Bebauungsplan zum Kiefernweg geht in die nächste Runde

Im Januar 2020 wird der Bebauungsplan zum Wohngebiet Kiefernweg nach nunmehr zwei Jahren nach dessen Auslegung in die nächste „Runde“ gegeben. Neben den Ausschüssen (z.B. der Bau- und Planungsausschuss) werden sich die Ortsbeiräte Biestow und Gartenstadt/Stadtweide mit den mehrere hundert Seiten umfassenden Unterlagen beschäftigen und Entscheidungen treffen, bis am 22.01.2020 die Bürgerschaft ihr Votum abgeben soll bzw. wird. Leider standen die Unterlagen erst kurz vor Weihnachten im Bürgerinformationssystem der Öffentlichkeit zur Verfügung, die Sie unter folgendem Link betrachten bzw. downloaden können:

( http://cloud.biestow-info.de/s/TSp5JxrYPJ8FKBa )

Die Termine der öffentlichen Sitzungen (ab 07.01.20 beginnend bis 22.01.20 mit der Bürgerschaftssitzung abschließend) der o.g. Gremien finden Sie im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Rostock ( https://ksd.rostock.de/bi/si010_j.asp ).

Neues zur Bebauung in Biestow

Am 04.11.2019 kamen mehr als 30 Interessierte ins Bauernhaus und informierten sich rund um den Stand der Dinge in Sachen Baumaßnahmen in und um Biestow.

Wichtig waren den Zuhörern die neuesten Informationen zum B-Plan-Verfahren „Wohngebiet Kiefernweg“ und der damit verbundenen Änderung zum Flächennutzungsplan und die Nachrichten aus dem Bau- und Planungsausschuss, der am 30.10.19 tagte. Hier wurde bekannt, dass der B-Plan „Nobelstraße“ durch das Stadtplanungsamt (der seit zwei Jahren nicht ausgelegt wurde) nochmals überarbeitet werden soll, nachdem die Bürgerschaft diesen nebst Änderungsanträgen als Aufstellungsbeschluss bereits angenommen hat. Auf einer der nächsten Ausschusssitzungen soll diese mögliche Änderung vorgestellt und diskutiert werden.

Hier finden Sie unseren Vortrag:

Zur Teilung einer Kleingartenanlage und wie mit wichtigen naturschutzrechtlichen Daten umgegangen wird

Der „alte“, aber geltende Flächennutzungsplan soll nun doch noch abgeändert werden. Weil eine als Grünland ausgewiesene Kleingartenanlage durch eine Straße bereits geteilt wurde. Die vorliegende Unterlage wird die planungsrechtliche Grundlage für den bereits ausgelegten Bebauungsplan 09.W.190 darstellen. Allen Beteiligten ist klar, dass damit Rechtssicherheit erzeugt werden soll, um sich ergebende oder bestehende Widersprüche zwischen bestehenden FNP und bereits „erzeugtem“ B-Plan zu entkräften.

Es ist bemerkenswert, dass die Verwaltung hier offensichtlich auf Argumente eingeht, die sich im Stellungnahmeverfahren zum eben genannten B-Plan ergeben haben. Insofern ist es befremdlich – und deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen -, dass nicht alle vorliegenden Tatsachen berücksichtigt wurden.

Unser Verein hat in seiner Stellungnahme zum Auslegungsbeschluss zum o.g. B-Plan mit einem Fachgutachten im Hinblick auf die dort festgestellten Amphibien (u.a. Rote-Liste-Arten) im Gebiet einer zukünftigen Bebauung im Plangebiet deutlich hingewiesen.

In der vorliegenden Begründung zur Änderung des FNP heißt es u.a. auf S. 10: „Es wurden im gesamten Untersuchungsgebiet drei Amphibienarten bzw. –artenkomplexe nachgewiesen. Dies gilt für die Erdkröte, den Teichmolch und Wasserfrosch-Komplexe. Im Bereich der Umnutzung der KGA „Satower Straße e.V.“ konnten Erdkröten und 2 Wasserfrosch-Komplexe nachgewiesen werden. Die Empfindlichkeit für das Schutzgut Tiere ist für den gesamten Raum als mittel einzuschätzen, da gefährdete Arten vorkommen und diesen zumindest als Nahrungsraum nutzen. Es sind aber keine vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdete Arten vorhanden.“

Die Abweichungen zu unserem Fachgutachten sind gravierend: tatsächlich wurden auch noch Knoblauchkröte, Moorfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch ermittelt – alles streng geschützte Arten, die die KGA sowohl als Winter- als auch Sommerlebensraum und als Reproduktionsgebiet nutzen.

Darüber hinaus ist es eine Frechheit, bei einer Teilung einer KGA mit Ihrem Wert für die Ökologie der Stadt darauf abzustellen, dass aufgrund Größe und Inhalt der Änderung die Grundzüge der Planung des Flächennutzungsplans nicht berührt werden und es würden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Welchen Wert stellt diese KGA noch dar? Warum werden außerhalb jeder rechtlich zulässigen Art und Weise Tatsachen einer Verkehrstrasse geschaffen, ohne entsprechende Verfahren zum Abschluss zu bringen?

„Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich um ein Parallelverfahren handelt, können aber entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.“ Auch das ist eine Frechheit – Parallelverfahren ist es schon deshalb nach vernünftigem Menschenverstand nicht mehr, da Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung des B-Plan bereits erfolgten, aber nicht öffentlich abgewogen wurden, und: rote Liste Arten sind in diesem Planungsbereich durch unser Gutachten nachgewiesen und liegen der Stadtverwaltung vor. Sie werden verschwiegen, da man nur auf eigene Gutachten und Berichte abstellt und bewusst andere Erkenntnisse verschweigt bzw. außer Acht lässt.

In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2019 auf eine Anfrage von Fr. Dr. Bachmann zur Einhaltung von § 44 Bundesnaturschutzgesetz bei Kleingartenräumungen schreibt Senator Bockhahn: „Im Falle der Beräumung der Kleingartenanlage „Groter Pohl“ ist die Beauftragung einer ökologischen Baubegleitung leider ausgeblieben. Im Falle des Rückbaus der Kleingartenanlage im B-Planbereich „Kiefernweg“ wie auch bei den andernorts folgenden Rückbauarbeiten wird zukünftig der Einsatz von ökologischen Baubegleitungen sichergestellt.“

Da zu diesem Zeitpunkt die Beräumung der KGA Satower Straße bereits erfolgt war, wurde diese Beräumung offensichtlich rechtswidrig ohne ökologische Baubegleitung durchgeführt.

Wir haben den Ortsbeirat Biestow, die Fraktionen der Bürgerschaft, den NABU und den BUND M-V „ermuntert“, als unterste Stufe der Kommunalpolitik und Verbände sich Klarheit zu verschaffen und die Verwaltung um Unterrichtung aller vorliegenden Umweltbelange zu bitten. Insbesondere auch derer, die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens durch Träger öffentlicher Belange, Initiativen, Vereine und motivierte Mitbürger abgegeben wurden.

Die Bürgerschaft wird in ihrer Maisitzung (und damit in ihrer letzten Sitzung in dieser gewählten Zusammensetzung) diese Vorlage unserer Auffassung nach beschließen.

Die Demokratie schafft sich ab – eine öffentliche Reaktion auf das Agieren in der KGA Satower Straße

Wir veröffentlichen an dieser Stelle einen Brief von Nils Goldammer, der das Vorgehen von Verwaltung sehr deutlich beschreibt.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist ein offenes Informationsschreiben an alle demokratisch gewählten Vertreter der Hansestadt Rostock sowie andere politisch interessierte und ehrenamtlich engagierte Personen in unserer schönen Stadt. Es geht an alle, die mit viele Herzblut aus ihrer sonst knappen Zeit im Alltag noch eine Scheibe abschneiden, um mit viel ehrenamtlichen Engagement ihr Möglichstes tun, um unsere Hansestadt zu einem vielseitigen und vielschichtigen Ort zu machen. Ein Ort der Demokratie, wo der größtmögliche Konzens aller Einzelstimmen das Wohl unser Stadt und damit aller Bürgerinnen und Bürger prägt.

Vielen Dank für Ihr tägliches Engagement.

Fangen Sie aber lieber damit an, etwas sinnvolles mit Ihrer Zeit zu machen. Denn es bring nichts. Die Demokratie schafft sich gerade ab.

Warum?

Weil der Stiefel der städtischen Verwaltungen seit nun mehr einer Woche dabei ist, ein Teil der Kleingartenanlage Satower Straße in Schutt und Asche zu trampeln (siehe Foto im Anhang) und mit ihr auch alle demokratischen Regeln .

Denn Fakt ist,

– dass die Bürgerschaft am 05.04.2017 der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu gestimmt hat.

– dass am 08.11.2017 durch die Bürgerschaft der Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan zugestimmt wurde.

– dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Vielzahl von Stellungnahmen von Rostocker Bürgerinnen und Bürger eingereicht wurden. Dabei wurde vielfach die Verkehrsanbindung kritisiert, die ein Anbindung mitten durch die KGA Satower Straße vorsieht anstatt den bereits vorhandenen Kiefernweg zu nutzen.

– dass eine für das erste Quartal geplante Beschlussfassung für den B-Plan Kiefernweg nun frühstens im Herbst 2019 zur Abstimmung eingebracht wird. Hintergrund ist die gestellte Frage, ob es Rechtens ist, durch eine im Flächennutzungsplan als Kleingartenanlage festgelegt Fläche einfach eine Straße zu bauen. Nach Prüfung der städtischen Juristen ist dies nicht Rechtens. Hier bedarf es zuerst einer Änderung des Flächennutzungsplans.

– dass für den Satzungsbeschluss des B-Plans nun vorab der Flächennutzungsplan geändert werden muss mit allen demokratisch festgelegten Schritten, die dafür notwendig sind (Bürgerschaftsbeschluss, öffentliche Auslegung und und und). Dies soll aber nicht im Rahmen der gerade stattfindenden generellen Überarbeitung geschehen, sondern als Änderung im aktuell gültigen Flächennutzungsplan.

