Bebauungsplan „Am Schwanen-Soll” – In zwei Wochen endet die Frist für Stellungnahmen zum geänderten 2. Entwurf.

Nachdem die Gemeinde Papendorf im Juli/August 2023 einen Vorentwurf ihrer Planungen südlich angrenzend an den Wohnpark Biestow öffentlich ausgelegt hatte, folgte in der Zeit vom 24.07. bis zum 24.08.2024 die Auslegung des (vermeintlich) endgültigen Entwurfs des Bebauungsplans.

Offenbar wurden zu diesem Entwurf durch die Öffentlichkeit und die Fachämter zahlreiche Stellungnahmen abgegeben, so dass die Gemeinde sich veranlasst sah, einen zweiten Entwurf des B-Plans zu erstellen. Dieser liegt nun zusammen mit weiteren Unterlagen seit dem 11.06.2025 öffentlich aus. Wer zu dem neuen Entwurf eine Stellungnahme abgeben möchte, hat dazu noch Zeit bis zum 18. Juli 2025. Stellungnahmen können auch per Mail an f.mueller@warnow-west.de übermittelt werden. Alle B-Plan-Unterlagen und die zugehörigen Gutachten findet man hier im zentralen Bauportal M-V.

Auch wer zum ersten Entwurf bereits eine Stellungnahme abgegeben hat, sollte diese Möglichkeit nutzen. Zwar gibt es zu den bisherigen Stellungnahmen bereits eine „Zwischenabwägung Teil 1 und Teil 2” (Stellungnahme der Gemeinde zu den abgegebenen Stellungnahmen, u. a. der Bürgerinnen und Bürger) und diese Zwischenabwägung war eigentlich auch als Anlage zu der jetzt laufenden erneuten Auslegung vorgesehen. Jedoch hat der Bauausschuss der Gemeinde Papendorf empfohlen, dieses Dokument aus den Anlagen zu entfernen („darf nicht veröffentlicht werden”). Es ist also zumindest fraglich, ob die bereits abgegebenen Stellungnahmen im weiteren Verwaltungsverfahren überhaupt berücksichtigt werden. Die genannte Empfehlung und noch andere interessante Hintergrundinformationen (bzgl. Schulentwicklungskonzept, Kosten für Brandschutz, Grünflächenpflege usw.) findet man in einem „Arbeitsblatt aktuelle Projekte” des Bauausschusses unter Punkt 6.2.

Es gibt aber auch sonst genügend Gründe, eine erneute Stellungnahme abzugeben. Erstens gelten alle Bedenken gegen die 8. Änderung des Papendorfer Flächennutzungsplans erst recht gegen den aus dem Flächennutzungsplan abgeleiteten Bebauungsplan. Diese Bedenken müssen zusätzlich im B-Planverfahren vorgetragen werden.

Auszug aus dem Geodatenportal GAIA-MV (© GeoBasis-DE/M-V). Die blaue Umrandung kennzeichnet den Bereich des B-Plans „Am Schwanen-Soll”, in dem die Landwirtschaftsfläche zu Bauland umgewandelt werden soll. Die rot hinterlegte Fläche kennzeichnet die Flächenanteile mit einer Acker-/Grünlandzahl von 50. Nach der Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP-MV 2016), Programmsatz 4.5 (2), ist die Umwandlung dieser hochwertigen Landwirtschaftsflächen unzulässig.

Zweitens war der erste Entwurf von 2024 wohl nur als „Versuchsballon” gedacht, um die Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und Hinweise der Fachämter abzufragen. Danach wurden in den Unterlagen gegenüber dem 1. Entwurf zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.

So wurde z. B. im Sondergebiet SO 1 (Discounter usw.) an der Nordseite des Baufeldes in einem 15 m breiten Streifen die zulässige Bauhöhe von vorher 18 m auf jetzt 17 m reduziert. Dafür sind im gesamten südlichen Teil nun 20 m Bauhöhe zulässig.

Die Kindertagesstätte (max. Bauhöhe 9 m) wurde komplett gestrichen. Dort sind nun weitere Wohngebäude mit 11 m zulässiger Bauhöhe vorgesehen.

Laut Beschlussvorlage der Gemeinde Papendorf sollen unter anderem auch Straßenflächen angepasst worden sein. Tatsächlich realisiert wurde nur eine breitere Zufahrt zum Südblick (wegen des Busverkehrs). Nicht angepasst wurde z. B. die Verkehrsfläche bei der Einmündung in die Nobelstraße. Der laut Detailplanung des Knotenpunkts vorgesehene getrennte Geh- und Radweg auf der Südseite der Planstraße A fehlt immer noch in der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche. Die Detailplanung der Einmündung und die Festsetzung des B-Plans passen nicht zusammen.

