Wer hat Interesse an Bauland?

Farbige Liegenschaftskarte
Amtliche Liegenschaftskarte von Biestow und Papendorf, Stand 05.04.2026
Quelle: Geowebdienst „INSPIRE-WFS MV Flurstücke/Grundstücke ALKIS“ des LAiV M-V
© GeoBasis-DE/M-V 2026
(hier ein Ausschnitt mit 1341 (Teil-)Flurstücken nebst textlichen Ergänzungen, den Umringslinien der beiden B-Plangebiete „Wohngebiet Nobelstraße“ und „Am Schwanen-Soll“ sowie der Stadtgrenze, koloriert nach dem Vier-Farben-Satz).

Seit einiger Zeit kann man sich die aktuelle amtliche Parzellierung der Baugrundstücke der beiden B-Plangebiete „Am Schwanen-Soll“ (Papendorf) und „Wohngebiet Nobelstraße“ (Hanse- und Universitätsstadt Rostock) im Geodatenportal gaia-mv ansehen. Auf Papendorfer Seite fehlt allerdings noch das Flurstück für die verkehrliche Anbindung an die Nobelstraße. Dieses Anbindung verläuft quer durch die im Jahr 2002 nach Naturschutzrecht realisierte Kompensationsmaßnahme Nr. 944 (die Bedienung dieses Kartenportals über den Gastzugang ist etwas hakelig).

Die Gemeinde Papendorf hat ihren Bebaungsplan inzwischen zwar als Satzung beschlossen, rechtskräftig ist er allerdings bislang wegen der fehlenden öffentlichen Bekanntmachung noch nicht. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird wohl erst im Spätsommer über den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Rostocker Teil beraten.

Gleichwohl sind die Investoren bzw. die Kommunen bemüht, schon jetzt Interessenten für die Baugrundstücke zu akquirieren. Die Gemeinde Papendorf hat dazu ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Der Bürgermeister der Gemeinde will „die eingegangenen Interessenbekundungen […] gesammelt an die jeweiligen Investoren der Wohngebiete weiterleiten“. Und die OSPA, als Investor im Rostocker Teil, wird am 17. und 18. April ein Immobilienforum veranstalten, bei dem „exklusive Infos zum Bauprojekt »Biestow«“ geboten werden. Vermutlich wird man dort ebenfalls sein Interesse an einem Baugrundstück bekunden dürfen.

Da sich Preise bekanntlich aus Angebot und Nachfrage ergeben, und da die Anzahl der Baugrundstücke sehr begrenzt ist, wird wohl die Menge der Interessenbekundungen über die endgültigen Grundstückspreise entscheiden.

Derzeit liegt auf Papendorfer Seite der Quadratmeterpreis der noch vorhandenen Ackerfläche nach amtlicher Bodenrichtwertkarte bei 3 Euro. Auf Rostocker Stadtgebiet lag der Quadratmeterpreis des Ackers zum Stichtag 01.01.2024 noch bei 3,60 Euro, aktuell (Stichtag 01.01.2026) wird die B-Planfläche in der amtlichen Bodenrichtwertkarte als Bauerwartungsland geführt mit einem Quadratmeterpreis von 50 Euro. Da die amtlichen Bodenrichtwerte aus den vergangenen Grundstücksgeschäften und den dabei erzielten Preisen abgeleitet werden, dürften die 50 Euro der „Einkaufspreis“ gewesen sein, zu dem die OSPA die Grundstücke erworben hat.
Zum Vergleich: Die WIRO hat Anfang der 2000er-Jahre für das Ackerland im späteren B-Plangebiet „Kiefernweg“ nur ca. 6,65 Euro bezahlt. Aktuell liegt dort der Quadratmeterpreis bei 390 Euro und es sind noch reichlich Parzellen frei, z. B. im Eikholt, an der Langen Liete und im Großen Horst.

Man darf gespannt sein, wie die Verkaufspreise in den beiden neuen B-Plangebieten aussehen werden und ob der aktuelle Trend durch Ausweisung immer neuer Baugebiete in den bisher unverbauten Stadtrandlagen gestoppt werden kann (wie man am 17. April beim OSPA-Immobilienforum bereits erfahren konnte, wird dem wohl nicht so sein – da war von bis zu 560 Euro/m² die Rede).


In der oben dargestellten Karte ist eine Fläche mit „KA“ („Kirchen-Acker“) in einem Kreis markiert. Das ist das Flurstück 114/1, das entgegen dem ursprünglichen Planungskonzept nun doch nicht für Bautätigkeiten in Anspruch genommen wird.

