Das heutige Foto spricht für sich selbst und braucht keiner zusätzlichen Worte. Es macht einfach nur wütend. Entsorgen hier Biestower Anwohner: innen ihren Sperrmüll direkt am Dorfteich und im Denkmalbereich Dorflage Biestow? Es ist doch eher unwahrscheinlich, dass Besucher: innen ihre Teppiche extra nach Biestow befördern und an dem historischen, öffentlichen und gut einsehbaren Platz entsorgen! Deartiges Verhalten ist beschämend und muss geahndet werden. Es ist ein Fauxpas, gerade gegenüber engagierten Biestower: innen für den Stadtteil. Zum desolaten Zustand des Biestower Dorteiches kommt nun auch noch dieses Bild.
Übrigens: Eine regelmäßige Spaziergängerin/ Besucherin von Biestow schickte das Foto an den Verein. Lib bedankt sich für ihre Aufmerksamkeit.
Vertreter der RSAG stellten auf der Biestower Ortsbeiratssitzung am 19.11.24 die veränderte Streckenführung der Buslinie 26 vor. Die Buslinie verbindet ab 7. Januar 2025 die Straßenzüge vom Südblick, Weidendamm, Biestower Damm, Robert-Koch-Straße, Südring, Majakowskistraße, Zur Mooskuhle, Hauptbahnhof und dann in Richtung Tweel. Wochentags soll die Linie alle 30 und Sonntag alle 60 Minuten verkehren.
Vorerst entstehen im Biestower Damm/ Robert-Koch-Straße die Behelfshaltestellen „Neue Reihe“ und „Robert-Koch-Straße“. Die hohen Kosten ortsüblicher Haltestellen (ca. 100.000 Euro) verhindern die Annehmlichkeit von Wartehäuschen, Bank und Mülleimer.
Ob der Bus seine Fahrpläne einhalten wird? Bedenken bestehen aus mehreren Gründen:
1. Der Biestower Damm wird von Alteingesessenen auch als Knüppeldamm bezeichnet. Ein Linienbus wiegt um die 23 Tonnen. Die dynamische Achslast hat den stärksten Einfluss auf die Lebensdauer einer Straßenbefestigung, welche es angesichts des Bildes nicht gibt. Regelmäßige Ausbesserungsarbeiten werden an der Tagesordnung sein.
Aufbau ?
2. Der Biestower Damm ist ein ausgewiesener Schleichverkehrs-Damm in Rostock. In den Belastungsspitzen stauen sich spätestens in der Robert-Koch-Straße die Kraftfahrzeuge, welche in den Südring einbiegen wollen.
3. Der Biestower Damm ist Teil des Radfernweges Berlin-Kopenhagen! Die Fahrbahnbreite lässt ein Überholen nach §5 StVO (Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.) nur an wenigen Stellen zu. Das ist weder für Busfahrer/ Insassen noch für Radfahrer befriedigend.
4. Der öffentliche Verkehrsraum Biestower Damm ist insbesondere für Fußgänger mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden. Der für die Bedürfnisse des modernen Verkehrs ungeeignete Gehweg befindet sich im steten Seitenwechsel immer nur auf einer Seite. Die Breite zwischen 0,70 m und 1,50 m incl. Sicherheitstrennstreifen entspricht etwa der Hälfte welcher fachgerecht notwendig ist. Laut Statista ist Mecklenburg-Vorpommern mit 12.059 schwerbehinderten Personen je 100.000 Einwohnern das Bundesland mit der höchsten Schwerbehinderten-Quote (Stand 14.11.2024). Gehwege müssen wie in diesem Fall 2-Richtungs-Wege sein. Sie müssen Langstock und Rollstuhl geeignet sein!
Beidseitig befinden sich Wohnhäuser und ab Januar mehrere Haltestellen. Mehr vulnerable Menschengruppen benutzen durch den Bus die Fußwege. Auf den Bus wartende und aussteigende Menschen blockieren den Gehweg für die gehenden und rollenden Fußgänger. Wie sollen sich Kinder, die lt. StVO bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf Gehwegen Fahrrad fahren müssen und deren Aufsichtspersonen, sich bei Gegenverkehr verhalten? Absteigen und schieben? Dann allerdings greift der § 25 StVO ((2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.)
