Es tut sich was in Papendorf! Was hat das mit Biestow zu tun?

Die Gemeinde Papendorf hat am 28.05.2024 beschlossen, den endgültigen Entwurf ihres Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ auszulegen. Laut Ankündigung des Amts Warnow-West werden der Bebauungsplan mit den zugehörigen Unterlagen zwischen dem 24.07. und dem 24.08.2024 zur Einsicht- und Stellungnahme öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jeder eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben.

Die amtliche Bekanntmachung und alle auszulegenden Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung usw.) kann man bereits jetzt auf der Website des Amts einsehen: https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-amtliche-bekanntmachung-bebauungsplan-nr-b24-am-schwanen-soll-auslegung-entwurf

Das Plangebiet grenzt an die vorhandene Wohnbebauung an der südöstlichen Ecke des Wohnparks Biestow, so dass die dortigen Anwohner in besonderem Maße von den Planungen betroffen sind. Da die Planungen aber auch grundlegende Weichenstellungen für eine Bebauung der südlichen und westlichen Biestower Feldflur enthalten, ist letztlich jeder Einwohner betroffen.

Beispiel für eine zukünftig mögliche Bebauung jenseits der Stadtgrenze.
Datenbasis: 3D-Gebäudemodelle, 03/2023, Landesamt für innere Verwaltung M-V.
3D-Ergänzung einer möglichen Bebauung: „Leben in Biestow“ e. V.
Visualisierung: KITModelViewer des Karlsruher Instituts für Technologie.

Zum Verständnis: Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht aus den zeichnerischen Festsetzungen im Planteil A und den textlichen Festsetzungen (TF) im Textteil B. Nachrichtliche Hinweise und alle anderen Unterlagen (Begründung usw.) sind zwar notwendig, entfalten aber keine unmittelbare Rechtswirkung. Stellungnahmen sollten sich also vor allem auf die Festsetzungen des eigentlichen Bebaungsplans beziehen. Zulässig sind aber auch allgemeine Anmerkungen und begründete Kritik am Verfahren und an den zugehörigen Unterlagen.

Ein Vorentwurf des Bebauungsplans war bereits im Juli 2023 frühzeitig ausgelegt worden. Der Verein „Leben in Biestow e.V.“ hat zu diesem Vorentwurf am 31.07.2023 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Nach einer ersten Durchsicht des nun vorliegenden Entwurfs und der weiteren Unterlagen fallen einige beispielhafte Ungereimtheiten und Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf ins Auge:

1) Die tatsächlichen Größen der beiden Baufelder SO 1 und SO 2 entsprechen nicht den Angaben in der Flächenbilanzierung auf Seite 18 der Begründung zum Entwurf (dort 8930 m² bzw. 7484 m²). Laut Planzeichnung hat das Baufeld SO 1 eine Fläche von nur ca. 8200 m². Dafür hat das Baufeld SO 2 sogar eine Fläche von ca. 9100 m² (ermittelt durch Digitalisierung). Die selbst ermittelten Flächengrößen decken sich in etwa mit den Flächensummen auf Seite 78 des Umweltberichts.
Die Flächendifferenzen haben Auswirkungen auf die Größe der maximal überbaubaren Grundstücksfläche und der zukünftigen Baukörper. Rechtlich bindend ist immer die Darstellung in der Planzeichnung.

2) Veränderungen bei den Baugrenzen (blaue Linien):
Da ein Mindestabstand von 13,5 m zu der südlich vorhandenen Trinkwasserleitung eingehalten werden muss, wurden die Baugrenzen innerhalb der beiden Sondergebiete verschoben und im Norden bis fast an die Ränder der Baufelder erweitert. Das Baufeld SO 2 wurde im Norden vergrößert. Die zukünftige Bebauung kann nun in den beiden Sondergebieten näher an die vorhandene Wohnbebauung in Biestow heranrücken.

3) Veränderungen beim Baufeld SO 1 (Nahversorgung/Wohnen):
In diesem Baufeld ist die Abgrenzung unterschiedlicher Maße der Nutzung entfallen. Bauwerke dürfen nun generell eine Höhe von 18 m haben, ebenso sind nun überall 5 Vollgeschosse zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wurde von 0,6 auf 0,8 erhöht. Damit wird ein deutlich größeres Bauvolumen ermöglicht.