Der „Kirchen-Acker“ hat eine interessante Geschichte:

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Das Flurstück 114/1 ist vermutlich das einzige Flurstück in Biestow, das seit Jahrhunderten unverändert geblieben ist. In der ältesten bekannten Katasterkarte von Biestow aus dem Jahr 1751 ist diese Fläche bereits dargestellt und wird als „Kirchen Acker“ bezeichnet. Sogar die ab 1778 im Kataster nachgewiesene Flächengröße von 1479 Quadratruten ist bis Anfang der 2000er-Jahre unverändert geblieben.

Die 1 im Nenner der Flurstücksbezeichnung 114/1, die normalerweise auf eine frühere Flurstücksteilung hindeutet, rührt wohl daher, dass die gesamte Rostocker Hälfte des Grenzgrabens zu Sildemow zwischen dem ehemaligen Bruchgraben (an der Nordseite des „Kirchen Ackers“) und dem ehemaligen Weg zum Sandkrug ursprünglich ein eigenes Flurstück bildete, das aber beim Übergang vom Hufenkataster zum Einheitskataster eigentumsrechtlich den beiden Anlieger zugeordnet wurde. Deswegen hat das benachbarte ehemalige Grabenflurstück die Bezeichnung 114/2.

„CHARTE VON DEM DO[R]FFE BIESTOW IM AMTE SUAAN – VERMESSEN ANNO 1751“
Dargestellt ist der gleiche Kartenausschnitt wie oben mit dem „Kirchen Acker“ an der Grenze zu Sildemow („SILLMOER FELD“). Die Originalkarte ist nach Süden ausgerichtet, weswegen im Ausschnitt Texte und Signaturen auf dem Kopf stehen. Die Karte befindet sich im Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Biestow.

Das zur Karte gehörige detaillierte Vermessungsregister, in dem weitere Angaben zu den einzelnen Kartenfiguren enthalten sein könnten, wurde in den historischen Akten leider noch nicht aufgefunden. Erhalten ist aber die ausführliche „Designation der gesamten Vermeßungs-Kosten betreffend die beyden Consistorial-Dörfer Polchow und Biestow“ über eine Gesamtsumme von 66 Reichstalern, aufgestellt durch den Rostocker Feldmesser Schroeder. Abgerechnet wurde nach Flächenpauschalen nebst Reise- und Verpflegungskosten. Ein Jahr nach der Vermessung, am 2. August 1752, wird wiederholt um die Begleichung der Rechnung gebeten (also alles wie heute).

Zweck der Vermessung war die angestrebte Erhöhung der Abgaben aus den genannten Dörfern, aus denen seit dem 8. Februar 1571 der Geschäftsbetrieb des herzoglichen Konsistoriums zu Rostock finanziert wurde. Die Biestower Bauern und Kossaten mussten vorher, neben den üblichen Hand- und Spanndiensten, eine (vermutlich viel zu geringe) jährliche Abgabe von 233 Reichstaler und 24 Schillinge leisten. Außerdem konnten die Konsistorialräte in beiden Dörfern über einen Fischteich (in Biestow wohl der Dorfteich) und das Jagdrecht verfügen. Nach der Vermessung wurden alle bewirtschafteten Flächen neu bonitiert, d. h. ihre Ertragsfähigkeit neu bewertet und damit die Höhe der Abgaben neu festgesetzt (also auch alles wie heute).

In der Karte ist deutlich die damalige Einteilung der Feldmark in verschiedene Schläge mit sogenannten Langstreifenfluren erkennbar. Diese Flurform ist im Rostocker Raum bereits für das Jahr 1398 in Dierkow nachgewiesen. Sie geht vermutlich auf die mittelalterliche Dreifelderwirtschaft zurück, die die Neusiedler aus ihrer alten Heimat mitgebracht hatten. Zwischen den Streifen der Bauern, die gemeinschaftlich („in communion“) die eigenen Äcker bestellen mussten, lagen auch die Streifen der Pfarrhufe (erkennbar an einem grauen Saum). Diese wurden ebenfalls von den Bauern bearbeitet.

Nur der „Kirchen Acker“ sticht wegen seiner ungewöhnlichen Form und zeichnerischen Darstellung hervor. Anscheinend unterlag dieser Acker nicht dem Zwang der gemeinschaftlichen Bestellung.

Die besondere Darstellung – und der Umstand, dass bei der Kirche einmal vorhandener Grundbesitz immer schon selten verändert wurde – lässt vermuten, dass die Geschichte des Flurstücks 141/1 vielleicht sogar bis in das Jahr 1282 zurückreicht. In diesem Jahr wurden die beiden Biestower Seelsorger, der Plebanus Albertus und der Vizeplebanus Johannes, für ihren Nahrungserwerb mit einer halben Hufe Ackerland belehnt.

