Neues vom zukünftigen „Wohngebiet Nobelstraße“.

Ausschnitt aus dem Planteil zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf.

Derzeit befinden sich zwei wichtige Planwerke in der öffentlichen Auslegung, und zwar bis zum 26.05. die 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Papendorf und bis zum 30.05. der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Nobelstraße“ der Hansestadt Rostock mit allerletzten Änderungen vom 31.03.2025.
Zu beiden Planwerken können Stellungnahmen abgegeben werden, die anschließend von den beiden Kommunen bei der Abwägung öffentlicher und privater Interessen bewertet werden müssen. Das jeweilige Abwägungsergebnis wird dann ein wesentlicher Bestandteil der abschließenden Satzungsbeschlüsse.

Auszug aus der Planzeichnung zum B-Plan „Wohngebiet Nobelstraße“ der Hansestadt Rostock mit letzten Änderungen vom 31.03.2025

Ein drittes Planwerk, der nochmals geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf, wird demnächst ebenfalls erneut öffentlich ausgelegt. Wer sich vorab über die geänderten Inhalte informieren möchte, findet hier einige Unterlagen.


Alle Unterlagen zur 8. Änderung des FNP der Gemeinde Papendorf findet man hier im Bauportal MV. Die Änderung ist u. a. deswegen notwendig, weil der Bereich des Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll“ im rechtskräftigen FNP noch als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen ist und der B-Plan folglich nicht aus dem FNP entwickelt werden könnte (§ 8 (2) BauGB). Daher soll die bisherige Landwirtschaftsfläche zu einer Wohnbau- und Sondergebietsfläche umgewandelt werden.

Allerdings ist nach Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V 2016) diese Umwandlung grundsätzlich gar nicht möglich. Die Ackerflächen im Bereich des B-Plans „Am Schwanen-Soll“ weisen überwiegend 50-er Wertzahlen auf. Gemäß LEP-Programmsatz 4.5 (2) gilt: „Die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen darf ab der Wertzahl 50 nicht in andere Nutzungen umgewandelt werden. (Z) Hiervon ausgenommen sind die in Abbildung 22 genannten Nutzungen.“ (vgl. S. 57 ff im Textteil des LEP M-V 2016).

Alle in der genannten Abbildung 22 aufgeführten Ausnahmegründe treffen hier jedoch nicht zu. Das LEP ist eine Rahmenplanung, deren Regelungsinhalt bei der nachrangigen Bauleitplanung verbindlich einzuhalten ist. Der zitierte Programmsatz wird in der Begründung zum Änderungsentwurf des FNP schlicht unterschlagen. Bezeichnend ist auch, dass sich in den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock in seiner Stellungnahme vom 15.04.2024 zu der geplanten Änderung beim „Schwanen-Soll“ überhaupt nicht äußert und statt dessen auf zwei Schreiben von Dezember 2022 verweist, die jedoch nicht Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind. Auch der Landkreis Rostock, Amt für Kreisentwicklung, kann in seiner Stellungnahme vom 15.04.2024 keinen Widerspruch zu der Festlegung des LEP erkennen.

Der Planungsverband Region Rostock hat im Januar 2024 in seinem ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms solche hochwertigen Ackerflächen als „Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft” konkretisiert und in der Karte 8 dargestellt. Daneben stellt der Planungsverband auch digitale Umringsdaten zum Download bereit:

Die blaue Fläche ist das Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft südöstlich von Biestow. Das Plangebiet „Am Schwanen-Soll” liegt vollständig innerhalb des Vorbehaltsgebiets.

Im Textteil des Entwurfs legt der Planungsverband auf Seite 29 fest:
Z (2) Planungen zur Umnutzung und Überbauung von Flächen mit besonders hochwertigen Böden innerhalb der Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Planungen und Maßnahmen, die der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr dienen. Ausnahmsweise zulässig sind darüber hinaus Planungen von Verkehrswegen und Leitungen sowie von Siedlungserweiterungen der zentralen Orte, wenn keine Alternativen mit geringeren Eingriffen in die Umwelt und in den Boden vorhanden sind.“

