Zur Teilung einer Kleingartenanlage und wie mit wichtigen naturschutzrechtlichen Daten umgegangen wird

Der „alte“, aber geltende Flächennutzungsplan soll nun doch noch abgeändert werden. Weil eine als Grünland ausgewiesene Kleingartenanlage durch eine Straße bereits geteilt wurde. Die vorliegende Unterlage wird die planungsrechtliche Grundlage für den bereits ausgelegten Bebauungsplan 09.W.190 darstellen. Allen Beteiligten ist klar, dass damit Rechtssicherheit erzeugt werden soll, um sich ergebende oder bestehende Widersprüche zwischen bestehenden FNP und bereits „erzeugtem“ B-Plan zu entkräften.

Es ist bemerkenswert, dass die Verwaltung hier offensichtlich auf Argumente eingeht, die sich im Stellungnahmeverfahren zum eben genannten B-Plan ergeben haben. Insofern ist es befremdlich – und deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen -, dass nicht alle vorliegenden Tatsachen berücksichtigt wurden.

Unser Verein hat in seiner Stellungnahme zum Auslegungsbeschluss zum o.g. B-Plan mit einem Fachgutachten im Hinblick auf die dort festgestellten Amphibien (u.a. Rote-Liste-Arten) im Gebiet einer zukünftigen Bebauung im Plangebiet deutlich hingewiesen.

In der vorliegenden Begründung zur Änderung des FNP heißt es u.a. auf S. 10: „Es wurden im gesamten Untersuchungsgebiet drei Amphibienarten bzw. –artenkomplexe nachgewiesen. Dies gilt für die Erdkröte, den Teichmolch und Wasserfrosch-Komplexe. Im Bereich der Umnutzung der KGA „Satower Straße e.V.“ konnten Erdkröten und 2 Wasserfrosch-Komplexe nachgewiesen werden. Die Empfindlichkeit für das Schutzgut Tiere ist für den gesamten Raum als mittel einzuschätzen, da gefährdete Arten vorkommen und diesen zumindest als Nahrungsraum nutzen. Es sind aber keine vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdete Arten vorhanden.“

Die Abweichungen zu unserem Fachgutachten sind gravierend: tatsächlich wurden auch noch Knoblauchkröte, Moorfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch ermittelt – alles streng geschützte Arten, die die KGA sowohl als Winter- als auch Sommerlebensraum und als Reproduktionsgebiet nutzen.

Darüber hinaus ist es eine Frechheit, bei einer Teilung einer KGA mit Ihrem Wert für die Ökologie der Stadt darauf abzustellen, dass aufgrund Größe und Inhalt der Änderung die Grundzüge der Planung des Flächennutzungsplans nicht berührt werden und es würden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Welchen Wert stellt diese KGA noch dar? Warum werden außerhalb jeder rechtlich zulässigen Art und Weise Tatsachen einer Verkehrstrasse geschaffen, ohne entsprechende Verfahren zum Abschluss zu bringen?

„Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich um ein Parallelverfahren handelt, können aber entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.“ Auch das ist eine Frechheit – Parallelverfahren ist es schon deshalb nach vernünftigem Menschenverstand nicht mehr, da Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung des B-Plan bereits erfolgten, aber nicht öffentlich abgewogen wurden, und: rote Liste Arten sind in diesem Planungsbereich durch unser Gutachten nachgewiesen und liegen der Stadtverwaltung vor. Sie werden verschwiegen, da man nur auf eigene Gutachten und Berichte abstellt und bewusst andere Erkenntnisse verschweigt bzw. außer Acht lässt.

In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2019 auf eine Anfrage von Fr. Dr. Bachmann zur Einhaltung von § 44 Bundesnaturschutzgesetz bei Kleingartenräumungen schreibt Senator Bockhahn: „Im Falle der Beräumung der Kleingartenanlage „Groter Pohl“ ist die Beauftragung einer ökologischen Baubegleitung leider ausgeblieben. Im Falle des Rückbaus der Kleingartenanlage im B-Planbereich „Kiefernweg“ wie auch bei den andernorts folgenden Rückbauarbeiten wird zukünftig der Einsatz von ökologischen Baubegleitungen sichergestellt.“

Da zu diesem Zeitpunkt die Beräumung der KGA Satower Straße bereits erfolgt war, wurde diese Beräumung offensichtlich rechtswidrig ohne ökologische Baubegleitung durchgeführt.

