Ortsbus Südstadt – Streckenerweiterung über den Biestower Damm

Vertreter der RSAG stellten auf der Biestower Ortsbeiratssitzung am 19.11.24 die veränderte Streckenführung der Buslinie 26 vor. Die Buslinie verbindet ab 7. Januar 2025 die Straßenzüge vom Südblick, Weidendamm, Biestower Damm, Robert-Koch-Straße, Südring, Majakowskistraße, Zur Mooskuhle, Hauptbahnhof und dann in Richtung Tweel. Wochentags soll die Linie alle 30 und Sonntag alle 60 Minuten verkehren.

Vorerst entstehen im Biestower Damm/ Robert-Koch-Straße die Behelfshaltestellen „Neue Reihe“ und „Robert-Koch-Straße“. Die hohen Kosten ortsüblicher Haltestellen (ca. 100.000 Euro) verhindern die Annehmlichkeit von Wartehäuschen, Bank und Mülleimer.

Ob der Bus seine Fahrpläne einhalten wird? Bedenken bestehen aus mehreren Gründen:

1. Der Biestower Damm wird von Alteingesessenen auch als Knüppeldamm bezeichnet. Ein Linienbus wiegt um die 23 Tonnen. Die dynamische Achslast hat den stärksten Einfluss auf die Lebensdauer einer Straßenbefestigung, welche es angesichts des Bildes nicht gibt. Regelmäßige Ausbesserungsarbeiten werden an der Tagesordnung sein.

Aufbau ?

2. Der Biestower Damm ist ein ausgewiesener Schleichverkehrs-Damm in Rostock. In den Belastungsspitzen stauen sich spätestens in der Robert-Koch-Straße die Kraftfahrzeuge, welche in den Südring einbiegen wollen.

3. Der Biestower Damm ist Teil des Radfernweges Berlin-Kopenhagen! Die Fahrbahnbreite lässt ein Überholen nach §5 StVO (Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.) nur an wenigen Stellen zu. Das ist weder für Busfahrer/ Insassen noch für Radfahrer befriedigend.

4. Der öffentliche Verkehrsraum Biestower Damm ist insbesondere für Fußgänger mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden. Der für die Bedürfnisse des modernen Verkehrs ungeeignete Gehweg befindet sich im steten Seitenwechsel immer nur auf einer Seite. Die Breite zwischen 0,70 m und 1,50 m incl. Sicherheitstrennstreifen entspricht etwa der Hälfte welcher fachgerecht notwendig ist. Laut Statista ist Mecklenburg-Vorpommern mit 12.059 schwerbehinderten Personen je 100.000 Einwohnern das Bundesland mit der höchsten Schwerbehinderten-Quote (Stand 14.11.2024). Gehwege müssen wie in diesem Fall 2-Richtungs-Wege sein. Sie müssen Langstock und Rollstuhl geeignet sein!

Beidseitig befinden sich Wohnhäuser und ab Januar mehrere Haltestellen. Mehr vulnerable Menschengruppen benutzen durch den Bus die Fußwege. Auf den Bus wartende und aussteigende Menschen blockieren den Gehweg für die gehenden und rollenden Fußgänger. Wie sollen sich Kinder, die lt. StVO bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf Gehwegen Fahrrad fahren müssen und deren Aufsichtspersonen, sich bei Gegenverkehr verhalten? Absteigen und schieben? Dann allerdings greift der § 25 StVO ((2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.)

Straßenabschnitt am Dorfteich mit halben Gehweg und „Kampfradler“

Noch ein Beispiel aus Biestow:

Die Fahrbahn der Tempo 30-Zone im Wohnpark Biestow ist so schmal, dass sich begegnende Fahrzeuge gefähren können. Busse sind ca. 2,50 m breit, ein gewisser Abstand zu rechts parkenden Kfz oder Bordsteinkante ist einzuhalten. Zu Radfahrern muss innerorts mindestens 1,50 m seitlicher Abstand beim Überholen sein. Nimmt man die Breite von Menschen und die Pendelbewegung um die eigene Achse hinzu, ist eine Fahrbahnbreite von mehr als 6m nötig.

