Unter dem Link erfahren Sie mehr bei Dr. Kroll, Storchenvater für den Altlreis Bad Doberan.
Auf ein Wiedersehen im nächsten Frühjahr 2025. Die Weißstorche benötigen dringend den Menschen zur Sicherung und Verbesserung ihrer Lebensräume in Mecklenburg – Vorpommern. In Biestow gehen durch Bebauung in Größenordnung Nahrungshabitate verloren. Derzeit entsteht der 1. Bauabschnitt Kiefernweg, weitere Abschnitte sind in Planung. Mehr als 100 ha sind alleine in Biestow geplant! Noch bestehende Kleingewässer sind in einem desolaten Zustand und/ oder wurden verrohrt. … ín Vorbereitung ist ein weiteres Projekt zur Hilfe für die Weißstörche. Das Biestower Weißstorchenpaar ist nur ein Beispiel.
Die Gemeinde Papendorf geht eine Ehe mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein. Mit dem Bebauungsplan Am Schwanensoll soll ein neuer Stadtteil mit komplexer Infrastruktur entstehen. Inbegriffen ist auch die 22 m breite Südwesttangente für Rostock (ergänzend hierzu eine Vorlage der HRO). Wir haben bereits dazu informiert. Ergänzend ist hier im Bild das Bebauungskonzept Nobelstraße zu sehen. Das ursprüngliche Einfamilienhauskonzept wird um etliche Mehrfamilienhäuser ergänzt. Geplant ist auch ein Vielgeschosser mit sieben Etagen. Nun nimmt Groß Biestow Formen an.
Die Gemeinde Papendorf hat am 28.05.2024 beschlossen, den endgültigen Entwurf ihres Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ auszulegen. Laut Ankündigung des Amts Warnow-West werden der Bebauungsplan mit den zugehörigen Unterlagen zwischen dem 24.07. und dem 24.08.2024 zur Einsicht- und Stellungnahme öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jeder eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben.
Das Plangebiet grenzt an die vorhandene Wohnbebauung an der südöstlichen Ecke des Wohnparks Biestow, so dass die dortigen Anwohner in besonderem Maße von den Planungen betroffen sind. Da die Planungen aber auch grundlegende Weichenstellungen für eine Bebauung der südlichen und westlichen Biestower Feldflur enthalten, ist letztlich jeder Einwohner betroffen.
Eine plastische 3D-Darstellung des Bebauungsplans mit den zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten zusammen mit der vorhandenen Wohnbebauung kann man sich unter diesem Link https://www.gross-biestow.de/BPlan_Papendorf_Entwurf_28-06-2024_3D/ von allen Seiten ansehen (evtl. längere Ladezeiten).
Zum Verständnis: Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht aus den zeichnerischen Festsetzungen im Planteil A und den textlichen Festsetzungen (TF) im Textteil B. Nachrichtliche Hinweise und alle anderen Unterlagen (Begründung usw.) sind zwar notwendig, entfalten aber keine unmittelbare Rechtswirkung. Stellungnahmen sollten sich also vor allem auf die Festsetzungen des eigentlichen Bebaungsplans beziehen. Zulässig sind aber auch allgemeine Anmerkungen und begründete Kritik am Verfahren und an den zugehörigen Unterlagen.
Ein Vorentwurf des Bebauungsplans war bereits im Juli 2023 frühzeitig ausgelegt worden. Der Verein „Leben in Biestow e.V.“ hat zu diesem Vorentwurf am 31.07.2023 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Nach einer ersten Durchsicht des nun vorliegenden Entwurfs und der weiteren Unterlagen fallen einige beispielhafte Ungereimtheiten und Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf ins Auge:
1) Die tatsächlichen Größen der beiden Baufelder SO 1 und SO 2 entsprechen nicht den Angaben in der Flächenbilanzierung auf Seite 18 der Begründung zum Entwurf (dort 8930 m² bzw. 7484 m²). Laut Planzeichnung hat das Baufeld SO 1 eine Fläche von nur ca. 8200 m². Dafür hat das Baufeld SO 2 sogar eine Fläche von ca. 9100 m² (ermittelt durch Digitalisierung). Die selbst ermittelten Flächengrößen decken sich in etwa mit den Flächensummen auf Seite 78 des Umweltberichts. Die Flächendifferenzen haben Auswirkungen auf die Größe der maximal überbaubaren Grundstücksfläche und der zukünftigen Baukörper. Rechtlich bindend ist immer die Darstellung in der Planzeichnung.
