Zur Teilung einer Kleingartenanlage und wie mit wichtigen naturschutzrechtlichen Daten umgegangen wird

Der „alte“, aber geltende Flächennutzungsplan soll nun doch noch abgeändert werden. Weil eine als Grünland ausgewiesene Kleingartenanlage durch eine Straße bereits geteilt wurde. Die vorliegende Unterlage wird die planungsrechtliche Grundlage für den bereits ausgelegten Bebauungsplan 09.W.190 darstellen. Allen Beteiligten ist klar, dass damit Rechtssicherheit erzeugt werden soll, um sich ergebende oder bestehende Widersprüche zwischen bestehenden FNP und bereits „erzeugtem“ B-Plan zu entkräften.

Es ist bemerkenswert, dass die Verwaltung hier offensichtlich auf Argumente eingeht, die sich im Stellungnahmeverfahren zum eben genannten B-Plan ergeben haben. Insofern ist es befremdlich – und deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen -, dass nicht alle vorliegenden Tatsachen berücksichtigt wurden.

Unser Verein hat in seiner Stellungnahme zum Auslegungsbeschluss zum o.g. B-Plan mit einem Fachgutachten im Hinblick auf die dort festgestellten Amphibien (u.a. Rote-Liste-Arten) im Gebiet einer zukünftigen Bebauung im Plangebiet deutlich hingewiesen.

In der vorliegenden Begründung zur Änderung des FNP heißt es u.a. auf S. 10: „Es wurden im gesamten Untersuchungsgebiet drei Amphibienarten bzw. –artenkomplexe nachgewiesen. Dies gilt für die Erdkröte, den Teichmolch und Wasserfrosch-Komplexe. Im Bereich der Umnutzung der KGA „Satower Straße e.V.“ konnten Erdkröten und 2 Wasserfrosch-Komplexe nachgewiesen werden. Die Empfindlichkeit für das Schutzgut Tiere ist für den gesamten Raum als mittel einzuschätzen, da gefährdete Arten vorkommen und diesen zumindest als Nahrungsraum nutzen. Es sind aber keine vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdete Arten vorhanden.“

Die Abweichungen zu unserem Fachgutachten sind gravierend: tatsächlich wurden auch noch Knoblauchkröte, Moorfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch ermittelt – alles streng geschützte Arten, die die KGA sowohl als Winter- als auch Sommerlebensraum und als Reproduktionsgebiet nutzen.

Darüber hinaus ist es eine Frechheit, bei einer Teilung einer KGA mit Ihrem Wert für die Ökologie der Stadt darauf abzustellen, dass aufgrund Größe und Inhalt der Änderung die Grundzüge der Planung des Flächennutzungsplans nicht berührt werden und es würden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Welchen Wert stellt diese KGA noch dar? Warum werden außerhalb jeder rechtlich zulässigen Art und Weise Tatsachen einer Verkehrstrasse geschaffen, ohne entsprechende Verfahren zum Abschluss zu bringen?

„Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich um ein Parallelverfahren handelt, können aber entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.“ Auch das ist eine Frechheit – Parallelverfahren ist es schon deshalb nach vernünftigem Menschenverstand nicht mehr, da Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung des B-Plan bereits erfolgten, aber nicht öffentlich abgewogen wurden, und: rote Liste Arten sind in diesem Planungsbereich durch unser Gutachten nachgewiesen und liegen der Stadtverwaltung vor. Sie werden verschwiegen, da man nur auf eigene Gutachten und Berichte abstellt und bewusst andere Erkenntnisse verschweigt bzw. außer Acht lässt.

In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2019 auf eine Anfrage von Fr. Dr. Bachmann zur Einhaltung von § 44 Bundesnaturschutzgesetz bei Kleingartenräumungen schreibt Senator Bockhahn: „Im Falle der Beräumung der Kleingartenanlage „Groter Pohl“ ist die Beauftragung einer ökologischen Baubegleitung leider ausgeblieben. Im Falle des Rückbaus der Kleingartenanlage im B-Planbereich „Kiefernweg“ wie auch bei den andernorts folgenden Rückbauarbeiten wird zukünftig der Einsatz von ökologischen Baubegleitungen sichergestellt.“

Da zu diesem Zeitpunkt die Beräumung der KGA Satower Straße bereits erfolgt war, wurde diese Beräumung offensichtlich rechtswidrig ohne ökologische Baubegleitung durchgeführt.