Weidendamm, links befindet sich die Kita

Eine Straße ist nicht nur ein Verkehrsbauwerk des Landverkehrs, das Fußgängern und Fahrzeugen als Transport- und Verkehrsweg vor allem für den Personen-, Güter- und Tiertransport zur Ortsveränderung dient. Sie ist je nach ihrer Gestaltung Entfaltungs- und Kommunikationsraum und prägt die Wahrnehmung eines Ortes.

Wer sich für die Interessen von Fußgängern einsetzt, ist herzlich eingeladen aktiv zu werden. Z.B. beim Vereinsprojekt 9 – Wege.

Spezielle Informationen zum Thema ÖPNV und Fußwege können bei der Online-Fuss-Verkehrs-Akademie erworben werden:

Über 95 % der ÖPNV-Reisenden in Städten sind die Hälfte der Reisezeit von Tür zu Tür Zufußgehende. Die Reisenden gehen zur oder von der Haltestelle, warten oder steigen um. Der Stadtraum beeinflusst, wie sicher, effektiv und attraktiv das Gehen, Warten und Umsteigen ist. Daher sind Stadträume nicht nur essenziell für die Gehenden, sondern auch für Nutzung des ÖPNV. Dazu referiert Helge Hillnhütter von der Norwegian University of Science and Technology in unserer nächsten FUSSverkehrs-Akademie.

⏰Wann? Donnerstag, den 5. Dezember, 18-19 Uhr

📍 Wo? Online (Zoom).

➡️Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.fuss-ev.de/anmeldung-akademie (Den Teilnahmelink schicken wir einige Tage vor dem Seminar.)

Für den Vorstand Gabriele Köpke


 

Rostocks Einwohnerbestand 2024 hat Fehlbestände und Karteileichen

Nach Mehrfachprüfung der gesamtbundesdeutschen Bevölkerungszahlen hat Rostock ab dem Jahr 2022 weniger Einwohner: innen (Ew) im Bestand. Am 15. Mai lebten in Rostock nur

203.470 Einwohner: innen am 15.05.2022, neu, Basis Zensus 2022,
anstelle 209.623  Einwohner: innen am 15.05.2022, alt, Basis Zensus 2011.

Im Ergebnis ist das ein beachtliches Einwohnerminus von gerundet 6.150. Das wurde u.a. im Rahmen einer Pressekonferenz am 25. Juni 2024 vom Bund und den Ländern bekannt gegeben.  Bekannte statistiche Berichte und die Rostocker Bevölkerungsvorausberechnung 2040 sind veraltet und müssen überarbeitet werden!

Die Rostocker Statistiker und die Stadtverwaltung arbeiten grundsätzlich mit den Melderegisterdaten. Jedoch ist dieses zur Ermittlung der Bevölkerungszahl alleine nicht ausreichend. Darin verbergen sich Karteileichen und Fehlbestände, welche 2022 statistisch bereinigt wurden. Zur Ermittlung der tatsächlichen Bevölkerungszahl wurden verschiedene Prüfverfahren angewendet. Diese Verfahren bestehen aus einer Mehrfachfallprüfung und  dann die Bereinigung der Registerdaten und zweitens aus verschiedenen, primärstatistischen Korrekturen der Registerdaten. Das erfolgte bundesweit am Stichtag, den 15.05.2022. Zur Feststellung der amtlichen Bevölkerungszahl wurde zunächst auf die Einwohnermelderegister der Gemeinden zurückgegriffen. Alle Gemeinden übermittelten die bei ihnen gemeldeten Personen an die Statistischen Ämter der Länder. Um alle stichtagsrelevanten, aber erst nach Stichtag im Melderegister eingetragenen An- und Abmeldungen berücksichtigen zu können, gab es drei Monate später eine zweite Datenübererhebung. In den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder wurden die Daten zusammengeführt. So konnten Personen, welche an mehreren Wohnorten oder nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet waren, aufgedeckt und im Personenbestand korrigiert werden. Jede Person existiert nur ein einziges Mal im bundesweiten Personenbestand mit einer alleinigen Wohnung (Hauptwohnung) und ggf. Nebenwohnsitzen.
Weiter wurde eine primärstatistische Korrektur der Registerdaten vorgenommen. Dafür wurde ein Teil der Bevölkerung direkt befragt.  Die Haushaltebefragung erfolgte stichprobenweise sowie die Vollerhebung der Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Ziel der Haushaltebefragung und der Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist es, mögliche Registerfehler – Über- und Untererfassungen, „Karteileichen“ und Fehlbestände – zu erkennen und anschließend statistisch zu korrigieren. Die in der Vollerhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften festgestellten sowie die aus der Haushaltebefragung hochgerechneten Fehlbestände werden zum Personenbestand hinzugezählt und die ermittelten „Karteileichen“ abgezogen.