Noch ein Beispiel aus Biestow:
Die Fahrbahn der Tempo 30-Zone im Wohnpark Biestow ist so schmal, dass sich begegnende Fahrzeuge gefähren können. Busse sind ca. 2,50 m breit, ein gewisser Abstand zu rechts parkenden Kfz oder Bordsteinkante ist einzuhalten. Zu Radfahrern muss innerorts mindestens 1,50 m seitlicher Abstand beim Überholen sein. Nimmt man die Breite von Menschen und die Pendelbewegung um die eigene Achse hinzu, ist eine Fahrbahnbreite von mehr als 6m nötig.
Eine Straße ist nicht nur ein Verkehrsbauwerk des Landverkehrs, das Fußgängern und Fahrzeugen als Transport- und Verkehrsweg vor allem für den Personen-, Güter- und Tiertransport zur Ortsveränderung dient. Sie ist je nach ihrer Gestaltung Entfaltungs- und Kommunikationsraum und prägt die Wahrnehmung eines Ortes.
Wer sich für die Interessen von Fußgängern einsetzt, ist herzlich eingeladen aktiv zu werden. Z.B. beim Vereinsprojekt 9 – Wege.
Spezielle Informationen zum Thema ÖPNV und Fußwege können bei der Online-Fuss-Verkehrs-Akademie erworben werden:
Über 95 % der ÖPNV-Reisenden in Städten sind die Hälfte der Reisezeit von Tür zu Tür Zufußgehende. Die Reisenden gehen zur oder von der Haltestelle, warten oder steigen um. Der Stadtraum beeinflusst, wie sicher, effektiv und attraktiv das Gehen, Warten und Umsteigen ist. Daher sind Stadträume nicht nur essenziell für die Gehenden, sondern auch für Nutzung des ÖPNV. Dazu referiert Helge Hillnhütter von der Norwegian University of Science and Technology in unserer nächsten FUSSverkehrs-Akademie.
Unter dem Link erfahren Sie mehr bei Dr. Kroll, Storchenvater für den Altlreis Bad Doberan.
Auf ein Wiedersehen im nächsten Frühjahr 2025. Die Weißstorche benötigen dringend den Menschen zur Sicherung und Verbesserung ihrer Lebensräume in Mecklenburg – Vorpommern. In Biestow gehen durch Bebauung in Größenordnung Nahrungshabitate verloren. Derzeit entsteht der 1. Bauabschnitt Kiefernweg, weitere Abschnitte sind in Planung. Mehr als 100 ha sind alleine in Biestow geplant! Noch bestehende Kleingewässer sind in einem desolaten Zustand und/ oder wurden verrohrt. … ín Vorbereitung ist ein weiteres Projekt zur Hilfe für die Weißstörche. Das Biestower Weißstorchenpaar ist nur ein Beispiel.
Vorerst findet wieder in der kommenden Woche eine Verkehrsberuhigung in der Neuen Reihe statt. Die Beschilderung – keine Durchfahrt für Pkw und Kradfahrer – ist heute wieder eingerichtet worden! Aktuell werden die Fundamente für zwei neue Schranken an den Seiten des Weges hergerichtet. In der kommenden Woche sollen dann beide Schranken eingebaut werden. Das erleichtert die Anwohnerinnen/ Anwohner von Biestow, insbesondere die in der Neuen Reihe. Fußgänger und Radfahrer hoffen auf Erleichterung durch die Minimierung des Pkw-LKw-Verkehrs in Biestow. Die Unzufrieden ist insgesamt über viele Jahre hoch. Das zeigten wieder die Gespräche unter den Anwohnerinnen/ Anwohnern. Das Projekt 9 – Wege in Biestow – ist vom Verein 2023/ 2024 aufgelegt worden. Derzeit findet die Bestandserfassung der Alltagswege von zwei Vorstandsmitgliedern statt.
Die Gemeinde Papendorf hat am 28.05.2024 beschlossen, den endgültigen Entwurf ihres Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ auszulegen. Laut Ankündigung des Amts Warnow-West werden der Bebauungsplan mit den zugehörigen Unterlagen zwischen dem 24.07. und dem 24.08.2024 zur Einsicht- und Stellungnahme öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jeder eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben.
Das Plangebiet grenzt an die vorhandene Wohnbebauung an der südöstlichen Ecke des Wohnparks Biestow, so dass die dortigen Anwohner in besonderem Maße von den Planungen betroffen sind. Da die Planungen aber auch grundlegende Weichenstellungen für eine Bebauung der südlichen und westlichen Biestower Feldflur enthalten, ist letztlich jeder Einwohner betroffen.