2) Veränderungen bei den Baugrenzen (blaue Linien): Da ein Mindestabstand von 13,5 m zu der südlich vorhandenen Trinkwasserleitung eingehalten werden muss, wurden die Baugrenzen innerhalb der beiden Sondergebiete verschoben und im Norden, Westen und Osten bis fast an die Ränder der Baufelder erweitert. Das Baufeld SO 2 wurde im Norden vergrößert. Die zukünftige Bebauung kann nun in den beiden Sondergebieten näher an die vorhandene Wohnbebauung in Biestow heranrücken.
3) Veränderungen beim Baufeld SO 1 (Nahversorgung/Wohnen): In diesem Baufeld ist die Abgrenzung unterschiedlicher Maße der Nutzung entfallen. Bauwerke dürfen nun generell eine Höhe von 18 m haben, ebenso sind nun überall 5 Vollgeschosse zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wurde von 0,6 auf 0,8 erhöht. Damit wird ein deutlich größeres Bauvolumen ermöglicht.
4) Veränderungen beim Baufeld SO 2 (Pflege/Wohnen): Im nördlichen Teil des Baufeldes wurde die maximal zulässige Bauhöhe von 12 m auf 10 m reduziert. Im Norden sind nun generell 3 Vollgeschosse und im Süden generell 5 Vollgeschosse zulässig. Im gesamten Baugebiet muss das oberste Geschoss erst ab dem 4. Vollgeschoss als Staffelgeschoss ausgebildet werden (vorher bereits ab dem 3. VG).
5) Die Baufelder WA 2 bis WA 5 wurden an der Südseite vergrößert und die angrenzende Grünfläche verkleinert. Dazu wurde auch das Plangebiet im Süden geringfügig erweitert. Die Plangebietsgrenze stimmt dort nicht mehr mit den neugebildeten Katastergrenzen überein.
Und noch einige Anmerkungen zur schalltechnischen Untersuchung:
Auf Seite 4 der Untersuchung steht: „Im Ergebnis zeigt die vorliegende schalltechnische Untersuchung, dass eine Überschreitung der Orientierungswerte […] durch Gewerbelärm nicht zu erwarten ist, wenn die in Abschnitt 7.6 aufgeführten Maßnahmen bei der weiteren Planung des Lebensmitteleinzelhandels berücksichtigt werden.“ Das Dokument enthält leider keinen Abschnitt 7.6. Vielleicht sind die Abschnitte 6.3.6 und 6.3.7 gemeint. Dort werden aber vordergründig nur Maßnahmen geschildert, die dem Schutz der im Gebäude selbst wohnenden Menschen dienen.
Das Immissionsraster der Schallausbreitung in den Anlagen 4.1 und 4.2 zur Untersuchung reicht nur genau bis zur Stadtgrenze. Interessant für die Beurteilung der Belastung der vorhandene Wohnbebauung am Sildemower Weg wäre aber die weitere Darstellung auch auf der städtischen Seite.
Die in den eben genannten beiden Anlagen dargestellte beispielhafte Bebauung im Bereich der Sondergebiete entspricht bereits jetzt nicht mehr den aktuellen Möglichkeiten nach den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes. An der Nordseite des Nahversorgers werden sich die Lärmquellen häufen: Schneckenverdichter Müllentsorgung, Kältetechnische Außengeräte, Laderampe (Kühllaster), Bewegungsflächen Lieferverkehr, Balkone vor den geweblich genutzten Räumen (Hotel, Boardinghaus) usw.
Alle Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen und der Nachweis deren Wirksamkeit werden auf die Ebene der späteren Baugenehmigung verlagert. Der Bebauungsplan selbst enthält zum Thema aktiver Lärmschutz im Zusammenhang mit dem Gewerbebau im SO 1 und der nördlich vorhandenen Wohnbebauung überhaupt keine rechtlich wirksamen Festsetzungen. Sinnvoll wäre z. B. die Festsetzung eines begrünten Lärmschutzwalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB an der nördlichen Grundstücksgrenze.
In den bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen „empfiehlt“ die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Rostock, das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz am Verfahren zu beteiligen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Eine Stellungnahme von Rostocker Seite liegt bislang allerdings nicht vor.