Wir haben den Ortsbeirat Biestow, die Fraktionen der Bürgerschaft, den NABU und den BUND M-V „ermuntert“, als unterste Stufe der Kommunalpolitik und Verbände sich Klarheit zu verschaffen und die Verwaltung um Unterrichtung aller vorliegenden Umweltbelange zu bitten. Insbesondere auch derer, die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens durch Träger öffentlicher Belange, Initiativen, Vereine und motivierte Mitbürger abgegeben wurden.

Die Bürgerschaft wird in ihrer Maisitzung (und damit in ihrer letzten Sitzung in dieser gewählten Zusammensetzung) diese Vorlage unserer Auffassung nach beschließen.

Die Demokratie schafft sich ab – eine öffentliche Reaktion auf das Agieren in der KGA Satower Straße

Wir veröffentlichen an dieser Stelle einen Brief von Nils Goldammer, der das Vorgehen von Verwaltung sehr deutlich beschreibt.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist ein offenes Informationsschreiben an alle demokratisch gewählten Vertreter der Hansestadt Rostock sowie andere politisch interessierte und ehrenamtlich engagierte Personen in unserer schönen Stadt. Es geht an alle, die mit viele Herzblut aus ihrer sonst knappen Zeit im Alltag noch eine Scheibe abschneiden, um mit viel ehrenamtlichen Engagement ihr Möglichstes tun, um unsere Hansestadt zu einem vielseitigen und vielschichtigen Ort zu machen. Ein Ort der Demokratie, wo der größtmögliche Konzens aller Einzelstimmen das Wohl unser Stadt und damit aller Bürgerinnen und Bürger prägt.

Vielen Dank für Ihr tägliches Engagement.

Fangen Sie aber lieber damit an, etwas sinnvolles mit Ihrer Zeit zu machen. Denn es bring nichts. Die Demokratie schafft sich gerade ab.

Warum?

Weil der Stiefel der städtischen Verwaltungen seit nun mehr einer Woche dabei ist, ein Teil der Kleingartenanlage Satower Straße in Schutt und Asche zu trampeln (siehe Foto im Anhang) und mit ihr auch alle demokratischen Regeln .

Denn Fakt ist,

– dass die Bürgerschaft am 05.04.2017 der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu gestimmt hat.

– dass am 08.11.2017 durch die Bürgerschaft der Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan zugestimmt wurde.

– dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Vielzahl von Stellungnahmen von Rostocker Bürgerinnen und Bürger eingereicht wurden. Dabei wurde vielfach die Verkehrsanbindung kritisiert, die ein Anbindung mitten durch die KGA Satower Straße vorsieht anstatt den bereits vorhandenen Kiefernweg zu nutzen.

– dass eine für das erste Quartal geplante Beschlussfassung für den B-Plan Kiefernweg nun frühstens im Herbst 2019 zur Abstimmung eingebracht wird. Hintergrund ist die gestellte Frage, ob es Rechtens ist, durch eine im Flächennutzungsplan als Kleingartenanlage festgelegt Fläche einfach eine Straße zu bauen. Nach Prüfung der städtischen Juristen ist dies nicht Rechtens. Hier bedarf es zuerst einer Änderung des Flächennutzungsplans.

– dass für den Satzungsbeschluss des B-Plans nun vorab der Flächennutzungsplan geändert werden muss mit allen demokratisch festgelegten Schritten, die dafür notwendig sind (Bürgerschaftsbeschluss, öffentliche Auslegung und und und). Dies soll aber nicht im Rahmen der gerade stattfindenden generellen Überarbeitung geschehen, sondern als Änderung im aktuell gültigen Flächennutzungsplan.

Also kann festgehalten werden, dass der demokratische Weg für die ordnungsgemäße Aufstellung des B-Plans noch längst nicht abgeschlossen ist. Es sind noch viele Hürden zu nehmen, bevor er beschlossen wird. Und wer sagt der Stadtverwaltung, dass er genau so beschlossen wird, wie er derzeit in den Köpfen der Planer existiert?

