Danke an Sie. Das Bürgerschafsmitglied Frau Dr. Sybille Bachmann hatte nach der Absage zur Einwohnerfragestunde, Rederecht zum Tagesordnungspunkt TOP Ö 9.3 B-Pan Nobelstraße beantragt. Dem Antrag wurde in der Bürgerschaftssitzung stattgegeben und mit einfacher Mehrheit durch die Bürgerschaft angenommen. Unser Vereinsvorsitzender Klaus-Peter Müller bekam 5 Minuten. Den Redebeitrag und die anschließende Beratung der Bürgerschaft finden Sie hier: Redebeitrag , 2 Teil (ab 18.30 Uhr) der Bürgerschaftssitzung 3/ 2025
Inhaltliche Punkte sind die Stadtentwicklung und -planung, die Verlässlichkeit in Verwaltung und Politik versus veränderte Planungsmaßstäbe und das Thema Bürgerbeteiligung.
… so wurde es von Fachplanern zu Neubauvorhaben in den damals neuen Ländern in den 1990er Jahren in Bauakten vermerkt. Mehr als eine Generation und die Aufbruchstimmung sind bereits in die Geschichte eingegangen. Viel haben auch die Rostocker: innen, welche ihrer Heimat nicht den Rücken gekehrt haben, angenommen, ausgehalten und sich den komplett neuen Herausforderungen im Allgemeinen und im Besonderem gestellt.
Leider leben wir Menschen wieder in fordernden Zeiten. Hier das Thema Bauen und verfehlte Bauleitplanung in Rostock heute:
Achtgeschossiger Flachdachanbau an vorhandenes fünfgeschossiges Satteldachgebäude in Rostock – Südstadt
Nicht nur die Grenzen von gutem Geschmack und Ästhetik im Kleiräumigen sind überschritten. Städtebauliche Ordnung ist das Ziel der Stadtplanung und obliegt der Verantwortung von Verwaltung und am Ende der Politik in der Hansestadt Rostock. Gerade die Bauleitplanung erfüllt eine nicht unwichtige sozialpolitische Aufgabe. Eine fachbezogene und vernünftige städtebauliche Ordnung vermag das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und Identität zu stiften, das Entstehen asozialer Schichten zu verhindern und mit der Schaffung gesunder Wohnungen und Eigenheime, der Auflockerung der Städte und dem Bau kultureller Einrichtungen die soziale Struktur des Volkes im Sinne der freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung zu beeinflussen (https://www.stadtgrenze.de/s/ezf/geordnete/entwicklung.htm). Städtebauliche Unzuträglichkeiten sollen abgewehrt und verhindert werden.
Abgesehen von der gesetzlichen Ausnahmebestimmung im BauGB ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung nur dann gewährleistet, wenn ihre Grundzüge in dem hierfür vorgesehenen Flächennutzungsplan (FNP) festgelegt wurden. Das ist zutreffend, wenn die Darstellungen des FNP sachlich und räumlich hinreichend konkret sind. Dies trifft auf den FNP von Rostocks Süden nicht zu. Die bloße Ausweisung einer „Weißfläche“ im FNP entspricht nicht § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB, zumal der erarbeitete Rahmenplan für Biestow auf die Sensibilität des Raumes und eine Entwicklung nachweislich hinweist. Hinzu tritt der geschützte Denkmalbereich Dorflage Biestow, der unmittelbar angrenzt. Der vielfach diskutierte städtebauliche Entwurf „Nobelstraße“ wurde abgewählt.
Am südöstlichen Siedlungsrand und im Außenbereich von Biestow bedarf es der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungs- und Gestaltungskonzeptes mit Bürgerbeteiligung, wie vom Verein bereits mehrfach gefordert. In 2016 hat das ebenso der Planungs- und Gestaltungsbeirat bei der Entwicklung der Einfamilien-haussiedlung mit 200 – 300 Wohnungseinheiten empfohlen und begründet. Im März 2025 immer noch Fehlanzeige! Was im Kleinräumigen bei Fachplanern, Verwaltung, Politik und Laien normal erscheinen muss, soll demnächst im großen Stil am Stadtrand im Raum Raum Biestow Wirklichkeit werden. Nicht nur Biestow, sondern zehntausende Menschen im Süden werden nachhaltig beeinträchtigt. Über Flora, Fauna und Denkmalschutz spricht eh keiner. In In den geplanten Dimensionen fehlt ein städtebauliches-verkehrsplanerisches Verkehrskonzept für den Raum.
