Am 10.02.2026 um 18:30 tagt die Gemeindevertretung von Papendorf. Die Sitzung ist öffentlich. In dieser Sitzung soll der Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ gefasst werden. Alle Unterlagen, die für den Satzungsbeschluss relevant sind (u. a. Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit mitsamt deren Behandlung durch die Gemeinde) findet man hier.
Gegenüber der am 11.06.2025 öffentlich ausgelegten Fassung des Bebauungsplans wurden anscheinend nur marginale Änderungen vorgenommen (z. B. wurde der Standort des geplanten Cafés mit Baugrenzen konkretisiert). Andere wichtige Hinweise von Behörden wurden jedoch nicht beachtet.
Beispiel: In unserem Blog-Beitrag vom 8. Juli 2025 wurde darauf hingewiesen, dass es eine einfache Anbindung für Fußgänger und Radfahrer vom bestehenden Wohnpark und vom zukünftigen Neubaugebiet auf Rostocker Seite zum zukünftigen Papendorfer Discounter laut bisheriger Planung nicht gibt, obwohl die Hansestadt Rostock alle Voraussetzungen dafür geschaffen hat.
Das Amt für Straßenbau- und Verkehr hat in seiner Stellungnahme ebenfalls auf diese Problematik hingewiesen (vgl. S. 28, Punkt 2 in der Datei 2025-11-05 Teil 1 Abwaegung Behoerden Papendorf B 24.pdf). Das Amt hat daher ebenfalls angeregt, den nördlich der Planstraße A verlaufenden Gehweg über die Planstraße E mindestens bis zur Stadtgrenze zu verlängern. Die Gemeinde Papendorf (bzw. der vom Investor beauftragte Planer) sieht hier hingegen keinen Handlungsbedarf und kommentiert den Vorschlag wie folgt:
„Der nebenstehende Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Fußgänger- und Radverkehr Richtung Straßenbahnhaltepunkt wird über eine wesentlich kürzere Verbindung nördlich SO1 und SO2 geführt. Das SO1, mit Lebensmittelmarkt und weiteren Dienstleistungen, wird unmittelbar nordöstlich innerhalb des SO 1 an den nördlich im benachbarten Gebiet gelegenen Gehweg angeschlossen. Die Schaffung einer weiteren Fußgängerverbindung würde zu einer Übererschließung führen. Daher wird darauf verzichtet.“
In Wirklichkeit ist ein Anschluss „unmittelbar nordöstlich innerhalb des SO 1 an den nördlich im benachbarten Gebiet gelegenen Gehweg“ überhaupt nicht geplant und im Bebauungsplan auch nicht festgesetzt. Laut Auskunft des Rostocker Planers wird es diesen Anschluss auch nicht geben, da ansonsten die Grünflächenbilanzierung auf Papendorfer Seite nicht mehr aufgeht. Von einer „Übererschließung“ kann also keine Rede sein. Eigentlich hätte den Gemeindevertretern dieser Widerspruch zwischen Abwägung und Planung auch auffallen müssen – wenn sie sich vor der Beschlussfassung die Abwägungsdokumentation aufmerksam durchgelesen hätten.
Dies ist ein schönes Beispiel für mangelnde Planungskultur und ein Beleg dafür, dass es die in der Abwägungsdokumentation behauptete „intensive Abstimmung“ der beiden Gemeinden in Wirklichkeit nie gegeben hat.
Update: Die Gemeinde Papendorf hat am 10.02.2026 wie erwartet die Satzung zum Bebauungsplan Nr 24 „Am Schwanen-Soll“ einstimmig beschlossen. Gebaut werden kann vorerst trotzdem noch nicht.
Für das weitere Verfahren relevant sind die nachfolgenden Beschlüsse und Aussagen aus dem Sitzungsprotokoll:
- unter TOP 2: „Herr Schulz beantragt, die Punkte 8.4 (Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag zum Bebauungsplan 24 ‚Schwanen Soll‘) sowie 8.5 (Vertrag zur Unterstützung gemeindlicher Projekte) von der Tagesordnung zu nehmen. Zur Begründung führt er an, dass ein komplett anderes Vertragswerk vorliegt als zuvor im Bauausschuss und in der Arbeitsgruppe abgestimmt wurde. Zudem sind wesentliche Fragen noch ungeklärt. Es wird beantragt, die beiden Beschlussvorlagen zunächst nochmal im Bauausschuss zu beraten.“ (wurde mehrheitlich so beschlossen)
- unter TOP 8.3: „Nach Abstimmung mit der Hansestadt Rostock und der Vorlage aller erforderlichen Gutachten ist der Entwurf des Bebauungsplans überarbeitet worden. Herr Risch weist darauf hin, dass der Satzungsbeschluss zwar gefasst werden kann, die Umsetzung jedoch von der Unterzeichnung des Erschließungsvertrages abhängt.“
Der Hinweis des Bürgermeisters, Herrn Risch, besagt, dass die von der Gemeinde beschlossene Satzung erst dann rechtswirksam wird, wenn sie ortsüblich bekannt gemacht wurde – und dass diese Bekanntmachung nicht erfolgen wird, solange nicht der Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag zum Bebauungsplan 24 ‚Am Schwanen-Soll‘ zur Zufriedenheit der Gemeinde abgeschlossen wurde.
Da der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Papendorf zum Vertragswerk erneut beraten will (am 24.03. oder am 28.04.2026) und da die Gemeindevertretung den Vertrag dann noch beschließen muss (der nächstmögliche Sitzungstermin wäre in der Woche nach Ostern am 9. April), kann sich das Verfahren noch etwas hinziehen. Es lohnt sich also, ab und an im Veröffentlichungsportal des Amts Warnow-West nachzusehen, ob die Satzung inzwischen förmlich bekannt gemacht wurde.

