Wichtig – es geht mal wieder um „Groß Biestow“

Eigentumsverhältnisse in der Biestower Feldflur: Im Kartenauszug sind die WIRO-Flurstücke rot dargestellt (mit Flurstücksnummern), die angrenzenden blauen Flächen gehören der Stadt und die gelben Flächen sind Landeseigentum. Der Rest ist Privateigentum.

Passend zum letzten Blog-Beitrag:

Frau Chris Günther hat für die CDU-Fraktion der Bürgerschaft für die kommende Sitzung des Ortsbeirats Biestow eine Nachtragstagesordnung mit einem neuen Tagesordnungspunkt veranlassst, weil sie mit „besonderer Dringlichkeit“ einen Prüfauftrag an die Fachämter – unter Einbeziehung der WIRO – auslösen möchte.

Geprüft werden soll, ob sich die unbebaute Biestower Feldflur als „Potenzialfläche“ für eine Bebauung mit „besonders familiengerechten Wohnformen wie Einfamilien-, Reihen- und kleinere Mehrfamilienhäuser“ eignet. Die WIRO soll einbezogen werden, weil sie dort noch reichlich Ackerland besitzt. Tatsächlich geht es im Antrag auch ausschließlich um Flächen, die sich im Eigentum der WIRO befinden. Im obigen Kartenauszug sind die WIRO-Flurstücke rot dargestellt, die angrenzenden blauen Flächen gehören der Stadt und die gelben Flächen sind Landeseigentum. Der Rest ist Privateigentum.

Die Nachtragstagesordnung können Sie hier einsehen und die Beschlussvorlage für den Prüfauftrag finden Sie hier. Der Ortsbeirat Biestow soll jetzt zu diesem Prüfauftrag Stellung beziehen, damit die Bürgerschaft möglichst schon in der Sitzung am 13. Mai den Antrag beschließen kann!

In der kommenden Ortsbeiratssitzung ist also reichlich Zündstoff vorhanden und es wäre sicherlich von Vorteil, wenn eine breite Öffentlichkeit der Sitzung beiwohnen würde (21.04., 19:00 Uhr, Beratungsraum Stadtamt Südstadt, Charles-Darwin-Ring 6).

Grundsätzlich ist es bereits eine Zumutung, eine solche Vorlage mit angeblicher Dringlichkeit in eine Nachtragstagesordnung einzubringen. Bleibt zu hoffen, dass der Ortsbeirat die Vorlage entweder ablehnt oder zumindest vertagt, um sich vorher vernünftig beraten und seine Entscheidung anschließend plausibel begründen zu können – und dass die nachfolgenden Gremien diesem Beispiel folgen werden.


Eigentlich kann man sich schon gar nicht mehr so genau erinnern, wie oft bereits solche „Prüfaufträge“ für die genannten Flächen an die Verwaltung ausgelöst und dort bearbeitet wurden. Tatsächlich ist die Diskussion über die WIRO-Flächen in Biestow so alt wie der aktuelle Flächennutzungsplan. Warum diese Flächen als „Potenzialflächen“ ungeeignet sind und weshalb der Antrag von Frau Günther sowieso nicht zielführend ist, können Sie im nachfolgenden Abschnitt lesen.

Update: Vom Ortsbeirat Biestow und vom Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss wurde die Beschlussvorlage bereits abgelehnt. Während der Bürgerschaftssitzung am 13.05.2026 hat Frau Günther den Antrag bis zur Oktobersitzung der Bürgerschaft zurückgestellt, um – sinngemäß – dem Vorwurf der Wahlkampfpropaganda entgegenzutreten. Anscheinend war das Thema dann doch nicht so dringend. Die Oberbürgermeisterin hat während der Sitzung einige Ergänzungen und Klarstellungen vorgetragen. Auch vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität liegt inzwischen eine Stellungnahme vom 07.05.2026 vor, u. a. mit einer Kurzzusammenfassung einiger der nachfolgend aufgeführten Argumente:

Hier klicken, um mehr zu erfahren

Entstehung des Flächennutzungsplans bis 2006

Die WIRO hatte Ende der 1990er-Jahre (also in einer Zeit, bevor der erste Vorentwurf des aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplans vorgelegen hat) ohne explizites Mandat und ohne Abstimmung mit den Fachämtern über die Fa. Baltic Bau Contor rund 105 ha Ackerland in der Biestower Feldflur günstig erworben (den Eigentümern wurde seinerzeit erzählt, es ginge um die Einrichtung eines neuen Landwirtschaftsbetriebs). Anschließend hat sie für diese Flächen – unter Umgehung der Fachämter – von mehreren Ingenieurbüros ein fertig ausgearbeitetes WIRO-internes Erschließungs- und Bebauungskonzept erstellen lassen („Strukturentwicklungskonzept 2006“).

Wiro-Erwerbsflächen über der Hufenkarte
WIRO-Erwerbsflächen in der Biestower Feldflur – nach einem Anfang 2016 in der City Tiefgarage abfotografierten WIRO-Stadtpan.
Kartenhintergrund: „Charte von der Dorffeldmark Biestow – Amts Toitenwinkel zu Rostock – Vermessen und regulirt im Jahre 1852 von E. Krüger, Cammer-Ingenieur“ – hier eine Abzeichnung aus dem Jahr 1879 . Quelle: Landeshauptarchiv Schwerin.

Zur Verdeutlichung, was „Potenzialflächen“ und „WIRO-Stadtplanung“ mit historischer Planung zu tun hat:
Die WIRO hat in der Biestower Feldflur wahllos erworben: Die Ackerflächen der Hufe I (mit Ausnahme des Maschinenbaugeländes und einer zwischenzeitlich an einen Gerüstbauer verkauften Teilfläche), die nicht mehr besiedelten Büdnereien XIX und XX aus der Hufe II, den Acker der Hufe IV (inzwischen vom Kringelhof aus bewirtschaftet), die komplette Hufe VII mit Hofstelle sowie die Ackerflächen der Büdnereien VI bis IX in Biestow Ausbau.
Die in der Karte dargestellte Hufeneinteilung nebst Gründung von Biestow Ausbau mit vier Büdnerstellen war bei einer Feldmarksregulierung im Jahr 1852 festgelegt worden, um die bestmögliche Erreichbarkeit der Ackerflächen von den dazugehörigen Hofstellen aus zu gewährleisten (optimale Nähe von Wohn- und Arbeitsort nach den Erkenntnissen des Agrarforschers von Thünen). Das war das genaue Gegenteil von dem, was heute mit der Überbauung der Ackerflächen wahrscheinlich erreicht würde (maximale Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort).

Anscheinend war die damalige Geschäftsführung der WIRO davon überzeugt, dass sich ihr Konzept durch Einflussnahme auf die Bürgerschaft und deren Gremien in die Tat umsetzen ließe, um nahtlos an die Erfolge in der „Wohnbaufläche Biestow“ (B-Plan am 24.03.1995 in Kraft getreten) und im „Wohngebiet Brinckmanshöhe“ (B-Plan am 22.04.1998 in Kraft getreten) anschließen zu können. Auf der Brinckmanshöhe wurde das letzte Baufeld im Südosten des Plangebiets erst in den Jahren 2017 – 2020 mit teuren Miet- und Eigentumswohnungen bebaut und im Jahr 2024, also 26 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung, wurde für die allerletzte dort verfügbare Bauparzelle von der „CCS Projekt GmbH & Co. KG – c/o AP Planungsgesellschaft Rostock mbH“ ein Bauantrag gestellt.

Parallel zu den Aktivitäten der WIRO wurde von den eigentlich zuständigen Fachämtern die Arbeit an dem neuen Flächennutzungsplan (FNP) begonnen. Dort wurde unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Interessen und stadtplanerischer Grundsätze ein erster Vorentwurf erstellt, der im Sommer 2003 öffentlich ausgelegt wurde. Nach Stellungnahmen der Öffentlichkeit und weiterer Behörden wurde der 1. Entwurf des FNP erarbeitet (im Sommer 2004 ausgelegt), anschließend wurde der „Geänderte 1. Entwurf“ mit Bearbeitungsstand vom 21.09.2005 im Herbst 2005 ausgelegt. Die Endfassung des FNP wurde von der Bürgerschaft in der Sitzung vom 01.03.2006 beschlossen.

Am Sitzungstag wurde noch über mehrere Ergänzungsanträge beraten, unter anderem über einen Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung einer Wohnbaufläche im heutigen Landschaftsschutzgebiet Diedrichshagen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Als einzige Ergänzung wurde nur ein Antrag des Ortsbeirats Biestow angenommen, mit dem u. a. sichergestellt werden sollte, dass „die künftige Planung […] die naturschutzfachlichen Belange (Sicherung des geschützten Biotops und Amphibienwanderung) des Raumes, darunter auch die Freihalte- und Schutzbereiche aus dem B-Plan Nr. 09.W.57 berücksichtigen“ muss. Der Antrag bezog sich auf die Wiesen um das Hoppenhof-Soll am südlichen Ortsausgang von Biestow in Richtung Groß Stove. Der Ortsbeirat musste im Jahr 2017 anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Nobelstraße“ erneut für diese Flächen kämpfen, da ursprünglich vorgesehen war, diese einfach mit zu überplanen. Nach dem aktuellen Stand der Planungen sollen nun die dort lebenden streng geschützten Amphibien, sofern man ihrer habhaft werden kann, nach Papendorf zwangsmigriert werden.

Während der oben genannten Bearbeitungsschritte wurde von den Fachämtern auch der Umgang mit den WIRO-Flächen geprüft, nachzulesen in den jeweiligen Abwägungsdokumentationen (die sollten vollständig im Stadtarchiv einsehbar sein).

Letztlich konnten von den 105 ha Ackerland der WIRO nach gerechter Abwägung privater und öffentlicher Belange (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB) nur ca. 45,4 ha als Bauland im FNP berücksichtigt werden (in den Baufeldern W.9.13 und W.9.14 – und diese wiederum jeweils zur Hälfte nur mit einer „langfristigen Entwicklungsoption“).

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ToDo: Erläuterung

Dass die Einflussnahme der WIRO-Geschäftsführung auf den Aufsichtsrat und auf den damaligen Bauauschuss anscheinend bestens funktioniert hat (wie im oben verlinkten „Spiegel“-Artikel beschrieben) kann man u. a. daran ersehen, dass bereits am 11.10.2006 – also 7 Monate nach dem Beschluss zum FNP – ein Antrag gestellt wurde, den gerade beschlossenen FNP wieder zu ändern: „Im Rahmen der Änderung ist insbesondere die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in den Bereichen Rieckdahl, Biestow, Diedrichshagen und Toitenwinkel erneut einzubeziehen.“ Die Begründung für diesen Antrag erfolgte nur mündlich und ist in den Protokollen der Bürgerschaft nicht dokumentiert.

