Bruterfolg 2024

Hurra, in diesem Jahr sind drei Junggstörche in das unsichere und gefahrenreiche Storchenleben von Biestow aus und vor den Altstörchen gestartet.

Eine Störchin ist in Biestow angekommen

https://www.stoerche-doberan.de/storchenwebcamnest-rostock-biestow

Unter dem Link erfahren Sie mehr bei Dr. Kroll, Storchenvater für den Altlreis Bad Doberan.

Auf ein Wiedersehen im nächsten Frühjahr 2025. Die Weißstorche benötigen dringend den Menschen zur Sicherung und Verbesserung ihrer Lebensräume in Mecklenburg – Vorpommern. In Biestow gehen durch Bebauung in Größenordnung Nahrungshabitate verloren. Derzeit entsteht der 1. Bauabschnitt Kiefernweg, weitere Abschnitte sind in Planung. Mehr als 100 ha sind alleine in Biestow geplant! Noch bestehende Kleingewässer sind in einem desolaten Zustand und/ oder wurden verrohrt. … ín Vorbereitung ist ein weiteres Projekt zur Hilfe für die Weißstörche. Das Biestower Weißstorchenpaar ist nur ein Beispiel.

für den Vorstand Christiane Müller













Vermisst – wo sind die Vögel?

So der interessante und gut nachzuvollziehende Beitrag auf dem Fernsehsender ARTE, den wir hiermit empfehlen.

In der Beschreibung zur Dokumentation heißt es u.a.: „Vögel sind Nachfahren der Dinosaurier und älter als die Menschheit. Doch überall auf dem Land verschwinden sie. In Deutschland ist die Zahl der Feld- und Wiesenvögel in 30 Jahren um mehr als die Hälfte gesunken, in Frankreich um 38 Prozent. Betroffen sind auch Kiebitze, Feldlerchen und Rebhühner…“ (https://www.arte.tv/de/videos/083909-000-A/vermisst-wo-sind-die-voegel/ vom 02.05.2021, 13:46 Uhr). Ohne Vögel, ohne Insekten kann die Menschheit sich nicht mit den „Früchten der Natur“ ausreichend ernähren. Die Folgen des Artensterbens sind nicht abschätzbar.

In der ARTE-Mediathek ist der Beitrag noch bis 28.08.2021 verfügbar – hier der Link:

https://www.arte.tv/de/videos/083909-000-A/vermisst-wo-sind-die-voegel/

Insofern ist auch das Karlsruher Urteil lesenswert: Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 29.04.2021. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Das Urteil ist hier nachzulesen (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.)