Am 17.02.2021 tagt dieses Jahr zum ersten Mal der Ortsbeirat Biestow im Sitzungssaal der Bürgerschaft des Rathauses. Die Tagesordnung finden Sie hier. U.a. werden Informationen zur Änderung des B-Plans „Nobelstraße“ gegeben. Genauere Hinweise liegen uns dazu derzeit nicht vor.
Sollten Sie an der Sitzung teilnehmen wollen, beachten Sie bitte die Hinweise in der Tagesordnung.
Per Satzungsbeschluss vom 11.06.2020 hat die Rostocker Bürgerschaft das Wohngebiet „Kiefernweg“ für 250 + Wohneinheiten beschlossen. Notwendiger Bestandteil der technischen Erschließung/ Infrastruktur wird ein Blockheizkraftwerk in zentraler Lage der sogenannten Einfamilienhaussiedlung. Bisher ließ der Planverfasser und die Stadtverwaltung Konkretes für Betroffene und Interessierte offen. Beispielhaft kann ein solches Blockheizkraftwerk, bestehend aus zwei Gebäuden mit technischen Anlagen und der Esse in der Biestower Feldflur aussehen. Dieses BHKW für 250 Wohneinheiten ist in Brinckmanshöhe entstanden und geht demnächst in Betrieb.
Im Januar 2020 wird der Bebauungsplan zum Wohngebiet Kiefernweg nach nunmehr zwei Jahren nach dessen Auslegung in die nächste „Runde“ gegeben. Neben den Ausschüssen (z.B. der Bau- und Planungsausschuss) werden sich die Ortsbeiräte Biestow und Gartenstadt/Stadtweide mit den mehrere hundert Seiten umfassenden Unterlagen beschäftigen und Entscheidungen treffen, bis am 22.01.2020 die Bürgerschaft ihr Votum abgeben soll bzw. wird. Leider standen die Unterlagen erst kurz vor Weihnachten im Bürgerinformationssystem der Öffentlichkeit zur Verfügung, die Sie unter folgendem Link betrachten bzw. downloaden können:
Die Termine der öffentlichen Sitzungen (ab 07.01.20 beginnend bis 22.01.20 mit der Bürgerschaftssitzung abschließend) der o.g. Gremien finden Sie im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Rostock ( https://ksd.rostock.de/bi/si010_j.asp ).
Am 04.11.2019 kamen mehr als 30 Interessierte ins Bauernhaus und informierten sich rund um den Stand der Dinge in Sachen Baumaßnahmen in und um Biestow.
Wichtig waren den Zuhörern die neuesten Informationen zum B-Plan-Verfahren „Wohngebiet Kiefernweg“ und der damit verbundenen Änderung zum Flächennutzungsplan und die Nachrichten aus dem Bau- und Planungsausschuss, der am 30.10.19 tagte. Hier wurde bekannt, dass der B-Plan „Nobelstraße“ durch das Stadtplanungsamt (der seit zwei Jahren nicht ausgelegt wurde) nochmals überarbeitet werden soll, nachdem die Bürgerschaft diesen nebst Änderungsanträgen als Aufstellungsbeschluss bereits angenommen hat. Auf einer der nächsten Ausschusssitzungen soll diese mögliche Änderung vorgestellt und diskutiert werden.
Wie wir bereits informierten lag der o.g. B-Plan vom 11.12.2017 – 19.01.2018 öffentlich aus und jedermann hatte die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Der Verein erhielt Mitte Februar 2018 eine Eingangsbestätigung über die abgebene Stellungnahme. Ggf. bis zum Frühsommer dauert dieser Abwägungsprozess, über dessen Ergebnis jeder „Stellungnehmer“ eine schriftliche Information seitens der Stadtverwaltung erhält.
Unser Verein hatte bereits im Vorfeld der politischen Entscheidung über die Bebauung am Kiefernweg eine Amphibienerfassung in Auftrag gegeben, die unabhängig anderer Interessen die Bestände von lebenden Amphibien in dem betreffenden Gebiet der Biestower Feldflur erfassen sollte. Unter Das Frühjahr in der Biestower Feldflur erwacht finden Sie dazu nähere Informationen. Die Karte zur Amphibienerfassung zeigt Ihnen Details an.
Ein erstes Grundstück wird bereits im Internet zum Kauf angeboten. Recht spärlich die Beschreibung, der Preis ist deutlich bei 300 EUR/m² (Baugrundstück in Biestow).