Der damalige Bausenator Peter Grüttner hatte zwar in einer Stellungnahme ausführlich dargelegt, warum der Antrag abgelehnt werden sollte, trotzdem hat die Bürgerschaft am 11.10.2006 dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

Dieser Beschluss wurde am 30.01.2008 durch die Bürgerschaft wieder aufgehoben, nachdem die Verwaltung in Diskussionen mit den Ausschüssen der Bürgerschaft erläutert hatte, warum von den Fachämtern „die [zusätzlichen] Flächenausweisungen in den Ortsteilen Biestow, Riekdahl und Toitenwinkel mehrheitlich und deutlich abgelehnt“ wurden.

Für den Ortsteil Diedrichshagen zeichnet sich aktuell eine „Lösung“ ab: Die WIRO darf nun eine 33 ha große Fläche im Landschaftsschutzgebiet „Diedrichshäger Land“ für 2,9 Mio. Euro erwerben und wird die wohl irgendwann auch erschließen und in großzügigen Parzellen für teure Luxuswohnungen vermarkten.

Strukturkonzept 2008

Auch nach Inkrafttreten des FNP und in Vorbereitung einer späteren Überarbeitung oder Neuaufstellung des FNP haben sich die Fachämter weiterhin sehr intensiv mit den Flächen westlich und südwestlich von Biestow (und auch mit dem WIRO-internen „Strukturentwicklungskonzept 2006“) beschäftigt und unter Einbeziehung der WIRO in monatelanger Arbeit das „Strukturkonzept 2008“ erstellt (siehe z. B. Seite 12 in der „Informationsvorlage Nr. 2014/ IV/ 5290 – Anhang“):

„Die für so eine frühe Planungsphase ungewöhnliche Arbeitsintensität und Arbeitsgruppenbildung sollte einerseits die Koordinierungs- und Steuerrolle der Fachämter und vor allem die des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung absichern und andererseits durch die Einbeziehung der lnteressen des möglichen Erschließungsträgers und Grundstückserwerbers experimental die Spannungsfelder zwischen ökologischen Bestand, städtebaulicher Komposition und wirtschaftlichen Erwartungen ausloten.“ (zitiert aus der Kurzfassung des „Strukturkonzepts 2008“, Seite 4)

Dieses hochinteressante und sehr ausführliche Grundlagen- und Planungsmaterial ist im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität deponiert und jederzeit abrufbar: „Gerne können Sie dort unter Angabe Ihres Anliegens um Einsicht oder eine Kopie bitten.“ (Auskunft des Chatbots der Hanse- und Universitätsstadt Rostock)

In den Jahren danach ist in den Geschäftsberichten der WIRO im Zusammenhang mit den Biestower Flächen immer wieder von „54 ha Bauentwicklungsland“ und einem „Strukturentwicklungskonzept 2006“ die Rede. Die Existenz des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und des stadteigenen Strukturkonzepts 2008 wurde anscheinend hartnäckig ignoriert. Die WIRO hat sich ausweislich der Geschäftsberichte vor allem an einer von ihr in Auftrag gegebenen Marktstudie orientiert. Immerhin wurde im Geschäftsbericht 2010 vermerkt, dass „für einen Neustart […] alle Planungsunterlagen neu zu erstellen“ seien. Gemeint waren offenbar die eigenen, teuer bezahlten Planungsunterlagen für das „Strukturentwicklungskonzept 2006“.

Im März 2012 hat sich dann die CDU-Fraktion der Bürgerschaft erneut insbesondere für den „Sachstand zur Entwicklung von stadtnahen Wohnbauflächen südlich, westlich und südöstlich von Biestow“ interessiert. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft hat am 07.03.2012 über die bisherigen Prüfergebnisse informiert und auf den stadtplanerischen Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ und auf das stadteigene Strukturkonzept 2008 hingewiesen.

Und im Mai 2012 hat auch der Ortsbeirat Biestow um schriftliche Auskunft gebeten zur Frage: „Was ist im Großraum Biestow (100 ha Wiro-Fläche) an Wohnbebauung geplant?“

Eine schriftliche Stellungnahme gab es anschließend zwar nicht, aber der damalige Leiter der Stadtplanung Ralph Müller hat in der Juli-Sitzung des Ortsbeirats über den aktuellen Stand der Überarbeitung des FNP berichtet. Herr Müller hat während der damaligen Diskussion auch angedeutet, dass eventuell Baupotenzialflächen vom Kringelhof woanders hin verlagert werden könnten und dass man dazu im Gespräch mit „Privaten“ sei. Genaueres könne er aus Datenschutzgründen nicht sagen. Man müsse aber auch die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümer (!) der im FNP bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen berücksichtigen. Diese Aussage deckt sich mit den nebulösen Formulierungen auf Seite 14 des WIRO-Geschäftsberichts 2012.

Offenbar hat man damals schon erkannt, dass es eine ganz schlechte Idee war, im FNP die große Baufläche W.9.14 am Kringelhof auszuweisen (gegen den vehementen Widerstand der Unteren Natuschutzbehörde).

Eigentlich war im Mai 2012 beschlossen worden, dass der „Umgang mit dem Flächennutzungsplan Biestow“ im März 2013 erneut auf der Tagesordnung des Ortsbeirats Biestow stehen sollte. Da das nicht der Fall war, hat ein Bürger nachgehakt und das Thema wurde für die Mai-Sitzung vorgesehen. Danach ist das Informationsbegehren des Ortsbeirats bzw. des Bürgers im Sande verlaufen.

Landschaftsplan 2013

Erneut geprüft wurden die WIRO-Flächen anlässlich der „Ersten Aktualisierung des Landschaftsplans 2013“ der Hansestadt Rostock. Damals hat sich das zuständige Fachamt auch intensiv mit dem Teillandschaftsraum „Biestower Feldflur“ beschäftigt. Angedacht war bereits, auf der Grundlage einer früheren fachlichen Untersuchung, die Baufelder W.9.13 und W.9.14 nicht mehr für eine Bebauung auszuweisen, sondern für die Freiraumentwicklung zu reservieren. Nur um die Übereinstimmung mit dem geltenden FNP zu wahren (und weil der damalige Bausenator bereits angekündigt hatte, dass er einer abweichenden Darstellung nicht zustimmen würde), wurden diese Flächen unverändert belassen und die Baupotenzialflächen im Wesentlichen so dargestellt, wie im städtischen „Strukturkonzept 2008“ bereits angelegt.

Der Landschaftsplan wurde von der Bürgerschaft am 14.05.2014 beschlossen.

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ToDo: Erläuterung

Sachstand Baulandentwicklung 2014

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Link zur Informationsvorlage 2014/IV/5290 nebst Anhang

„Groß-Biestow“ 2016

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Link zur Einwohnerversammlung am 07.11.2016

„Zukunftsplan Rostock“ ab 2018 bis 2024

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Link zu Fragmenten der ehemaligen Website „http://zukunftsplan-rostock.de“

Link zur Abschlussdokumentation

Umwelt- und Freiraumkonzept 2024

Zuletzt wurde im Rahmen der Erarbeitung des Umwelt- und Freiraumkonzepts von allen Fachämtern und mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit intensiv geprüft, welche Flächen sich nicht für eine Bebauung eignen. Die Bürgerschaft hat schließlich am 12.06.2024, also vor knapp zwei Jahren, dieses „Umwelt- und Freiraumkonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (UFK)“ mehrheitlich beschlossen. Frau Chris Günther hat sich damals allerdings bei der Stimmabgabe enthalten.

Das UFK ist nach § 1 (6) 11. BauGB als Ergebnis „eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung“ bei der Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans zwingend zu berücksichtigen. Im Grunde genommen stellt das UFK eine vorweggenommene Abwägung unterschiedlichster städtebaulicher Belange dar.

Auszu aus der Karte 4 im Anhang zum UFK (Strategiekarte: Grüne Infrastruktur – Strategie 2040)
Stand der Beschlussfassung vom 12.06.2024, ergänzt mit den Eigentümern der verbliebenen Baupotenzialflächen. Dargestellt ist exakt der gleiche Kartenausschnitt wie oben mit der gleichen Farbgebung: rot = WIRO, blau = Stadt, gelb = Land.

Wenn Frau Günther sich mit diesem Konzept intensiver beschäftigt hätte, wäre ihr aufgefallen, dass von den in ihrem Antrag genannten WIRO-Flurstücken die Flurstücke 131/1, 132/1, 133/26, ein Drittel des Flurstücks 133/27, die Flurstücke 150/10, 150/14, 150/24 und 150/25 sowie das im Antrag nicht erwähnte Flurstück 133/6 gemäß aktueller Abstimmung der Fachämter und Beschlusslage der Bürgerschaft eben nicht als „Potenzialflächen“ für eine Bebauung vorgesehen sind.

Und die verbleibende Restfläche aus dem Flurstück 133/27 wäre allenfalls als Tauschfläche für die zental gelegenen Landesflächen geeignet – wenn man die denn bebauen wollte und wenn das Land die abgeben wollte. Immerhin laufen dort zeitlich lang angelegte Versuchsreihen.

Die oben genannten Flurstücke sind vielmehr für die Entwicklung von Freiraumachsen („Bereich mit herausragender Bedeutung für die Freiraum- und Umweltqualität sowie die Grünvernetzung“) vorgesehen und stellen teilweise „prioritäre Handlungsräume Umweltqualität“ dar.

Insofern deckt sich die Darstellung weitgehend auch mit anderen Fachplanungen, z. B. dem Biotopverbundentwicklungskonzept im Bereich Biestow, und sie folgt der immer noch aktuellen Rechtslage des Regionalem Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg / Rostock (RREP MM/R) von 2011. Dort ist in der „Grundkarte der räumlichen Ordnung“ westlich des alten Dorfkerns von Biestow eine Siedlungszäsur festgesetzt (gekennzeichnet durch eine rote Raute mit der Ziffer 5).

Der allgemeine Sinn und Zweck dieser Siedlungszäsuren wird im Textteil des RREP MM/R auf den Seiten 38ff erläutert:

„Siedlungszäsuren sind in der Grundkarte der räumlichen Ordnung festgelegt. Trotz weitgehender Befriedigung des Nachholbedarfs im Bereich der Siedlungsentwicklung sind Teile der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock weiterhin von einer starken Entwicklungsdynamik gekennzeichnet, insbesondere gilt dies für den Stadt-Umland-Raum Rostock. Besonders im Zuge von Siedlungsachsen besteht die Gefahr des bandartigen Zusammenwachsens von Siedlungseinheiten und deren ungesteuerter Erweiterung in noch vorhandene Freiräume. Die Regionalplanung hat daher dafür Sorge zu tragen, dass unbesiedelte Freiräume soweit wie möglich geschützt werden. Siedlungszäsuren dienen vor allem der Beschränkung der Siedlungsentwicklung in den betreffenden Bereichen und sollen die Erhaltung des noch verbliebenen Freiräume garantieren und ein Zusammenwachsen einzelner Siedlungskörper verhindern. Dieses dient u.a. auch dem Erhalt notwendiger mikroklimatischer Verhältnisse (Frischluftversorgung). […] Anlass für die Ausweisung einer Siedlungszäsur ist u.a. die Gefahr einer so dichten Annäherung von Ortslagen, dass eine visuelle Ablesbarkeit der einzelnen eigenständigen Siedlungskörper nicht mehr gewährleistet ist. Die Festlegung einer Siedlungszäsur erfolgt in der Regel bei einer Siedlungsannäherung von ca. 1.000 m oder darunter.“

Und speziell die Siedlungszäsur in Biestow wird begründet mit:

„Freiraumsicherung; Frisch- und Kaltluftproduktion“

Festzuhalten bleibt, dass der Ortsbeirat Biestow vor der Beschlussfassung zum UFK einen Änderungsantrag eingebracht hat mit dem Ziel „die Freiflächen der Biestower Feldflur, die eine hohe bis sehr hohe Kaltluftproduktionsrate aufweisen, auch adäquat als Gebiete mit hoher bis sehr hoher bioklimatischer Bedeutung für die Südstadt und die Innenstadt Rostocks in Text und Karten des UFK auszuweisen“.