Wir haben den Ortsbeirat Biestow, die Fraktionen der Bürgerschaft, den NABU und den BUND M-V „ermuntert“, als unterste Stufe der Kommunalpolitik und Verbände sich Klarheit zu verschaffen und die Verwaltung um Unterrichtung aller vorliegenden Umweltbelange zu bitten. Insbesondere auch derer, die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens durch Träger öffentlicher Belange, Initiativen, Vereine und motivierte Mitbürger abgegeben wurden.

Die Bürgerschaft wird in ihrer Maisitzung (und damit in ihrer letzten Sitzung in dieser gewählten Zusammensetzung) diese Vorlage unserer Auffassung nach beschließen.

Die Hanse- und Universitätsstadt erwirbt in Biestow-Ausbau Flächen im Wert von ca. 3 Mio EUR

Die Bürgerschaft Rostocks soll am 14.11.2018 über eine Ausgabe von knapp über 3 Mio EUR beschließen, um einen „Vermögensgegenstand zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ zu erwerben. „Der Ankauf der Fläche dient zur Flächenbevorratung für die weitere Entwicklung von Wohnungsbaustandorten und soll eine Schlüsselrolle als Ersatzfläche für landwirtschaftliche Versuchsflächen der Universität einnehmen, die gemäß geltendem Flächennutzungsplan als Erweiterung des B-Planes 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu Wohnbauland zu entwickeln sind.“

So heißt es im Amtsdeutsch. Ehemalige volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen privatisiert werden. Ein gutes Recht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wenn es um die „Weiterentwicklung“ des Wohnungsbaus in der Biestower Feldflur geht.

„Die süd- und östlich angrenzenden Grundstücksbereiche werden durch den Ankauf bedarfsgerecht arrondiert. Die umfassende eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt der Stadt wird damit als Voraussetzung für die Planrealisierung gewährleistet.“

Spannend dabei nur: „Auf Grund des begründeten Erwerbsinteresses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verzichtet die Eigentümerin ausnahmsweise auf eine Ausschreibung, wenn der Kauf zeitnah erfolgt.“ Keine Ausschreibung? Über die Flächengröße kann man nur spekulieren. Aber ein Quadratmeterpreis von 50 – 100 EUR für Ackerland, welches derzeit unerschlossen ist, scheint bei der Summe „sachgerecht“. Die Bürgerschaftsmitglieder können ja nachfragen, wie sich die Summe zusammensetzt.

Hier finden Sie den kompletten Sachverhalt einer Beschlussvorlage des Finanzausschusses

Abstimmungsverfahren zum Flächennutzungsplan geht in die nächste Runde – bis 09.09.18 ist nur Zeit

Werte Damen und Herren!

Unser Verein hat sich unter anderem das Ziel gesetzt, die Biestower Feldflur in ihrer bestehenden Form und Funktion zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie, werte Damen und Herren, an der Online-Abstimmung aktiv mitmachen und andere Alternativen als „Groß Biestow“ auswählen.

Die Online-Beteiligung zu Beginn der Aktion „Zukunftsplan Rostock“ kann nur als mäßig bezeichnet werden. 750 Ideen wurden in dieser ersten Online-Runde gesammelt. Zu den darauffolgenden fünf Themen-Workshops kamen 250 Teilnehmer.

Im OZ-Artikel vom 21.08.18 wird in der Überschrift von „Rostocker stimmen über Groß-Biestow ab“ geschrieben, obwohl die gesamte Hansestadt Rostock zur Debatte steht. Alternativflächen wie die Großparkplätze in den Rostocker Stadtteilen spielen nach wie vor keine Rolle, obwohl man hier einem Münchner Beispiel folgend schnell neuen Wohnraum schaffen könnte, ohne Parkplätze in nennenswerten Größenordnungen zu verlieren (B&O Dantebad in München – https://www.youtube.com/watch?v=DQXLgbANulY) .

Unsere Auffassung: wenn eine Entscheidung für Groß-Biestow (mit Straßenbahnring, Tangential- und Radialstraßen) gefallen ist, müssen als Untergrenze die bereits genannten 6700 Wohneinheiten dort auch realisiert werden – da anderenfalls die enormen Kosten für die (Verkehrs-) Infrastruktur nicht mehr darstellbar wären! Das wäre das AUS für die Natur rund um Biestow und Stadtweide.
Deshalb „Nein“ zu einem „Groß Biestow“! Stimmen Sie in unserem Sinn ab! Schauen Sie sich die Szenarien an uns votieren Sie unter https://zukunftsplan-rostock.de/mitmachen/szenarien.