Eine plastische 3D-Darstellung des Bebauungsplans mit den zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten zusammen mit der vorhandenen Wohnbebauung kann man sich unter diesem Link https://www.gross-biestow.de/BPlan_Papendorf_Entwurf_28-06-2024_3D/ von allen Seiten ansehen (evtl. längere Ladezeiten).
Zum Verständnis: Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht aus den zeichnerischen Festsetzungen im Planteil A und den textlichen Festsetzungen (TF) im Textteil B. Nachrichtliche Hinweise und alle anderen Unterlagen (Begründung usw.) sind zwar notwendig, entfalten aber keine unmittelbare Rechtswirkung. Stellungnahmen sollten sich also vor allem auf die Festsetzungen des eigentlichen Bebaungsplans beziehen. Zulässig sind aber auch allgemeine Anmerkungen und begründete Kritik am Verfahren und an den zugehörigen Unterlagen.
Ein Vorentwurf des Bebauungsplans war bereits im Juli 2023 frühzeitig ausgelegt worden. Der Verein „Leben in Biestow e.V.“ hat zu diesem Vorentwurf am 31.07.2023 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Nach einer ersten Durchsicht des nun vorliegenden Entwurfs und der weiteren Unterlagen fallen einige beispielhafte Ungereimtheiten und Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf ins Auge:
1) Die tatsächlichen Größen der beiden Baufelder SO 1 und SO 2 entsprechen nicht den Angaben in der Flächenbilanzierung auf Seite 18 der Begründung zum Entwurf (dort 8930 m² bzw. 7484 m²). Laut Planzeichnung hat das Baufeld SO 1 eine Fläche von nur ca. 8200 m². Dafür hat das Baufeld SO 2 sogar eine Fläche von ca. 9100 m² (ermittelt durch Digitalisierung). Die selbst ermittelten Flächengrößen decken sich in etwa mit den Flächensummen auf Seite 78 des Umweltberichts. Die Flächendifferenzen haben Auswirkungen auf die Größe der maximal überbaubaren Grundstücksfläche und der zukünftigen Baukörper. Rechtlich bindend ist immer die Darstellung in der Planzeichnung.
2) Veränderungen bei den Baugrenzen (blaue Linien): Da ein Mindestabstand von 13,5 m zu der südlich vorhandenen Trinkwasserleitung eingehalten werden muss, wurden die Baugrenzen innerhalb der beiden Sondergebiete verschoben und im Norden, Westen und Osten bis fast an die Ränder der Baufelder erweitert. Das Baufeld SO 2 wurde im Norden vergrößert. Die zukünftige Bebauung kann nun in den beiden Sondergebieten näher an die vorhandene Wohnbebauung in Biestow heranrücken.
3) Veränderungen beim Baufeld SO 1 (Nahversorgung/Wohnen): In diesem Baufeld ist die Abgrenzung unterschiedlicher Maße der Nutzung entfallen. Bauwerke dürfen nun generell eine Höhe von 18 m haben, ebenso sind nun überall 5 Vollgeschosse zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wurde von 0,6 auf 0,8 erhöht. Damit wird ein deutlich größeres Bauvolumen ermöglicht.
4) Veränderungen beim Baufeld SO 2 (Pflege/Wohnen): Im nördlichen Teil des Baufeldes wurde die maximal zulässige Bauhöhe von 12 m auf 10 m reduziert. Im Norden sind nun generell 3 Vollgeschosse und im Süden generell 5 Vollgeschosse zulässig. Im gesamten Baugebiet muss das oberste Geschoss erst ab dem 4. Vollgeschoss als Staffelgeschoss ausgebildet werden (vorher bereits ab dem 3. VG).
5) Die Baufelder WA 2 bis WA 5 wurden an der Südseite vergrößert und die angrenzende Grünfläche verkleinert. Dazu wurde auch das Plangebiet im Süden geringfügig erweitert. Die Plangebietsgrenze stimmt dort nicht mehr mit den neugebildeten Katastergrenzen überein.