Die Ignoranz gegenüber der Demokratie sagt es. Die Ignoranz, die Tatsachen schafft, bevor eine rechtsgültige Abstimmung ihr handeln legitimiert hat. Die Ignoranz, die offenen allen gewählten Vertretern der Hansestadt und damit alle Bürgerinnen und Bürgern ins Gesicht spuckt und sagt:

„Was willst Du denn machen? Gegen die Änderung des Flächennutzungsplan stimmen? Gegen den Aufstellungsbeschluss des B-Plans wegen einer Verkehrsanbindung? Jahres lange Planen und Geld ausgeben wegen ein paar Bürgereinwendungen und ein paar politischen Meinungen zunichte machen? Nein, das brauchst Du doch gar nicht. Da stehen doch gar keine Lauben mehr, kein Baum, nichts mehr da! Wie steht die Stadt denn da, wenn jetzt der ganzen Sachen eine Abfuhr erteilt wird? Also hebt mal alle brav die Hände und sagt: Ja. Vielen Dank. Wir machen weiter.“

Das Meinungen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürger durch die Stadtverwaltung zumeist mit den Füßen getreten werden, bin ich schon seit einiger Zeit gewohnt. Aber dass mit demokratischen Grundprinzipien so dreist und schamlos umgangen werden, ist mir neu. Klar kann man sagen: „Die Gärten sind gekündigt. Die Flächen gehören der Stadt. Und wenn ein Kleingärtner die Fläche zurückgibt, dann laut Gesetz als erdbraune Fläche. Das haben nur wir jetzt übernommen. Also was wollt ihr?“

Dazu kann ich nur sagen, freie und unbestimmte Demokratie. Wo man Meinungen äußern und Entscheidungen treffen kann, ohne eine Pistole auf die Brust gedrückt zu bekommen. Das scheint nur in Rostock langsam nicht mehr möglich. Die Demokratie schafft sich ab.

Nils Goldammer

P.S. Als öffentlicher Brief darf dieses Schreiben gerne an alle Interessierte weitergeleitet werden.“

10.01.2019 – Klärschlammverbrennungsanlage in Rostock-Bramow: wie nachhaltig kann ein derartiges Projekt sein?

Klärschlammverbrennung – ist das nachhaltig und unschädlich und dann mitten in der Stadt Rostock? Die Medien berichteten bereits. So richtig öffentlich ist das Thema jedoch nicht gemacht worden. Die Bürgerschaft soll über die Errichtung einer derartigen Klärschlammverbrennungsanlage wahrscheinlich Ende Januar 2019 beschließen. Nach Ansicht des Vereins Pro recycling e.V. Rostock besteht eine Alternative zur Verbrennung, die Sie gern auf folgenden Links nachlesen können.

Info Klärschlammverbrennung 1      Zukunft Klärschlammverbrennung 2

Weiter dazu heißt es vom Verein: „Eine zentrale Klärschlammverbrennungsanlage mitten in der Rostock, die Klärschlämme aus bislang 16 Wasser- und Abwasser-Zweckverbänden, verteilt über fast ganz Mecklenburg, verbrennen soll. Investitionsumfang geschätzt 50 Mio. €, die letztendlich die Bürger zu bezahlen haben. Vorbereitet seit 2002, dem Landes-Umweltministerium bereits 2006 vorgestellt (und von diesem offenbar gebilligt), kommen jetzt, seit dem Spätsommer 2017, einige Details ans Tageslicht. Es fehlt jeder Ansatz einer Ökobilanz, obwohl diese angesichts des unvernünftig groß erscheinenden Transport- und Trocknungsaufwandes unversichtbar sein sollte.
Mehr Informationen zum Vorhaben und über mögliche Alternativen finden Sie auf

