Bebauungsplan „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf

Am 10.02.2026 um 18:30 tagt die Gemeindevertretung von Papendorf. Die Sitzung ist öffentlich. In dieser Sitzung soll der Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ gefasst werden. Alle Unterlagen, die für den Satzungsbeschluss relevant sind (u. a. Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit mitsamt deren Behandlung durch die Gemeinde) findet man hier.

Gegenüber der am 11.06.2025 öffentlich ausgelegten Fassung des Bebauungsplans wurden anscheinend nur marginale Änderungen vorgenommen (z. B. wurde der Standort des geplanten Cafés mit Baugrenzen konkretisiert). Andere wichtige Hinweise von Behörden wurden jedoch nicht beachtet.

Beispiel: In unserem Blog-Beitrag vom 8. Juli 2025 wurde darauf hingewiesen, dass es eine einfache Anbindung für Fußgänger und Radfahrer vom bestehenden Wohnpark und vom zukünftigen Neubaugebiet auf Rostocker Seite zum zukünftigen Papendorfer Discounter laut bisheriger Planung nicht gibt, obwohl die Hansestadt Rostock alle Voraussetzungen dafür geschaffen hat.

Das Amt für Straßenbau- und Verkehr hat in seiner Stellungnahme ebenfalls auf diese Problematik hingewiesen (vgl. S. 28, Punkt 2 in der Datei 2025-11-05 Teil 1 Abwaegung Behoerden Papendorf B 24.pdf). Das Amt hat daher ebenfalls angeregt, den nördlich der Planstraße A verlaufenden Gehweg über die Planstraße E mindestens bis zur Stadtgrenze zu verlängern. Die Gemeinde Papendorf (bzw. der vom Investor beauftragte Planer) sieht hier hingegen keinen Handlungsbedarf und kommentiert den Vorschlag wie folgt:
„Der nebenstehende Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Fußgänger- und Radverkehr Richtung Straßenbahnhaltepunkt wird über eine wesentlich kürzere Verbindung nördlich SO1 und SO2 geführt. Das SO1, mit Lebensmittelmarkt und weiteren Dienstleistungen, wird unmittelbar nordöstlich innerhalb des SO 1 an den nördlich im benachbarten Gebiet gelegenen Gehweg angeschlossen. Die Schaffung einer weiteren Fußgängerverbindung würde zu einer Übererschließung führen. Daher wird darauf verzichtet.“

In Wirklichkeit ist ein Anschluss „unmittelbar nordöstlich innerhalb des SO 1 an den nördlich im benachbarten Gebiet gelegenen Gehweg“ überhaupt nicht geplant und im Bebauungsplan auch nicht festgesetzt. Laut Auskunft des Rostocker Planers wird es diesen Anschluss auch nicht geben, da ansonsten die Grünflächenbilanzierung auf Papendorfer Seite nicht mehr aufgeht. Von einer „Übererschließung“ kann also keine Rede sein.

Dies ist ein schönes Beispiel für mangelnde Planungskultur und ein Beleg dafür, dass es die in der Abwägungsdokumentation behauptete „intensive Abstimmung“ der beiden Gemeinden in Wirklichkeit nie gegeben hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert