Neue Leuchttürme für Biestow

Biestow, südlich von Rostock gelegen, ist seit 1950 ein Stadtteil mit weniger als 3.000 Einwohnern von Rostock. Und doch hat Biestow eine lange Geschichte, die bis in das Jahr 1282 zurück aktenkundig ist. Die ländlich – dörflichen Strukturen blieben bis in die 1990er erhalten und sind auch heute gut ablesbar. Unter Denkmalschutz steht die Dorflage. Ein Rahmenplan, bearbeitet durch das Amt für Stadtplanung und -entwicklung, liegt für die städtebaulich geordnete Entwicklung von Biestow vor. Mit der Bebauung „Wohnpark Biestow“ wurde der unmittelbare Anschluss an die Südstadt und Wohnraum für Familien neu geschaffen. Neben dem Bau von überwiegend Einfamilien-, Doppel- und vornehmlich Reihenhäusern entstanden auch einige Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau in Richtung Nobelstraße. Leider fehlen angemessene und für die Allgemeinheit nutzbare Grünflächen im Wohnpark. Dennoch trugen die Verantwortlichen bezogen auf die Bebauung insgesamt den dörflichen Strukturen von Biestow Rechnung. Mit dem neuen Bebauungsplan „Nobelstraße“ sollte die südliche Erweiterung in ähnlicher Weise folgen. 200 – 300 Einfamilien- und Doppelhäuser sollten in südlicher Richtung an den Wohnpark laut Aufstellungsbeschluss der Hansestadt Rostock ergänzt werden.

Das hatte keine 10 Jahre Bestand. Der Biestower Rahmenplan liegt in der Schublade. Aktuell ist die Auslegung zweier Bebauungspläne mit mehr als 1.000 Wohnungseinheiten, Discounter, Gastronomie, Beherbergung/ Hotellerie und verschiedenen Sozialeinrichtungen in der Bürgerschaft Rostock und der Gemeinde Papendorf geplant. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung findet in Biestow nicht mehr statt! Bis zu siebengeschossige Gebäude und wieder einmal ungenügende Grünflächen sind vorgesehen. Berichtet hatte der Verein verschiedentlich. Hier noch einmal ein nur kleiner Ausblick ….

Wer bestimmt, wie sich Gemeinden entwickeln und wie sie „aussehen“? Unsere Mitwirkung war nicht erwünscht.

Für den Vorstand Christiane Müller

Stadtteil Groß Biestow oder Biestow-Papendorf ?

Die Gemeinde Papendorf geht eine Ehe mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein. Mit dem Bebauungsplan Am Schwanensoll soll ein neuer Stadtteil mit komplexer Infrastruktur entstehen. Inbegriffen ist auch die 22 m breite Südwesttangente für Rostock (ergänzend hierzu eine Vorlage der HRO). Wir haben bereits dazu informiert. Ergänzend ist hier im Bild das Bebauungskonzept Nobelstraße zu sehen. Das ursprüngliche Einfamilienhauskonzept wird um etliche Mehrfamilienhäuser ergänzt. Geplant ist auch ein Vielgeschosser mit sieben Etagen. Nun nimmt Groß Biestow Formen an.

Christiane Müller für den Vorstand

Bebauungsplan zum Kiefernweg geht in die nächste Runde

Im Januar 2020 wird der Bebauungsplan zum Wohngebiet Kiefernweg nach nunmehr zwei Jahren nach dessen Auslegung in die nächste „Runde“ gegeben. Neben den Ausschüssen (z.B. der Bau- und Planungsausschuss) werden sich die Ortsbeiräte Biestow und Gartenstadt/Stadtweide mit den mehrere hundert Seiten umfassenden Unterlagen beschäftigen und Entscheidungen treffen, bis am 22.01.2020 die Bürgerschaft ihr Votum abgeben soll bzw. wird. Leider standen die Unterlagen erst kurz vor Weihnachten im Bürgerinformationssystem der Öffentlichkeit zur Verfügung, die Sie unter folgendem Link betrachten bzw. downloaden können:

( http://cloud.biestow-info.de/s/TSp5JxrYPJ8FKBa )

Die Termine der öffentlichen Sitzungen (ab 07.01.20 beginnend bis 22.01.20 mit der Bürgerschaftssitzung abschließend) der o.g. Gremien finden Sie im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Rostock ( https://ksd.rostock.de/bi/si010_j.asp ).