Der Änderungsantrag wurde damals zwar angenommen, hat aber nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt. Gleichwohl hat das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen in seiner Stellungnahme zum Antrag ausgeführt:

„Die Ergebnisse des Umwelt- und Freiraumkonzeptes inklusive der Daten zum Stadtklima fließen u. a. bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ein. Hierbei setzen sich die Ämter für Umwelt- und Klimaschutz sowie für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen gemeinsam für die konsequente Anwendung der Leitlinien der Stadtentwicklung und der Rostocker Umweltqualitätsziele ein. Dies umfasst u. a. die Leitlinie VIII.6 „Durch Flächen schonende Stadtentwicklung den Boden schützen“. Die Begrenzung des Flächenverbrauchs und der Schutz von Freiflächen sind wichtige Instrumente zum Erreichen der Klimaziele. Freiflächen haben hierbei einen besonderen Stellenwert, der sich nicht allein in der Bedeutung für das Lokalklima zeigt – sondern auch z. B. in ihrer Bedeutung für den Biotopverbund und den Bodenschutz. Dies gilt ausdrücklich auch für die Biestower Feldflur, die laut der Karte „Umweltqualität“ nahezu flächendeckend für den Biotopverbund bedeutsam ist. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie für jedes einzelne Bauleitplanverfahren die Themenfelder Umwelt- und Naturschutz, Landschaftsschutz, Bodenschutz, Klima- und Lufthygiene, Verkehr, Lärm und Hydrologie durch aktuelle Fachgutachten untersetzt und in die jeweilige Abwägung einfließen werden.“

Aktuelle Position der Stadtplanung

Auch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft hat sich zur Frage von „Potenzialflächen“ in der Biestower Feldflur erst vor kurzem eindeutig positioniert und ausführlich dargelegt, warum aus seiner Sicht aktuell keine konkrete weitere Planung in diesem Raum stattfinden sollte. Denkbar wäre aber, im zukünftigen Flächennutzungsplan „Reserveflächen“ auszuweisen, die bei Bedarf entwickelt werden könnten.

Auch in dieser Stellungnahme wird der angebliche Standortvorteil der Biestower Feldflur mit „der räumlichen Nähe zur Innenstadt“ begründet – ohne darzulegen, worin denn der besondere Vorteil dieser Nähe zur Innenstadt eigentlich bestehen soll. Da immer wieder damit argumentiert wird, dass man den zukünftigen gut ausgebildeten und gut bezahlten Fachkräften adäquate Wohnmöglichkeiten anbieten müsse, wäre es doch wesentlich sinnvoller, im Nordosten und im Nordwesten entsprechende Baugebiete zu entwickeln, also dort, wo die Industriearbeitsplätze entstehen werden (Marinearsenal, Wasserstoffwirtschaft, Hafenerweiterung usw.).

Es muss ja nicht gleich die von der WIRO favorisierte Bebauung des Landschaftsschutzgebiets „Diedrichshäger Land“ sein, auch wenn dort, ähnlich wie in Biestow, erhebliches „Gewinnpotenzial“ vorhanden ist. Die Oberbürgermeisterin hat in ihrer Stellungnahme zu den Vorgängen u. a.. die „Grundstücksbevoratung“ in Biestow durch die WIRO erwähnt. So kann man spekulative Landkäufe mit klarer Gewinnerzielungsabsicht und ohne Rücksicht auf stadtplanerische Grundsätze natürlich auch umschreiben. Nun ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in Diedrichshagen die Bagger rollen. Das in der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin ebenfalls erwähnte „endabgewoge und einer erneuten Abwägung nicht zugängliche Umnutzungsverbot“ von Ackerflächen mit 50er Wertzahlen hat sich z. B. im benachbarten Papendorfer B-Plangebiet „Am Schwanen-Soll“ gerade in Luft aufgelöst – mit Zustimmung der Hansestadt Rostock.

Aber im Sinne der Verkehrsvermeidung (Nähe von Wohn- und Arbeitsort) wäre es sicher eine ganz schlechte Idee, die benötigten Wohnungen ausgerechnet im äußersten Süden zu errichten. Außerdem würde die bereits deutlich vorhandene Segregation im Stadtgebiet durch eine weitere Konzentration von Kaufkraft im Süden nur zusätzlich verstärkt.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die räumliche Nähe zur Innenstadt sorgt dafür, dass diese weiterhin mit frischer Kaltluft aus der unverbauten Biestower Feldflur versorgt weden kann – insbesondere weil demnächst im Süden der Innenstadt große Grünflächen zugebaut werden (Kesselbornpark, Groter Pohl, Pulverturm). Die Nähe zur Innenstadt hat auch dazu geführt, dass das alte Dorf Biestow und die westlich vorgelagerten Freiflächen schon seit Jahrhunderten von den Rostockern gerne als Naherholungsgebiet genutzt werden („Von den Rostockern werden oft ländliche Excursionen nach Biestow gemacht“). Sinnvoller wäre also, die im Landschaftsplan und im UFK dargestellte Aufwertung (Spazier- und Radwege) dieses Naherholungsgebiets endlich in die Tat umzusetzen.

An den in der Stellungnahme genannten Rahmenbedingungen hat sich seither nichts verändert. Es gibt also überhaupt keine Veranlassung, einen neuen Prüfauftrag an die Verwaltung auszulösen! Mit diesem überflüssigen Prüfauftrag würden nur personelle Resourcen gebunden, die aktuell viel dringender für die Endbearbeitung mehrerer beschlussfähiger Bebauungspläne benötigt werden!

Aktivitäten der WIRO

Noch eine Anmerkung zu dem oben erwähnten Flurstück 133/6, das im Antrag von Frau Günther nicht mit aufgezählt ist: Bei diesem Flurstück handelt es sich um den ehemaligen Lagerplatz einer Gerüstbaufirma am Klein Stover Weg. Es hat eine Katasterfläche von exakt 10.000 m², also ein Hektar. Der Eigentümer (nicht identisch mit dem Gerüstbauer aus dem oben verlinkten „Spiegel“-Arikel – aber zur Zeit der WIRO-Aufkäufe ebenfalls Mitglied der Rostocker Bürgerschaft) hat diese Brachfläche im Sommer 2020 in verschiedenen Immobilienportalen zum Kauf angeboten – zu einem stolzen Preis von 1 Mio. Euro.

Dazu passt ein Satz auf Seite 19 des letzten veröffentlichten Geschäftsberichts 2024 der WIRO: „Mit dem Ankauf einer Arrondierungsfläche von 1 Hektar in Biestow erweitert die WIRO ihren Flächenbestand, um zukünftig Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes nehmen zu können.

Die Geschäftsführung der WIRO ist also nach eigenem Bekunden entschlossen, trotz aller bereits vorliegenden Fachplanungen, Stellungnahmen, Prüfungen und Bürgerschaftsbeschlüsse weiterhin ungeeignete Flächen in Biestow aufzukaufen, in der Absicht, diese zusammen mit dem um das Jahr 2000 rein spekulativ erworbenen Ackerland in teures Bauland umzuwandeln.

Aus dem kaufmännischen Blickwinkel der WIRO ist die bisherige Arbeit der Verwaltung natürlich sehr unbefriedigend. Mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion wird der Anspruch der WIRO um „Einflussnahme auf die städtebauliche Entwicklung“ zwecks Durchsetzung der eigenen wirtschaftlichen Interessen überdeutlich.

Die im Antrag von Frau Günther genannten „vielen Haushalte, die sich ein Eigenheim wünschen“ werden auch weiterhin ins Umland ausweichen müssen, da für ein normales Durchschnittseinkommen die Baulandpreise und die Kosten für den Erwerb einer Immobilie in Rostock schlicht zu hoch sind. Die WIRO bildet da mit ihren Flächen in Stadtrandlage durchaus keine Ausnahme (siehe z. B. die B-Plangebiete „Am Golfplatz“ oder „Kiefernweg“). Zudem hat die WIRO noch einen großen Sockel an Verbindlichkeiten abzutragen und sie soll zusätzlich Überschüsse an die klamme Stadtkasse abführen.

Dass die WIRO ihre Bauflächen unter den realisierbaren Marktpreisen veräußern würde, ist ein frommer Wunsch. Die WIRO ist ein Wirtschaftsunternehmen, das nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden muss. Eine eigene überschlägige Berechnung kommt z. B. zum Ergebnis, dass die WIRO alleine im Baugebiet „Kiefernweg“ durch den Verkauf von Bauparzellen Einnahmen in Höhe von rund 59 Mio. Euro und einen Überschuss von ca. 33 bis 36 Mio. Euro generieren wird. Die OSPA, die aktuell das B-Plangebiet „Wohngebiet Nobelstraße“ in Biestow entwickelt, ist wenigstens ehrlich und hat bereits klargestellt, dass sich ihr Angebot nur an ein sehr solventes Klientel richtet.

Es ist unbestritten, dass derzeit eine (nachvollziehbare) große Nachfrage nach Wohneigentum oder nach bezahlbarem Bauland für das eigene Häuschen existiert. Ungeachtet dessen gibt es aber genügend andere Gründe, warum die Entwicklung solcher Angebote „auf der grünen Wiese“ nicht fortgeführt werden sollte. Statt dessen wären Innovationskraft und Ideenreichtum der städtischen Wohnungsgesellschaft WIRO gefordert, preislich interessante und auch architektonisch überzeugende Quartiere in Innenstadtlage zu schaffen, gepaart mit auf junge Familien abgestimmten Finanzierungs- und Erwerbsmodellen und weiteren Optionen, die eine sinnvolle Nutzung dieser Immobilien über einen langen Zeitraum und für verschiedene Bewohner ermöglichen. Dazu bedarf es natürlich auch zielgerichteter und auskömmlicher Förderinstrumente. Es müssen ja nicht immer wieder die kostenoptimierten und langweiligen Klötze mit „Lochfassade“ sein. Die WIRO-Baugebiete auf der Holzhalbinsel, im Werftdreieck und insbesondere an der Thierfelder Straße wären z. B. dafür prädestiniert gewesen. Hier sind auch die Bürgerschaft und deren Ausschüsse (und der Aufsichtsrat der WIRO) in der Pflicht. Man darf gespannt sein, was sich auf dem „Groten Pohl“ entwickelt.

