Die Demokratie schafft sich ab – eine öffentliche Reaktion auf das Agieren in der KGA Satower Straße

Wir veröffentlichen an dieser Stelle einen Brief von Nils Goldammer, der das Vorgehen von Verwaltung sehr deutlich beschreibt.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist ein offenes Informationsschreiben an alle demokratisch gewählten Vertreter der Hansestadt Rostock sowie andere politisch interessierte und ehrenamtlich engagierte Personen in unserer schönen Stadt. Es geht an alle, die mit viele Herzblut aus ihrer sonst knappen Zeit im Alltag noch eine Scheibe abschneiden, um mit viel ehrenamtlichen Engagement ihr Möglichstes tun, um unsere Hansestadt zu einem vielseitigen und vielschichtigen Ort zu machen. Ein Ort der Demokratie, wo der größtmögliche Konzens aller Einzelstimmen das Wohl unser Stadt und damit aller Bürgerinnen und Bürger prägt.

Vielen Dank für Ihr tägliches Engagement.

Fangen Sie aber lieber damit an, etwas sinnvolles mit Ihrer Zeit zu machen. Denn es bring nichts. Die Demokratie schafft sich gerade ab.

Warum?

Weil der Stiefel der städtischen Verwaltungen seit nun mehr einer Woche dabei ist, ein Teil der Kleingartenanlage Satower Straße in Schutt und Asche zu trampeln (siehe Foto im Anhang) und mit ihr auch alle demokratischen Regeln .

Denn Fakt ist,

– dass die Bürgerschaft am 05.04.2017 der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu gestimmt hat.

– dass am 08.11.2017 durch die Bürgerschaft der Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan zugestimmt wurde.

– dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Vielzahl von Stellungnahmen von Rostocker Bürgerinnen und Bürger eingereicht wurden. Dabei wurde vielfach die Verkehrsanbindung kritisiert, die ein Anbindung mitten durch die KGA Satower Straße vorsieht anstatt den bereits vorhandenen Kiefernweg zu nutzen.

– dass eine für das erste Quartal geplante Beschlussfassung für den B-Plan Kiefernweg nun frühstens im Herbst 2019 zur Abstimmung eingebracht wird. Hintergrund ist die gestellte Frage, ob es Rechtens ist, durch eine im Flächennutzungsplan als Kleingartenanlage festgelegt Fläche einfach eine Straße zu bauen. Nach Prüfung der städtischen Juristen ist dies nicht Rechtens. Hier bedarf es zuerst einer Änderung des Flächennutzungsplans.

– dass für den Satzungsbeschluss des B-Plans nun vorab der Flächennutzungsplan geändert werden muss mit allen demokratisch festgelegten Schritten, die dafür notwendig sind (Bürgerschaftsbeschluss, öffentliche Auslegung und und und). Dies soll aber nicht im Rahmen der gerade stattfindenden generellen Überarbeitung geschehen, sondern als Änderung im aktuell gültigen Flächennutzungsplan.

Also kann festgehalten werden, dass der demokratische Weg für die ordnungsgemäße Aufstellung des B-Plans noch längst nicht abgeschlossen ist. Es sind noch viele Hürden zu nehmen, bevor er beschlossen wird. Und wer sagt der Stadtverwaltung, dass er genau so beschlossen wird, wie er derzeit in den Köpfen der Planer existiert?

Die Ignoranz gegenüber der Demokratie sagt es. Die Ignoranz, die Tatsachen schafft, bevor eine rechtsgültige Abstimmung ihr handeln legitimiert hat. Die Ignoranz, die offenen allen gewählten Vertretern der Hansestadt und damit alle Bürgerinnen und Bürgern ins Gesicht spuckt und sagt:

„Was willst Du denn machen? Gegen die Änderung des Flächennutzungsplan stimmen? Gegen den Aufstellungsbeschluss des B-Plans wegen einer Verkehrsanbindung? Jahres lange Planen und Geld ausgeben wegen ein paar Bürgereinwendungen und ein paar politischen Meinungen zunichte machen? Nein, das brauchst Du doch gar nicht. Da stehen doch gar keine Lauben mehr, kein Baum, nichts mehr da! Wie steht die Stadt denn da, wenn jetzt der ganzen Sachen eine Abfuhr erteilt wird? Also hebt mal alle brav die Hände und sagt: Ja. Vielen Dank. Wir machen weiter.“

Das Meinungen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürger durch die Stadtverwaltung zumeist mit den Füßen getreten werden, bin ich schon seit einiger Zeit gewohnt. Aber dass mit demokratischen Grundprinzipien so dreist und schamlos umgangen werden, ist mir neu. Klar kann man sagen: „Die Gärten sind gekündigt. Die Flächen gehören der Stadt. Und wenn ein Kleingärtner die Fläche zurückgibt, dann laut Gesetz als erdbraune Fläche. Das haben nur wir jetzt übernommen. Also was wollt ihr?“

Dazu kann ich nur sagen, freie und unbestimmte Demokratie. Wo man Meinungen äußern und Entscheidungen treffen kann, ohne eine Pistole auf die Brust gedrückt zu bekommen. Das scheint nur in Rostock langsam nicht mehr möglich. Die Demokratie schafft sich ab.

