Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr

Nun ist es wieder soweit: es wurde und wird gebacken, geputzt, eingekauft, gebastelt. Wir stehen kurz vor dem Jahresende und gehen friedlich in die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel über.

Der eine oder die andere wird nun darüber nachdenken, wie es sich mit den guten Vorsätzen Anfang 2019 so im Laufe des Jahres entwickelt hat. Der eine ganz gut, einen anderen hat man aus dem Blick verloren. So ging es uns im Verein vielleicht auch das eine oder andere Mal: da sind es einfache Dinge, die schnell von der Hand gehen, andere Projekte bedürfen mehr Ausdauer und Kontinuität.

Wir schauen insgesamt zufrieden zurück: das Projekt „Tracht“ wächst langsam, das Thema „Chronik“ haben wir mit einem Flyer begonnen und haben auch die eine oder andere Aktivität z.B. in Sachen „Zukunftsplan Rostock“ oder „Biestow Beirat“ gezeigt. Insofern ein gutes Jahr und wir freuen uns auf das Jahr 2020, denn die Themen werden uns in unserer Stadt und unserem Stadtteil ganz sicher nicht „ausgehen“.

Wir wünschen Ihnen nunmehr alles Gute für die bevorstehenden Feiertage und den Jahreswechsel und viel Glück und Wohlergehen für Sie und Ihre Angehörigen.

Klaus-Peter Müller

Innenverdichtung – Thema auf Bürgerbeteiligungsveranstaltungen

Die Hansestadt Rostock informiert und wir möchten Ihnen diese Nachricht gern zur Kenntnis geben.

Der Stadtdialog zum Zukunftsplan Rostock geht weiter. „In den Beteiligungsveranstaltungen 2018 und 2019 stand unter anderem die Innenverdichtung im Fokus der Betrachtung. Als mögliche Potentiale wurden daher die Wohngebiete der 1950er bis 1980er Jahre gutachtlich untersucht.

In diesen Auftaktveranstaltungen werden die Ziele und Möglichkeiten einer baulichen und grünen Innenentwicklung aufgezeigt und interessierten Rostockerinnen und Rostockern Gelegenheit zum Mitwirken geboten. Die Veranstaltung wird in folgenden drei Bereichen der Stadt durchgeführt:

1.        Veranstaltung zu den Ortsbereichen Nordwest 1 und 2 d. h. für die Stadtteile Groß Klein, Lichtenhagen, Schmarl, Lütten Klein, Evershagen sowie Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen und Wiethagen. Termin: 21. November 2019, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Mehrgenerationenhaus Lütten Klein, Danziger Str. 45d

2.      Veranstaltung zu den Ortsbereichen Mitte und West d. h. für die Stadtteile Stadtmitte, Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, Kröpeliner Tor Vorstadt (KTV), Biestow, Südstadt, Brinckmansdorf. Termin: 26. November 2019, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Rathaus, Neuer Markt 1

3.      Veranstaltung für den Ortsbereich Ost d. h. für die Stadtteile Dierkow-Neu/-Ost/-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Krummendorf, Hinrichsdorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und Jürgeshof. Termin: 27. November, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel im Mehrgenerationenhaus T`winkelhus, Olof-Palme-Str. 26

Alle Rostockerinnen und Rostocker sind herzlich dazu eingeladen sich zu beteiligen. Die Ergebnisse der Auftakt-Foren werden 2020 in weiteren Veranstaltungen aufgegriffen.

Anmeldungen und Rückfragen an die E-Mail-Adresse fnp@rostock.de sind willkommen.“

Quelle: Mail von „Zukunftsplan Rostock“ vom 15.11.2019

Neues zur Bebauung in Biestow

Am 04.11.2019 kamen mehr als 30 Interessierte ins Bauernhaus und informierten sich rund um den Stand der Dinge in Sachen Baumaßnahmen in und um Biestow.

Wichtig waren den Zuhörern die neuesten Informationen zum B-Plan-Verfahren „Wohngebiet Kiefernweg“ und der damit verbundenen Änderung zum Flächennutzungsplan und die Nachrichten aus dem Bau- und Planungsausschuss, der am 30.10.19 tagte. Hier wurde bekannt, dass der B-Plan „Nobelstraße“ durch das Stadtplanungsamt (der seit zwei Jahren nicht ausgelegt wurde) nochmals überarbeitet werden soll, nachdem die Bürgerschaft diesen nebst Änderungsanträgen als Aufstellungsbeschluss bereits angenommen hat. Auf einer der nächsten Ausschusssitzungen soll diese mögliche Änderung vorgestellt und diskutiert werden.

