Martha ist da,

so wünschen es sich viele Interessierte in Biestow. Täglich beobachten wir die Webcam und hoffen auf die Ankunft der Weißstörchin Martha. Herr Storch besetzte bereits zu Beginn des Monates (3.3.25) den Horst, räumt auf und wartet auf sein Weibchen. War nun gestern Mittag (28.3.2025) die Ankunft von Martha zu beobachten?
Die Übertragung der Webcam im Südstadtcenter funktioniert aus technisch Gründen leider noch nicht. Schaut bitte direkt hier auf der Webseite und beobachtet das Weißstorchen-Paar in der Saision 2025. Nach dem langen Ausfall von Regen braucht es dringend und reichlich Niederschläge für Tier und Mensch.

Wertvolle Infos zum Weißstorch in M-V findet man auf der Nabu – Webseite.

Für den Vorstand Christiane Müller

„Hurra, es lebe der ‚wilde‘ Osten!“

… so wurde es von Fachplanern zu Neubauvorhaben in den damals neuen Ländern in den 1990er Jahren in Bauakten vermerkt. Mehr als eine Generation und die Aufbruchstimmung sind bereits in die Geschichte eingegangen. Viel haben auch die Rostocker: innen, welche ihrer Heimat nicht den Rücken gekehrt haben, angenommen, ausgehalten und sich den komplett neuen Herausforderungen im Allgemeinen und im Besonderem gestellt.

Leider leben wir Menschen wieder in fordernden Zeiten. Hier das Thema Bauen und verfehlte Bauleitplanung in Rostock heute:

Achtgeschossiger Flachdachanbau an vorhandenes fünfgeschossiges Satteldachgebäude in Rostock – Südstadt

Nicht nur die Grenzen von gutem Geschmack und Ästhetik im Kleiräumigen sind überschritten. Städtebauliche Ordnung ist das Ziel der Stadtplanung und obliegt der Verantwortung von Verwaltung und am Ende der Politik in der Hansestadt Rostock. Gerade die Bauleitplanung erfüllt eine nicht unwichtige sozialpolitische Aufgabe. Eine fachbezogene und vernünftige städte­bau­liche Ordnung vermag das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und Identität zu stiften, das Entstehen asozialer Schichten zu verhindern und mit der Schaffung gesunder Wohnungen und Eigenheime, der Auflockerung der Städte und dem Bau kultureller Einrichtungen die soziale Struktur des Volkes im Sinne der freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung zu beeinflussen (https://www.stadtgrenze.de/s/ezf/geordnete/entwicklung.htm). Städtebauliche Unzuträglichkeiten sollen abgewehrt und verhindert werden.

Abgesehen von der gesetzlichen Ausnahmebestimmung im BauGB ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung nur dann gewähr­leistet, wenn ihre Grundzüge in dem hierfür vorgesehenen Flächennutzungsplan (FNP) festgelegt wurden. Das ist zutreffend, wenn die Darstellun­gen des FNP sachlich und räumlich hinreichend konkret sind. Dies trifft auf den FNP von Rostocks Süden nicht zu. Die bloße Ausweisung einer „Weißfläche“ im FNP entspricht nicht § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB, zumal der erarbeitete Rahmenplan für Biestow auf die Sensibilität des Raumes und eine Entwicklung nachweislich hinweist. Hinzu tritt der geschützte Denkmalbereich Dorflage Biestow, der unmittelbar angrenzt. Der vielfach diskutierte städtebauliche Entwurf „Nobelstraße“ wurde abgewählt.

Am südöstlichen Siedlungsrand und im Außenbereich von Biestow bedarf es der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungs- und Gestaltungskonzeptes mit Bürgerbeteiligung, wie vom Verein bereits mehrfach gefordert. In 2016 hat das ebenso der Planungs- und Gestaltungsbeirat bei der Entwicklung der Einfamilien-haussiedlung mit 200 – 300 Wohnungseinheiten empfohlen und begründet. Im März 2025 immer noch Fehlanzeige! Was im Kleinräumigen bei Fachplanern, Verwaltung, Politik und Laien normal erscheinen muss, soll demnächst im großen Stil am Stadtrand im Raum Raum Biestow Wirklichkeit werden. Nicht nur Biestow, sondern zehntausende Menschen im Süden werden nachhaltig beeinträchtigt. Über Flora, Fauna und Denkmalschutz spricht eh keiner. In In den geplanten Dimensionen fehlt ein städtebauliches-verkehrsplanerisches Verkehrskonzept für den Raum.