Wie einige von Ihnen sicher schon mitbekommen haben, hat in der zweiten Januarwoche die Phase der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan (FNP) begonnen und endet bereits am 09.02.2018! Sehr knapp dieser Zeitraum und der sogenannte „Biestow-Beirat“ hatte hierzu auch kein Mitspracherecht, auch nicht RoBin als Netzwerk der Rostocker Bürgerinitiativen … also nur ein Feigenblatt?
Der Flächennutzungsplan legt für eine Kommune fest, wofür der Grund und Boden der Gemeinde genutzt wird bzw. genutzt werden soll. Dabei werden, basierend auf der prognostizierten Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Rostock, viele Flächen hinsichtlich ihrer zukünftigen Nutzungseignung untersucht. Im Fokus stehen dabei natürlich Areale, die bisher Grünflächen waren bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung dienten, die Brachflächen sind oder Flächen, deren Nutzungsart sich grundlegend geändert hat. Vorrangig geht es dabei natürlich auch darum, neue Flächen für Wohn- und Gewerbestandtorte auszuweisen. Grundlage hierfür ist die durch die Hansestadt Rostock selbst errechnete Bevölkerungsprognose.
Der zukünftige FNP hat u.a. Auswirkungen auf die Bebauung, den Verkehr, die Luft, den Lärm, das Grün einer Stadt bzw. Gemeinde. Eines muss klar sein: wenn im FNP einer Fläche erst einmal eine neue Nutzungsform als Verkehrs-, Wohnbaufläche oder Gewerbestandort zugewiesen wurde, ist es keine Frage mehr, ob das Gebiet für die neue ihr zugedachte Nutzung verwendet wird, sondern nur, wann das passiert. Wir diskutieren danach nicht mehr über das ob, sondern nur noch über das wie. Deshalb müssen sich jetzt diejenigen einmischen, die zumindest an dieser Stelle mitgestalten wollen. Denn wenn man jetzt nicht aktiv wird, schwinden später die Chancen, weiteren und maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Weg zu nehmen.
Wie geht es die nächsten Wochen weiter? Wie bereits geschrieben, besteht bis zum 09.02.18 die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen wie „Dein Rostock wachsen“ soll (über das Duzen kann man schon geteilter Auffassung sein). Das kann man über einen Flyer tun, der im Rathaus oder den Ortsämtern ausliegt oder im Internet unter „www.zukunftsplan-rostock.de„.
Die Flyer_Flächennutzungsplan können entweder direkt per Post an das Stadtplanungsamt geschickt werden. Wer lieber im Internet mitmachen will, hat dort die Möglichkeit, den Planern eine „Idee“ mitzuteilen oder an einer Umfrage teilzunehmen, die thematisch gegliedert die persönlichen Schwerpunkte der zukünftigen Stadtentwicklung abfragt.
Wie geht’s danach weiter? Am 19.02.18 gibt es dann im Moya ein erstes öffentliches Forum, das noch allgemein gehalten ist und die Anregungen und Hinweise der Bürger vorstellt.
Ausblick: Im weiteren Verlauf des Jahres wird es dann zu unterschiedlichen Themen (Wohnen, Wirtschaft, Umwelt usw.) Spezialveranstaltung und Workshops geben. Insgesamt ist das Jahr 2018 fast vollständig der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gewidmet.
Am 19.01.2018 endete die Frist der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs der Hansestadt Rostock. Wer sich im Detail mit den Unterlagen, die durch die Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellt wurden, beschäftigte, stellte fest, dass es sich bei dem betroffenen Areal um eine Fläche handelt, die ihrem Naturell nach nicht von ungefähr als natürlich belassene Ressource im Süden in Randlage von Rostock liegt. Fast alle Eingriffe in Natur und Umwelt wurden in der Begründung zum B-Plan durch die Stadtverwaltung und den Investor fast ausschließlich als nicht erheblich bewertet! Klar, es soll schnell gebaut werden.
Wir haben unsere an den Vereinszielen ausgerichtete Stellungnahme der Verwaltung der Hansestadt zukommen lassen. Der Auslegungszeitraum vom 11.12.2017 bis 19.01.2018 war zwar anders als sonst auf 6 Wochen verlängert, wurde aber aus unserer Sicht zur Unzeit ausgelegt – so waren die Vorweihnachtszeit und auch die Festtage sicher eine bewusste Wahl seitens der Stadtverwaltung. Nun schauen wir mit Spannung auf das Ergebnis des nun anschließenden Abwägungsprozesses mit den verschiedensten Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen, Initiativen und Bürgern, den die Stadtverwaltung vornimmt.