Einer der vier Änderungsanträge des Ortsbeirats Biestow zur Rostocker Planung betraf die verkehrliche Anbindung des Wohnparks Biestow an den in Papendorf geplanten Discounter, speziell für Fußgänger und Radfahrer. Der Grundgedanke war, dass, wenn man schon einen so großen Klotz vor die Nase gesetzt bekommt, man die Einkaufsmöglichkeiten auch leicht zu Fuß oder mit dem Rad erreichen können sollte. Der Änderungsantrag wurde zwar von den Gremien abgelehnt, es wurde aber nachträglich auf Rostocker Seite ein zusätzlicher Geh- und Radweg bis zur Planstraße A neu festgesetzt. Laut Aussage des Planers sollte der an der Nordostseite der Planstraße A vorgesehene Geh- und Radweg auf Papendorfer Gebiet weitergeführt werden. Tatsächlich ist diese Weiterführung im Papendorfer B-Plan jedoch nicht vorgesehen. Es wurde nur an der Nordwestecke des SO 1 die überbaubare Grundstücksfläche in einem schmalen Streifen bis an die Stadtgrenze herangeführt. Für einen „richtigen” Geh- und Radweg hätte man an dieser Stelle die Straßenbegrenzungslinien und die Baugrenzen nach Nordosten verschieben müssen, was natürlich die wirtschaftliche Verwertbarkeit des angrenzenden Baulandes geschmälert hätte. Außerdem wird dort vermutlich die Zufahrt für den Lieferverkehr des Discounters geplant, sodass sich auf einer undefinierten Fläche Fußgänger und Radfahrer mit den Lkw in die Quere kommen. Eine verantwortungsvolle und an den Bedürfnissen der dort lebenden Menschen orientierte Stadtplanung sieht anders aus.


Der im Rostocker Plangebiet vorgesehene gemeinsame Geh- und Radweg an der Nordostseite der Planstraße A endet an der Stadtgrenze (violette Linie). Im Papendorfer Gebiet fehlt die Weiterführung an der Planstraße E. Man landet direkt auf dem Betriebsgelände des Discounters.

Storchentafel – „Ein weiteres Vereinsziel ist vollbracht“

Bereits seit geraumer Zeit beschäftigte unseren Verein das Vorhaben „Storchentafel“ – angefangen bei der Festlegung des Standorts über den Umfang der bereitgestellten Informationen und die Gestaltung bis hin zur Realisierung an dem ausgewählten Ort neben den Bänken am Damerower / Klein Schwaßer Weg.

Der Prozess war langwierig, doch wir finden, dass er erfolgreich war. Die Hilfe unserer langjährigen Partner spielte dabei mit eine entscheidende Rolle. Ihre Geduld wurde durch unsere Anforderungen erheblich auf die Probe gestellt.

Auf beiden Seiten der Tafel sind nützliche Informationen über die Biestower Störche zu finden. Unter anderem lassen sich die Bruterfolge in den abgebildeten Dekaden ablesen, und durch einen Blick über die Niekrenzsche Koppel kann man sich von der Anwesenheit der Störche überzeugen.

Ist man mit „son‘ niemod’schen Kram ünnerwägens“, hat man die Möglichkeit, über einen QR-Code umfassende Informationen von der Webseite des NABU zu erhalten oder einen direkten Blick in das Nest in Biestow zu werfen. So haben die Kinder die Möglichkeit, das Wachstum der jungen Störche zu verfolgen (in diesem Jahr bleibt der Nachwuchs leider aus) – allerdings erfordert dies etwas Geduld, da nur jede volle Minute ein neues Bild erscheint. Das dürfte jedoch kein Hindernis darstellen, da man sich schließlich in der Natur befindet, um neue Energie zu tanken.

Gönnen Sie sich ein wenig Zeit, um unser Informationsangebot zu nutzen und entdecken Sie die Biestower Störche für sich selbst. Vielleicht können Sie das Anfliegen der Störche auf das Nest oder die Nahrungssuche auf der Koppel von den Bänken aus beobachten. Viel Freude an der Natur.

FNP Papendorf – Ihre Einwendungen bis 26.05.2025 verschicken

FNP ist die Abkürzung für einen Flächennutzungsplan. In Karte und Text wird die beabsichtigte langfristige städtebauliche Entwicklung und damit die Bodennutzung der Gemeinde Papendorf flächendeckend beschrieben. Diese Frist endet am Montag den 26.05.2025 für den FNP Papendorf. Nach § 1 Absatz 5 BauGB soll der FNP eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Damit ist der FNP die Grundlage, auf der rechtsverbindliche Bebauungspläne entstehen.