Zur Teilung einer Kleingartenanlage und wie mit wichtigen naturschutzrechtlichen Daten umgegangen wird

Der „alte“, aber geltende Flächennutzungsplan soll nun doch noch abgeändert werden. Weil eine als Grünland ausgewiesene Kleingartenanlage durch eine Straße bereits geteilt wurde. Die vorliegende Unterlage wird die planungsrechtliche Grundlage für den bereits ausgelegten Bebauungsplan 09.W.190 darstellen. Allen Beteiligten ist klar, dass damit Rechtssicherheit erzeugt werden soll, um sich ergebende oder bestehende Widersprüche zwischen bestehenden FNP und bereits „erzeugtem“ B-Plan zu entkräften.

Es ist bemerkenswert, dass die Verwaltung hier offensichtlich auf Argumente eingeht, die sich im Stellungnahmeverfahren zum eben genannten B-Plan ergeben haben. Insofern ist es befremdlich – und deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen -, dass nicht alle vorliegenden Tatsachen berücksichtigt wurden.

Unser Verein hat in seiner Stellungnahme zum Auslegungsbeschluss zum o.g. B-Plan mit einem Fachgutachten im Hinblick auf die dort festgestellten Amphibien (u.a. Rote-Liste-Arten) im Gebiet einer zukünftigen Bebauung im Plangebiet deutlich hingewiesen.

In der vorliegenden Begründung zur Änderung des FNP heißt es u.a. auf S. 10: „Es wurden im gesamten Untersuchungsgebiet drei Amphibienarten bzw. –artenkomplexe nachgewiesen. Dies gilt für die Erdkröte, den Teichmolch und Wasserfrosch-Komplexe. Im Bereich der Umnutzung der KGA „Satower Straße e.V.“ konnten Erdkröten und 2 Wasserfrosch-Komplexe nachgewiesen werden. Die Empfindlichkeit für das Schutzgut Tiere ist für den gesamten Raum als mittel einzuschätzen, da gefährdete Arten vorkommen und diesen zumindest als Nahrungsraum nutzen. Es sind aber keine vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdete Arten vorhanden.“

Die Abweichungen zu unserem Fachgutachten sind gravierend: tatsächlich wurden auch noch Knoblauchkröte, Moorfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch ermittelt – alles streng geschützte Arten, die die KGA sowohl als Winter- als auch Sommerlebensraum und als Reproduktionsgebiet nutzen.

Darüber hinaus ist es eine Frechheit, bei einer Teilung einer KGA mit Ihrem Wert für die Ökologie der Stadt darauf abzustellen, dass aufgrund Größe und Inhalt der Änderung die Grundzüge der Planung des Flächennutzungsplans nicht berührt werden und es würden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Welchen Wert stellt diese KGA noch dar? Warum werden außerhalb jeder rechtlich zulässigen Art und Weise Tatsachen einer Verkehrstrasse geschaffen, ohne entsprechende Verfahren zum Abschluss zu bringen?

„Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich um ein Parallelverfahren handelt, können aber entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.“ Auch das ist eine Frechheit – Parallelverfahren ist es schon deshalb nach vernünftigem Menschenverstand nicht mehr, da Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung des B-Plan bereits erfolgten, aber nicht öffentlich abgewogen wurden, und: rote Liste Arten sind in diesem Planungsbereich durch unser Gutachten nachgewiesen und liegen der Stadtverwaltung vor. Sie werden verschwiegen, da man nur auf eigene Gutachten und Berichte abstellt und bewusst andere Erkenntnisse verschweigt bzw. außer Acht lässt.