Das darf man bei bei mehr als 1.000 Wohnungseinheiten und vielen weiteren Baunutzungen von Papendorf in Biestow erwarten, wenn die Bebauungspläne in der vorgesehenen Form von beiden Gemeinden, Rostock und Papendorf, verabschiedet werden.
Diese Abbildungen sind keinräumige Darstellungen. Die Außenbereichsfläche am südlichen Stadrand umfasst mehr als 25 ha unversiegelten Boden, der aktuell Brachfläche, Sölle und eine Naturschutzfläche umfasst.
Wichtige und hierbei nicht beleuchtete Themen sind bei der städtebaulichen Entwicklung eben auch der Natur- und Umweltschutz, öffentliche Freiflächen und das Orts- und Landschaftsbild von Biestow. Das wird demnächst im zweiten Teil „Hurra, es lebe der wilde Osten!“ beleuchtet.
Biestow, südlich von Rostock gelegen, ist seit 1950 ein Stadtteil mit weniger als 3.000 Einwohnern von Rostock. Und doch hat Biestow eine lange Geschichte, die bis in das Jahr 1282 zurück aktenkundig ist. Die ländlich – dörflichen Strukturen blieben bis in die 1990er erhalten und sind auch heute gut ablesbar. Unter Denkmalschutz steht die Dorflage. Ein Rahmenplan, bearbeitet durch das Amt für Stadtplanung und -entwicklung, liegt für die städtebaulich geordnete Entwicklung von Biestow vor. Mit der Bebauung „Wohnpark Biestow“ wurde der unmittelbare Anschluss an die Südstadt und Wohnraum für Familien neu geschaffen. Neben dem Bau von überwiegend Einfamilien-, Doppel- und vornehmlich Reihenhäusern entstanden auch einige Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau in Richtung Nobelstraße. Leider fehlen angemessene und für die Allgemeinheit nutzbare Grünflächen im Wohnpark. Dennoch trugen die Verantwortlichen bezogen auf die Bebauung insgesamt den dörflichen Strukturen von Biestow Rechnung. Mit dem neuen Bebauungsplan „Nobelstraße“ sollte die südliche Erweiterung in ähnlicher Weise folgen. 200 – 300 Einfamilien- und Doppelhäuser sollten in südlicher Richtung an den Wohnpark laut Aufstellungsbeschluss der Hansestadt Rostock ergänzt werden.
Das hatte keine 10 Jahre Bestand. Der Biestower Rahmenplan liegt in der Schublade. Aktuell ist die Auslegung zweier Bebauungspläne mit mehr als 1.000 Wohnungseinheiten, Discounter, Gastronomie, Beherbergung/ Hotellerie und verschiedenen Sozialeinrichtungen in der Bürgerschaft Rostock und der Gemeinde Papendorf geplant. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung findet in Biestow nicht mehr statt! Bis zu siebengeschossige Gebäude und wieder einmal ungenügende Grünflächen sind vorgesehen. Berichtet hatte der Verein verschiedentlich. Hier noch einmal ein nur kleiner Ausblick ….
Wer bestimmt, wie sich Gemeinden entwickeln und wie sie „aussehen“? Unsere Mitwirkung war nicht erwünscht.
Das heutige Foto spricht für sich selbst und braucht keiner zusätzlichen Worte. Es macht einfach nur wütend. Entsorgen hier Biestower Anwohner: innen ihren Sperrmüll direkt am Dorfteich und im Denkmalbereich Dorflage Biestow? Es ist doch eher unwahrscheinlich, dass Besucher: innen ihre Teppiche extra nach Biestow befördern und an dem historischen, öffentlichen und gut einsehbaren Platz entsorgen! Deartiges Verhalten ist beschämend und muss geahndet werden. Es ist ein Fauxpas, gerade gegenüber engagierten Biestower: innen für den Stadtteil. Zum desolaten Zustand des Biestower Dorteiches kommt nun auch noch dieses Bild.
Übrigens: Eine regelmäßige Spaziergängerin/ Besucherin von Biestow schickte das Foto an den Verein. Lib bedankt sich für ihre Aufmerksamkeit.
Biestow kann seit 06.05.2017 auf eine mindestens 735-jährige Geschichte zurückblicken. Die Ersterwähnung des Dorfes erfolgte in einer Urkunde vom 06.05.1282, die Eingemeindung nach Rostock erst im Jahr 1950.
Hier finden Sie weitere Informationen und Hintergründe: