Wildparken auf Grünflächen und Gehwegen

Biestow hat im Vergleich der Rostocker Stadtteile kaum öffenliche Grünflächen. Ähnlich verhält es mit den Gehwegen hier. Warum müssen dann die Pkw – Fahrer immer Grünflächen und dabei auch noch im Kronentraufbereich von Bäumen parken? Autofahrer: innen sind rücksichtslos.

Verbotswidriges Parken auf Grünflächen wird ab 25 € geahndet und das ist viel zu wenig. Wo sind wieder einmal die Ordnungsbehörden? Auf Gehwegen, wie nachfolgend abgebildet, ist die Strafe ungleich höher. Parkt man hier länger als eine

Stunde auf Gehwegen wird man mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg zur Rechenschaft gezogen. Lasst das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen und Gehwegen. Parkt auf dafür ausgewiesenen Flächen. Wir werden weiter die Problematik beobachten und dokumentieren.

Für den Vorstand Christiane Müller

Ein Gedanke zu „Wildparken auf Grünflächen und Gehwegen“

  1. Eigentlich kostet das Parken auf Grünflächen (Grünflächensatzung, Baumschutzsatzung) mehr als ein Bußgeld. Sogenannte Gehwege oder Radwege sollten eigentlich tabu sein, denn sie sind zum Schutz vulnerabler Menschengruppen gedacht.

    Ja, wenn das Wörtchen „eigentlich“ nicht wäre. Das KOD hat zwar ein pflichtgemäßes Ermessen, aber mir kommt es so vor, als ob das „pflichtgemäße“ reines Ermessen ist. Und da es in Deutschland wie in Rostock ist, gibt es Erfahrungen und Methoden der Gehweg-Befreiung: Erfahrungen aus Darmstadt https://wegerecht.org/

    Bundesverwaltungsgericht zum Gehwegparken: Die Urteilsbegründung Auszüge aus der Begründung des Urteils des 3. Senats vom 6. Juni 2024 – BVerwG 3 C 5.23: https://www.fuss-ev.de/?view=article&id=932:bundesverwaltungsgericht-zum-gehwegparken-zitate&catid=83&highlight=WyJidW5kZXN2ZXJ3YWx0dW5nc2dlcmljaHRzIiwiYnVuZGVzdmVyd2FsdHVuZ3NnZXJpY2h0Il0=

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