4) Veränderungen beim Baufeld SO 2 (Pflege/Wohnen):
Im nördlichen Teil des Baufeldes wurde die maximal zulässige Bauhöhe von 12 m auf 10 m reduziert. Im Norden sind nun generell 3 Vollgeschosse und im Süden generell 5 Vollgeschosse zulässig.

Und noch einige Anmerkungen zur schalltechnischen Untersuchung:

Auf Seite 4 der Untersuchung steht: „Im Ergebnis zeigt die vorliegende schalltechnische Untersuchung, dass eine Überschreitung der Orientierungswerte […] durch Gewerbelärm nicht zu erwarten ist, wenn die in Abschnitt 7.6 aufgeführten Maßnahmen bei der weiteren Planung des Lebensmitteleinzelhandels berücksichtigt werden.“ Das Dokument enthält leider keinen Abschnitt 7.6. Vielleicht sind die Abschnitte 6.3.6 und 6.3.7 gemeint. Dort werden aber vordergründig nur Maßnahmen geschildert, die dem Schutz der im Gebäude selbst wohnenden Menschen dienen.

Das Immissionsraster der Schallausbreitung in den Anlagen 4.1 und 4.2 zur Untersuchung reicht nur genau bis zur Stadtgrenze. Interessant für die Beurteilung der Belastung der vorhandene Wohnbebauung am Sildemower Weg wäre aber die weitere Darstellung auch auf der städtischen Seite.

Die in den eben genannten beiden Anlagen dargestellte beispielhafte Bebauung im Bereich der Sondergebiete entspricht bereits jetzt nicht mehr den aktuellen Möglichkeiten nach den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes. An der Nordseite des Nahversorgers werden sich die Lärmquellen häufen: Schneckenverdichter Müllentsorgung, Kältetechnische Außengeräte, Laderampe (Kühllaster), Bewegungsflächen Lieferverkehr, Balkone vor den geweblich genutzten Räumen (Hotel, Boardinghaus) usw.

Alle Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen und der Nachweis deren Wirksamkeit werden auf die Ebene der späteren Baugenehmigung verlagert. Der Bebauungsplan selbst enthält zum Thema aktiver Lärmschutz im Zusammenhang mit dem Gewerbebau im SO 1 und der nördlich vorhandenen Wohnbebauung überhaupt keine rechtlich wirksamen Festsetzungen. Sinnvoll wäre z. B. die Festsetzung eines begrünten Lärmschutzwalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB an der nördlichen Grundstücksgrenze.

In den bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen „empfiehlt“ die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Rostock, das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz am Verfahren zu beteiligen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Eine Stellungnahme von Rostocker Seite liegt bislang allerdings nicht vor.

Sitzung des Ortsbeirates Biestow mit Informationen zur Änderung des B-Plans „Nobelstraße“

Am 17.02.2021 tagt dieses Jahr zum ersten Mal der Ortsbeirat Biestow im Sitzungssaal der Bürgerschaft des Rathauses. Die Tagesordnung finden Sie hier. U.a. werden Informationen zur Änderung des B-Plans „Nobelstraße“ gegeben. Genauere Hinweise liegen uns dazu derzeit nicht vor.

Sollten Sie an der Sitzung teilnehmen wollen, beachten Sie bitte die Hinweise in der Tagesordnung.

Neues zur Bebauung in Biestow

Am 04.11.2019 kamen mehr als 30 Interessierte ins Bauernhaus und informierten sich rund um den Stand der Dinge in Sachen Baumaßnahmen in und um Biestow.

Wichtig waren den Zuhörern die neuesten Informationen zum B-Plan-Verfahren „Wohngebiet Kiefernweg“ und der damit verbundenen Änderung zum Flächennutzungsplan und die Nachrichten aus dem Bau- und Planungsausschuss, der am 30.10.19 tagte. Hier wurde bekannt, dass der B-Plan „Nobelstraße“ durch das Stadtplanungsamt (der seit zwei Jahren nicht ausgelegt wurde) nochmals überarbeitet werden soll, nachdem die Bürgerschaft diesen nebst Änderungsanträgen als Aufstellungsbeschluss bereits angenommen hat. Auf einer der nächsten Ausschusssitzungen soll diese mögliche Änderung vorgestellt und diskutiert werden.

Hier finden Sie unseren Vortrag:

Zur Teilung einer Kleingartenanlage und wie mit wichtigen naturschutzrechtlichen Daten umgegangen wird

Der „alte“, aber geltende Flächennutzungsplan soll nun doch noch abgeändert werden. Weil eine als Grünland ausgewiesene Kleingartenanlage durch eine Straße bereits geteilt wurde. Die vorliegende Unterlage wird die planungsrechtliche Grundlage für den bereits ausgelegten Bebauungsplan 09.W.190 darstellen. Allen Beteiligten ist klar, dass damit Rechtssicherheit erzeugt werden soll, um sich ergebende oder bestehende Widersprüche zwischen bestehenden FNP und bereits „erzeugtem“ B-Plan zu entkräften.

Es ist bemerkenswert, dass die Verwaltung hier offensichtlich auf Argumente eingeht, die sich im Stellungnahmeverfahren zum eben genannten B-Plan ergeben haben. Insofern ist es befremdlich – und deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen -, dass nicht alle vorliegenden Tatsachen berücksichtigt wurden.

Unser Verein hat in seiner Stellungnahme zum Auslegungsbeschluss zum o.g. B-Plan mit einem Fachgutachten im Hinblick auf die dort festgestellten Amphibien (u.a. Rote-Liste-Arten) im Gebiet einer zukünftigen Bebauung im Plangebiet deutlich hingewiesen.

In der vorliegenden Begründung zur Änderung des FNP heißt es u.a. auf S. 10: „Es wurden im gesamten Untersuchungsgebiet drei Amphibienarten bzw. –artenkomplexe nachgewiesen. Dies gilt für die Erdkröte, den Teichmolch und Wasserfrosch-Komplexe. Im Bereich der Umnutzung der KGA „Satower Straße e.V.“ konnten Erdkröten und 2 Wasserfrosch-Komplexe nachgewiesen werden. Die Empfindlichkeit für das Schutzgut Tiere ist für den gesamten Raum als mittel einzuschätzen, da gefährdete Arten vorkommen und diesen zumindest als Nahrungsraum nutzen. Es sind aber keine vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdete Arten vorhanden.“

Die Abweichungen zu unserem Fachgutachten sind gravierend: tatsächlich wurden auch noch Knoblauchkröte, Moorfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch ermittelt – alles streng geschützte Arten, die die KGA sowohl als Winter- als auch Sommerlebensraum und als Reproduktionsgebiet nutzen.

Darüber hinaus ist es eine Frechheit, bei einer Teilung einer KGA mit Ihrem Wert für die Ökologie der Stadt darauf abzustellen, dass aufgrund Größe und Inhalt der Änderung die Grundzüge der Planung des Flächennutzungsplans nicht berührt werden und es würden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Welchen Wert stellt diese KGA noch dar? Warum werden außerhalb jeder rechtlich zulässigen Art und Weise Tatsachen einer Verkehrstrasse geschaffen, ohne entsprechende Verfahren zum Abschluss zu bringen?

„Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich um ein Parallelverfahren handelt, können aber entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.“ Auch das ist eine Frechheit – Parallelverfahren ist es schon deshalb nach vernünftigem Menschenverstand nicht mehr, da Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung des B-Plan bereits erfolgten, aber nicht öffentlich abgewogen wurden, und: rote Liste Arten sind in diesem Planungsbereich durch unser Gutachten nachgewiesen und liegen der Stadtverwaltung vor. Sie werden verschwiegen, da man nur auf eigene Gutachten und Berichte abstellt und bewusst andere Erkenntnisse verschweigt bzw. außer Acht lässt.