Da es sich um ein persönliches Lehen der jeweiligen Amtsinhaber handelte, das an eine bestimmte Fläche gebunden war und an die Nachfolger vererbt wurde, könnte mit dem „Kirchen Acker“ in der Karte eben diese halbe Hufe (bzw. eine viertel Hufe – der Vizeplebanus hatte um 1499 auf sein Kirchlehn verzichtet) dargestellt sein. Vorstellbar ist immerhin, dass dort der Plebanus und seine Nachfolger mit Ochse oder Pferd und Pflug Furchen gezogen haben, um im Schweiße ihres Angesichts ihr Brot zu verdienen (1.Mose 3,19) – so wie Pastor Breithaupt in der Erzählung „Die Heiden von Kummerow“.

Eher unwahrscheinlich ist die Vermutung, dass mit dem „Kirchen Acker“ ein Friedhof dargestellt sein sollte. Hier kann also noch weiter geforscht werden.

Papendorf der langen Wege! Was hat das mit Biestow zu tun?

Die Gemeinde Papendorf will am 24.04.2025 über die erneute Auslegung ihres Bebauungsplans Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ (Auslegungsbeschluss) beschließen. Richtigerweise muss der Bebauungsplan „NEU PAPENDORF für Biestow Nr. 24“ heißen. Die aktuelle Einwohnerzahl wird sich verdoppeln. Die geplante Infrastruktur mit Ärzten, Verwaltung, Hotellerie, Cafe, Discounter, Pflegeheim und Gewerbe wird an die Außengrenze der Gemeinde verlagert. Die Art und Weise der Bebauung hat rein gar nichts mit einem dörflichen Charakter von Papendorf und Biestow zu tun, wobei der Dorfkern von Biestow unter Denkmalschutz steht. Es soll großstädtisch mit massiven Vielgeschossern auf mehr als 15 ha Ackerfläche gebaut werden. Papendorf macht auf sich aufmerksam: Das Dorf der langen Wege! Im Kern-Dorf pflegt man gern weiter seine Ruhe hinsichtlich zu erwartender Belastungen für Papendorfer Anwohner:innen wie Flächenversiegelungen, Straßenausbau, Lärm, Lichtverschmutzung, Grünverlust und freie Ausblicke. Neuer Bebauungsplanentwurf – Informationen findet man hier.

Der Verein hatte ausführlich mit dem Blog – Beitrag 2024 berichtet.

Für den Vorstand Christiane Müller

Stellungnahme unseres Vereins zur Auslegung des B-Plans „Kiefernweg“

Am 19.01.2018 endete die Frist der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs der Hansestadt Rostock. Wer sich im Detail mit den Unterlagen, die durch die Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellt wurden, beschäftigte, stellte fest, dass es sich bei dem betroffenen Areal um eine Fläche handelt, die ihrem Naturell nach nicht von ungefähr als natürlich belassene Ressource im Süden in Randlage von Rostock liegt. Fast alle Eingriffe in Natur und Umwelt wurden in der Begründung zum B-Plan durch die Stadtverwaltung und den Investor fast ausschließlich als nicht erheblich bewertet! Klar, es soll schnell gebaut werden.

Wir haben unsere an den Vereinszielen ausgerichtete Stellungnahme der Verwaltung der Hansestadt zukommen lassen. Der Auslegungszeitraum vom 11.12.2017 bis 19.01.2018 war zwar anders als sonst auf 6 Wochen verlängert, wurde aber aus unserer Sicht zur Unzeit ausgelegt – so waren die Vorweihnachtszeit und auch die Festtage sicher eine bewusste Wahl seitens der Stadtverwaltung. Nun schauen wir mit Spannung auf das Ergebnis des nun anschließenden Abwägungsprozesses mit den verschiedensten Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen, Initiativen und Bürgern, den die Stadtverwaltung vornimmt.

B-Plan zum Kiefernweg geht in die nächste Runde

Heute informieren wir Sie über die bevorstehende Beschlussfassung über den Bebauungsplan im Kiefernweg.

Wie wir am 18.10.2017 auf dem Internetportal der Hansestadt Rostock erfahren haben, wird das Thema beginnend am 25.10.2017 im Ortsbeirat Biestow zuerst behandelt. Die Beschlussvorlage wird dann am 02.11.2017 im Ortsbeirat Gartenstadt/Stadtweide sowie im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, am 07.11.2017 im Bau- und Planungsausschuss vorberaten,  bis am 08.11.2017 die Bürgerschaft Rostock letztendlich hierüber entscheidet.

Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, die eine oder andere Sitzung zu besuchen oder geben Sie uns Hinweise, die aus Ihrer Sicht bis zum 08.11.2017 eine Rolle spielen könnten.

Klaus-Peter Müller

Hier gelangen Sie zum Bürgerinformationssystem der Hansestadt Rostock und können sich einzelne Dateien ansehen bzw. herunterladen:

Beschlussvorlage mit Planzeichnung und Begründung
Zuwegung Kleingartenanlage Satower Str.