Also kann festgehalten werden, dass der demokratische Weg für die ordnungsgemäße Aufstellung des B-Plans noch längst nicht abgeschlossen ist. Es sind noch viele Hürden zu nehmen, bevor er beschlossen wird. Und wer sagt der Stadtverwaltung, dass er genau so beschlossen wird, wie er derzeit in den Köpfen der Planer existiert?

Die Ignoranz gegenüber der Demokratie sagt es. Die Ignoranz, die Tatsachen schafft, bevor eine rechtsgültige Abstimmung ihr handeln legitimiert hat. Die Ignoranz, die offenen allen gewählten Vertretern der Hansestadt und damit alle Bürgerinnen und Bürgern ins Gesicht spuckt und sagt:

„Was willst Du denn machen? Gegen die Änderung des Flächennutzungsplan stimmen? Gegen den Aufstellungsbeschluss des B-Plans wegen einer Verkehrsanbindung? Jahres lange Planen und Geld ausgeben wegen ein paar Bürgereinwendungen und ein paar politischen Meinungen zunichte machen? Nein, das brauchst Du doch gar nicht. Da stehen doch gar keine Lauben mehr, kein Baum, nichts mehr da! Wie steht die Stadt denn da, wenn jetzt der ganzen Sachen eine Abfuhr erteilt wird? Also hebt mal alle brav die Hände und sagt: Ja. Vielen Dank. Wir machen weiter.“

Das Meinungen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürger durch die Stadtverwaltung zumeist mit den Füßen getreten werden, bin ich schon seit einiger Zeit gewohnt. Aber dass mit demokratischen Grundprinzipien so dreist und schamlos umgangen werden, ist mir neu. Klar kann man sagen: „Die Gärten sind gekündigt. Die Flächen gehören der Stadt. Und wenn ein Kleingärtner die Fläche zurückgibt, dann laut Gesetz als erdbraune Fläche. Das haben nur wir jetzt übernommen. Also was wollt ihr?“

Dazu kann ich nur sagen, freie und unbestimmte Demokratie. Wo man Meinungen äußern und Entscheidungen treffen kann, ohne eine Pistole auf die Brust gedrückt zu bekommen. Das scheint nur in Rostock langsam nicht mehr möglich. Die Demokratie schafft sich ab.

Nils Goldammer

P.S. Als öffentlicher Brief darf dieses Schreiben gerne an alle Interessierte weitergeleitet werden.“

B-Plan-Entwurf 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ – wie ist der Stand der Dinge?

Wie wir bereits informierten lag der o.g. B-Plan vom 11.12.2017 – 19.01.2018 öffentlich aus und jedermann hatte die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Der Verein erhielt Mitte Februar 2018 eine Eingangsbestätigung über die abgebene Stellungnahme. Ggf. bis zum Frühsommer dauert dieser Abwägungsprozess, über dessen Ergebnis jeder „Stellungnehmer“ eine schriftliche Information seitens der Stadtverwaltung erhält.

Unser Verein hatte bereits im Vorfeld der politischen Entscheidung über die Bebauung am Kiefernweg eine Amphibienerfassung in Auftrag gegeben, die unabhängig anderer Interessen die Bestände von lebenden Amphibien in dem betreffenden Gebiet der Biestower Feldflur erfassen sollte. Unter Das Frühjahr in der Biestower Feldflur erwacht finden Sie dazu nähere Informationen. Die Karte zur Amphibienerfassung zeigt Ihnen Details an.

Ein erstes Grundstück wird bereits im Internet zum Kauf angeboten. Recht spärlich die Beschreibung, der Preis ist deutlich bei 300 EUR/m² (Baugrundstück in Biestow).

 

B-Plan zum Kiefernweg geht in die nächste Runde

Heute informieren wir Sie über die bevorstehende Beschlussfassung über den Bebauungsplan im Kiefernweg.

Wie wir am 18.10.2017 auf dem Internetportal der Hansestadt Rostock erfahren haben, wird das Thema beginnend am 25.10.2017 im Ortsbeirat Biestow zuerst behandelt. Die Beschlussvorlage wird dann am 02.11.2017 im Ortsbeirat Gartenstadt/Stadtweide sowie im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, am 07.11.2017 im Bau- und Planungsausschuss vorberaten,  bis am 08.11.2017 die Bürgerschaft Rostock letztendlich hierüber entscheidet.

Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, die eine oder andere Sitzung zu besuchen oder geben Sie uns Hinweise, die aus Ihrer Sicht bis zum 08.11.2017 eine Rolle spielen könnten.

Klaus-Peter Müller

Hier gelangen Sie zum Bürgerinformationssystem der Hansestadt Rostock und können sich einzelne Dateien ansehen bzw. herunterladen:

Beschlussvorlage mit Planzeichnung und Begründung
Zuwegung Kleingartenanlage Satower Str.