In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2019 auf eine Anfrage von Fr. Dr. Bachmann zur Einhaltung von § 44 Bundesnaturschutzgesetz bei Kleingartenräumungen schreibt Senator Bockhahn: „Im Falle der Beräumung der Kleingartenanlage „Groter Pohl“ ist die Beauftragung einer ökologischen Baubegleitung leider ausgeblieben. Im Falle des Rückbaus der Kleingartenanlage im B-Planbereich „Kiefernweg“ wie auch bei den andernorts folgenden Rückbauarbeiten wird zukünftig der Einsatz von ökologischen Baubegleitungen sichergestellt.“

Da zu diesem Zeitpunkt die Beräumung der KGA Satower Straße bereits erfolgt war, wurde diese Beräumung offensichtlich rechtswidrig ohne ökologische Baubegleitung durchgeführt.

Wir haben den Ortsbeirat Biestow, die Fraktionen der Bürgerschaft, den NABU und den BUND M-V „ermuntert“, als unterste Stufe der Kommunalpolitik und Verbände sich Klarheit zu verschaffen und die Verwaltung um Unterrichtung aller vorliegenden Umweltbelange zu bitten. Insbesondere auch derer, die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens durch Träger öffentlicher Belange, Initiativen, Vereine und motivierte Mitbürger abgegeben wurden.

Die Bürgerschaft wird in ihrer Maisitzung (und damit in ihrer letzten Sitzung in dieser gewählten Zusammensetzung) diese Vorlage unserer Auffassung nach beschließen.

Die 4. Sitzung des Biestow-Beirates findet am 15.11.2018 statt

Am 15.11.2018 findet um 18:00 Uhr im Haus des Bauens und der Umwelt am Holbeinplatz die 4. Sitzung des Biestow-Beirates statt. Was gibt es noch zu beratschlagen, wenn doch der neue Flächennutzungsplan (FNP) durch die Bürgerbeteiligung im Rahmen „Zukunftsplan Rostock“ bereits im Entstehen begriffen ist?

Unser Verein hat einige Tagesordnungspunkte vorgeschlagen, die zu diskutieren, ggf. auch zu beschließen sind. Denn es geht ums ganze Rostock, nicht nur „Groß Biestow“.

Das sind unsere Vorschläge zur Tagesordnung sowie letztere selbst hier.

Die Hanse- und Universitätsstadt erwirbt in Biestow-Ausbau Flächen im Wert von ca. 3 Mio EUR

Die Bürgerschaft Rostocks soll am 14.11.2018 über eine Ausgabe von knapp über 3 Mio EUR beschließen, um einen „Vermögensgegenstand zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ zu erwerben. „Der Ankauf der Fläche dient zur Flächenbevorratung für die weitere Entwicklung von Wohnungsbaustandorten und soll eine Schlüsselrolle als Ersatzfläche für landwirtschaftliche Versuchsflächen der Universität einnehmen, die gemäß geltendem Flächennutzungsplan als Erweiterung des B-Planes 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu Wohnbauland zu entwickeln sind.“

So heißt es im Amtsdeutsch. Ehemalige volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen privatisiert werden. Ein gutes Recht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wenn es um die „Weiterentwicklung“ des Wohnungsbaus in der Biestower Feldflur geht.

„Die süd- und östlich angrenzenden Grundstücksbereiche werden durch den Ankauf bedarfsgerecht arrondiert. Die umfassende eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt der Stadt wird damit als Voraussetzung für die Planrealisierung gewährleistet.“

Spannend dabei nur: „Auf Grund des begründeten Erwerbsinteresses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verzichtet die Eigentümerin ausnahmsweise auf eine Ausschreibung, wenn der Kauf zeitnah erfolgt.“ Keine Ausschreibung? Über die Flächengröße kann man nur spekulieren. Aber ein Quadratmeterpreis von 50 – 100 EUR für Ackerland, welches derzeit unerschlossen ist, scheint bei der Summe „sachgerecht“. Die Bürgerschaftsmitglieder können ja nachfragen, wie sich die Summe zusammensetzt.

Hier finden Sie den kompletten Sachverhalt einer Beschlussvorlage des Finanzausschusses

Abstimmungsverfahren zum Flächennutzungsplan geht in die nächste Runde – bis 09.09.18 ist nur Zeit

Werte Damen und Herren!

Unser Verein hat sich unter anderem das Ziel gesetzt, die Biestower Feldflur in ihrer bestehenden Form und Funktion zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie, werte Damen und Herren, an der Online-Abstimmung aktiv mitmachen und andere Alternativen als „Groß Biestow“ auswählen.