In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2019 auf eine Anfrage von Fr. Dr. Bachmann zur Einhaltung von § 44 Bundesnaturschutzgesetz bei Kleingartenräumungen schreibt Senator Bockhahn: „Im Falle der Beräumung der Kleingartenanlage „Groter Pohl“ ist die Beauftragung einer ökologischen Baubegleitung leider ausgeblieben. Im Falle des Rückbaus der Kleingartenanlage im B-Planbereich „Kiefernweg“ wie auch bei den andernorts folgenden Rückbauarbeiten wird zukünftig der Einsatz von ökologischen Baubegleitungen sichergestellt.“

Da zu diesem Zeitpunkt die Beräumung der KGA Satower Straße bereits erfolgt war, wurde diese Beräumung offensichtlich rechtswidrig ohne ökologische Baubegleitung durchgeführt.

Wir haben den Ortsbeirat Biestow, die Fraktionen der Bürgerschaft, den NABU und den BUND M-V „ermuntert“, als unterste Stufe der Kommunalpolitik und Verbände sich Klarheit zu verschaffen und die Verwaltung um Unterrichtung aller vorliegenden Umweltbelange zu bitten. Insbesondere auch derer, die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens durch Träger öffentlicher Belange, Initiativen, Vereine und motivierte Mitbürger abgegeben wurden.

Die Bürgerschaft wird in ihrer Maisitzung (und damit in ihrer letzten Sitzung in dieser gewählten Zusammensetzung) diese Vorlage unserer Auffassung nach beschließen.

Die Demokratie schafft sich ab – eine öffentliche Reaktion auf das Agieren in der KGA Satower Straße

Wir veröffentlichen an dieser Stelle einen Brief von Nils Goldammer, der das Vorgehen von Verwaltung sehr deutlich beschreibt.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist ein offenes Informationsschreiben an alle demokratisch gewählten Vertreter der Hansestadt Rostock sowie andere politisch interessierte und ehrenamtlich engagierte Personen in unserer schönen Stadt. Es geht an alle, die mit viele Herzblut aus ihrer sonst knappen Zeit im Alltag noch eine Scheibe abschneiden, um mit viel ehrenamtlichen Engagement ihr Möglichstes tun, um unsere Hansestadt zu einem vielseitigen und vielschichtigen Ort zu machen. Ein Ort der Demokratie, wo der größtmögliche Konzens aller Einzelstimmen das Wohl unser Stadt und damit aller Bürgerinnen und Bürger prägt.

Vielen Dank für Ihr tägliches Engagement.

Fangen Sie aber lieber damit an, etwas sinnvolles mit Ihrer Zeit zu machen. Denn es bring nichts. Die Demokratie schafft sich gerade ab.

Warum?

Weil der Stiefel der städtischen Verwaltungen seit nun mehr einer Woche dabei ist, ein Teil der Kleingartenanlage Satower Straße in Schutt und Asche zu trampeln (siehe Foto im Anhang) und mit ihr auch alle demokratischen Regeln .

Denn Fakt ist,

– dass die Bürgerschaft am 05.04.2017 der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu gestimmt hat.

– dass am 08.11.2017 durch die Bürgerschaft der Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan zugestimmt wurde.

– dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Vielzahl von Stellungnahmen von Rostocker Bürgerinnen und Bürger eingereicht wurden. Dabei wurde vielfach die Verkehrsanbindung kritisiert, die ein Anbindung mitten durch die KGA Satower Straße vorsieht anstatt den bereits vorhandenen Kiefernweg zu nutzen.

– dass eine für das erste Quartal geplante Beschlussfassung für den B-Plan Kiefernweg nun frühstens im Herbst 2019 zur Abstimmung eingebracht wird. Hintergrund ist die gestellte Frage, ob es Rechtens ist, durch eine im Flächennutzungsplan als Kleingartenanlage festgelegt Fläche einfach eine Straße zu bauen. Nach Prüfung der städtischen Juristen ist dies nicht Rechtens. Hier bedarf es zuerst einer Änderung des Flächennutzungsplans.

– dass für den Satzungsbeschluss des B-Plans nun vorab der Flächennutzungsplan geändert werden muss mit allen demokratisch festgelegten Schritten, die dafür notwendig sind (Bürgerschaftsbeschluss, öffentliche Auslegung und und und). Dies soll aber nicht im Rahmen der gerade stattfindenden generellen Überarbeitung geschehen, sondern als Änderung im aktuell gültigen Flächennutzungsplan.

