Am 19.01.2018 endete die Frist der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs der Hansestadt Rostock. Wer sich im Detail mit den Unterlagen, die durch die Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellt wurden, beschäftigte, stellte fest, dass es sich bei dem betroffenen Areal um eine Fläche handelt, die ihrem Naturell nach nicht von ungefähr als natürlich belassene Ressource im Süden in Randlage von Rostock liegt. Fast alle Eingriffe in Natur und Umwelt wurden in der Begründung zum B-Plan durch die Stadtverwaltung und den Investor fast ausschließlich als nicht erheblich bewertet! Klar, es soll schnell gebaut werden.
Wir haben unsere an den Vereinszielen ausgerichtete Stellungnahme der Verwaltung der Hansestadt zukommen lassen. Der Auslegungszeitraum vom 11.12.2017 bis 19.01.2018 war zwar anders als sonst auf 6 Wochen verlängert, wurde aber aus unserer Sicht zur Unzeit ausgelegt – so waren die Vorweihnachtszeit und auch die Festtage sicher eine bewusste Wahl seitens der Stadtverwaltung. Nun schauen wir mit Spannung auf das Ergebnis des nun anschließenden Abwägungsprozesses mit den verschiedensten Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen, Initiativen und Bürgern, den die Stadtverwaltung vornimmt.