Hier finden Sie unseren Vortrag:

Einladung zur 9.Bürgerinformationsveranstaltung

Am 04.11.2019 möchten wir Sie in der Zeit von 18:30 – 20:30 Uhr im Rahmen unserer Bürgerinformationsveranstaltung im Bauernhaus Biestow u.a. über die bevorstehende Auslegung des Bebauungsplanes zum „Wohngebiet Kiefernweg“ und die damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes, den Stand der Arbeit des Biestow-Beirates sowie über den Leitfaden zur Bürgerbeteiligung in der Hansestadt Rostock informieren.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen, Ihr Interesse und Ihre Fragen.

Ein Jungstorch im Biestower Nest verstorben

Am 16.07.2019 wurde festgestellt, dass ein Jungstorch offensichtlich erkrankt war. Hilfe war organisiert, doch leider zu spät. Das Storchenjunge war aus dem Nest gefallen. Die sich dabei zugezogenen Verletzungen führten dazu, dass das Junge in der Tierklinik erlöst werden musste. Nun drücken wir den verbliebenen zwei Jungstörchen die Daumen für eine gute Entwicklung.

Jungstörche in Biestow wurden beringt

Am 24.06.2019 haben Aktive des NABU M-V unter Leitung des Weißstorchbeauftragten Dr. Stefan Kroll auch die Jungstörche in Biestow beringt. Alle drei sind wohlauf und auch der Nachzügler hat sichtbar zugelegt, so dass die Prognosen gut stehen, dass alle drei im August in die Ferne ziehen können.

Die Witterung und ein gutes „Mäusejahr“ sorgen für ein gutes Nahrungsangebot in der Biestower Feldflur, auch wenn die Wasserstände in den Mulden und Söllen äußerst niedrig sind.

Unser Verein ist mit der Geschichtswerkstatt gestartet

Am vergangenen Mittwoch, den 15.05.2019 trafen sich Geschichtsinteressierte unseres Vereins, um mit der Arbeit an der Chronik fortzufahren und auch das Projekt eines „Geschichtsflyers“ für Biestow voranzubringen. Für das Projekt haben wir beim Ortsbeirat Biestow einen Antrag auf Zuwendung aus dem Ortsbeiratsbudget gestellt, der befürwortet wurde. Nun geht es erst einmal in die Phase der Datensammlung, -auswahl und -bewertung, um dann in kreativer Arbeit einen Flyer zu fertigen. Wer Lust hat, daran mitzuwirken, ist herzlich dazu eingeladen.

Zur Teilung einer Kleingartenanlage und wie mit wichtigen naturschutzrechtlichen Daten umgegangen wird

Der „alte“, aber geltende Flächennutzungsplan soll nun doch noch abgeändert werden. Weil eine als Grünland ausgewiesene Kleingartenanlage durch eine Straße bereits geteilt wurde. Die vorliegende Unterlage wird die planungsrechtliche Grundlage für den bereits ausgelegten Bebauungsplan 09.W.190 darstellen. Allen Beteiligten ist klar, dass damit Rechtssicherheit erzeugt werden soll, um sich ergebende oder bestehende Widersprüche zwischen bestehenden FNP und bereits „erzeugtem“ B-Plan zu entkräften.

Es ist bemerkenswert, dass die Verwaltung hier offensichtlich auf Argumente eingeht, die sich im Stellungnahmeverfahren zum eben genannten B-Plan ergeben haben. Insofern ist es befremdlich – und deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen -, dass nicht alle vorliegenden Tatsachen berücksichtigt wurden.

Unser Verein hat in seiner Stellungnahme zum Auslegungsbeschluss zum o.g. B-Plan mit einem Fachgutachten im Hinblick auf die dort festgestellten Amphibien (u.a. Rote-Liste-Arten) im Gebiet einer zukünftigen Bebauung im Plangebiet deutlich hingewiesen.

In der vorliegenden Begründung zur Änderung des FNP heißt es u.a. auf S. 10: „Es wurden im gesamten Untersuchungsgebiet drei Amphibienarten bzw. –artenkomplexe nachgewiesen. Dies gilt für die Erdkröte, den Teichmolch und Wasserfrosch-Komplexe. Im Bereich der Umnutzung der KGA „Satower Straße e.V.“ konnten Erdkröten und 2 Wasserfrosch-Komplexe nachgewiesen werden. Die Empfindlichkeit für das Schutzgut Tiere ist für den gesamten Raum als mittel einzuschätzen, da gefährdete Arten vorkommen und diesen zumindest als Nahrungsraum nutzen. Es sind aber keine vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdete Arten vorhanden.“

Die Abweichungen zu unserem Fachgutachten sind gravierend: tatsächlich wurden auch noch Knoblauchkröte, Moorfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch ermittelt – alles streng geschützte Arten, die die KGA sowohl als Winter- als auch Sommerlebensraum und als Reproduktionsgebiet nutzen.