Das darf man bei bei mehr als 1.000 Wohnungseinheiten und vielen weiteren Baunutzungen von Papendorf in Biestow erwarten, wenn die Bebauungspläne in der vorgesehenen Form von beiden Gemeinden, Rostock und Papendorf, verabschiedet werden.

Diese Abbildungen sind keinräumige Darstellungen. Die Außenbereichsfläche am südlichen Stadrand umfasst mehr als 25 ha unversiegelten Boden, der aktuell Brachfläche, Sölle und eine Naturschutzfläche umfasst.

Wichtige und hierbei nicht beleuchtete Themen sind bei der städtebaulichen Entwicklung eben auch der Natur- und Umweltschutz, öffentliche Freiflächen und das Orts- und Landschaftsbild von Biestow. Das wird demnächst im zweiten Teil „Hurra, es lebe der wilde Osten!“ beleuchtet.

Für den Vorstand Christiane Müller

Sperrmüll am Dorfteich

Das heutige Foto spricht für sich selbst und braucht keiner zusätzlichen Worte. Es macht einfach nur wütend. Entsorgen hier Biestower Anwohner: innen ihren Sperrmüll direkt am Dorfteich und im Denkmalbereich Dorflage Biestow? Es ist doch eher unwahrscheinlich, dass Besucher: innen ihre Teppiche extra nach Biestow befördern und an dem historischen, öffentlichen und gut einsehbaren Platz entsorgen! Deartiges Verhalten ist beschämend und muss geahndet werden. Es ist ein Fauxpas, gerade gegenüber engagierten Biestower: innen für den Stadtteil. Zum desolaten Zustand des Biestower Dorteiches kommt nun auch noch dieses Bild.

Übrigens: Eine regelmäßige Spaziergängerin/ Besucherin von Biestow schickte das Foto an den Verein. Lib bedankt sich für ihre Aufmerksamkeit.

Für den Vorstand Christiane Müller

Ortsbus Südstadt – Streckenerweiterung über den Biestower Damm

Vertreter der RSAG stellten auf der Biestower Ortsbeiratssitzung am 19.11.24 die veränderte Streckenführung der Buslinie 26 vor. Die Buslinie verbindet ab 7. Januar 2025 die Straßenzüge vom Südblick, Weidendamm, Biestower Damm, Robert-Koch-Straße, Südring, Majakowskistraße, Zur Mooskuhle, Hauptbahnhof und dann in Richtung Tweel. Wochentags soll die Linie alle 30 und Sonntag alle 60 Minuten verkehren.

Vorerst entstehen im Biestower Damm/ Robert-Koch-Straße die Behelfshaltestellen „Neue Reihe“ und „Robert-Koch-Straße“. Die hohen Kosten ortsüblicher Haltestellen (ca. 100.000 Euro) verhindern die Annehmlichkeit von Wartehäuschen, Bank und Mülleimer.

Ob der Bus seine Fahrpläne einhalten wird? Bedenken bestehen aus mehreren Gründen:

1. Der Biestower Damm wird von Alteingesessenen auch als Knüppeldamm bezeichnet. Ein Linienbus wiegt um die 23 Tonnen. Die dynamische Achslast hat den stärksten Einfluss auf die Lebensdauer einer Straßenbefestigung, welche es angesichts des Bildes nicht gibt. Regelmäßige Ausbesserungsarbeiten werden an der Tagesordnung sein.

Aufbau ?

2. Der Biestower Damm ist ein ausgewiesener Schleichverkehrs-Damm in Rostock. In den Belastungsspitzen stauen sich spätestens in der Robert-Koch-Straße die Kraftfahrzeuge, welche in den Südring einbiegen wollen.

3. Der Biestower Damm ist Teil des Radfernweges Berlin-Kopenhagen! Die Fahrbahnbreite lässt ein Überholen nach §5 StVO (Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.) nur an wenigen Stellen zu. Das ist weder für Busfahrer/ Insassen noch für Radfahrer befriedigend.

4. Der öffentliche Verkehrsraum Biestower Damm ist insbesondere für Fußgänger mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden. Der für die Bedürfnisse des modernen Verkehrs ungeeignete Gehweg befindet sich im steten Seitenwechsel immer nur auf einer Seite. Die Breite zwischen 0,70 m und 1,50 m incl. Sicherheitstrennstreifen entspricht etwa der Hälfte welcher fachgerecht notwendig ist. Laut Statista ist Mecklenburg-Vorpommern mit 12.059 schwerbehinderten Personen je 100.000 Einwohnern das Bundesland mit der höchsten Schwerbehinderten-Quote (Stand 14.11.2024). Gehwege müssen wie in diesem Fall 2-Richtungs-Wege sein. Sie müssen Langstock und Rollstuhl geeignet sein!