Zur Begründung führt der Planungsverband aus:
(2) Umnutzungsverbot für besonders hochwertige Böden. Als besonders hochwertig gelten Böden mit einer Wertzahl ab 50. Diese kommen insbesondere in den Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft in größerem Umfang vor. Generell unzulässig sind hier Planungen zur Umnutzung solcher Böden, wenn mehr als fünf Hektar Fläche mit einem Bodenwert über 50 betroffen sind und wenn diese besonders hochwertigen Böden mehr als ein Drittel der zur Umnutzung vorgesehenen gesamten Planfläche umfassen. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Umnutzungsverbot zu begründen.“ (siehe S. 30 im Textteil)

Vorliegend sind beide Voraussetzungen erfüllt: Die zur Umnutzung vorgesehene Planfläche umfasst ca. 14,2 ha, darin enthalten sind ca. 8,7 ha Ackerland mit 50-er Wertzahlen. Das sind über 60 %.

„Das Umnutzungsverbot soll streng angewandt werden, aber nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis ausarten. Die Anlage neuer Infrastrukturen muss ebenso möglich bleiben wie die Entwicklung neuer Siedlungsflächen im direkten Umfeld der zentralen Orte. In beiden Fällen muss sich die Planung jedoch auf eine qualifizierte Prüfung möglicher Alternativen gründen, in der allgemeine Umweltbelange, Aspekte der Wirtschaftlichkeit und gegebenenfalls des Städtebaus fachlich bewertet werden und im Ergebnis dieser Bewertung den Belang des Bodenschutzes klar überwiegen. Für Siedlungserweiterungen gilt darüber hinaus die Voraussetzung, dass sie im Anschluss an den bestehenden Siedlungskern des betreffenden Zentralortes geplant werden. Ohne weitere Voraussetzungen zulässig sind generell solche Ausnahmen, die sich auf unabweisbare Erfordernisse der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr gründen.“

Eine „qualifizierte Prüfung möglicher Alternativen“ wurde weder durch die Gemeinde Papendorf, noch durch die Hansestadt Rostock vorgenommen, wobei die Stadt vorrangig in der Pflicht gewesen wäre, da das neue Wohngebiet „städtebaulich dem Siedlungskörper der Kernstadt Rostock zuzuordnen“ ist. Bei der Suche nach möglichen Alternativstandorten für die 400 im Bereich „Am Schwanen-Soll“ geplanten Wohneinheiten wäre man mit Sicherheit fündig geworden, z. B. im Ortsteil Groß Klein an der Hermann-Flach-Straße, wo erst kürzlich der Aufstellungsbeschluss für ein neues Wohngebiet gefasst wurde. Im Sinne einer an den Bedürfnissen der Menschen orientierten Stadtplanung wären dort die Wohneinheiten auch wesentlich besser plaziert, da die zukünftigen Arbeitsplätze (Smulders, Wasserstoffwirtschaft) fast ausschließlich im Nordwesten und im Nordosten entstehen werden. Die einzige stadtplanerisch halbwegs sinnvolle Begründung für den Standort „Am Schwanen-Soll“ am äußersten südlichen Zipfel des Stadtgebiets wäre die Nähe zur Straßenbahnendhaltestelle „Südblick“. Solche Endhaltestellen liegen aber eigentlich immer irgendwo am Stadtrand bzw. am Rand bebauter Gebiete. Demnach dürfte das Stadtgebiet überall bei den Endhaltestellen weiter in das Umland wuchern (und die Endhaltestellen würden natürlich irgendwann hinterher wandern).

Über die tatsächlichen Gründe für die Ausweisung eines neuen Baugebiets auf dieser hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzfläche außerhalb der Stadtgrenze kann man nun spekulieren. Die Rechtmäßigkeit dieser Planung ließe sich vermutlich nur über ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren herstellen.


Zur Planung der Hansestadt Rostock: Nachdem in der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses vom 25.03. die Auslegung des Entwurfs des Bebaungsplans Nr. 13.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ ungeändert beschlossen wurde, hat auch die Bürgerschaft am 26.03. der ungeänderten Auslegung zugestimmt. Alle Änderungsanträge des Ortsbeirats Biestow wurden verworfen. Wer sich die Redebeiträge der Bürgerschaftssitzung im Einzelnen noch einmal ansehen möchte, findet weiter unten die entsprechenden Links.

Alle ausliegenden Unterlagen können hier vom Portal mv.bauleitplanung-online.de heruntergeladen werden. Während der oben genannten Frist kann jeder eine Stellungnahme abgegeben, auch per Mail an stadtplanung@rostock.de.