Die Online-Beteiligung zu Beginn der Aktion „Zukunftsplan Rostock“ kann nur als mäßig bezeichnet werden. 750 Ideen wurden in dieser ersten Online-Runde gesammelt. Zu den darauffolgenden fünf Themen-Workshops kamen 250 Teilnehmer.

Im OZ-Artikel vom 21.08.18 wird in der Überschrift von „Rostocker stimmen über Groß-Biestow ab“ geschrieben, obwohl die gesamte Hansestadt Rostock zur Debatte steht. Alternativflächen wie die Großparkplätze in den Rostocker Stadtteilen spielen nach wie vor keine Rolle, obwohl man hier einem Münchner Beispiel folgend schnell neuen Wohnraum schaffen könnte, ohne Parkplätze in nennenswerten Größenordnungen zu verlieren (B&O Dantebad in München – https://www.youtube.com/watch?v=DQXLgbANulY) .

Unsere Auffassung: wenn eine Entscheidung für Groß-Biestow (mit Straßenbahnring, Tangential- und Radialstraßen) gefallen ist, müssen als Untergrenze die bereits genannten 6700 Wohneinheiten dort auch realisiert werden – da anderenfalls die enormen Kosten für die (Verkehrs-) Infrastruktur nicht mehr darstellbar wären! Das wäre das AUS für die Natur rund um Biestow und Stadtweide.
Deshalb „Nein“ zu einem „Groß Biestow“! Stimmen Sie in unserem Sinn ab! Schauen Sie sich die Szenarien an uns votieren Sie unter https://zukunftsplan-rostock.de/mitmachen/szenarien.

Hier eine „Starthilfe“ für die Abstimmung:

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Der Biestow-Beirat tagte am 21.06.18 zum dritten Mal

Gestern tagte der Biestow-Beirat zum dritten Mal. Die Tagesordnung wurde durch unseren Verein eingebracht und wir gaben unser Statement zur Bebauung der Biestower Feldflur ab. Den Vortrag finden Sie hier.

Der verantwortliche Planer erklärte die Erschließung des Bauvorhabens am Kiefernweg und es wurde deutlich, dass trotz vielfältiger Bemühungen der Kleingärtner aus der KGA Satower Straße e.V. die Zerschneidung der Anlage durch die verkehrliche Anbindung des beabsichtigten Wohngebietes „Kiefernweg“ alternativlos sei. Auch das Bemühen einer Vertreterin des Ortsbeirates Gartenstadt/Stadtweide für die schützenswerten Belange der Anwohner der Satower Straße blieb ohne Erfolg.

Einblicke in den Stand beabsichtigter Bebauung in der Biestower Feldflur …

Am 04.06.18 fanden sich ca. 60 Bürgerinnen und Bürger auf unsere Einladung hin im Biestower Bauernhaus ein, um nähere Informationen nicht nur über den Stand verschiedener Verwaltungsverfahren der Hansestadt Rostock zur Bebauung zu erhalten, sondern um sich auch detailliert über das Wesen und Verhalten des Weißstorches zu erkundigen.

Dr. Kroll als Storchenbeauftragter des Altkreises Bad Doberan / Rostock vom NABU gab vielseitige Informationen über das Zug- und Brutverhalten der Weißstörche preis. Auf fachlich hohem Niveau, für den Zuhörer in verständlicher Form brachte der Referent viel Sympathie für Adebar herüber. Natürlich durften aktuelle Bilder und Aussagen aus dem Biestower Storchennest nicht fehlen – derzeit befinden sich 4 Storchenküken in der Kinderstube und es wurde deutlich, wie wichtig ausreichend Naturraum für eine erfolgreiche Erhaltung der Art ist – die Zahlen in M-V sind drastisch gesunken. Mit Geschichten und Anekdoten sorgte Dr. Kroll für einen kurzweiligen, unterhaltsamen und nachdenklich stimmenden Abend.