Deshalb sollten Sie unbedingt Einwendungen gegen die 8. Änderung des FNP Papendorf und die überdimensionierten Neubaupläne vorbringen, um auf die Planung und den vorgelegten Entwurf konkret Einfluss nehmen zu können. Mit Ihrer Einwendung können Sie Ihre Gedanken äußern, mithelfen, die Realisierung übertriebener Planungen zu verhindern oder zumindest für deutliche Verbesserungen zu sorgen, die Natur und Landschaft, die Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft für Sie selbst und die folgenden Generationen bewahren, die Vielzahl an Schwachstellen der Planung aufzeigen und Verbesserungen fordern oder einbringen. Kopiert und versendet hier – Einwändungen zum FNP Papendorf

Für den Vorstand Christiane Müller

Biestower Weißstorch wieder im Südstadtcenter zu sehen

Das Biestower Weißstorchenpaar kann auch wieder an einem zentralen Ort im Südstadtcenter in der Rostocker Südstadt beobachtet werden. Das ist mit freundlicher Untersützung von Familie Werner möglich.

Für den Vorstand Christiane Müller

2024 amtlich angekündigt, dennoch verliert Rostock „über Nacht“ 3 % seiner Bevölkerung

Rostock in Zahlen: Zeitlich versetzt arbeiten die bundesdeutschen Statistikämter. Noch 205.252 Einwohner: innen hat Rostock (Stichtag 30.11.2024) nach gestriger Auskunft des Statistischen Landesamtes M-V. Der Landkreis Rostock hat insgesamt 218.844 Einwohner: innen. Die Abweichungen in der Erfassung der Bevölkerungszahlen lassen aufhorchen, weil die städtische Meldung mit gleichem Stichtag 211.464 Einwohner: innen angibt. Das ist ein beachtlicher Fehlbestand von 6.212 Rostocker: innen und 3 % an der Gesamtbevölkerung der Hansestadt Rostock! Letztmalig wurden im Jahr 2015 weniger als 205.000 Einwohner: innen amtlich für Rostock gemeldet. Das Rostocker Melderegister wurde durch den Zensus 2022 statistisch korrigiert. Eine Veröffentlichung und Fortschreibung der Bevölkerungszahlen bleibt die Hansestadt bisher schuldig. Die Zahlenreihen basieren weiter auf den Zensus 2011! So auch die Rostocker Bevölkerungsprognose 2035, erarbeitet im Juni 2024.

Warum hat Rostock weniger Einwohner: innen?

Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes

zu den Grundlagen der Zahlenerhebung, Fragen und Antworten zur Erhebung der Bevölkerung

Einwohner-Melderegister

Der Zensus 2022 ist eine Art Einwohner-Inventur, mit der regelmäßig überprüft wird, wie genau die Melderegister (in den Gemeinden geführt) die Realität abbilden. Es wird nur das Meldeverhalten und personenbezogene Informationen der Einwohner: innen abgebildet.

Statistisches Bundesamt meldet

Das Statistische Bundesamt meldet am 8. April 2025, dass die Neuberechnungen der Bevölkerungszahlen nach dem Zensus 2022 abgeschlossen sind und somit die Daten zur Verfügung stehen. Die monatlichen Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung wurden ab Berichtsmonat 05/2022, die Quartalsergebnisse ab Q2/2022 und die Jahresergebnisse (zum Jahresende sowie im Jahresdurschnitt) ab Berichtsjahr 2022 neu berechnet und veröffentlicht. Diese neuberechneten Bevölkerungszahlen revidieren die vorher auf Basis Zensus 2011 berechneten Ergebnisse! Mit der Veröffentlichung des Berichtsmonats 11/2024 im März 2025 wurde die Revision abgeschlossen.

Ab Berichtsmonat 12/2024 werden nur noch Bevölkerungszahlen auf Basis Zensus 2022 bereitgestellt.“ (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/aktuell-neuberechnung.html)

Veröffentlichungen 2024

Vergangenes Jahr berichteten Medien zu den Bevölkerungszahlen, auch unser Verein auf seinem Blog: Oktober 2024 zum Thema Einwohner: innen und Fehlbestände in Rostock über die Ergebnisse des Zensus 2022 für die Hansestadt Rostock. Mit den ersten Veröffentlichungen 2024 fehlten mehr als 6.159 Rostocker Einwohner: innen.

mehr Zensus-Atlas 2022 für die Gemeinden

Zensus-Atlas 2022

Im Übrigen sollen die Bevölkerungszahlen mit dem Stichtag 31.12.2024 zu Beginn des 3. Quartals 2025 veröffentlicht werden.

Für den Vorstand Christiane Müller

Papendorf der langen Wege! Was hat das mit Biestow zu tun?

Die Gemeinde Papendorf will am 24.04.2025 über die erneute Auslegung ihres Bebauungsplans Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ (Auslegungsbeschluss) beschließen. Richtigerweise muss der Bebauungsplan „NEU PAPENDORF für Biestow Nr. 24“ heißen. Die aktuelle Einwohnerzahl wird sich verdoppeln. Die geplante Infrastruktur mit Ärzten, Verwaltung, Hotellerie, Cafe, Discounter, Pflegeheim und Gewerbe wird an die Außengrenze der Gemeinde verlagert. Die Art und Weise der Bebauung hat rein gar nichts mit einem dörflichen Charakter von Papendorf und Biestow zu tun, wobei der Dorfkern von Biestow unter Denkmalschutz steht. Es soll großstädtisch mit massiven Vielgeschossern auf mehr als 15 ha Ackerfläche gebaut werden. Papendorf macht auf sich aufmerksam: Das Dorf der langen Wege! Im Kern-Dorf pflegt man gern weiter seine Ruhe hinsichtlich zu erwartender Belastungen für Papendorfer Anwohner:innen wie Flächenversiegelungen, Straßenausbau, Lärm, Lichtverschmutzung, Grünverlust und freie Ausblicke. Neuer Bebauungsplanentwurf – Informationen findet man hier.

Der Verein hatte ausführlich mit dem Blog – Beitrag 2024 berichtet.

Für den Vorstand Christiane Müller

Frühjahrsputz am Damerower Weg

für das Projekt 8 – Bänke. Einfach schön, hier eine kleine Pause bei schönem Wetter und in Ruhe einlegen zu können. Danke an unsere engagierten Mädels und Jungs vom Verein. Sie haben den Grünstreifen für die Saison 2025 fit gemacht.

Gebt bitte acht – Anwohner: innen, Besucher: innen und Gäste – haltet den Sitzplatz für uns alle sauber und entsorgt den Müll nicht in der Natur.
Der Verein, Leben in Biestow e. V., sagt danke für schöne Aussichten und wünscht allen einen sonnigen Start in die Saison 2025.

Für den Vorstand Christiane Müller

Müllplatz an der Groß Stover Straße

Autoreifen, Plastik, Flaschen und Gartenabfälle bilden immer wieder ein illegales Müll-Lager am Ortsausgang von Biestow. Menschen entsorgen ihren Abfall ungestraft am Straßenrand der Groß Stover Straße. Es ist schon viel Zeit vergangen, denn das Gras überwuchert Dreck und Müll! Räumt auf und entsorgt euren Müll.

Für den Vorstand Christiane Müller

Rede an die Bürgerschaft

Danke an Sie. Das Bürgerschafsmitglied Frau Dr. Sybille Bachmann hatte nach der Absage zur Einwohnerfragestunde, Rederecht zum Tagesordnungspunkt TOP Ö 9.3 B-Pan Nobelstraße beantragt. Dem Antrag wurde in der Bürgerschaftssitzung stattgegeben und mit einfacher Mehrheit durch die Bürgerschaft angenommen. Unser Vereinsvorsitzender Klaus-Peter Müller bekam 5 Minuten. Den Redebeitrag und die anschließende Beratung der Bürgerschaft finden Sie hier: Redebeitrag , 2 Teil (ab 18.30 Uhr) der Bürgerschaftssitzung 3/ 2025

Inhaltliche Punkte sind die Stadtentwicklung und -planung, die Verlässlichkeit in Verwaltung und Politik versus veränderte Planungsmaßstäbe und das Thema Bürgerbeteiligung.

Für den Vostand Christiane Müller

Absage an den Verein Lib e. V.

… zum TOP 3.1 – Einwohnerfragestunde auf der Bürgerschaftssitzung am 26.03.2025 sprechen zu dürfen. Am Beispiel – öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13.W.189 – sollte das Thema praktische Erfahrungen zur Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Rostock den Mitgliedern der Bürgerschaft nahe gebracht werden. Aus hiesiger Sicht bestehen zwischen Theorie und Praxis bei der Bürger: innenbeteiligung mit dem Hinweis auf den Leitfaden zur Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock deutlich wahrnehmbare Diskrepanzen. Für Insider noch der Hinweis: Der Biestow Beirat ruht, obwohl der Verein mehrfach um Beteiligung ersucht hatte.
Mehr Information im Anhang unter 1. Begründung zur Absage, 2. Anschreiben des Vereins und 3. Bürgerbeteiligung – und gern auf unseren Seiten des Vereins.

1- Begründung zur Absage an den Verein Leben in Biestow e. V.
2- Anschreiben an die Oberbürgermeisterin und den Präsidenten der Bürgerschaft https://blog.biestow-info.de/wp-content/uploads/sites/4/2025/03/2025-03-23-Anschreiben-Fraktionen-Buergerschaft.pdf
3- Bürgerbeteiligung: https://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunale-beteiligungspolitik/sammlung-kommunale-leitlinien/einzelansicht-leitlinien/article/rostock/

    Teilt den Beitrag bitte mit Anlagen, damit viele Bürger: innen davon erfahren.

    Für den Vorstand Christiane Müller