Hier eine „Starthilfe“ für die Abstimmung:

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Der Zukunftsplan Rostock – eine „knappe Sache“ mit der Bürgerbeteiligung!

Wie einige von Ihnen sicher schon mitbekommen haben, hat in der zweiten Januarwoche die Phase der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan (FNP) begonnen und endet bereits am 09.02.2018! Sehr knapp dieser Zeitraum und der sogenannte „Biestow-Beirat“ hatte hierzu auch kein Mitspracherecht, auch nicht RoBin als Netzwerk der Rostocker Bürgerinitiativen … also nur ein Feigenblatt?

Der Flächennutzungsplan legt für eine Kommune fest, wofür der Grund und Boden der Gemeinde genutzt wird bzw. genutzt werden soll. Dabei werden, basierend auf der prognostizierten Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Rostock, viele Flächen hinsichtlich ihrer zukünftigen Nutzungseignung untersucht. Im Fokus stehen dabei natürlich Areale, die bisher Grünflächen waren bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung dienten, die Brachflächen sind oder Flächen, deren Nutzungsart sich grundlegend geändert hat. Vorrangig geht es dabei natürlich auch darum, neue Flächen für Wohn- und Gewerbestandtorte auszuweisen. Grundlage hierfür ist die durch die Hansestadt Rostock selbst errechnete Bevölkerungsprognose.

Der zukünftige FNP hat u.a. Auswirkungen auf die Bebauung, den Verkehr, die Luft, den Lärm, das Grün einer Stadt bzw. Gemeinde. Eines muss klar sein: wenn im FNP einer Fläche erst einmal eine neue Nutzungsform als Verkehrs-, Wohnbaufläche oder Gewerbestandort zugewiesen wurde, ist es keine Frage mehr, ob das Gebiet für die neue ihr zugedachte Nutzung verwendet wird, sondern nur, wann das passiert. Wir diskutieren danach nicht mehr über das ob, sondern nur noch über das wie. Deshalb müssen sich jetzt diejenigen einmischen, die zumindest an dieser Stelle mitgestalten wollen. Denn wenn man jetzt nicht aktiv wird, schwinden später die Chancen, weiteren und maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Weg zu nehmen.

Wie geht es die nächsten Wochen weiter? Wie bereits geschrieben, besteht bis zum 09.02.18 die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen wie „Dein Rostock wachsen“ soll (über das Duzen kann man schon geteilter Auffassung sein). Das kann man über einen Flyer tun, der im Rathaus oder den Ortsämtern ausliegt oder im Internet unter „www.zukunftsplan-rostock.de„.

Die  Flyer_Flächennutzungsplan  können entweder direkt per Post an das Stadtplanungsamt geschickt werden. Wer lieber im Internet mitmachen will, hat dort die Möglichkeit, den Planern eine „Idee“ mitzuteilen oder an einer Umfrage teilzunehmen, die thematisch gegliedert die persönlichen Schwerpunkte der zukünftigen Stadtentwicklung abfragt.

Wie geht’s danach weiter? Am 19.02.18 gibt es dann im Moya ein erstes öffentliches Forum, das noch allgemein gehalten ist und die Anregungen und Hinweise der Bürger vorstellt.

Ausblick: Im weiteren Verlauf des Jahres wird es dann zu unterschiedlichen Themen (Wohnen, Wirtschaft, Umwelt usw.) Spezialveranstaltung und Workshops geben. Insgesamt ist das Jahr 2018 fast vollständig der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gewidmet.

Stellungnahme unseres Vereins zur Auslegung des B-Plans „Kiefernweg“

Am 19.01.2018 endete die Frist der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs der Hansestadt Rostock. Wer sich im Detail mit den Unterlagen, die durch die Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellt wurden, beschäftigte, stellte fest, dass es sich bei dem betroffenen Areal um eine Fläche handelt, die ihrem Naturell nach nicht von ungefähr als natürlich belassene Ressource im Süden in Randlage von Rostock liegt. Fast alle Eingriffe in Natur und Umwelt wurden in der Begründung zum B-Plan durch die Stadtverwaltung und den Investor fast ausschließlich als nicht erheblich bewertet! Klar, es soll schnell gebaut werden.