Gegenüber dem Planungsstand vom 15.01.2025 wurden in die Planzeichnung noch einige Änderungen eingearbeitet:

  • Der Geh- und Radweg an der Nordostecke des Plangebiets passt nun mit der Papendorfer Planung zusammen.
  • Zwischen den Baufeldern 2 und 4 wurde der im Wohnpark vorhandene befestigte Weg bis zur Planstraße A verlängert.
  • In den Baufeldern 2 und 4 wurde für jeden Baublock eine individuelle maximale Bauhöhe über dem Bezugshöhenpunkt festgesetzt.

Direkt angrenzend an die am Sildemower Weg mit einem Vollgeschoss errichtete Wohnbebauung dürfen die zukünftigen 3-geschossigen Flachbauten nun mit einer maximalen Höhe von 11,5 m über dem jeweiligen Höhenbezugspunkt geplant werden, wobei die tatsächlichen Höhen dieser Bezugspunkte erst bekannt sind, wenn die Ausführungsplanung für den Straßenbau vorliegt. Wegen der im Bereich der Baufelder 1 bis 4 vorhandenen Senke wird dort vermutlich eine Geländeanhebung geplant werden müssen:

Im Ergebnis wird z. B. die Höhe der zukünftigen Grundstückszufahrt zum Baufeld 2 bei etwa 35,9 m und der obere Gebäudeabschluss der 3-Geschosser entsprechend bei 47,4 m liegen. Die an das Baufeld 2 angrenzenden eingeschossigen Wohngebäude am Sildemower Weg Nr. 4 bis 8 haben nach Daten des LAiV Traufhöhen zwischen 37,15 und 42,09 m (jeweils DHHN2016).
Faktisch ändert sich durch diese zusätzliche Festsetzung überhaupt nichts. Es bleibt weiterhin der Phantasie der Architekten überlassen, wie man ein Wohngebäude mit 3 Vollgeschossen und Flachdach auf eine Höhe von 11,5 m über Gelände hochziehen kann (z. B. indem man ein zusätzliches Garagengeschoss mit einer lichten Raumhöhe von unter 2,3 m integriert, das dann nicht als Vollgeschoss zählt).

Im Vorgriff auf die demnächst stattfindende erneute Auslegung des Papendorfer B-Plans „Am Schwanen-Soll“ lohnt sich auch ein Blick in die bereitgestellten Anlagen, z. B. in die Schalltechnische Untersuchung des „Akustik Labor Nord“ vom 25.08.2023 nebst der ergänzenden Schalltechnischen Stellungnahme vom 17.09.2024.

In der Untersuchung steht auf Seite 7 der Satz: „Für die Bebauung innerhalb des in Aufstellung befindlichen, benachbarten Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ wird die vorgesehene Bebauung entsprechend des städtebauliches Konzept (Stand vom 11.01.2023) berücksichtigt. Abweichend vom vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird für das sonstige Sondergebeit 1 (SO1) mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ der überarbeitete Planungsstand vom 22.03.2023 zugrunde gelegt.“ Und auf Seite 8 wird behauptet: „Der so modellierte Lastfall kann als schalltechnischer Ansatz zur sicheren Seite angesehen werden, da hinsichtlich der berücksichtigten Schallquellen Abschätzungen zur sicheren Seite eingerechnet werden.“

Der oben genannte Planungsstand ist nicht mehr aktuell. Nach dem am 15.06.2023 veröffentlichten Planungsstand vom 07.06.2023 war im SO1 an der Nordseite des Gebäudes überwiegend eine maximale Bauhöhe von 10 m vorgesehen und nicht, wie jetzt neu festgesetzt, eine durchgehende Höhe von 17 m. Entsprechend dürften sich auch die Schallreflektionen der üblichen Lärmquellen (Müllbeseitigung, ebenerdige Kühlaggregate usw.) erhöhen. Die von den Gutachtern berücksichtigten maßgeblichen Schallemissionsorte findet man in der Anlage 2. Neben der eingehausten Laderampe und den Aggregaten auf dem Dach ist dort nur ein Punkt mit einer kurzzeitigen Geräuschspitze der zischenden LKW-Druckluftbremse dargestellt (nicht aber das durchdringende piepsende Warnsignal beim Rücksetzen an die Laderampe).