Auf der Seite der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/phosphor-aus-abwasser-gewinnen-459418 heißt es am 18.01.2017 (hier nur ausschnittsweise): „… Der andere Entsorgungsweg von Klärschlamm ist die Verbrennung. Die Asche wird im Straßenbau verwendet oder schlichtweg als Abfall deponiert. Alle diese Entsorgungswege sind nicht nachhaltig: Die Umweltbelastung ist hoch. Wertvolle im Abwasser und Klärschlamm enthaltene Stoffe werden „verschleudert“. Dies gilt besonders für das Phosphor. Statt diese Ressource zurückzugewinnen und wiederzuverwerten, wird sie vernichtet. Die Neuordnung der Klärschlammverwertung stellt nunmehr verbindlich die Weichen für eine Orientierung auf den Grundsatz der Nachhaltigkeit … Ohne Phosphor können Organismen nicht aufgebaut werden und funktionieren. Bei Menschen und Tieren gilt dies beispielsweise für die DNA – die Trägersubstanz der Erbinformationen –, aber auch für Knochen und Zähne. Pflanzen verkümmern, wenn sie nicht genügend Phosphate aufnehmen können. Phosphor ist für die Herstellung von Düngemitteln unersetzlich. Deshalb ist dieser Rohstoff sehr wichtig, weil er weltweit dazu beiträgt, die Ernährung zu sichern… In Deutschland macht man sich schon seit Jahren Gedanken, wie Phosphor über sogenannte sekundäre Quellen erschlossen werden könnte. Die Rückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm spielt hierbei eine herausragende Rolle, um Deutschland unabhängiger von Importen zu machen. Denn aus den Phosphaten, die in kommunalen Abwässern und Klärschlämmen enthalten sind, könnte rein rechnerisch mehr als die Hälfte des landwirtschaftlichen Bedarfs an Phosphor gedeckt werden… Die neue Verordnung zur Neuregelung der Klärschlammverwertung verpflichtet die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen zur Rückgewinnung von Phosphor. Klärwerke, die ab einer Größe für 50.000 Einwohnern ausgelegt sind, müssen innerhalb der nächsten 15 Jahre technologisch so umrüsten, dass sie Phosphor zur Weiterverwertung herausfiltern. Damit wird die Ausbringung von Klärschlamm in den Boden zu Düngezwecken erheblich eingeschränkt oder beendet… Mit der Neuordnung der Klärschlammverwertung hat die Bundesregierung einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages abgearbeitet. Darin heißt es: „Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen.“

Kommen Sie am 10.01.19 um 18:00 Uhr in das Freizeithaus der Borwinschule (Am Kabutzenhof 8) zur öffentlichen Infoveranstaltung (hier zur Einladung zur Einwohnerversammlung).

Die 4. Sitzung des Biestow-Beirates findet am 15.11.2018 statt

Am 15.11.2018 findet um 18:00 Uhr im Haus des Bauens und der Umwelt am Holbeinplatz die 4. Sitzung des Biestow-Beirates statt. Was gibt es noch zu beratschlagen, wenn doch der neue Flächennutzungsplan (FNP) durch die Bürgerbeteiligung im Rahmen „Zukunftsplan Rostock“ bereits im Entstehen begriffen ist?

Unser Verein hat einige Tagesordnungspunkte vorgeschlagen, die zu diskutieren, ggf. auch zu beschließen sind. Denn es geht ums ganze Rostock, nicht nur „Groß Biestow“.

Das sind unsere Vorschläge zur Tagesordnung sowie letztere selbst hier.

Die Hanse- und Universitätsstadt erwirbt in Biestow-Ausbau Flächen im Wert von ca. 3 Mio EUR

Die Bürgerschaft Rostocks soll am 14.11.2018 über eine Ausgabe von knapp über 3 Mio EUR beschließen, um einen „Vermögensgegenstand zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ zu erwerben. „Der Ankauf der Fläche dient zur Flächenbevorratung für die weitere Entwicklung von Wohnungsbaustandorten und soll eine Schlüsselrolle als Ersatzfläche für landwirtschaftliche Versuchsflächen der Universität einnehmen, die gemäß geltendem Flächennutzungsplan als Erweiterung des B-Planes 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu Wohnbauland zu entwickeln sind.“

So heißt es im Amtsdeutsch. Ehemalige volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen privatisiert werden. Ein gutes Recht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wenn es um die „Weiterentwicklung“ des Wohnungsbaus in der Biestower Feldflur geht.