Wir haben unsere an den Vereinszielen ausgerichtete Stellungnahme der Verwaltung der Hansestadt zukommen lassen. Der Auslegungszeitraum vom 11.12.2017 bis 19.01.2018 war zwar anders als sonst auf 6 Wochen verlängert, wurde aber aus unserer Sicht zur Unzeit ausgelegt – so waren die Vorweihnachtszeit und auch die Festtage sicher eine bewusste Wahl seitens der Stadtverwaltung. Nun schauen wir mit Spannung auf das Ergebnis des nun anschließenden Abwägungsprozesses mit den verschiedensten Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen, Initiativen und Bürgern, den die Stadtverwaltung vornimmt.

B-Plan zum Kiefernweg geht in die nächste Runde

Heute informieren wir Sie über die bevorstehende Beschlussfassung über den Bebauungsplan im Kiefernweg.

Wie wir am 18.10.2017 auf dem Internetportal der Hansestadt Rostock erfahren haben, wird das Thema beginnend am 25.10.2017 im Ortsbeirat Biestow zuerst behandelt. Die Beschlussvorlage wird dann am 02.11.2017 im Ortsbeirat Gartenstadt/Stadtweide sowie im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, am 07.11.2017 im Bau- und Planungsausschuss vorberaten,  bis am 08.11.2017 die Bürgerschaft Rostock letztendlich hierüber entscheidet.

Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, die eine oder andere Sitzung zu besuchen oder geben Sie uns Hinweise, die aus Ihrer Sicht bis zum 08.11.2017 eine Rolle spielen könnten.

Klaus-Peter Müller

Hier gelangen Sie zum Bürgerinformationssystem der Hansestadt Rostock und können sich einzelne Dateien ansehen bzw. herunterladen:

Beschlussvorlage mit Planzeichnung und Begründung
Zuwegung Kleingartenanlage Satower Str.

Ortsbeiratssitzung zum Thema „Groß Biestow“ und FNP 2035

Sehr geehrte  Interessierte,

am 24.05.2017 um 19:00 Uhr findet im Stadtamt im Charles-Darwin-Ring 6 im Stadtamt Rostock die nächste Ortsbeiratssitzung statt.

Die Tagesordnung beinhaltet Beschlussvorlagen wie den Beirat für Biestow und den Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan 2035.

Klaus-Peter Müller

Giganthismus und Politik mit Groß-Biestow

Auf dem Leitfoto sehen Sie „Groß-Biestow“, die Absicht des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaft, deren oberster Chef unser Oberbürgermeister Herr Methling ist.

Anfang der 90er Jahre haben sich die Stadtgrenzen in Ost und West für die ansässigen Bewohnerinnen und Bewohner scheinbar wie im Flug von selbst erschlossen. Die attraktive Hansestadt am Meer hatte und hat noch mehr zu bieten? Da ist der Nordpol, das faszinierende Seebad Warnemünde, seine Entwicklung steht schon jahrelang im Fokus der Rostocker. Nun noch in den Restzügen wird es maximal vermarktet, da geht es im Eilverfahren an den Südpol, das dörfliche Naherholungsgebiet Biestow und den geplanten Ausgleichs- und Ersatzflächen! Wie Biestow durch diese Abkehr künftig in der Praxis aussehen wird, können Sie an den etlichen Baugebieten in der Hansestadt Rostock nach 2010 bereits deutlich ablesen! Es ist schon längst nach 12 Uhr. Sach- und Fachkompetenz müssen in der Hansestadt Rostock wieder einziehen und es ist Politik für die hier lebenden Menschen zu machen. Und das gilt für das gesamte Stadtgebiet, alles andere ist kurzsichtig und nützt nur Einzelinteressen! Dafür setzt sich der Verein „Leben in Biestow e. V.“ auch ein. Machen Sie mit und unterstützen wir uns gemeinsam bei diesem Weg. Denn die Faszination und die Anziehung unserer Stadt auf Menschen macht einzig die Ostsee und ihre einzigartige Naturausstattung aus. Bewahren und Entwickeln gehören zusammen, denn ohne Grün ist eine Stadt wie ein Mensch ohne Luft und ohne Meer wie ein Fisch ohne Wasser.

Für den Verein Christiane Müller

Offener Brief an den Oberbürgermeister und den Präsidenten der Bürgerschaft

Für unsere Leserinnen und Leser schon heute unsere Antwort  auf die Veröffentlichungen in der Ostsee-Zeitung am 6. und 7. Oktober 2016 zu dem sogenannten „Groß-Biestow“.

Presseartikel: 2016-10-06_oz_mega_stadtteil

offener Brief des Vereins: 2016-10-10-2-offener-brief-ob-hro-endgfassung

Für den Verein Christiane Müller