So wurde die Bevölkerungszahl pro Gemeinde meldetechnisch korrigiert, im Fall von Rostock um 6.150 Ew nach unten. Das hat Folgen in etlichen Bereichen für die Stadtplanung, -einnahmen und -ausgaben. Gebt also Obacht, welche Statistik zur Verfügung gestellt wird!

Christiane Müller, für den Vorstand LiB

Demonstration am Morgen des 14.09.24 für mehr Verkehrssicherheit

Gespräche, Schreiben und Konzeptvorschläge der vergangenen Monate liefen ins Leere. Unzählige Autofahrer passen nicht ihre Geschwindigkeit sowie notwendige Abstände gegenüber den Fußgängern und Radfahrern an den Weg in der Neuen Reihe (3 bis 4 m breit) an. So verabredeten sich kurzfristig 50 Anwohnerinnen/ Anwohner zur Versammlung, um auf diesen Zustand aufmerksam zu machen. Es braucht eine Umgestaltung der Neuen Reihe sowie eine deutliche Verbesserung der Beschaffenheit des Weges. Dafür werden wir uns in Zukunft weiter einsetzen.

Stadtteil Groß Biestow oder Biestow-Papendorf ?

Die Gemeinde Papendorf geht eine Ehe mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein. Mit dem Bebauungsplan Am Schwanensoll soll ein neuer Stadtteil mit komplexer Infrastruktur entstehen. Inbegriffen ist auch die 22 m breite Südwesttangente für Rostock (ergänzend hierzu eine Vorlage der HRO). Wir haben bereits dazu informiert. Ergänzend ist hier im Bild das Bebauungskonzept Nobelstraße zu sehen. Das ursprüngliche Einfamilienhauskonzept wird um etliche Mehrfamilienhäuser ergänzt. Geplant ist auch ein Vielgeschosser mit sieben Etagen. Nun nimmt Groß Biestow Formen an.

Christiane Müller für den Vorstand

Es tut sich was in Papendorf! Was hat das mit Biestow zu tun?

Die Gemeinde Papendorf hat am 28.05.2024 beschlossen, den endgültigen Entwurf ihres Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ auszulegen. Laut Ankündigung des Amts Warnow-West werden der Bebauungsplan mit den zugehörigen Unterlagen zwischen dem 24.07. und dem 24.08.2024 zur Einsicht- und Stellungnahme öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jeder eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben.

Die amtliche Bekanntmachung und alle auszulegenden Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung usw.) kann man bereits jetzt auf der Website des Amts einsehen: https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-amtliche-bekanntmachung-bebauungsplan-nr-b24-am-schwanen-soll-auslegung-entwurf

Das Plangebiet grenzt an die vorhandene Wohnbebauung an der südöstlichen Ecke des Wohnparks Biestow, so dass die dortigen Anwohner in besonderem Maße von den Planungen betroffen sind. Da die Planungen aber auch grundlegende Weichenstellungen für eine Bebauung der südlichen und westlichen Biestower Feldflur enthalten, ist letztlich jeder Einwohner betroffen.

Eine plastische 3D-Darstellung des Bebauungsplans mit den zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten zusammen mit der vorhandenen Wohnbebauung kann man sich unter diesem Link https://www.gross-biestow.de/BPlan_Papendorf_Entwurf_28-06-2024_3D/ von allen Seiten ansehen (evtl. längere Ladezeiten).

So könnte eine zukünftige Bebauung auf Papendorfer Gemeindegebiet aussehen.
Blick über die geplanten Sondergebiete auf die Wohnbebauung am Sildemower Weg.