Also kann festgehalten werden, dass der demokratische Weg für die ordnungsgemäße Aufstellung des B-Plans noch längst nicht abgeschlossen ist. Es sind noch viele Hürden zu nehmen, bevor er beschlossen wird. Und wer sagt der Stadtverwaltung, dass er genau so beschlossen wird, wie er derzeit in den Köpfen der Planer existiert?

Die Ignoranz gegenüber der Demokratie sagt es. Die Ignoranz, die Tatsachen schafft, bevor eine rechtsgültige Abstimmung ihr handeln legitimiert hat. Die Ignoranz, die offenen allen gewählten Vertretern der Hansestadt und damit alle Bürgerinnen und Bürgern ins Gesicht spuckt und sagt:

„Was willst Du denn machen? Gegen die Änderung des Flächennutzungsplan stimmen? Gegen den Aufstellungsbeschluss des B-Plans wegen einer Verkehrsanbindung? Jahres lange Planen und Geld ausgeben wegen ein paar Bürgereinwendungen und ein paar politischen Meinungen zunichte machen? Nein, das brauchst Du doch gar nicht. Da stehen doch gar keine Lauben mehr, kein Baum, nichts mehr da! Wie steht die Stadt denn da, wenn jetzt der ganzen Sachen eine Abfuhr erteilt wird? Also hebt mal alle brav die Hände und sagt: Ja. Vielen Dank. Wir machen weiter.“

Das Meinungen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürger durch die Stadtverwaltung zumeist mit den Füßen getreten werden, bin ich schon seit einiger Zeit gewohnt. Aber dass mit demokratischen Grundprinzipien so dreist und schamlos umgangen werden, ist mir neu. Klar kann man sagen: „Die Gärten sind gekündigt. Die Flächen gehören der Stadt. Und wenn ein Kleingärtner die Fläche zurückgibt, dann laut Gesetz als erdbraune Fläche. Das haben nur wir jetzt übernommen. Also was wollt ihr?“

Dazu kann ich nur sagen, freie und unbestimmte Demokratie. Wo man Meinungen äußern und Entscheidungen treffen kann, ohne eine Pistole auf die Brust gedrückt zu bekommen. Das scheint nur in Rostock langsam nicht mehr möglich. Die Demokratie schafft sich ab.

Nils Goldammer

P.S. Als öffentlicher Brief darf dieses Schreiben gerne an alle Interessierte weitergeleitet werden.“

Die 4. Sitzung des Biestow-Beirates findet am 15.11.2018 statt

Am 15.11.2018 findet um 18:00 Uhr im Haus des Bauens und der Umwelt am Holbeinplatz die 4. Sitzung des Biestow-Beirates statt. Was gibt es noch zu beratschlagen, wenn doch der neue Flächennutzungsplan (FNP) durch die Bürgerbeteiligung im Rahmen „Zukunftsplan Rostock“ bereits im Entstehen begriffen ist?

Unser Verein hat einige Tagesordnungspunkte vorgeschlagen, die zu diskutieren, ggf. auch zu beschließen sind. Denn es geht ums ganze Rostock, nicht nur „Groß Biestow“.

Das sind unsere Vorschläge zur Tagesordnung sowie letztere selbst hier.

Die Hanse- und Universitätsstadt erwirbt in Biestow-Ausbau Flächen im Wert von ca. 3 Mio EUR

Die Bürgerschaft Rostocks soll am 14.11.2018 über eine Ausgabe von knapp über 3 Mio EUR beschließen, um einen „Vermögensgegenstand zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ zu erwerben. „Der Ankauf der Fläche dient zur Flächenbevorratung für die weitere Entwicklung von Wohnungsbaustandorten und soll eine Schlüsselrolle als Ersatzfläche für landwirtschaftliche Versuchsflächen der Universität einnehmen, die gemäß geltendem Flächennutzungsplan als Erweiterung des B-Planes 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu Wohnbauland zu entwickeln sind.“

So heißt es im Amtsdeutsch. Ehemalige volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen privatisiert werden. Ein gutes Recht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wenn es um die „Weiterentwicklung“ des Wohnungsbaus in der Biestower Feldflur geht.