Im zweiten Teil des Abends wurden die Interessierten über Themen der Bebauung in Biestow und der Hansestadt Rostock in Kenntnis gesetzt. So wurden das Stellungnahmeverfahren zum Auslegungsbeschluss zum Wohngebiet „Kiefernweg“ , das städtische Bürgerbeteiligungsverfahren zum neuen Flächennutzungsplan sowie die Arbeit des „Biestow-Beirates“ erläutert. Auch fanden sich Aussagen zu veröffentlichten Studien, in denen auch die Hansestadt Rostock betrachtet wurden, zur Kenntnis gegeben.

Insgesamt gesehen war der Abend aus unserer Sicht gelungen, konnten doch einige Fragen beantwortet und diskutiert werden.

Hier finden Sie den Vortrag des Vereins. Die nächste Bürgerinformationsveranstaltung findet voraussichtlich im November statt.

Der Zukunftsplan Rostock – eine „knappe Sache“ mit der Bürgerbeteiligung!

Wie einige von Ihnen sicher schon mitbekommen haben, hat in der zweiten Januarwoche die Phase der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan (FNP) begonnen und endet bereits am 09.02.2018! Sehr knapp dieser Zeitraum und der sogenannte „Biestow-Beirat“ hatte hierzu auch kein Mitspracherecht, auch nicht RoBin als Netzwerk der Rostocker Bürgerinitiativen … also nur ein Feigenblatt?

Der Flächennutzungsplan legt für eine Kommune fest, wofür der Grund und Boden der Gemeinde genutzt wird bzw. genutzt werden soll. Dabei werden, basierend auf der prognostizierten Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Rostock, viele Flächen hinsichtlich ihrer zukünftigen Nutzungseignung untersucht. Im Fokus stehen dabei natürlich Areale, die bisher Grünflächen waren bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung dienten, die Brachflächen sind oder Flächen, deren Nutzungsart sich grundlegend geändert hat. Vorrangig geht es dabei natürlich auch darum, neue Flächen für Wohn- und Gewerbestandtorte auszuweisen. Grundlage hierfür ist die durch die Hansestadt Rostock selbst errechnete Bevölkerungsprognose.

Der zukünftige FNP hat u.a. Auswirkungen auf die Bebauung, den Verkehr, die Luft, den Lärm, das Grün einer Stadt bzw. Gemeinde. Eines muss klar sein: wenn im FNP einer Fläche erst einmal eine neue Nutzungsform als Verkehrs-, Wohnbaufläche oder Gewerbestandort zugewiesen wurde, ist es keine Frage mehr, ob das Gebiet für die neue ihr zugedachte Nutzung verwendet wird, sondern nur, wann das passiert. Wir diskutieren danach nicht mehr über das ob, sondern nur noch über das wie. Deshalb müssen sich jetzt diejenigen einmischen, die zumindest an dieser Stelle mitgestalten wollen. Denn wenn man jetzt nicht aktiv wird, schwinden später die Chancen, weiteren und maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Weg zu nehmen.

Wie geht es die nächsten Wochen weiter? Wie bereits geschrieben, besteht bis zum 09.02.18 die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen wie „Dein Rostock wachsen“ soll (über das Duzen kann man schon geteilter Auffassung sein). Das kann man über einen Flyer tun, der im Rathaus oder den Ortsämtern ausliegt oder im Internet unter „www.zukunftsplan-rostock.de„.

Die  Flyer_Flächennutzungsplan  können entweder direkt per Post an das Stadtplanungsamt geschickt werden. Wer lieber im Internet mitmachen will, hat dort die Möglichkeit, den Planern eine „Idee“ mitzuteilen oder an einer Umfrage teilzunehmen, die thematisch gegliedert die persönlichen Schwerpunkte der zukünftigen Stadtentwicklung abfragt.

Wie geht’s danach weiter? Am 19.02.18 gibt es dann im Moya ein erstes öffentliches Forum, das noch allgemein gehalten ist und die Anregungen und Hinweise der Bürger vorstellt.

Ausblick: Im weiteren Verlauf des Jahres wird es dann zu unterschiedlichen Themen (Wohnen, Wirtschaft, Umwelt usw.) Spezialveranstaltung und Workshops geben. Insgesamt ist das Jahr 2018 fast vollständig der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gewidmet.