Beidseitig befinden sich Wohnhäuser und ab Januar mehrere Haltestellen. Mehr vulnerable Menschengruppen benutzen durch den Bus die Fußwege. Auf den Bus wartende und aussteigende Menschen blockieren den Gehweg für die gehenden und rollenden Fußgänger. Wie sollen sich Kinder, die lt. StVO bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf Gehwegen Fahrrad fahren müssen und deren Aufsichtspersonen, sich bei Gegenverkehr verhalten? Absteigen und schieben? Dann allerdings greift der § 25 StVO ((2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.)

Straßenabschnitt am Dorfteich mit halben Gehweg und „Kampfradler“

Noch ein Beispiel aus Biestow:

Die Fahrbahn der Tempo 30-Zone im Wohnpark Biestow ist so schmal, dass sich begegnende Fahrzeuge gefähren können. Busse sind ca. 2,50 m breit, ein gewisser Abstand zu rechts parkenden Kfz oder Bordsteinkante ist einzuhalten. Zu Radfahrern muss innerorts mindestens 1,50 m seitlicher Abstand beim Überholen sein. Nimmt man die Breite von Menschen und die Pendelbewegung um die eigene Achse hinzu, ist eine Fahrbahnbreite von mehr als 6m nötig.

Weidendamm, links befindet sich die Kita

Eine Straße ist nicht nur ein Verkehrsbauwerk des Landverkehrs, das Fußgängern und Fahrzeugen als Transport- und Verkehrsweg vor allem für den Personen-, Güter- und Tiertransport zur Ortsveränderung dient. Sie ist je nach ihrer Gestaltung Entfaltungs- und Kommunikationsraum und prägt die Wahrnehmung eines Ortes.

Wer sich für die Interessen von Fußgängern einsetzt, ist herzlich eingeladen aktiv zu werden. Z.B. beim Vereinsprojekt 9 – Wege.

Spezielle Informationen zum Thema ÖPNV und Fußwege können bei der Online-Fuss-Verkehrs-Akademie erworben werden:

Über 95 % der ÖPNV-Reisenden in Städten sind die Hälfte der Reisezeit von Tür zu Tür Zufußgehende. Die Reisenden gehen zur oder von der Haltestelle, warten oder steigen um. Der Stadtraum beeinflusst, wie sicher, effektiv und attraktiv das Gehen, Warten und Umsteigen ist. Daher sind Stadträume nicht nur essenziell für die Gehenden, sondern auch für Nutzung des ÖPNV. Dazu referiert Helge Hillnhütter von der Norwegian University of Science and Technology in unserer nächsten FUSSverkehrs-Akademie.

⏰Wann? Donnerstag, den 5. Dezember, 18-19 Uhr

📍 Wo? Online (Zoom).

➡️Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.fuss-ev.de/anmeldung-akademie (Den Teilnahmelink schicken wir einige Tage vor dem Seminar.)

Für den Vorstand Gabriele Köpke


 

Bruterfolg 2024

Hurra, in diesem Jahr sind drei Junggstörche in das unsichere und gefahrenreiche Storchenleben von Biestow aus und vor den Altstörchen gestartet.

Eine Störchin ist in Biestow angekommen

https://www.stoerche-doberan.de/storchenwebcamnest-rostock-biestow

Unter dem Link erfahren Sie mehr bei Dr. Kroll, Storchenvater für den Altlreis Bad Doberan.

Auf ein Wiedersehen im nächsten Frühjahr 2025. Die Weißstorche benötigen dringend den Menschen zur Sicherung und Verbesserung ihrer Lebensräume in Mecklenburg – Vorpommern. In Biestow gehen durch Bebauung in Größenordnung Nahrungshabitate verloren. Derzeit entsteht der 1. Bauabschnitt Kiefernweg, weitere Abschnitte sind in Planung. Mehr als 100 ha sind alleine in Biestow geplant! Noch bestehende Kleingewässer sind in einem desolaten Zustand und/ oder wurden verrohrt. … ín Vorbereitung ist ein weiteres Projekt zur Hilfe für die Weißstörche. Das Biestower Weißstorchenpaar ist nur ein Beispiel.