Ärgerlich ist, dass sich nun eine Bürgerschaftsfraktion mit einer fadenscheinigen Begründung für die ökonomischen Partikularinteressen und Renditerewartungen einer Wohnungsgesellschaft vor den politischen Karren spannen lässt.

Dorfteich – Gewässerschau am 02.03. um 8:00 Uhr in Biestow

In der Zeit vom 26.02.2026 – 02.04.2026 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch.
Die Schauen sind öffentlich. Jeder kann daran teilnehmen, Fragen stellen oder Anregungen geben. Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Am Montag den 02.03. werden die Gewässer in der Südstadt, Stadtmitte, Biestow, Kritzmow usw. begutachtet. Treffpunkt ist um 8:00 Uhr an der Biestower Kirche. Wie in den vergangenen Jahren wird sicherlich auch in diesem Jahr der beklagenswerte Zustand des Biestower Dorfteichs wieder ein Thema sein.

Der Dorfteich ist schon seit langer Zeit immer wieder ein Tagesordnungspunkt in der Ortsbeiratssitzungen. Anfangs war man mehr um die Gestaltung der Grünanlagen und die Umsetzung der Ortsgestaltungskonzeption bemüht und im Jahr 2012 war man sogar besorgt, dass der Teich „überlaufen“ könnte. Auch im Jahr 2018 war der Füllstand im Teich noch relativ hoch (im Vergleich zum Herrnteich). Spätestens seit Mitte 2020 ist jedoch der geringe Wasserstand im Dorfteich und die zunehmende Verschilfung ein Thema in den Ortsbeiratssitzungen. Eine vollständige Zusammenstellung aus den Sitzungsniederschriften seit 2010 finden Sie hier.

Nachfolgend die wichtigsten Aussagen aus den Sitzungsprotokollen der letzten Jahre mit Angabe des Sitzungstermins:

Übersicht


18.06.2020: „Herr Müller vom Verein Leben in Biestow e.V. sorgt sich um den Wasserstand des Dorfteiches. Herr Kunze nimmt dies als TOP zur nächsten Sitzung auf und lässt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz einladen.“ [Leider ist die Aufnahme als TOP nicht erfolgt und das Amt wurde anscheinend auch nicht eingeladen]
21.09.2022: „Herr Tietjen weist außerdem auf die Lage am Dorfteich Biestow hin. Der Pegel des Teichs ist weiter verringert und der Bewuchs hat stark zugenommen. Er wünscht sich schnelle Maßnahmen zur Entkrautung.“
15.03.2023: „Frau Scheffler berichtet von der Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Klimaschutz zum Wasserstand des Dorfteiches Biestow. Dies resultiert aus den derzeit niedrigen Wasserständen. Ein Entgegenwirken ist nicht möglich, da dies wieder versickern würde.“
16.08.2023: „Herr Millahn teilt mit, dass das hydrolog. Fachbeitrag von WASTRA-Plan [zum neuen „Wohngebiet Nobelstraße“] noch aussteht. Für die Umsetzung der Planungen ist der Erschließungsvertrag entscheidend. Ein Anwohner bittet zu prüfen, ob nicht der Herrenteich und der Dorfteich aus den Regenmengen gespeist werden können. Frau Krüger […] bittet ebenfalls um Prüfung, ob Regenwasser in den Dorfteich und /oder in die nahegelegenen Sölle im Wohnpark geleitet werden kann.“
14.11.2023: „Herr Kunze möchte das Amt für Umwelt und Klimaschutz, Abt. Wasser und Boden zur kommenden Ortsbeiratssitzung einladen. Es soll um die Verschilfung des Dorfteiches und Am Soll gehen.“
[Eine Mitarbeiterin des Umweltamts war tatsächlich erst im April 2024 und dann im März 2025 zugegen, allerdings wegen eines anderen Sachverhalts. Ansonsten hat sich bis heute niemand im Ortsbeirat blicken lassen.]
20.05.2025: „Frau Jens informiert: Am Biestower Dorfteich wurde das Schilf geschnitten. Frau Jens konnte in Erfahrung bringen, dass ein Schnitt unterhalb der Wasserlinie dazu führen würde, das Schilfwachstum zu stoppen. Es wurde jedoch oberhalb der Wasserlinie geschnitten, daher erholt sich das Schilf bereits wieder und breitet sich weiter aus. Das Amt für Stadtgrün soll hier einmal entsprechend tätig werden und anschließend informieren.“
17.06.2025: „Frau Steinhorst berichtet über folgende offenen Punkte: Ausbreitung Schilf – Der Dorfteich müsste für eine Verbesserung des Schilfes ausgebaggert werden. Laut Auskunft des Amtes für Umwelt und Klimaschutz wird dies zu einer weiteren Absenkung des Wasserstandes führen. Höchstwahrscheinlich haben Privatpersonen selbstständig Schilf beschnitten.“
16.09.2025: „Frau Jens informiert über ein Schreiben des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege zum Rückschnitt des Schilfes im Dorfteich. Helfen würde nur eine Entschlammung des Gewässers, die auch zeitnah, je nach Haushaltslage, durch das Umweltamt durchgeführt wird.“ [Eigentlich wäre doch das Umweltamt für diese Stellungnahme zuständig gewesen?]
16.12.2025: „Frau Jens berichtete, dass es laut Umweltamt ein Konzept für Kleinstgewässer in Rostock gibt, dem auch der Dorfteich in Biestow unterliegt.
Anfang 2025 wurde oberhalb der Wasserkante ein Versuch zur Entfernung des Schilfs unternommen. Diese Maßnahme führte zu einem erneuten Austreiben des Schilfs. Für ein nachhaltiges Zurückdrängen des Schilfs ist ein Schnitt unterhalb der Wasserkante erforderlich.
Zudem haben sich im Schilfbereich Kleinstbiotope gebildet.
Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage ist eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen aktuell nicht zu erwarten. Das zuständige Fachamt kontrolliert den Teich jedoch weiterhin regelmäßig. Eine schriftliche Stellungnahme des Fachamtes wird noch erfolgen.
Ebenfalls informiert Frau Jens, dass eine Entschlammung des Teiches in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt wurde und auch in den kommenden Jahren nicht zu erwarten ist. Grund hierfür ist, dass bei einer Ausbaggerung die Sole [sic] erreicht werden würde. Folglich würde kein Mehrwert erzielt werden.“


Passiert ist bis heute nichts. Die letzten Auskünfte vom September und Dezember 2025 könnten bedeuten, dass in absehbarer Zeit am Biestower Dorfteich überhaupt nichts mehr geschieht. „Zeitnah“ kann auch einen Zeitraum von mehreren Jahren umfassen und die „Haushaltslage“ gibt sowieso nichts her. Laut Haushaltsplan 2026/2027, dort die Gesamtübersicht „Investitionsprogramm nach Ortsteilen“, sind für Biestow in 2026 Ausgaben in Höhe von 25.000 € geplant. Die werden aber an der Lärmschutzwand Nobelstraße verbaut. Weiteres Geld ist erst ab 2028 verfügbar, und zwar für den „Binnenhochwasserschutz – Groß Biestow“ (betrifft wahrscheinlich die teilweise Entrohrung des Kringelgrabens).
Bis dahin wird sich der Dorfteich wohl so ähnlich weiterentwickeln, wie das Soll am Weidengrund: Es wird „regelmäßig kontrolliert“, irgendwann ist alles verschilft und verkrautet, das Wasser ist weg und das Problem hat sich erledigt.

Auch im „Südstern“ wurden vier Beiträge zum Thema veröffentlicht. In der Ausgabe 47 hat Frau Miriam Schröter vom Umweltamt sehr richtig erkannt: „Das Problem ist der vorhandene Wassermangel. Es wird vielmehr geprüft, ob es sinnvoll ist, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Pflanzen zu entnehmen oder zusätzliches Niederschlagswasser, das derzeit in die Kanalisation gelangt, den Teichen zuzuleiten.“ In der Ausgabe 50 fragt der „Südstern“ nach, was die Prüfung ergeben hat. Das Umweltamt teilt mit, dass die Prüfung erst im Frühjahr 2025 stattfinden wird. Danach wurden im „Südstern“ keine Beiträge mit Erkenntnisgewinn mehr veröffentlicht (außer in der Ausgabe 54 eine kleine Konkretisierung der Aussagen des Grünamts vom 16.09.2025, diesmal angeblich vom Umweltamt: eine Maßnahme am Dorfteich soll nun nicht mehr nur „zeitnah“ und „nach Haushaltslage“, sondern auch „unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes“ erfolgen).

Als Außenstehender gewinnt man den Eindruck, dass in den Fachämtern (Grünamt, Umweltamt, Amt für Denkmalpflege) das Problem seit Jahren nur weitergeschoben wird, ohne an einer nachhaltigen Lösung zu arbeiten.
Z. B. hatte der Ortsbeirat Biestow am 16.08.2023 im Zusammenhang mit der Planung des neuen „Wohngebiet Nobelstraße“ angeregt, einen Teil des Oberflächenwassers vom neuen Wohngebiet in den Dorfteich abzuleiten. Laut aktueller Begründung zum Bebauungsplan, S. 28f, soll die gesamte Regenentwässerung jedoch in den Rote-Burg-Graben erfolgen. Andererseits wird in einer Bestandsanalyse im zugehörigen hydrologischen Fachbeitrag auf Blatt 22 dargestellt, dass derzeit im Nordwesten des Plangebiets eine Fläche von knapp 4 ha „über RW-Kanäle in den Dorfteich von Biestow in nordwestliche Richtung entwässert“. Wenn dort tatsächlich bereits Regenwasserkanäle liegen, ist es nicht nachvollziehbar, dass das Regenwasser in Zukunft nach Osten abgeleitet werden soll. Da auch das Umweltamt eine Stellungnahme zum Entwurf des B-Plans abgegeben hat, sollte man dort die Begründung zum B-Plan und dieses Gutachten ebenfalls gelesen haben. Hier wäre eine sofortige Abstimmung zwischen Umweltamt und Planungsbüro notwendig, bevor die Erschließungsplanung beginnt!