„Die süd- und östlich angrenzenden Grundstücksbereiche werden durch den Ankauf bedarfsgerecht arrondiert. Die umfassende eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt der Stadt wird damit als Voraussetzung für die Planrealisierung gewährleistet.“

Spannend dabei nur: „Auf Grund des begründeten Erwerbsinteresses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verzichtet die Eigentümerin ausnahmsweise auf eine Ausschreibung, wenn der Kauf zeitnah erfolgt.“ Keine Ausschreibung? Über die Flächengröße kann man nur spekulieren. Aber ein Quadratmeterpreis von 50 – 100 EUR für Ackerland, welches derzeit unerschlossen ist, scheint bei der Summe „sachgerecht“. Die Bürgerschaftsmitglieder können ja nachfragen, wie sich die Summe zusammensetzt.

Hier finden Sie den kompletten Sachverhalt einer Beschlussvorlage des Finanzausschusses

Öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms endet am 03.09.2018

Heute endet die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des RREP zum Kapitel Stadt-Umland-Raum.

Da die Belange Rostocks damit gleichermaßen betroffen sind, haben wir als Verein hierzu Stellung genommen. Neben den Aspekten der hansestädtischen Bevölkerungsprognose haben wir insbesondere die begrenzte Ausstattung der Umlandgemeinden in Bezug auf die Kindertagesstätten und Schulen in Augenschein genommen.

Hier finden Sie die entsprechenden Dokumente.

Stellungnahme Verein zum RREP 2018

Anlage zur Stellungnahme

Entwurf RREP 2018

Abstimmungsverfahren zum Flächennutzungsplan geht in die nächste Runde – bis 09.09.18 ist nur Zeit

Werte Damen und Herren!

Unser Verein hat sich unter anderem das Ziel gesetzt, die Biestower Feldflur in ihrer bestehenden Form und Funktion zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie, werte Damen und Herren, an der Online-Abstimmung aktiv mitmachen und andere Alternativen als „Groß Biestow“ auswählen.

Die Online-Beteiligung zu Beginn der Aktion „Zukunftsplan Rostock“ kann nur als mäßig bezeichnet werden. 750 Ideen wurden in dieser ersten Online-Runde gesammelt. Zu den darauffolgenden fünf Themen-Workshops kamen 250 Teilnehmer.

Im OZ-Artikel vom 21.08.18 wird in der Überschrift von „Rostocker stimmen über Groß-Biestow ab“ geschrieben, obwohl die gesamte Hansestadt Rostock zur Debatte steht. Alternativflächen wie die Großparkplätze in den Rostocker Stadtteilen spielen nach wie vor keine Rolle, obwohl man hier einem Münchner Beispiel folgend schnell neuen Wohnraum schaffen könnte, ohne Parkplätze in nennenswerten Größenordnungen zu verlieren (B&O Dantebad in München – https://www.youtube.com/watch?v=DQXLgbANulY) .

Unsere Auffassung: wenn eine Entscheidung für Groß-Biestow (mit Straßenbahnring, Tangential- und Radialstraßen) gefallen ist, müssen als Untergrenze die bereits genannten 6700 Wohneinheiten dort auch realisiert werden – da anderenfalls die enormen Kosten für die (Verkehrs-) Infrastruktur nicht mehr darstellbar wären! Das wäre das AUS für die Natur rund um Biestow und Stadtweide.
Deshalb „Nein“ zu einem „Groß Biestow“! Stimmen Sie in unserem Sinn ab! Schauen Sie sich die Szenarien an uns votieren Sie unter https://zukunftsplan-rostock.de/mitmachen/szenarien.

Hier eine „Starthilfe“ für die Abstimmung:

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Der Biestow-Beirat tagte am 21.06.18 zum dritten Mal

Gestern tagte der Biestow-Beirat zum dritten Mal. Die Tagesordnung wurde durch unseren Verein eingebracht und wir gaben unser Statement zur Bebauung der Biestower Feldflur ab. Den Vortrag finden Sie hier.