Darüber hinaus ist es eine Frechheit, bei einer Teilung einer KGA mit Ihrem Wert für die Ökologie der Stadt darauf abzustellen, dass aufgrund Größe und Inhalt der Änderung die Grundzüge der Planung des Flächennutzungsplans nicht berührt werden und es würden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Welchen Wert stellt diese KGA noch dar? Warum werden außerhalb jeder rechtlich zulässigen Art und Weise Tatsachen einer Verkehrstrasse geschaffen, ohne entsprechende Verfahren zum Abschluss zu bringen?

„Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich um ein Parallelverfahren handelt, können aber entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.“ Auch das ist eine Frechheit – Parallelverfahren ist es schon deshalb nach vernünftigem Menschenverstand nicht mehr, da Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung des B-Plan bereits erfolgten, aber nicht öffentlich abgewogen wurden, und: rote Liste Arten sind in diesem Planungsbereich durch unser Gutachten nachgewiesen und liegen der Stadtverwaltung vor. Sie werden verschwiegen, da man nur auf eigene Gutachten und Berichte abstellt und bewusst andere Erkenntnisse verschweigt bzw. außer Acht lässt.

In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2019 auf eine Anfrage von Fr. Dr. Bachmann zur Einhaltung von § 44 Bundesnaturschutzgesetz bei Kleingartenräumungen schreibt Senator Bockhahn: „Im Falle der Beräumung der Kleingartenanlage „Groter Pohl“ ist die Beauftragung einer ökologischen Baubegleitung leider ausgeblieben. Im Falle des Rückbaus der Kleingartenanlage im B-Planbereich „Kiefernweg“ wie auch bei den andernorts folgenden Rückbauarbeiten wird zukünftig der Einsatz von ökologischen Baubegleitungen sichergestellt.“

Da zu diesem Zeitpunkt die Beräumung der KGA Satower Straße bereits erfolgt war, wurde diese Beräumung offensichtlich rechtswidrig ohne ökologische Baubegleitung durchgeführt.

Wir haben den Ortsbeirat Biestow, die Fraktionen der Bürgerschaft, den NABU und den BUND M-V „ermuntert“, als unterste Stufe der Kommunalpolitik und Verbände sich Klarheit zu verschaffen und die Verwaltung um Unterrichtung aller vorliegenden Umweltbelange zu bitten. Insbesondere auch derer, die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens durch Träger öffentlicher Belange, Initiativen, Vereine und motivierte Mitbürger abgegeben wurden.

Die Bürgerschaft wird in ihrer Maisitzung (und damit in ihrer letzten Sitzung in dieser gewählten Zusammensetzung) diese Vorlage unserer Auffassung nach beschließen.

Am 19.03.2019 kehrt der erste Storch nach Biestow zurück

Heute um 18:05 Uhr wurde die Rückkehr des ersten Weißstorches auf dem Biestower Nest beobachtet. Wie der Storchenbetreuer Herr Dr. Kroll mitteilte, wird es sich aller Voraussicht nach um das Männchen des vergangenen Jahres handeln. Wir sind gespannt, wie es sich hinter der Kirche weiterentwickelt.

Rostock wächst – wie genau?

Die Verwaltungsspitzen und andere „Influencer“ der öffentlichen Meinung lassen seit längerer Zeit keine Gelegenheit aus, immer und immer wieder den Slogan „Rostock wächst“ in die Hirne der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger zu hämmern.

Letztlich soll die stadteigene Bevölkerungsprognose, die durch die „Festlegung des Oberbürgermeisters zur verbindlichen Planungsgrundlage“ gemacht wurde und die ein Anwachsen der Bevölkerung auf 219.323 Personen im Jahre 2025 und auf 230.945 Personen bis zum Jahr 2035 vorsieht, als Faktum etabliert werden. Demnach müsste, um das Nahziel „219.323 Personen im Jahre 2025“ zu erreichen, ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2025 die Bevölkerung jedes Jahr um 1350 Personen anwachsen.

Die Realität sieht anders aus: der Bevölkerungszuwachs im Jahr 2018 betrug lediglich 569 Personen – und dieser Zuwachs ist ausschließlich durch den Zuzug von 730 Ausländern zustande gekommen (vermutlich überwiegend Arbeitsmigranten aus Polen, Rumänien und der Ukraine auf den zahlreichen Baustellen im Stadtgebiet). Damit resultiert im dritten Jahr in Folge der Bevölkerungszuwachs ausschließlich aus dem Zuzug von Ausländern – Tendenz deutlich abnehmend!

Das Nahziel für 2025 wäre jetzt nur noch zu erreichen, wenn in den nächsten sieben Jahren jedes Jahr knapp 1.500 Personen nach Rostock ziehen würden. Wenn man von der Entwicklung der letzten Jahre ausgeht, ist diese Zahl völlig unrealistisch! Eher ist zu erwarten, dass in absehbarer Zeit die Bevölkerungszahl wieder abnimmt.

Quelle: https://rathaus.rostock.de/Statistik/Stadtbereichskatalog/atlas.html