Die fortschreitende Verschlechterung des Zustandes des Biestower Dorfteichs und das langsame Verschwinden kann man auch anhand historischer Karten und Fotos und aus Luftbildaufnahmen gut nachvollziehen:

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Im Jahr 1778 war im Rahmen der sogenannten „Directorial-Vermessung“ die Wasserfläche des Dorfteichs (Kartennummer 50) mit einer Größe von 232 Quadrat-Ruten vermessen worden. Das entspricht einer Ausdehnung von über 5.000 m²! (Umrechnung: 1 Quadrat-Rute = 21,679 m²)

Auszug aus dem „Plan von dem Bauer-Dorffe Bistow – auf Verordnung gemeinschaftl. Directorial-Commission gemessen anno 1778 durch Francke
Quelle: Landesarchiv Schwerin, Karten von ländlichen Gemarkungen

Nördlich des Dorfteichs erkennt man das große Gehöft von Bauer Kempe mit zwei giebelständig zum Dorfteich ausgerichteten Scheunen und dem zurückgesetzten Wohnhaus, nördlich des Kirchhofs befindet sich links der Hof von Bauer Krempien und rechts daneben das Kruggehöft von Schulze Beese (wo heute das Restaurant „Zum Bauernhaus“ steht), beim Pfarrgehöft ist hinter der Pfarrscheune noch der alte Pfarrstall zu erkennen und am Nordwestende des Kirchhofs, innerhalb des heutigen Gräberfeldes, stand einst das alte Schul- und Küsterhaus (im Jahr 1855 abgebrannt).
Das Gebäude beim heutigen Gefallenendenkmal ist vermutlich ein gemeinschaftliches Backhaus oder die öffentliche Grützquerre der beiden Kossaten Franz Mahn und Stoll.


In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in Biestow eine Feldregulierung durchgeführt und dazu die gesamte Feldmark neu vermessen. In der damals erstellten Katasterkarte („Hufenkarte“) ist für den Dorfteich (Kartennummer 456) eine Wasserfläche von 221 Quadrat-Ruten angegeben. Das sind immer noch knapp 4.800 m²!

Auszug aus der „Charte von der Dorffeldmark Biestow – Amts Toitenwinkel zu Rostock – Vermessen und regulirt im Jahre 1852 von E. Krüger, Cammer-Ingenieur“ (hier eine Abzeichnung aus dem Jahr 1879 – mit eigener Ergänzung: farbliche Hervorhebung der Wasserflächen).
Quelle: Landesarchiv Schwerin, Karten von ländlichen Gemarkungen

Die Katasterkarten unterlagen als Gebrauchskarten natürlich Veränderungen. Der Ausschnitt zeigt den Bearbeitungsstand von ungefähr 1906 (erkennbar u. a. an den nicht mehr vorhandenen alten Gebäuden der Büdnerei Nr. III von Bauer Harms an der Ecke Sildemower Weg / Am Dorfteich). Der Gebäudebestand des Pfarrgehöfts ist noch vollständig vorhanden mit Pfarrscheune, Pfarrstall, Pfarrhaus, Pfarrschweinestall und Predigerwitwenhaus.

Der Dorfeich hatte Zuläufe von Südwesten, vom Gehöft der Erbpachthufe Nr. VI kommend (früher Bauer Heidenreich – wahrscheinlich wurde die südliche Straßenentwässerung dort durchgeleitet), von Südosten aus den Entwässungsgräben der südöstlich gelegenen Ackerflächen und von Nordosten vom Sildemower Weg, neben dem kleinen Spritzenhaus (nach 1996 abgerissen). Der daneben stehende Armenkaten der Gemeinde (2010 abgerissen) wurde damals von den Familien Gerds und Oldag bewohnt. An der Südostecke des Dorfteichs hatte Peter Wollenberg in der neu errichteten Büdnerei Nr. X (2012 abgerissen) eine „Schenkwirtschaft“ eingerichtet. Dort konnte man die Pferde ausspannen und im Garten am Teich ein Bier genießen.

An der Nordwestecke des Dorfteichs war ein Überlauf in den straßenbegleitenden offenen Graben am Biestower Damm bis hinunter zum Kringelgraben (der östlich von Biestow eigentlich Borngraben hieß) und weiter bis zum Pfeifenteich südlich des heutigen Hauptbahnhofs. Von dort wurde schon im 18. Jahrhundert das Wasser durch eine hölzerne Leitung in die Stadt geführt. Auf diese Weise wurde die Rostocker Trinkwasserversorgung zu einem kleinen Teil auch aus dem Biestower Dorfteich gespeist.


Kurz vorher, also ungefähr zwischen 1900 und 1906, wurde dieses schöne Foto aufgenommen:

Abgelichtet von dem Rostocker Fotografen Fritz Blohm.
Quelle: Sammlung Thomas Werner, Rostock

Der Biestower Dorfteich in voller Pracht! Rechts im Hintergrund sind noch die alten Gebäude (Wohnhaus und Scheune) von Büdner Harms zu erkennen, daneben steht das westliche Stallgebäude der Erbpachthufe Nr. V, Erbpächter Kempe, dazwischen lugt das Strohdach der Büdnerei Nr. II von Büdner Gildemeister hervor und die Kirche hat noch ihren kleinen hölzernen Turm.

Im Norden reicht die Wasserfläche fast bis zum Sildemower Weg, im Westen läge die heutige Sitzgruppe bereits im Wasser und die hohen Pappeln im Süden drängeln sich auf einem schmalen Streifen zwischen Teich und Weg.

Die Dorfjugend hatte sicherlich sommers wie winters viel Spaß mit diesem Teich.


Ein weiteres Foto zeigt einen Blick von Süd nach Nord über den Teich auf das große Erbpachtgehöft der Familie Kempe (Hufe V). Hier hat der Dorfteich möglicherweise einen etwas niedrigeren Wasserstand, ist aber immer noch deutlich höher als heute:

Foto Hof Kempe – unbekannter Fotograf.
Quelle: Privatsammlung von Frau E. Welbers, Kevelaer, einer Urenkelin des letzten Erbpächters. Die Sammlung mit Fotos und alten Dokumenten (teilweise von 1632) wurde am 2. Mai 2022 an das Kulturhistorische Museum in Rostock übergeben.

Das Foto muss nach 1918 aufgenommem worden sein, da Biestow in diesem Jahr an die Elektrizitätsversorgung angeschlossen wurde und die beiden Masten am Ufer vermutlich für die Stromleitung aufgestellt wurden.

Der Kempesche Hof mitsamt dem Dorfteich war immer schon ein beliebtes Fotomotiv. Unter anderem hat der bekannte Rostocker Fotograf Karl Eschenburg hier einiges Filmmaterial belichtet und dabei auch den Zustand des Dorfteichs in den 1930er-Jahren dokumentiert.

Die Hofanlage und einzelne Gebäude wurden auch in Fachpublikationen behandelt (z. B. in dem Buch „Haus und Hof deutscher Bauern“, Folkers, 1961, oder in der Dissertation „Zimmermannswerk in Mecklenburg – Die Scheune“, Dr. Karl Baumgarten, 1960).

Die Familie Kempe bewirtschaftete diesen Hof nachweislich bereits seit 1606. Der zweitälteste Grabstein im Mittelgang der Biestower Kirche ist der Deckstein des Kempeschen Erbbegräbnisses von 1610. Nachdem der letzte Erbpächter Hans Heinrich Kempe im November 1912 mit 81 Jahren und ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben war, kam es zu Erbstreitereien zwischen der Witwe und den beiden Söhnen. Um die Söhne auszahlen zu können, wurde am 7. September 1914 zuerst das gesamte lebende und tote Inventar versteigert (s. Krausesche Fundchronik, Seite 55 / Blatt 43) und später die gesamte Hofstelle mitsamt den Ackerflächen an die Stadt Rostock verkauft. Bereits im Jahr 1938 wurden Hof und Acker nach Rostock eingegliedert. Die Anwohner mit den Adressen Am Dorfteich 2a bis 5 sind also eigentlich „Städter“.

Laut einem Zeitungsartikel soll das linke Stallgebäude im Jahr 1946 abgerissen worden sein (ist im Luftbild von 1953 auch nicht mehr zu erkennen) und das Wohnhaus im Jahr 1954. Die Scheune rechts (in der genannten Dissertation behandelt) soll in den 1950er und 1960er Jahren so weit in Verfall geraten sein, dass die Ruine schließlich entfernt wurde. Übriggeblieben waren am Ende nur noch die beiden Torpfosten in der Bildmitte. Die standen da auch noch bis zum Herbst 2025 – ehe sie einer „Verschönerungsplanung“ der Außenanlagen des dort neu errichteten Wohnhauses zum Opfer gefallen sind (obwohl der ursprüngliche Verkäufer des Grundstücks ausdrücklich vertraglich vereinbart hatte, dass diese Pfosten aufgearbeitet und erhalten werden sollten).

Nun ist auch das letzte Zeugnis einer jahrhundertealten Familiengeschichte und des bäuerlichen Lebens an dieser Stelle verschwunden.


Ein drittes Foto zeigt den Blick von West nach Ost über den gut gefüllten Dorfteich:

Foto Wohnhaus Breutzmann und Büdnerei Nr. X – unbekannter Fotograf
Quelle: Privatsammlung von Hr. A. Harms (1), ehem. Büdnerei Nr. III in Biestow.

Das Foto wurde vermutlich in den 1960er-Jahren aufgenommen. Der Standort des Fotografen muss kurz hinter der heutigen Bushaltestelle bei der Kirche gewesen sein.

Auf der gegenüberliegenden Seite des Teichs steht das auf Gemeindeland neu erbaute Wohnhaus der Familie Breutzmann (heute Am Dorfteich 8). Opa Breutzmann war vor allem bei den Kindern sehr beliebt, wegen der Bonbons, die er immer dabei hatte.

Rechts daneben bewirtschaftete inzwischen „Sniedermeister Wagner sien ‚Strandhotel‘ an’n Dörpdiek“ – wie sich mal die in Biestow ansässige Mundartautorin Lisa Milbret in einem Beitrag für die OZ ausgedrückt hat. Dort konnte man auch Lebensmittel einkaufen.

Links im Vordergrund des Fotos sieht man, dass die Biestower Hühner immer schon ein sehr befreites Leben hatten.


Das letzte Foto zeigt die Winterlandschaft am Dorfteich:

Foto Querbüdnerei Harms und ehemaliger Hof Kempe – unbekannter Fotograf
Quelle: Privatsammlung von Hr. A. Harms (2)

Jenseits des Dorfteichs sieht man links die im Jahr 1907 neu erbaute Querbüdnerei von Bauer Harms und rechts daneben Stall und Wohnhaus des ehemaligen Kempeschen Erbpachtgehöfts.

Das Foto ist vermutlich Anfang der 1940er-Jahre entstanden. Damals war es noch normal, dass der Dorfteich im Winter zugefroren ist. Die große Eisfläche war ein Tummelplatz der Kinder.

Neben Schlittschuhlaufen konnte man auch noch allerlei andere Spiele veranstalten, z. B. Schlittenkarussell, wie in dem Beitrag „De Schwungschlädn – Eine Kurzgeschichte von NNN-Leser Prof. Johann Gätke“ (Norddeutsche Neueste Nachrichten, 01.02.2013) beschrieben wird:

„Je, wenn ick nu an’n Winterdach durch uns oll Dörp Biestow un denn an’n Dörpdiek langga, kamen dirse schönen Biller ut de Kinnertied werrer hoch, wie wi binah den leiwen langen Dach up’n Ies taubröcht hebben un henn un wenn ook grad mit’n Schwungschlädn. Oh, wat wier dat för’n Spaß!“

Dazu wurde ein Pfahl durch das Eis in den Grund geschlagen und gewartet, bis er festgefroren war. An einem langen Seil wurde daran vorn und hinten ein Schlitten befestigt, der „Schwungschlädn“. Zwei Kinder schoben innen das Seil an und außen ging es in rasender Fahrt immer rund übers Eis.