Das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Abt. Immissionsschutz und Umweltplanung, hat in seiner Stellungnahme vom 14.08.2024 darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht „die schalltechnischen Annahmen für einen großflächigen Einzelhandel nicht zur sicheren Seite hin getroffen [wurden]. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zwischen der Wohnbebauung und der gewerblichen Einrichtung ist von immissionsschutzrechtlichen Konflikten auszugehen, die im nachgelagerten Genehmigungsverfahren nur über umfangfangreiche Einschränkungen gelöst werden können.“ (Blatt 9 der „umweltbezogenen Stellungnahmen, Seite 4 des Anschreibens).

Mit „Wohnbebauung“ ist hier nur die geplante Bebauung im Neubaugebiet gemeint. Die vorhandene Wohnbebauung am Sildemower Weg kommt in dem Untersuchungsrahmen und auch in der Stellungnahme des Akustiklabors vom 17.09.2024 gar nicht vor. Die Gutachter haben in ihrer Stellungnahme die Bedenken des Amtes im Wesentlichen „weggebügelt“. Nach der letzten Änderung des Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll“ ist nun auch die Errichtung eines Lärmschutzwalls an der Nordseite des SO1 zur Abschirmung der Wohnbebauung am Sildemower Weg nicht mehr möglich, da der in Frage kommende Grünstreifen zwischenzeitlich als „Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist“ mit der Zweckbestimmung „Gewässerrandstreifen“ festgesetzt wurde. Dort darf also auch kein Lärmschutzwall errichtet werden.


Zur Bürgerschaftssitzung vom 26.03.2025 findet man hier die einzelnen Redebeiträge

  • von Herrn Peter Müller für den Verein „Leben in Biestw“ e. V. (der nach einem Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr. Bachmann doch noch Rederecht erhielt),
  • von Herrn Dr. Stefan Posselt, der zu den Änderungsanträgen des Ortsbeirats Biestow zusätzliche Erläuterungen vorgetragen hat,
  • von Frau Andrea Krönert (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt), die mit einer ausladenden und teils recht merkwürdig anmutenden Begründung den ungeänderten Entwurf verteidigte, gefolgt
  • von einer eher rhetorischen Frage ihres Fraktionskollegen Herrn Uwe Flachsmeyer und einem kurzen Lebenszeichen des BSW, vorgetragen
  • von Herrn Lajos Orban (Bündnis Sahra Wagenknecht), sowie abschließend
  • von Frau Dr. Sybille Bachmann (Rostocker Bund), die den endgültigen Charakter des Bürgerschaftsbeschlusses hervorgehoben hat und daher die Änderungsanträge des Ortsbeirats befürwortete.

Rede an die Bürgerschaft

Danke an Sie. Das Bürgerschafsmitglied Frau Dr. Sybille Bachmann hatte nach der Absage zur Einwohnerfragestunde, Rederecht zum Tagesordnungspunkt TOP Ö 9.3 B-Pan Nobelstraße beantragt. Dem Antrag wurde in der Bürgerschaftssitzung stattgegeben und mit einfacher Mehrheit durch die Bürgerschaft angenommen. Unser Vereinsvorsitzender Klaus-Peter Müller bekam 5 Minuten. Den Redebeitrag und die anschließende Beratung der Bürgerschaft finden Sie hier: Redebeitrag , 2 Teil (ab 18.30 Uhr) der Bürgerschaftssitzung 3/ 2025

Inhaltliche Punkte sind die Stadtentwicklung und -planung, die Verlässlichkeit in Verwaltung und Politik versus veränderte Planungsmaßstäbe und das Thema Bürgerbeteiligung.

Für den Vostand Christiane Müller

Absage an den Verein Lib e. V.

… zum TOP 3.1 – Einwohnerfragestunde auf der Bürgerschaftssitzung am 26.03.2025 sprechen zu dürfen. Am Beispiel – öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13.W.189 – sollte das Thema praktische Erfahrungen zur Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Rostock den Mitgliedern der Bürgerschaft nahe gebracht werden. Aus hiesiger Sicht bestehen zwischen Theorie und Praxis bei der Bürger: innenbeteiligung mit dem Hinweis auf den Leitfaden zur Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock deutlich wahrnehmbare Diskrepanzen. Für Insider noch der Hinweis: Der Biestow Beirat ruht, obwohl der Verein mehrfach um Beteiligung ersucht hatte.
Mehr Information im Anhang unter 1. Begründung zur Absage, 2. Anschreiben des Vereins und 3. Bürgerbeteiligung – und gern auf unseren Seiten des Vereins.