„Die süd- und östlich angrenzenden Grundstücksbereiche werden durch den Ankauf bedarfsgerecht arrondiert. Die umfassende eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt der Stadt wird damit als Voraussetzung für die Planrealisierung gewährleistet.“

Spannend dabei nur: „Auf Grund des begründeten Erwerbsinteresses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verzichtet die Eigentümerin ausnahmsweise auf eine Ausschreibung, wenn der Kauf zeitnah erfolgt.“ Keine Ausschreibung? Über die Flächengröße kann man nur spekulieren. Aber ein Quadratmeterpreis von 50 – 100 EUR für Ackerland, welches derzeit unerschlossen ist, scheint bei der Summe „sachgerecht“. Die Bürgerschaftsmitglieder können ja nachfragen, wie sich die Summe zusammensetzt.

Hier finden Sie den kompletten Sachverhalt einer Beschlussvorlage des Finanzausschusses

Rostock lebenswert? Rostock und Segregation? Rostock braucht Wohnraum?

Wie Sie sicher den Medien entnehmen konnten, wurden verschiedene Untersuchungen u.a. zum Thema „Wo lebt es sich am besten?
Die große Deutschland-Studie“ (ZDFzeit), „Haushalts- und Wohnungsnachfrageprognose 2035 für die Hanse- und Universitätsstadt
Rostock“ (Empirica AG) oder auch das Thema „Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte? – Trends und Analysen der Segregation in 74 deutschen Städten“ (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) innerhalb kurzer Abstände veröffentlicht. Hierin wurde auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock untersucht.

Machen Sie sich ein Bild, zu welchen Ergebnissen die Experten hier gelangt sind. Interessant die unterschiedlichsten Blickwinkel – aber Rostock ist nicht überall ganz vorn. Die Politik ist unseres Erachtens gefordert, nicht nur die guten Ergebnisse zu veröffentlichen und zu diskutieren, sondern hat sich auch den anderen Aspekten zu stellen.

Hier finden Sie die Dokumente, die auf unserer 7. Bürgerinformationsveranstaltung u.a. genannt und kurz beschrieben wurden:

Trends und Analysen der Segregation in 74 deutschen Städten

Wo lebt es sich am besten? Die große Deutschland-Studie

Haushalts ‐ und Wohnungsnachfrage ‐ prognose bis 2035 für die Hanse ‐ und Universitätsstadt Rostock – Endbericht

 

 

7. Bürgerinformationsveranstaltung am 04.06.2018 um 18:30 Uhr im Biestower Bauernhaus

Am 04.06.2018 möchten wir alle Interessierten zur 7. Bürgerinformationsveranstaltung ins Bauernhaus nach Biestow einladen.

Zunächst haben wir einen Gastvortrag durch den Storchenbeauftragten Dr. Kroll vom NABU vorgesehen, der über die Weißstörche in der Region berichtet.

Im Anschluss möchten wir über den Planungsstand zu „Groß Biestow“, über den B-Plan „Kiefernweg“, über die Arbeit des Biestow-Beirates und über Entwicklungen des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock informieren.

B-Plan-Entwurf 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ – wie ist der Stand der Dinge?

Wie wir bereits informierten lag der o.g. B-Plan vom 11.12.2017 – 19.01.2018 öffentlich aus und jedermann hatte die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Der Verein erhielt Mitte Februar 2018 eine Eingangsbestätigung über die abgebene Stellungnahme. Ggf. bis zum Frühsommer dauert dieser Abwägungsprozess, über dessen Ergebnis jeder „Stellungnehmer“ eine schriftliche Information seitens der Stadtverwaltung erhält.

Unser Verein hatte bereits im Vorfeld der politischen Entscheidung über die Bebauung am Kiefernweg eine Amphibienerfassung in Auftrag gegeben, die unabhängig anderer Interessen die Bestände von lebenden Amphibien in dem betreffenden Gebiet der Biestower Feldflur erfassen sollte. Unter Das Frühjahr in der Biestower Feldflur erwacht finden Sie dazu nähere Informationen. Die Karte zur Amphibienerfassung zeigt Ihnen Details an.

Ein erstes Grundstück wird bereits im Internet zum Kauf angeboten. Recht spärlich die Beschreibung, der Preis ist deutlich bei 300 EUR/m² (Baugrundstück in Biestow).