld SO 1 (Nahversorgung/Wohnen):
In diesem Baufeld ist die Abgrenzung unterschiedlicher Maße der Nutzung entfallen. Bauwerke dürfen nun generell eine Höhe von 18 m haben, ebenso sind nun überall 5 Vollgeschosse zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wurde von 0,6 auf 0,8 erhöht. Damit wird ein deutlich größeres Bauvolumen ermöglicht.

4) Veränderungen beim Baufeld SO 2 (Pflege/Wohnen):
Im nördlichen Teil des Baufeldes wurde die maximal zulässige Bauhöhe von 12 m auf 10 m reduziert. Im Norden sind nun generell 3 Vollgeschosse und im Süden generell 5 Vollgeschosse zulässig. Im gesamten Baugebiet muss das oberste Geschoss erst ab dem 4. Vollgeschoss als Staffelgeschoss ausgebildet werden (vorher bereits ab dem 3. VG).

5) Die Baufelder WA 2 bis WA 5 wurden an der Südseite vergrößert und die angrenzende Grünfläche verkleinert. Dazu wurde auch das Plangebiet im Süden geringfügig erweitert. Die Plangebietsgrenze stimmt dort nicht mehr mit den neugebildeten Katastergrenzen überein.

Und noch einige Anmerkungen zur schalltechnischen Untersuchung:

Auf Seite 4 der Untersuchung steht: „Im Ergebnis zeigt die vorliegende schalltechnische Untersuchung, dass eine Überschreitung der Orientierungswerte […] durch Gewerbelärm nicht zu erwarten ist, wenn die in Abschnitt 7.6 aufgeführten Maßnahmen bei der weiteren Planung des Lebensmitteleinzelhandels berücksichtigt werden.“ Das Dokument enthält leider keinen Abschnitt 7.6. Vielleicht sind die Abschnitte 6.3.6 und 6.3.7 gemeint. Dort werden aber vordergründig nur Maßnahmen geschildert, die dem Schutz der im Gebäude selbst wohnenden Menschen dienen.

Das Immissionsraster der Schallausbreitung in den Anlagen 4.1 und 4.2 zur Untersuchung reicht nur genau bis zur Stadtgrenze. Interessant für die Beurteilung der Belastung der vorhandene Wohnbebauung am Sildemower Weg wäre aber die weitere Darstellung auch auf der städtischen Seite.

Die in den eben genannten beiden Anlagen dargestellte beispielhafte Bebauung im Bereich der Sondergebiete entspricht bereits jetzt nicht mehr den aktuellen Möglichkeiten nach den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes. An der Nordseite des Nahversorgers werden sich die Lärmquellen häufen: Schneckenverdichter Müllentsorgung, Kältetechnische Außengeräte, Laderampe (Kühllaster), Bewegungsflächen Lieferverkehr, Balkone vor den geweblich genutzten Räumen (Hotel, Boardinghaus) usw.

Alle Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen und der Nachweis deren Wirksamkeit werden auf die Ebene der späteren Baugenehmigung verlagert. Der Bebauungsplan selbst enthält zum Thema aktiver Lärmschutz im Zusammenhang mit dem Gewerbebau im SO 1 und der nördlich vorhandenen Wohnbebauung überhaupt keine rechtlich wirksamen Festsetzungen. Sinnvoll wäre z. B. die Festsetzung eines begrünten Lärmschutzwalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB an der nördlichen Grundstücksgrenze.

In den bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen „empfiehlt“ die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Rostock, das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz am Verfahren zu beteiligen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Eine Stellungnahme von Rostocker Seite liegt bislang allerdings nicht vor.