FNP Papendorf – Ihre Einwendungen bis 26.05.2025 verschicken

FNP ist die Abkürzung für einen Flächennutzungsplan. In Karte und Text wird die beabsichtigte langfristige städtebauliche Entwicklung und damit die Bodennutzung der Gemeinde Papendorf flächendeckend beschrieben. Diese Frist endet am Montag den 26.05.2025 für den FNP Papendorf. Nach § 1 Absatz 5 BauGB soll der FNP eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Damit ist der FNP die Grundlage, auf der rechtsverbindliche Bebauungspläne entstehen.

Deshalb sollten Sie unbedingt Einwendungen gegen die 8. Änderung des FNP Papendorf und die überdimensionierten Neubaupläne vorbringen, um auf die Planung und den vorgelegten Entwurf konkret Einfluss nehmen zu können. Mit Ihrer Einwendung können Sie Ihre Gedanken äußern, mithelfen, die Realisierung übertriebener Planungen zu verhindern oder zumindest für deutliche Verbesserungen zu sorgen, die Natur und Landschaft, die Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft für Sie selbst und die folgenden Generationen bewahren, die Vielzahl an Schwachstellen der Planung aufzeigen und Verbesserungen fordern oder einbringen. Kopiert und versendet hier – Einwändungen zum FNP Papendorf

Für den Vorstand Christiane Müller

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