Der im Mai 2023 im 88. Lebensjahr leider verstorbene Professor war übrigens ein Sohn des vor 1945 in Biestow tätigen Schullehrers Arthur Gätke. Er konnte viele interessante Dorfgeschichten aus seiner Kindheit und Jugend erzählen. Als Zeitzeuge hatte er z. B. noch lebhafte Erinnerungen an die Kriegsereignisse in Biestow.


Die damalige Ausdehnung der Wasserfläche ist auch in einer Luftbildaufnahme aus dem Jahr 1953 noch sehr gut zu erkennen:

Digitales Orthophoto (DOP) auf der Grundlage der Luftbilder einer Befliegung im Jahr 1953 mit einer Bodenauflösung von 0,8 m – mit eigenen Ergänzungen: Text und Uferlinie.
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung MV, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen © GeoBasis-DE/M-V 2026

Vieles von dem alten Gebäudebestand ist noch vorhanden (auch auf der Hofstelle der ehem. Erbpachthufe Nr. VI), die Wege sind noch nicht befestigt und die aus dem Orthophoto digitalisierte Wasserfläche ist zwar um 1.000 m² kleiner geworden, hat aber immer noch eine Ausdehnung von 3.800 m².


Auch im Lageplan zur Ortsgestaltungskonzeption ist im Jahr 1982 der Dorfteich noch mit einer Wasserfläche von 3.774 m² dargestellt (aus dem eingepassten Plan digitalisiert).

Zoo-Erlebnisbereich Damerower Weg und Ortslage Biestow – Ortsgestaltungskonzeption – Teil 1 Erholungsplanung – Büro für Stadtplanung Rostock, 29.9.82 – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: Archiv „Leben in Biestow“ e. V.

Der Dorfteich (d) sollte als „Dorfteich mit Erholungsfunktion“ gestaltet werden, mit schützenden Hecken zu den angrenzenden Wegen. An vier Stellen sollten Sitzplätze (8) angeordnet werden. Es hat den Anschein, dass am westlichen und am östlichen Ufer auch eine Steganlage für Badende vorgesehen war (wobei die Biestower Jugend gerne auch im Herrnteich herumgeplanscht hat). Als Grundprinzip für die Gestaltung ist im Plan vermerkt: a) Erhaltung der Sölle, Bereinigung Dorfteich, b) Erhaltung jeglichen Großgrüns und c) Erhaltung denkmalgeschützter Bauten.


Im Jahr 1991 wurde durch das Landesvermessungsamt eine Befliegung durchgeführt, damals noch mit Schwarz-Weiß-Fotografie:

Digitales Orthophoto (DOP) aus dem Jahr 1991 mit einer Bodenauflösung von 0,4 m – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung MV, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen © GeoBasis-DE/M-V 2026

Wie man im Ausschnitt erkennen kann, ist die Wasserfläche des Dorfteichs deutlich geschrumpft. Die Gründe sind nicht so ganz klar. Mit den Klimaveränderungen kann das noch nicht zusammenhängen und Grundwasserabsenkungen wegen Neubautätigkeit kann man auch ausschließen. Möglicherweise wurde aus irgendwelchen Gründen einfach nur das Niveau des Überlaufs so weit abgesenkt, dass der alte Füllstand gar nicht mehr erreicht werden konnte. Die erkennbare Wasserfläche hat jedenfalls nur noch eine Ausdehnung von knapp 2.100 m².


Am 16.04.1996 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen, für Biestow einen zweiten Bebauungsplan (nach dem Wohnpark) aufzustellen. Der Stadtplaner Dierk Brockmöller hat bei der Entwicklung des Bebauungsplans 09.W.57 „Dorflage Biestow“ versucht, möglichst viel von der alten Ortsgestaltungskonzeption in die neue Planung zu retten.

Bebauungsplan Nr. 09.W.57 „Dorflage Biestow“, Stand 22.03.1999, ausgefertigt am 09.01.2001 – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: Portal der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Rechtskräftige Bebauungspläne

In der Begründung zum Bebauungsplan wurde unter Punkt 4.7.1 erläutert: „Der Dorfteich war aufgrund jahrezehntelanger Einbringung von Abwasser aus den anliegenden Grundstücken stark verlandet. Der verwilderte Zustand der Grünflächen war der zentralen-dörfichen Lage nicht angemessen. Aus diesem Grunde wurde der ursprüngliche Zustand des Teiches annähernd rekonstruiert. Die Fläche wurde als „Dorfwiese“ festgesetzt.“
Leider ist die „annähernde Rekonstruktion“ nicht ganz gelungen: Die im Plan dargestellte überflutete Fläche umfasst nur noch etwas mehr als 3.000 m².
Die Kennzeichnung „GB“ bedeutet „Geschützte Biotope nach § 2 1. NatG M-V“. Die Plandarstellung basiert auf einem Stand der Vermessungsarbeiten vom 08.02.1996.

In der Begründung zur 1. Änderung des Bebaungsplans (wg. Ergänzung Wohnhausbebauung Am Dorfteich 9a bis 9d) wurde unter Punkt 3.1.2.3 – Schutzgut Wasser – zudem ausgeführt: „Nördlich der Änderungsfläche befindet sich der Dorfteich Biestow, der 1998 entschlammt und dank eines neuen Schmutzwassersammlers, an den auch die Einfamilienhäuser am Dorfteich angeschlossen wurden, einen guten Gewässerzustand aufweist. Zusätzliche Einleitung von Niederschlagswasser in den Dorfteich Biestow ist zu befürworten, da der Teich mindestens seit seiner Grundsanierung 1998 einen niedrigen Wasserstand aufweist.“


Der Sommer 2011 war in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern extrem niederschlagsreich, geprägt von mehreren Starkregenereignissen. Insbesondere Ende Juli und August 2011 führten enorme Regenmengen zu schweren Überschwemmungen. Im Stadtteil Warnemünde fielen am 22. Juli an einem Tag 111,4 Liter Regen pro Quadratmeter. Um die Überflutungen zu dokumentieren, hat die Stadt eine Befliegung veranlasst, die im August und September 2011 durchgeführt wurde:

Luftbild (Digitales Orthophoto) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Umgebung von August und September 2011 mit einer Bodenauflösung von 0,2 Metern – mit eigener Ergänzung: Uferlinie.
Quelle: OpenData-Portal der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – public domain CC0 1.0

Damals führten diese Starkregenereignisse zu einem Wendepunkt in der lokalen Stadtplanung mit Einführung des „Schwammstadt“-Konzepts. Am Biestower Dorfteich waren zum Zeitpunkt der Befliegung die Wassermassen wohl schon wieder in der Kanalisation verschwunden – die aus dem Luftbild digitalisierte Wasserfläche hat nur eine Größe von rund 2.600 m².


Die Stadt Rostock führt ein sogenanntes Bewirtschaftungskataster, in dem die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter für die öffentlichen Flächen geregelt sind. Im Geodatenportal der Stadt kann man sich dieses Kataster ansehen:

Die blaue Fläche in der Bildmitte (Wasserfläche des Dorfteichs) liegt im Zuständigkeitsbereich des Amts für Umwelt und Klimaschutz. Laut einer Infobox hat diese Fläche aktuell eine Größe von genau 2.058 m ².


Die letzte amtliche Luftbildaufnahme wurde im Bereich Biestow am 20.08.2024 durchgeführt:

Digitales Orthophoto (DOP) vom 20.08.2024 mit einer Bodenauflösung von 0,2 m – nebst eigenen Ergänzungen: Rand- und Uferlinie.
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung MV, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen © GeoBasis-DE/M-V 2026

Der Dorfteich mitsamt Schilfgürtel hat eine Ausdehnung von rund 2.200 m² und die freie Wasserfläche von nur noch 600 m².

Der einst große Dorfteich mit 5.000 m² offener Wasserfläche ist mittlerweile zu einem kleinen verschilften Tümpel verkommen!

FNP Papendorf – Ihre Einwendungen bis 26.05.2025 verschicken

FNP ist die Abkürzung für einen Flächennutzungsplan. In Karte und Text wird die beabsichtigte langfristige städtebauliche Entwicklung und damit die Bodennutzung der Gemeinde Papendorf flächendeckend beschrieben. Diese Frist endet am Montag den 26.05.2025 für den FNP Papendorf. Nach § 1 Absatz 5 BauGB soll der FNP eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Damit ist der FNP die Grundlage, auf der rechtsverbindliche Bebauungspläne entstehen.

Deshalb sollten Sie unbedingt Einwendungen gegen die 8. Änderung des FNP Papendorf und die überdimensionierten Neubaupläne vorbringen, um auf die Planung und den vorgelegten Entwurf konkret Einfluss nehmen zu können. Mit Ihrer Einwendung können Sie Ihre Gedanken äußern, mithelfen, die Realisierung übertriebener Planungen zu verhindern oder zumindest für deutliche Verbesserungen zu sorgen, die Natur und Landschaft, die Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft für Sie selbst und die folgenden Generationen bewahren, die Vielzahl an Schwachstellen der Planung aufzeigen und Verbesserungen fordern oder einbringen. Kopiert und versendet hier – Einwändungen zum FNP Papendorf

Für den Vorstand Christiane Müller

Neues vom zukünftigen „Wohngebiet Nobelstraße“.

Ausschnitt aus dem Planteil zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf.

Derzeit befinden sich zwei wichtige Planwerke in der öffentlichen Auslegung, und zwar bis zum 26.05. die 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Papendorf und bis zum 30.05. der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Nobelstraße“ der Hansestadt Rostock mit allerletzten Änderungen vom 31.03.2025.
Zu beiden Planwerken können Stellungnahmen abgegeben werden, die anschließend von den beiden Kommunen bei der Abwägung öffentlicher und privater Interessen bewertet werden müssen. Das jeweilige Abwägungsergebnis wird dann ein wesentlicher Bestandteil der abschließenden Satzungsbeschlüsse.

Auszug aus der Planzeichnung zum B-Plan „Wohngebiet Nobelstraße“ der Hansestadt Rostock mit letzten Änderungen vom 31.03.2025

Ein drittes Planwerk, der nochmals geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf, wird demnächst ebenfalls erneut öffentlich ausgelegt. Wer sich vorab über die geänderten Inhalte informieren möchte, findet hier einige Unterlagen.


Alle Unterlagen zur 8. Änderung des FNP der Gemeinde Papendorf findet man hier im Bauportal MV. Die Änderung ist u. a. deswegen notwendig, weil der Bereich des Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll“ im rechtskräftigen FNP noch als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen ist und der B-Plan folglich nicht aus dem FNP entwickelt werden könnte (§ 8 (2) BauGB). Daher soll die bisherige Landwirtschaftsfläche zu einer Wohnbau- und Sondergebietsfläche umgewandelt werden.