1- Begründung zur Absage an den Verein Leben in Biestow e. V.
2- Anschreiben an die Oberbürgermeisterin und den Präsidenten der Bürgerschaft https://blog.biestow-info.de/wp-content/uploads/sites/4/2025/03/2025-03-23-Anschreiben-Fraktionen-Buergerschaft.pdf
3- Bürgerbeteiligung: https://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunale-beteiligungspolitik/sammlung-kommunale-leitlinien/einzelansicht-leitlinien/article/rostock/

    Teilt den Beitrag bitte mit Anlagen, damit viele Bürger: innen davon erfahren.

    Für den Vorstand Christiane Müller

    Innenverdichtung – Thema auf Bürgerbeteiligungsveranstaltungen

    Die Hansestadt Rostock informiert und wir möchten Ihnen diese Nachricht gern zur Kenntnis geben.

    Der Stadtdialog zum Zukunftsplan Rostock geht weiter. „In den Beteiligungsveranstaltungen 2018 und 2019 stand unter anderem die Innenverdichtung im Fokus der Betrachtung. Als mögliche Potentiale wurden daher die Wohngebiete der 1950er bis 1980er Jahre gutachtlich untersucht.

    In diesen Auftaktveranstaltungen werden die Ziele und Möglichkeiten einer baulichen und grünen Innenentwicklung aufgezeigt und interessierten Rostockerinnen und Rostockern Gelegenheit zum Mitwirken geboten. Die Veranstaltung wird in folgenden drei Bereichen der Stadt durchgeführt:

    1.        Veranstaltung zu den Ortsbereichen Nordwest 1 und 2 d. h. für die Stadtteile Groß Klein, Lichtenhagen, Schmarl, Lütten Klein, Evershagen sowie Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen und Wiethagen. Termin: 21. November 2019, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Mehrgenerationenhaus Lütten Klein, Danziger Str. 45d

    2.      Veranstaltung zu den Ortsbereichen Mitte und West d. h. für die Stadtteile Stadtmitte, Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, Kröpeliner Tor Vorstadt (KTV), Biestow, Südstadt, Brinckmansdorf. Termin: 26. November 2019, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Rathaus, Neuer Markt 1

    3.      Veranstaltung für den Ortsbereich Ost d. h. für die Stadtteile Dierkow-Neu/-Ost/-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Krummendorf, Hinrichsdorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und Jürgeshof. Termin: 27. November, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel im Mehrgenerationenhaus T`winkelhus, Olof-Palme-Str. 26

    Alle Rostockerinnen und Rostocker sind herzlich dazu eingeladen sich zu beteiligen. Die Ergebnisse der Auftakt-Foren werden 2020 in weiteren Veranstaltungen aufgegriffen.

    Anmeldungen und Rückfragen an die E-Mail-Adresse fnp@rostock.de sind willkommen.“

    Quelle: Mail von „Zukunftsplan Rostock“ vom 15.11.2019

    Stimmen Sie ab bei der Vorabstimmung zur Namensfindung unseres neuen Vereins in Biestow!

    Sehr geehrte Biestowerinnen und Biestower und Interessierte,
    nach der ersten Bürgerinformation der BI Biestow sind wir auf dem Weg, einen Verein zu gründen. Die Inhalte darüber werden auf der zweiten Bürgerinformation am 22.02.16 um 19:00 Uhr erläutert.

    Nun soll ein Name für den Verein gefunden werden, wobei wir Sie gern in die Vorentscheidung mit einbeziehen wollen. Am 22.02. soll dann über die ersten drei Namensvorschläge abgestimmt werden.

    Wir bitten Sie um ein Votum über folgende Vorschläge:

    1. „Leben in Biestow e.V.“
    2. „Naturnahes Biestow e.V.“
    3. „Biestow erleben e.V.“
    4. „Naturerlebnis Biestow e.V.“
    5. „Unser schönes Biestow e.V.“
    6. „Mein Biestow e.V.“
    7. „Wir in Biestow e.V.“

    Nutzen Sie den Link ( Vorabstimmung Vereinsname ) für eine Abstimmung auf doodle, bis zum 19.02.2016 bleibt die Abstimmung für alle offen.