Nils Goldammer

P.S. Als öffentlicher Brief darf dieses Schreiben gerne an alle Interessierte weitergeleitet werden.“

10.01.2019 – Klärschlammverbrennungsanlage in Rostock-Bramow: wie nachhaltig kann ein derartiges Projekt sein?

Klärschlammverbrennung – ist das nachhaltig und unschädlich und dann mitten in der Stadt Rostock? Die Medien berichteten bereits. So richtig öffentlich ist das Thema jedoch nicht gemacht worden. Die Bürgerschaft soll über die Errichtung einer derartigen Klärschlammverbrennungsanlage wahrscheinlich Ende Januar 2019 beschließen. Nach Ansicht des Vereins Pro recycling e.V. Rostock besteht eine Alternative zur Verbrennung, die Sie gern auf folgenden Links nachlesen können.

Info Klärschlammverbrennung 1      Zukunft Klärschlammverbrennung 2

Weiter dazu heißt es vom Verein: „Eine zentrale Klärschlammverbrennungsanlage mitten in der Rostock, die Klärschlämme aus bislang 16 Wasser- und Abwasser-Zweckverbänden, verteilt über fast ganz Mecklenburg, verbrennen soll. Investitionsumfang geschätzt 50 Mio. €, die letztendlich die Bürger zu bezahlen haben. Vorbereitet seit 2002, dem Landes-Umweltministerium bereits 2006 vorgestellt (und von diesem offenbar gebilligt), kommen jetzt, seit dem Spätsommer 2017, einige Details ans Tageslicht. Es fehlt jeder Ansatz einer Ökobilanz, obwohl diese angesichts des unvernünftig groß erscheinenden Transport- und Trocknungsaufwandes unversichtbar sein sollte.
Mehr Informationen zum Vorhaben und über mögliche Alternativen finden Sie auf

Auf der Seite der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/phosphor-aus-abwasser-gewinnen-459418 heißt es am 18.01.2017 (hier nur ausschnittsweise): „… Der andere Entsorgungsweg von Klärschlamm ist die Verbrennung. Die Asche wird im Straßenbau verwendet oder schlichtweg als Abfall deponiert. Alle diese Entsorgungswege sind nicht nachhaltig: Die Umweltbelastung ist hoch. Wertvolle im Abwasser und Klärschlamm enthaltene Stoffe werden „verschleudert“. Dies gilt besonders für das Phosphor. Statt diese Ressource zurückzugewinnen und wiederzuverwerten, wird sie vernichtet. Die Neuordnung der Klärschlammverwertung stellt nunmehr verbindlich die Weichen für eine Orientierung auf den Grundsatz der Nachhaltigkeit … Ohne Phosphor können Organismen nicht aufgebaut werden und funktionieren. Bei Menschen und Tieren gilt dies beispielsweise für die DNA – die Trägersubstanz der Erbinformationen –, aber auch für Knochen und Zähne. Pflanzen verkümmern, wenn sie nicht genügend Phosphate aufnehmen können. Phosphor ist für die Herstellung von Düngemitteln unersetzlich. Deshalb ist dieser Rohstoff sehr wichtig, weil er weltweit dazu beiträgt, die Ernährung zu sichern… In Deutschland macht man sich schon seit Jahren Gedanken, wie Phosphor über sogenannte sekundäre Quellen erschlossen werden könnte. Die Rückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm spielt hierbei eine herausragende Rolle, um Deutschland unabhängiger von Importen zu machen. Denn aus den Phosphaten, die in kommunalen Abwässern und Klärschlämmen enthalten sind, könnte rein rechnerisch mehr als die Hälfte des landwirtschaftlichen Bedarfs an Phosphor gedeckt werden… Die neue Verordnung zur Neuregelung der Klärschlammverwertung verpflichtet die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen zur Rückgewinnung von Phosphor. Klärwerke, die ab einer Größe für 50.000 Einwohnern ausgelegt sind, müssen innerhalb der nächsten 15 Jahre technologisch so umrüsten, dass sie Phosphor zur Weiterverwertung herausfiltern. Damit wird die Ausbringung von Klärschlamm in den Boden zu Düngezwecken erheblich eingeschränkt oder beendet… Mit der Neuordnung der Klärschlammverwertung hat die Bundesregierung einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages abgearbeitet. Darin heißt es: „Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen.“

Kommen Sie am 10.01.19 um 18:00 Uhr in das Freizeithaus der Borwinschule (Am Kabutzenhof 8) zur öffentlichen Infoveranstaltung (hier zur Einladung zur Einwohnerversammlung).