Allerdings ist nach Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V 2016) diese Umwandlung grundsätzlich gar nicht möglich. Die Ackerflächen im Bereich des B-Plans „Am Schwanen-Soll“ weisen überwiegend 50-er Wertzahlen auf. Gemäß LEP-Programmsatz 4.5 (2) gilt: „Die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen darf ab der Wertzahl 50 nicht in andere Nutzungen umgewandelt werden. (Z) Hiervon ausgenommen sind die in Abbildung 22 genannten Nutzungen.“ (vgl. S. 57 ff im Textteil des LEP M-V 2016).

Alle in der genannten Abbildung 22 aufgeführten Ausnahmegründe treffen hier jedoch nicht zu. Das LEP ist eine Rahmenplanung, deren Regelungsinhalt bei der nachrangigen Bauleitplanung verbindlich einzuhalten ist. Der zitierte Programmsatz wird in der Begründung zum Änderungsentwurf des FNP schlicht unterschlagen. Bezeichnend ist auch, dass sich in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock in seiner Stellungnahme vom 15.04.2024 zu der geplanten Änderung beim „Schwanen-Soll“ überhaupt nicht äußert und statt dessen auf zwei Schreiben von Dezember 2022 verweist, die jedoch nicht Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind. Auch der Landkreis Rostock, Amt für Kreisentwicklung, kann in seiner Stellungnahme vom 15.04.2024 keinen Widerspruch zu der Festlegung des LEP erkennen.

Der Planungsverband Region Rostock hat im Januar 2024 in seinem ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms solche hochwertigen Ackerflächen als „Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft” konkretisiert und in der Karte 8 dargestellt. Daneben stellt der Planungsverband auch digitale Umringsdaten zum Download bereit:

Die blaue Fläche ist das Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft südöstlich von Biestow. Das Plangebiet „Am Schwanen-Soll” liegt vollständig innerhalb des Vorbehaltsgebiets.

Im Textteil des Entwurfs legt der Planungsverband auf Seite 29 fest:
Z (2) Planungen zur Umnutzung und Überbauung von Flächen mit besonders hochwertigen Böden innerhalb der Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Planungen und Maßnahmen, die der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr dienen. Ausnahmsweise zulässig sind darüber hinaus Planungen von Verkehrswegen und Leitungen sowie von Siedlungserweiterungen der zentralen Orte, wenn keine Alternativen mit geringeren Eingriffen in die Umwelt und in den Boden vorhanden sind.“

Zur Begründung führt der Planungsverband aus:
(2) Umnutzungsverbot für besonders hochwertige Böden. Als besonders hochwertig gelten Böden mit einer Wertzahl ab 50. Diese kommen insbesondere in den Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft in größerem Umfang vor. Generell unzulässig sind hier Planungen zur Umnutzung solcher Böden, wenn mehr als fünf Hektar Fläche mit einem Bodenwert über 50 betroffen sind und wenn diese besonders hochwertigen Böden mehr als ein Drittel der zur Umnutzung vorgesehenen gesamten Planfläche umfassen. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Umnutzungsverbot zu begründen.“ (siehe S. 30 im Textteil)

Vorliegend sind beide Voraussetzungen erfüllt: Die zur Umnutzung vorgesehene Planfläche umfasst ca. 14,2 ha, darin enthalten sind ca. 8,7 ha Ackerland mit 50-er Wertzahlen. Das sind über 60 %.

„Das Umnutzungsverbot soll streng angewandt werden, aber nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis ausarten. Die Anlage neuer Infrastrukturen muss ebenso möglich bleiben wie die Entwicklung neuer Siedlungsflächen im direkten Umfeld der zentralen Orte. In beiden Fällen muss sich die Planung jedoch auf eine qualifizierte Prüfung möglicher Alternativen gründen, in der allgemeine Umweltbelange, Aspekte der Wirtschaftlichkeit und gegebenenfalls des Städtebaus fachlich bewertet werden und im Ergebnis dieser Bewertung den Belang des Bodenschutzes klar überwiegen. Für Siedlungserweiterungen gilt darüber hinaus die Voraussetzung, dass sie im Anschluss an den bestehenden Siedlungskern des betreffenden Zentralortes geplant werden. Ohne weitere Voraussetzungen zulässig sind generell solche Ausnahmen, die sich auf unabweisbare Erfordernisse der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr gründen.“

Eine „qualifizierte Prüfung möglicher Alternativen“ wurde weder durch die Gemeinde Papendorf, noch durch die Hansestadt Rostock vorgenommen, wobei die Stadt vorrangig in der Pflicht gewesen wäre, da das neue Wohngebiet „städtebaulich dem Siedlungskörper der Kernstadt Rostock zuzuordnen“ ist. Bei der Suche nach möglichen Alternativstandorten für die 400 im Bereich „Am Schwanen-Soll“ geplanten Wohneinheiten wäre man mit Sicherheit fündig geworden, z. B. im Ortsteil Groß Klein an der Hermann-Flach-Straße, wo erst kürzlich der Aufstellungsbeschluss für ein neues Wohngebiet gefasst wurde. Im Sinne einer an den Bedürfnissen der Menschen orientierten Stadtplanung wären dort die Wohneinheiten auch wesentlich besser platziert, da die zukünftigen Arbeitsplätze (Smulders, Wasserstoffwirtschaft) fast ausschließlich im Nordwesten und im Nordosten entstehen werden. Die einzige stadtplanerisch halbwegs sinnvolle Begründung für den Standort „Am Schwanen-Soll“ am äußersten südlichen Zipfel des Stadtgebiets wäre die Nähe zur Straßenbahnendhaltestelle „Südblick“. Solche Endhaltestellen liegen aber eigentlich immer irgendwo am Stadtrand bzw. am Rand bebauter Gebiete. Demnach dürfte das Stadtgebiet überall bei den Endhaltestellen weiter in das Umland wuchern (und die Endhaltestellen würden natürlich irgendwann hinterher wandern).

Über die tatsächlichen Gründe für die Ausweisung eines neuen Baugebiets auf dieser hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzfläche außerhalb der Stadtgrenze kann man nun spekulieren. Die Rechtmäßigkeit dieser Planung ließe sich vermutlich nur über ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren herstellen.


Zur Planung der Hansestadt Rostock: Nachdem in der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses vom 25.03. die Auslegung des Entwurfs des Bebaungsplans Nr. 13.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ ungeändert beschlossen wurde, hat auch die Bürgerschaft am 26.03. der ungeänderten Auslegung zugestimmt. Alle Änderungsanträge des Ortsbeirats Biestow wurden verworfen. Wer sich die Redebeiträge der Bürgerschaftssitzung im Einzelnen noch einmal ansehen möchte, findet weiter unten die entsprechenden Links.

Alle ausliegenden Unterlagen können hier vom Portal mv.bauleitplanung-online.de heruntergeladen werden. Während der oben genannten Frist kann jeder eine Stellungnahme abgegeben, auch per Mail an stadtplanung@rostock.de.

Gegenüber dem Planungsstand vom 15.01.2025 wurden in die Planzeichnung noch einige Änderungen eingearbeitet:

  • Der Geh- und Radweg an der Nordostecke des Plangebiets passt nun mit der Papendorfer Planung zusammen.
  • Zwischen den Baufeldern 2 und 4 wurde der im Wohnpark vorhandene befestigte Weg bis zur Planstraße A verlängert.
  • In den Baufeldern 2 und 4 wurde für jeden Baublock eine individuelle maximale Bauhöhe über dem Bezugshöhenpunkt festgesetzt.

Direkt angrenzend an die am Sildemower Weg mit einem Vollgeschoss errichtete Wohnbebauung dürfen die zukünftigen 3-geschossigen Flachbauten nun mit einer maximalen Höhe von 11,5 m über dem jeweiligen Höhenbezugspunkt geplant werden, wobei die tatsächlichen Höhen dieser Bezugspunkte erst bekannt sind, wenn die Ausführungsplanung für den Straßenbau vorliegt. Wegen der im Bereich der Baufelder 1 bis 4 vorhandenen Senke wird dort vermutlich eine Geländeanhebung geplant werden müssen:

Im Ergebnis wird z. B. die Höhe der zukünftigen Grundstückszufahrt zum Baufeld 2 bei etwa 35,9 m und der obere Gebäudeabschluss der 3-Geschosser entsprechend bei 47,4 m liegen. Die an das Baufeld 2 angrenzenden eingeschossigen Wohngebäude am Sildemower Weg Nr. 4 bis 8 haben nach Daten des LAiV Traufhöhen zwischen 37,15 und 42,09 m (jeweils DHHN2016).
Faktisch ändert sich durch diese zusätzliche Festsetzung überhaupt nichts. Es bleibt weiterhin der Phantasie der Architekten überlassen, wie man ein Wohngebäude mit 3 Vollgeschossen und Flachdach auf eine Höhe von 11,5 m über Gelände hochziehen kann (z. B. indem man ein zusätzliches Garagengeschoss mit einer lichten Raumhöhe von unter 2,3 m integriert, das dann nicht als Vollgeschoss zählt).

Im Vorgriff auf die demnächst stattfindende erneute Auslegung des Papendorfer B-Plans „Am Schwanen-Soll“ lohnt sich auch ein Blick in die bereitgestellten Anlagen, z. B. in die Schalltechnische Untersuchung des „Akustik Labor Nord“ vom 25.08.2023 nebst der ergänzenden Schalltechnischen Stellungnahme vom 17.09.2024.

In der Untersuchung steht auf Seite 7 der Satz: „Für die Bebauung innerhalb des in Aufstellung befindlichen, benachbarten Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ wird die vorgesehene Bebauung entsprechend des städtebauliches Konzept (Stand vom 11.01.2023) berücksichtigt. Abweichend vom vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird für das sonstige Sondergebeit 1 (SO1) mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ der überarbeitete Planungsstand vom 22.03.2023 zugrunde gelegt.“ Und auf Seite 8 wird behauptet: „Der so modellierte Lastfall kann als schalltechnischer Ansatz zur sicheren Seite angesehen werden, da hinsichtlich der berücksichtigten Schallquellen Abschätzungen zur sicheren Seite eingerechnet werden.“

Der oben genannte Planungsstand ist nicht mehr aktuell. Nach dem am 15.06.2023 veröffentlichten Planungsstand vom 07.06.2023 war im SO1 an der Nordseite des Gebäudes überwiegend eine maximale Bauhöhe von 10 m vorgesehen und nicht, wie jetzt neu festgesetzt, eine durchgehende Höhe von 17 m. Entsprechend dürften sich auch die Schallreflektionen der üblichen Lärmquellen (Müllbeseitigung, ebenerdige Kühlaggregate usw.) erhöhen. Die von den Gutachtern berücksichtigten maßgeblichen Schallemissionsorte findet man in der Anlage 2. Neben der eingehausten Laderampe und den Aggregaten auf dem Dach ist dort nur ein Punkt mit einer kurzzeitigen Geräuschspitze der zischenden LKW-Druckluftbremse dargestellt (nicht aber das durchdringende piepsende Warnsignal beim Rücksetzen an die Laderampe).