Und noch einige Anmerkungen zur schalltechnischen Untersuchung:
Auf Seite 4 der Untersuchung steht: „Im Ergebnis zeigt die vorliegende schalltechnische Untersuchung, dass eine Überschreitung der Orientierungswerte […] durch Gewerbelärm nicht zu erwarten ist, wenn die in Abschnitt 7.6 aufgeführten Maßnahmen bei der weiteren Planung des Lebensmitteleinzelhandels berücksichtigt werden.“ Das Dokument enthält leider keinen Abschnitt 7.6. Vielleicht sind die Abschnitte 6.3.6 und 6.3.7 gemeint. Dort werden aber vordergründig nur Maßnahmen geschildert, die dem Schutz der im Gebäude selbst wohnenden Menschen dienen.
Das Immissionsraster der Schallausbreitung in den Anlagen 4.1 und 4.2 zur Untersuchung reicht nur genau bis zur Stadtgrenze. Interessant für die Beurteilung der Belastung der vorhandene Wohnbebauung am Sildemower Weg wäre aber die weitere Darstellung auch auf der städtischen Seite.
Die in den eben genannten beiden Anlagen dargestellte beispielhafte Bebauung im Bereich der Sondergebiete entspricht bereits jetzt nicht mehr den aktuellen Möglichkeiten nach den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes. An der Nordseite des Nahversorgers werden sich die Lärmquellen häufen: Schneckenverdichter Müllentsorgung, Kältetechnische Außengeräte, Laderampe (Kühllaster), Bewegungsflächen Lieferverkehr, Balkone vor den geweblich genutzten Räumen (Hotel, Boardinghaus) usw.
Alle Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen und der Nachweis deren Wirksamkeit werden auf die Ebene der späteren Baugenehmigung verlagert. Der Bebauungsplan selbst enthält zum Thema aktiver Lärmschutz im Zusammenhang mit dem Gewerbebau im SO 1 und der nördlich vorhandenen Wohnbebauung überhaupt keine rechtlich wirksamen Festsetzungen. Sinnvoll wäre z. B. die Festsetzung eines begrünten Lärmschutzwalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB an der nördlichen Grundstücksgrenze.
In den bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen „empfiehlt“ die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Rostock, das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz am Verfahren zu beteiligen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Eine Stellungnahme von Rostocker Seite liegt bislang allerdings nicht vor.
Nachdem die Störchin Martha, die bereits seit mehreren Jahren hier erfolgreich brütete, am 22.03. zurückkehrte und ein neues Männchen am 29.03.23 am Biestower Storchennest eintraf, waren alle wie jedes Jahr auf die Brut und den Erfolg eingestellt.
Es war absehbar, dass Anfang Mai die Jungen schlüpfen würden, was auch so war: erste Köpfchen waren um den 09.05. herum im Nest zu erblicken.
Leider hat, und die Ursache lässt sich nur schwerlich beschreiben, das Männchen am 19.05. alle Jungen morgens gegen 06.00 Uhr aus dem Nest geworfen. Seit 2005 gibt es damit erstmals keinen Storchennachwuchs in Biestow.
Wir laden Sie herzlich ein, dass wir uns am 26.11.2022 um 16:00 Uhr am Biestower Dorfteich zusammenfinden.
Am Vorabend des ersten Advent möchten wir uns bei weihnachtlicher Musik zu gemeinsamen Gesprächen treffen und dabei die Lichterkette am Weihnachtsbaum einschalten – technisch sozusagen die Lichter anzünden.
Am 29. und 30.03.22 kehrten dieses Jahr die Störche in Biestow zurück. Wie sich herausstellte, war zunächst ein anderes Männchen an dem Nest und Martha interessiert, bis sich der Storchenvater der vergangenen Jahre, so die hohe Wahrscheinlichkeit, einstellte. Auch wenn der März sehr trocken war, sind die Sölle im Umfeld gut mit Wasser gefüllt. Nun kann die Brutsaison starten. Im Südtstadt-Center ist die Bildübertragung auch wieder online, so dass man bei Optiker-Werner tagsüber ins Nest schauen kann.
… besinnliche Feiertage, Gesundheit und Glück für das kommende Jahr möchte ich allen Mitgliedern, Freunden und Förderern unseres Heimatvereins sowie allen Menschen in diesen Tagen wünschen.
Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende entgegen, wir kehren heim und nutzen die verbleibenden Tage zum Innehalten und Kraft tanken, um uns dann mit Elan an neue Aufgaben heran zu wagen.
Bleiben Sie gesund und wir freuen uns demnächst auf ein Wiedersehen, wo auch immer.