Der verantwortliche Planer erklärte die Erschließung des Bauvorhabens am Kiefernweg und es wurde deutlich, dass trotz vielfältiger Bemühungen der Kleingärtner aus der KGA Satower Straße e.V. die Zerschneidung der Anlage durch die verkehrliche Anbindung des beabsichtigten Wohngebietes „Kiefernweg“ alternativlos sei. Auch das Bemühen einer Vertreterin des Ortsbeirates Gartenstadt/Stadtweide für die schützenswerten Belange der Anwohner der Satower Straße blieb ohne Erfolg.

Rostock lebenswert? Rostock und Segregation? Rostock braucht Wohnraum?

Wie Sie sicher den Medien entnehmen konnten, wurden verschiedene Untersuchungen u.a. zum Thema „Wo lebt es sich am besten?
Die große Deutschland-Studie“ (ZDFzeit), „Haushalts- und Wohnungsnachfrageprognose 2035 für die Hanse- und Universitätsstadt
Rostock“ (Empirica AG) oder auch das Thema „Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte? – Trends und Analysen der Segregation in 74 deutschen Städten“ (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) innerhalb kurzer Abstände veröffentlicht. Hierin wurde auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock untersucht.

Machen Sie sich ein Bild, zu welchen Ergebnissen die Experten hier gelangt sind. Interessant die unterschiedlichsten Blickwinkel – aber Rostock ist nicht überall ganz vorn. Die Politik ist unseres Erachtens gefordert, nicht nur die guten Ergebnisse zu veröffentlichen und zu diskutieren, sondern hat sich auch den anderen Aspekten zu stellen.

Hier finden Sie die Dokumente, die auf unserer 7. Bürgerinformationsveranstaltung u.a. genannt und kurz beschrieben wurden:

Trends und Analysen der Segregation in 74 deutschen Städten

Wo lebt es sich am besten? Die große Deutschland-Studie

Haushalts ‐ und Wohnungsnachfrage ‐ prognose bis 2035 für die Hanse ‐ und Universitätsstadt Rostock – Endbericht

 

 

Einblicke in den Stand beabsichtigter Bebauung in der Biestower Feldflur …

Am 04.06.18 fanden sich ca. 60 Bürgerinnen und Bürger auf unsere Einladung hin im Biestower Bauernhaus ein, um nähere Informationen nicht nur über den Stand verschiedener Verwaltungsverfahren der Hansestadt Rostock zur Bebauung zu erhalten, sondern um sich auch detailliert über das Wesen und Verhalten des Weißstorches zu erkundigen.

Dr. Kroll als Storchenbeauftragter des Altkreises Bad Doberan / Rostock vom NABU gab vielseitige Informationen über das Zug- und Brutverhalten der Weißstörche preis. Auf fachlich hohem Niveau, für den Zuhörer in verständlicher Form brachte der Referent viel Sympathie für Adebar herüber. Natürlich durften aktuelle Bilder und Aussagen aus dem Biestower Storchennest nicht fehlen – derzeit befinden sich 4 Storchenküken in der Kinderstube und es wurde deutlich, wie wichtig ausreichend Naturraum für eine erfolgreiche Erhaltung der Art ist – die Zahlen in M-V sind drastisch gesunken. Mit Geschichten und Anekdoten sorgte Dr. Kroll für einen kurzweiligen, unterhaltsamen und nachdenklich stimmenden Abend.

Im zweiten Teil des Abends wurden die Interessierten über Themen der Bebauung in Biestow und der Hansestadt Rostock in Kenntnis gesetzt. So wurden das Stellungnahmeverfahren zum Auslegungsbeschluss zum Wohngebiet „Kiefernweg“ , das städtische Bürgerbeteiligungsverfahren zum neuen Flächennutzungsplan sowie die Arbeit des „Biestow-Beirates“ erläutert. Auch fanden sich Aussagen zu veröffentlichten Studien, in denen auch die Hansestadt Rostock betrachtet wurden, zur Kenntnis gegeben.

Insgesamt gesehen war der Abend aus unserer Sicht gelungen, konnten doch einige Fragen beantwortet und diskutiert werden.

Hier finden Sie den Vortrag des Vereins. Die nächste Bürgerinformationsveranstaltung findet voraussichtlich im November statt.