Das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Abt. Immissionsschutz und Umweltplanung, hat in seiner Stellungnahme vom 14.08.2024 darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht „die schalltechnischen Annahmen für einen großflächigen Einzelhandel nicht zur sicheren Seite hin getroffen [wurden]. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zwischen der Wohnbebauung und der gewerblichen Einrichtung ist von immissionsschutzrechtlichen Konflikten auszugehen, die im nachgelagerten Genehmigungsverfahren nur über umfangfangreiche Einschränkungen gelöst werden können.“ (Blatt 9 der „umweltbezogenen Stellungnahmen, Seite 4 des Anschreibens).

Mit „Wohnbebauung“ ist hier nur die geplante Bebauung im Neubaugebiet gemeint. Die vorhandene Wohnbebauung am Sildemower Weg kommt in dem Untersuchungsrahmen und auch in der Stellungnahme des Akustiklabors vom 17.09.2024 gar nicht vor. Die Gutachter haben in ihrer Stellungnahme die Bedenken des Amtes im Wesentlichen „weggebügelt“. Nach der letzten Änderung des Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll“ ist nun auch die Errichtung eines Lärmschutzwalls an der Nordseite des SO1 zur Abschirmung der Wohnbebauung am Sildemower Weg nicht mehr möglich, da der in Frage kommende Grünstreifen zwischenzeitlich als „Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist“ mit der Zweckbestimmung „Gewässerrandstreifen“ festgesetzt wurde. Dort darf also auch kein Lärmschutzwall errichtet werden.


Zur Bürgerschaftssitzung vom 26.03.2025 findet man hier die einzelnen Redebeiträge

  • von Herrn Peter Müller für den Verein „Leben in Biestw“ e. V. (der nach einem Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr. Bachmann doch noch Rederecht erhielt),
  • von Herrn Dr. Stefan Posselt, der zu den Änderungsanträgen des Ortsbeirats Biestow zusätzliche Erläuterungen vorgetragen hat,
  • von Frau Andrea Krönert (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt), die mit einer ausladenden und teils recht merkwürdig anmutenden Begründung den ungeänderten Entwurf verteidigte, gefolgt
  • von einer eher rhetorischen Frage ihres Fraktionskollegen Herrn Uwe Flachsmeyer und einem kurzen Lebenszeichen des BSW, vorgetragen
  • von Herrn Lajos Orban (Bündnis Sahra Wagenknecht), sowie abschließend
  • von Frau Dr. Sybille Bachmann (Rostocker Bund), die den endgültigen Charakter des Bürgerschaftsbeschlusses hervorgehoben hat und daher die Änderungsanträge des Ortsbeirats befürwortete.

Rede an die Bürgerschaft

Danke an Sie. Das Bürgerschafsmitglied Frau Dr. Sybille Bachmann hatte nach der Absage zur Einwohnerfragestunde, Rederecht zum Tagesordnungspunkt TOP Ö 9.3 B-Pan Nobelstraße beantragt. Dem Antrag wurde in der Bürgerschaftssitzung stattgegeben und mit einfacher Mehrheit durch die Bürgerschaft angenommen. Unser Vereinsvorsitzender Klaus-Peter Müller bekam 5 Minuten. Den Redebeitrag und die anschließende Beratung der Bürgerschaft finden Sie hier: Redebeitrag , 2 Teil (ab 18.30 Uhr) der Bürgerschaftssitzung 3/ 2025

Inhaltliche Punkte sind die Stadtentwicklung und -planung, die Verlässlichkeit in Verwaltung und Politik versus veränderte Planungsmaßstäbe und das Thema Bürgerbeteiligung.

Für den Vostand Christiane Müller

Absage an den Verein Lib e. V.

… zum TOP 3.1 – Einwohnerfragestunde auf der Bürgerschaftssitzung am 26.03.2025 sprechen zu dürfen. Am Beispiel – öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13.W.189 – sollte das Thema praktische Erfahrungen zur Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Rostock den Mitgliedern der Bürgerschaft nahe gebracht werden. Aus hiesiger Sicht bestehen zwischen Theorie und Praxis bei der Bürger: innenbeteiligung mit dem Hinweis auf den Leitfaden zur Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock deutlich wahrnehmbare Diskrepanzen. Für Insider noch der Hinweis: Der Biestow Beirat ruht, obwohl der Verein mehrfach um Beteiligung ersucht hatte.
Mehr Information im Anhang unter 1. Begründung zur Absage, 2. Anschreiben des Vereins und 3. Bürgerbeteiligung – und gern auf unseren Seiten des Vereins.

1- Begründung zur Absage an den Verein Leben in Biestow e. V.
2- Anschreiben an die Oberbürgermeisterin und den Präsidenten der Bürgerschaft https://blog.biestow-info.de/wp-content/uploads/sites/4/2025/03/2025-03-23-Anschreiben-Fraktionen-Buergerschaft.pdf
3- Bürgerbeteiligung: https://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunale-beteiligungspolitik/sammlung-kommunale-leitlinien/einzelansicht-leitlinien/article/rostock/

    Teilt den Beitrag bitte mit Anlagen, damit viele Bürger: innen davon erfahren.

    Für den Vorstand Christiane Müller

    Innenverdichtung – Thema auf Bürgerbeteiligungsveranstaltungen

    Die Hansestadt Rostock informiert und wir möchten Ihnen diese Nachricht gern zur Kenntnis geben.

    Der Stadtdialog zum Zukunftsplan Rostock geht weiter. „In den Beteiligungsveranstaltungen 2018 und 2019 stand unter anderem die Innenverdichtung im Fokus der Betrachtung. Als mögliche Potentiale wurden daher die Wohngebiete der 1950er bis 1980er Jahre gutachtlich untersucht.

    In diesen Auftaktveranstaltungen werden die Ziele und Möglichkeiten einer baulichen und grünen Innenentwicklung aufgezeigt und interessierten Rostockerinnen und Rostockern Gelegenheit zum Mitwirken geboten. Die Veranstaltung wird in folgenden drei Bereichen der Stadt durchgeführt:

    1.        Veranstaltung zu den Ortsbereichen Nordwest 1 und 2 d. h. für die Stadtteile Groß Klein, Lichtenhagen, Schmarl, Lütten Klein, Evershagen sowie Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen und Wiethagen. Termin: 21. November 2019, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Mehrgenerationenhaus Lütten Klein, Danziger Str. 45d

    2.      Veranstaltung zu den Ortsbereichen Mitte und West d. h. für die Stadtteile Stadtmitte, Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, Kröpeliner Tor Vorstadt (KTV), Biestow, Südstadt, Brinckmansdorf. Termin: 26. November 2019, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Rathaus, Neuer Markt 1

    3.      Veranstaltung für den Ortsbereich Ost d. h. für die Stadtteile Dierkow-Neu/-Ost/-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Krummendorf, Hinrichsdorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und Jürgeshof. Termin: 27. November, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel im Mehrgenerationenhaus T`winkelhus, Olof-Palme-Str. 26

    Alle Rostockerinnen und Rostocker sind herzlich dazu eingeladen sich zu beteiligen. Die Ergebnisse der Auftakt-Foren werden 2020 in weiteren Veranstaltungen aufgegriffen.

    Anmeldungen und Rückfragen an die E-Mail-Adresse fnp@rostock.de sind willkommen.“

    Quelle: Mail von „Zukunftsplan Rostock“ vom 15.11.2019

    Stimmen Sie ab bei der Vorabstimmung zur Namensfindung unseres neuen Vereins in Biestow!

    Sehr geehrte Biestowerinnen und Biestower und Interessierte,
    nach der ersten Bürgerinformation der BI Biestow sind wir auf dem Weg, einen Verein zu gründen. Die Inhalte darüber werden auf der zweiten Bürgerinformation am 22.02.16 um 19:00 Uhr erläutert.

    Nun soll ein Name für den Verein gefunden werden, wobei wir Sie gern in die Vorentscheidung mit einbeziehen wollen. Am 22.02. soll dann über die ersten drei Namensvorschläge abgestimmt werden.

    Wir bitten Sie um ein Votum über folgende Vorschläge:

    1. „Leben in Biestow e.V.“
    2. „Naturnahes Biestow e.V.“
    3. „Biestow erleben e.V.“
    4. „Naturerlebnis Biestow e.V.“
    5. „Unser schönes Biestow e.V.“
    6. „Mein Biestow e.V.“
    7. „Wir in Biestow e.V.“

    Nutzen Sie den Link ( Vorabstimmung Vereinsname ) für eine Abstimmung auf doodle, bis zum 19.02.2016 bleibt die Abstimmung für alle offen.

    Für die Bürgerinitiative Biestow

    Klaus-Peter Müller

    Einrichtung eines Bürgerstammtisches

    Auf der 1. Bürgerinformationsveranstaltung am 14.12.2015 regten verschiedene Einwohner Biestows an, sich Einzelthemen zum Wohngebiet Biestow und anliegender Räume im kleinen Kreis fachlich zu erschließen, zu diskutieren. Eventuell ließen sich so auch Lösungen für Problemfälle finden.

    Diese Anregung hat die BI Biestow gern aufgenommen und lädt aus aktuellem Anlass zum 1. Bürgerstammtisch mit dem Thema „Verkehrsberuhigter Bereich in Biestow“ ein.

    Einwohnerinnen und Einwohner treffen sich, um Problemfragen gemeinsam zu diskutieren. Soweit möglich und erforderlich, sollen Experten hinzugezogen werden. Ziel dabei kann es neben dem persönlichen Kennenlernen im Stadtteil nur sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und dabei vorhandenes Wissen zu bündeln, um dem Einzelnen Hilfestellung geben zu können. Im kleinen Kreis (10-15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) hat dann jeder die Möglichkeit, seine Fragen vorzubringen, vorhandenes Wissen einzubringen und selbst neue Fakten mitzunehmen.

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tragen Sie sich für den 1. Bürgerstammtisch am 24.02.2016 unter „bevorstehende Veranstaltung“ in die dort beigefügte doodle-Liste ein!

    Für die Bürgerinitiative Biestow

    Klaus-Peter Müller

    Ortsbeiratssitzung am 13.01.2016 – Info zum Stand der Verkehrsuntersuchung!

    Wie dem „Städtischen Anzeiger“ vom 22.12.2015 zu entnehmen ist, lautet die Tagesordnung für die Ortsbeiratssitzung am 13.01.2016 im Beratungsraum des Stadtamtes Charles-Darwin-Ring wie folgt:

    • Information zum gegenwärtigen Stand der Verkehrsuntersuchung für ein neues Wohngebiet in Biestow
    • Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms MV
    • Informationen zum Baumbericht 2015/2016 und Pflanzgebot „Büdnerei“

    Die Bürgerinitiative Biestow