Storchenwebcam im Standby

Nun gehört das Storchenjahr auch in Biestow der Vergangenheit an. Da die Störche ihr Nest hier verlassen haben (der letzte am 09.08.2018) und auch keine besonderen Ereignisse am Nest mehr zu erwarten sind, wurde die Webcam am vergangenen Wochenende vom Netz genommen. Nun gilt es, die Videodaten auszuwerten, die der Storchenbeauftragte des NABU Herr Prof. Dr. Kroll von uns erhalten hat. Auf der Webseite https://www.stoerche-doberan.de/ finden Sie interessante Beiträge von ihm.

Wir werden demnächst einige bemerkenswerte Videosequenzen des Jahres 2018 auswählen und im Archiv der Webcam einstellen.

Die Störche sind fort!

Neues aus dem Biestower Storchennest: am 03.08.18 verließen die vier Jungstörche ihr Nest. Sie waren sehr früh flügge geworden und hatten trotz der langen Trockenheit offensichtlich ein gutes Nahrungsrepertoire in der Biestower Feldflur und Umgebung vorgefunden.

Der Altstorch verließ nach derzeitigem Kenntnisstand am 09.08.18 das Nest, nachdem das Weibchen bereits wenige Tage nach dem Feuerwerk das Nest verlassen hatte (wir berichteten und meldeten den Vorfall der Naturschutzbehörde).

Die Webcam lassen wir noch bis Ende August in Betrieb, um ggf. rastende Störche am Nest beobachten zu können.

Gefahr für die Biestower Störche

Am 20.07.2018 gab es gegen 22.45 Uhr beim Damerower Weg/Biestower Damm ein (kurzes) Feuerwerk. Es fand eine Hochzeit statt. Die vier Jungstörche reagierten zunächst sehr beunruhigt. Kurz darauf sind zwei der vier abgeflogen und wie wir auf der Webcam feststellen konnten, waren die beiden bis in die späten Abendstunden des Folgetages auch nicht wieder auf dem Nest gewesen.

Erleichterung: Bereits am Nachmittag wurden die vier Jungen auf einer nahen Koppel gesichtet. Zum Glück war ihnen beim nächtlichen Herumfliegen in der Dunkelheit nichts passiert. Da sie noch sehr unerfahren im Fliegen sind, könnten sie durch diesen Schreck z. B. orientierungslos gegen Stromleitungen fliegen…

Für das Feuerwerk lag eine Genehmigung vor. Der Antragsteller war sich offenbar nicht bewusst, dass sich in ca. 160 m Entfernung ein Storchennest befindet. Die genehmigende Behörde – das Stadtamt der Hansestadt Rostock – hatte von dem Storchennest auch keine Kenntnis, wie zu erfahren war. Aber man will zukünftig darauf achten, dass keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Zeit zwischen April und August im 1-km-Umfeld des Storchennestes Biestow durch das Stadtamt Rostock erteilt werden.