Zum Verständnis: Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht aus den zeichnerischen Festsetzungen im Planteil A und den textlichen Festsetzungen (TF) im Textteil B. Nachrichtliche Hinweise und alle anderen Unterlagen (Begründung usw.) sind zwar notwendig, entfalten aber keine unmittelbare Rechtswirkung. Stellungnahmen sollten sich also vor allem auf die Festsetzungen des eigentlichen Bebaungsplans beziehen. Zulässig sind aber auch allgemeine Anmerkungen und begründete Kritik am Verfahren und an den zugehörigen Unterlagen.

Ein Vorentwurf des Bebauungsplans war bereits im Juli 2023 frühzeitig ausgelegt worden. Der Verein „Leben in Biestow e.V.“ hat zu diesem Vorentwurf am 31.07.2023 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Nach einer ersten Durchsicht des nun vorliegenden Entwurfs und der weiteren Unterlagen fallen einige beispielhafte Ungereimtheiten und Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf ins Auge:

1) Die tatsächlichen Größen der beiden Baufelder SO 1 und SO 2 entsprechen nicht den Angaben in der Flächenbilanzierung auf Seite 18 der Begründung zum Entwurf (dort 8930 m² bzw. 7484 m²). Laut Planzeichnung hat das Baufeld SO 1 eine Fläche von nur ca. 8200 m². Dafür hat das Baufeld SO 2 sogar eine Fläche von ca. 9100 m² (ermittelt durch Digitalisierung). Die selbst ermittelten Flächengrößen decken sich in etwa mit den Flächensummen auf Seite 78 des Umweltberichts.
Die Flächendifferenzen haben Auswirkungen auf die Größe der maximal überbaubaren Grundstücksfläche und der zukünftigen Baukörper. Rechtlich bindend ist immer die Darstellung in der Planzeichnung.

2) Veränderungen bei den Baugrenzen (blaue Linien):
Da ein Mindestabstand von 13,5 m zu der südlich vorhandenen Trinkwasserleitung eingehalten werden muss, wurden die Baugrenzen innerhalb der beiden Sondergebiete verschoben und im Norden, Westen und Osten bis fast an die Ränder der Baufelder erweitert. Das Baufeld SO 2 wurde im Norden vergrößert. Die zukünftige Bebauung kann nun in den beiden Sondergebieten näher an die vorhandene Wohnbebauung in Biestow heranrücken.

3) Veränderungen beim Baufeld SO 1 (Nahversorgung/Wohnen):
In diesem Baufeld ist die Abgrenzung unterschiedlicher Maße der Nutzung entfallen. Bauwerke dürfen nun generell eine Höhe von 18 m haben, ebenso sind nun überall 5 Vollgeschosse zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wurde von 0,6 auf 0,8 erhöht. Damit wird ein deutlich größeres Bauvolumen ermöglicht.

4) Veränderungen beim Baufeld SO 2 (Pflege/Wohnen):
Im nördlichen Teil des Baufeldes wurde die maximal zulässige Bauhöhe von 12 m auf 10 m reduziert. Im Norden sind nun generell 3 Vollgeschosse und im Süden generell 5 Vollgeschosse zulässig. Im gesamten Baugebiet muss das oberste Geschoss erst ab dem 4. Vollgeschoss als Staffelgeschoss ausgebildet werden (vorher bereits ab dem 3. VG).

5) Die Baufelder WA 2 bis WA 5 wurden an der Südseite vergrößert und die angrenzende Grünfläche verkleinert. Dazu wurde auch das Plangebiet im Süden geringfügig erweitert. Die Plangebietsgrenze stimmt dort nicht mehr mit den neugebildeten Katastergrenzen überein.

Und noch einige Anmerkungen zur schalltechnischen Untersuchung:

Auf Seite 4 der Untersuchung steht: „Im Ergebnis zeigt die vorliegende schalltechnische Untersuchung, dass eine Überschreitung der Orientierungswerte […] durch Gewerbelärm nicht zu erwarten ist, wenn die in Abschnitt 7.6 aufgeführten Maßnahmen bei der weiteren Planung des Lebensmitteleinzelhandels berücksichtigt werden.“ Das Dokument enthält leider keinen Abschnitt 7.6. Vielleicht sind die Abschnitte 6.3.6 und 6.3.7 gemeint. Dort werden aber vordergründig nur Maßnahmen geschildert, die dem Schutz der im Gebäude selbst wohnenden Menschen dienen.

Das Immissionsraster der Schallausbreitung in den Anlagen 4.1 und 4.2 zur Untersuchung reicht nur genau bis zur Stadtgrenze. Interessant für die Beurteilung der Belastung der vorhandene Wohnbebauung am Sildemower Weg wäre aber die weitere Darstellung auch auf der städtischen Seite.

Die in den eben genannten beiden Anlagen dargestellte beispielhafte Bebauung im Bereich der Sondergebiete entspricht bereits jetzt nicht mehr den aktuellen Möglichkeiten nach den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes. An der Nordseite des Nahversorgers werden sich die Lärmquellen häufen: Schneckenverdichter Müllentsorgung, Kältetechnische Außengeräte, Laderampe (Kühllaster), Bewegungsflächen Lieferverkehr, Balkone vor den geweblich genutzten Räumen (Hotel, Boardinghaus) usw.

Alle Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen und der Nachweis deren Wirksamkeit werden auf die Ebene der späteren Baugenehmigung verlagert. Der Bebauungsplan selbst enthält zum Thema aktiver Lärmschutz im Zusammenhang mit dem Gewerbebau im SO 1 und der nördlich vorhandenen Wohnbebauung überhaupt keine rechtlich wirksamen Festsetzungen. Sinnvoll wäre z. B. die Festsetzung eines begrünten Lärmschutzwalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB an der nördlichen Grundstücksgrenze.

In den bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen „empfiehlt“ die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Rostock, das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz am Verfahren zu beteiligen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Eine Stellungnahme von Rostocker Seite liegt bislang allerdings nicht vor.

Ortsbeiratssitzung am 14.11.23, 19:00 Uhr im Stadtamt Charles-Darwin-Ring

Unter anderem werden das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ und die 4. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Teil Handlungskonzept für die Stadtbereiche vorgestellt.

Die Beschlussvorlagen und weitergehende Informationen finden Sie unter https://ksd.rostock.de/ .

Traurige Nachricht von den Biestower Störchen

Nachdem die Störchin Martha, die bereits seit mehreren Jahren hier erfolgreich brütete, am 22.03. zurückkehrte und ein neues Männchen am 29.03.23 am Biestower Storchennest eintraf, waren alle wie jedes Jahr auf die Brut und den Erfolg eingestellt.

Es war absehbar, dass Anfang Mai die Jungen schlüpfen würden, was auch so war: erste Köpfchen waren um den 09.05. herum im Nest zu erblicken.

Leider hat, und die Ursache lässt sich nur schwerlich beschreiben, das Männchen am 19.05. alle Jungen morgens gegen 06.00 Uhr aus dem Nest geworfen. Seit 2005 gibt es damit erstmals keinen Storchennachwuchs in Biestow.

Lesen Sie mehr auf der Webseite des NABU-Storchenbetreuers unter www.stoerche-doberan.de.

Sind die Lichter angezündet 2.0

Wir laden Sie herzlich ein, dass wir uns am 26.11.2022 um 16:00 Uhr am Biestower Dorfteich zusammenfinden.

Am Vorabend des ersten Advent möchten wir uns bei weihnachtlicher Musik zu gemeinsamen Gesprächen treffen und dabei die Lichterkette am Weihnachtsbaum einschalten – technisch sozusagen die Lichter anzünden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Die Störche sind in Biestow zurück

Am 29. und 30.03.22 kehrten dieses Jahr die Störche in Biestow zurück. Wie sich herausstellte, war zunächst ein anderes Männchen an dem Nest und Martha interessiert, bis sich der Storchenvater der vergangenen Jahre, so die hohe Wahrscheinlichkeit, einstellte.
Auch wenn der März sehr trocken war, sind die Sölle im Umfeld gut mit Wasser gefüllt. Nun kann die Brutsaison starten.
Im Südtstadt-Center ist die Bildübertragung auch wieder online, so dass man bei Optiker-Werner tagsüber ins Nest schauen kann.