    Für die Bürgerinitiative Biestow

    Klaus-Peter Müller

    Einrichtung eines Bürgerstammtisches

    Auf der 1. Bürgerinformationsveranstaltung am 14.12.2015 regten verschiedene Einwohner Biestows an, sich Einzelthemen zum Wohngebiet Biestow und anliegender Räume im kleinen Kreis fachlich zu erschließen, zu diskutieren. Eventuell ließen sich so auch Lösungen für Problemfälle finden.

    Diese Anregung hat die BI Biestow gern aufgenommen und lädt aus aktuellem Anlass zum 1. Bürgerstammtisch mit dem Thema „Verkehrsberuhigter Bereich in Biestow“ ein.

    Einwohnerinnen und Einwohner treffen sich, um Problemfragen gemeinsam zu diskutieren. Soweit möglich und erforderlich, sollen Experten hinzugezogen werden. Ziel dabei kann es neben dem persönlichen Kennenlernen im Stadtteil nur sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und dabei vorhandenes Wissen zu bündeln, um dem Einzelnen Hilfestellung geben zu können. Im kleinen Kreis (10-15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) hat dann jeder die Möglichkeit, seine Fragen vorzubringen, vorhandenes Wissen einzubringen und selbst neue Fakten mitzunehmen.

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tragen Sie sich für den 1. Bürgerstammtisch am 24.02.2016 unter „bevorstehende Veranstaltung“ in die dort beigefügte doodle-Liste ein!

    Für die Bürgerinitiative Biestow

    Klaus-Peter Müller

    Ortsbeiratssitzung am 13.01.2016 – Info zum Stand der Verkehrsuntersuchung!

    Wie dem „Städtischen Anzeiger“ vom 22.12.2015 zu entnehmen ist, lautet die Tagesordnung für die Ortsbeiratssitzung am 13.01.2016 im Beratungsraum des Stadtamtes Charles-Darwin-Ring wie folgt:

    • Information zum gegenwärtigen Stand der Verkehrsuntersuchung für ein neues Wohngebiet in Biestow
    • Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms MV
    • Informationen zum Baumbericht 2015/2016 und Pflanzgebot „Büdnerei“

    Die Bürgerinitiative Biestow

    1. Bürgerversammlung und die Haushaltsprognose für Rostock aus 2014

    Unsere 1. Bürgerversammlung hat gestern in Biestow im Bauernhaus stattgefunden. Herzlichen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Stadtteil Biestow interessieren, sich informieren wollten und nicht auf die Politik und Verwaltung „unendlich“ warten und gehört werden wollten.

    Ihre Anregungen werden wir im kommenden Jahr diskutieren und versuchen umzusetzen.

    Besonderer Dank gilt an dieser Stelle allen Bürgerinnen/ Bürgern, die aktiv an der Vorbereitung beteiligt waren und damit zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben. Hervorheben möchten wir Frau Niekrenz und ihr alt ehrwürdiges Bauernhaus, womit der ideale Ort für die 1. Bürgerversammlung zur Verfügung stand. Leider konnten wegen Platzmangel nicht alle Bürgerinnen/ Bürger an der Veranstaltung teilnehmen. Daher werden wir in Kürze die Präsentation vom 14.12.2015 auf der Seite veröffentlichen.

    Bereits jetzt können alle, die uns Bürgerinnen/ Bürgern lange vorenthaltene Haushaltsprognose mit Stand 2014 lesen.

    Bürgerinitiative Biestow

    http://www.das-war-rostock.de/fileadmin/user_upload/download/Haushaltsprognose-Rostock-2025.pdf

    Tagesordnung zur 1. Bürgerversammlung

    Hiermit laden wir Bürgerinnen und Bürger herzlich zur 1. Bürgerversammlung am 14.12.2015 um 18.00 Uhr in das Bauernhaus ein.


    Unsere Tagesordnung:

    1. Biestow – ein kurzer Rückblick
    2. Vorstellung der „Bürgerinitiative Biestow“
    3. Entwicklungsabsichten von Politik und Verwaltung von 2016 bis 2020
    4. Gründe, die gegen diese Entwicklungsabsichten sprechen
    5. Diskussion, Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
    6. Ausblick der Bürgerinitiative für 2016

    BI Biestow