für den Vorstand Christiane Müller













Schranken statt Poller -Neue Reihe

Vorerst findet wieder in der kommenden Woche eine Verkehrsberuhigung in der Neuen Reihe statt. Die Beschilderung – keine Durchfahrt für Pkw und Kradfahrer – ist heute wieder eingerichtet worden! Aktuell werden die Fundamente für zwei neue Schranken an den Seiten des Weges hergerichtet. In der kommenden Woche sollen dann beide Schranken eingebaut werden. Das erleichtert die Anwohnerinnen/ Anwohner von Biestow, insbesondere die in der Neuen Reihe. Fußgänger und Radfahrer hoffen auf Erleichterung durch die Minimierung des Pkw-LKw-Verkehrs in Biestow. Die Unzufrieden ist insgesamt über viele Jahre hoch. Das zeigten wieder die Gespräche unter den Anwohnerinnen/ Anwohnern. Das Projekt 9 – Wege in Biestow – ist vom Verein 2023/ 2024 aufgelegt worden. Derzeit findet die Bestandserfassung der Alltagswege von zwei Vorstandsmitgliedern statt.

Es tut sich was in Papendorf! Was hat das mit Biestow zu tun?

Die Gemeinde Papendorf hat am 28.05.2024 beschlossen, den endgültigen Entwurf ihres Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ auszulegen. Laut Ankündigung des Amts Warnow-West werden der Bebauungsplan mit den zugehörigen Unterlagen zwischen dem 24.07. und dem 24.08.2024 zur Einsicht- und Stellungnahme öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jeder eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben.

Die amtliche Bekanntmachung und alle auszulegenden Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung usw.) kann man bereits jetzt auf der Website des Amts einsehen: https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-amtliche-bekanntmachung-bebauungsplan-nr-b24-am-schwanen-soll-auslegung-entwurf

Das Plangebiet grenzt an die vorhandene Wohnbebauung an der südöstlichen Ecke des Wohnparks Biestow, so dass die dortigen Anwohner in besonderem Maße von den Planungen betroffen sind. Da die Planungen aber auch grundlegende Weichenstellungen für eine Bebauung der südlichen und westlichen Biestower Feldflur enthalten, ist letztlich jeder Einwohner betroffen.

Eine plastische 3D-Darstellung des Bebauungsplans mit den zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten zusammen mit der vorhandenen Wohnbebauung kann man sich unter diesem Link https://www.gross-biestow.de/BPlan_Papendorf_Entwurf_28-06-2024_3D/ von allen Seiten ansehen (evtl. längere Ladezeiten).

So könnte eine zukünftige Bebauung auf Papendorfer Gemeindegebiet aussehen.
Blick über die geplanten Sondergebiete auf die Wohnbebauung am Sildemower Weg.

Zum Verständnis: Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht aus den zeichnerischen Festsetzungen im Planteil A und den textlichen Festsetzungen (TF) im Textteil B. Nachrichtliche Hinweise und alle anderen Unterlagen (Begründung usw.) sind zwar notwendig, entfalten aber keine unmittelbare Rechtswirkung. Stellungnahmen sollten sich also vor allem auf die Festsetzungen des eigentlichen Bebaungsplans beziehen. Zulässig sind aber auch allgemeine Anmerkungen und begründete Kritik am Verfahren und an den zugehörigen Unterlagen.

Ein Vorentwurf des Bebauungsplans war bereits im Juli 2023 frühzeitig ausgelegt worden. Der Verein „Leben in Biestow e.V.“ hat zu diesem Vorentwurf am 31.07.2023 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Nach einer ersten Durchsicht des nun vorliegenden Entwurfs und der weiteren Unterlagen fallen einige beispielhafte Ungereimtheiten und Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf ins Auge:

1) Die tatsächlichen Größen der beiden Baufelder SO 1 und SO 2 entsprechen nicht den Angaben in der Flächenbilanzierung auf Seite 18 der Begründung zum Entwurf (dort 8930 m² bzw. 7484 m²). Laut Planzeichnung hat das Baufeld SO 1 eine Fläche von nur ca. 8200 m². Dafür hat das Baufeld SO 2 sogar eine Fläche von ca. 9100 m² (ermittelt durch Digitalisierung). Die selbst ermittelten Flächengrößen decken sich in etwa mit den Flächensummen auf Seite 78 des Umweltberichts.
Die Flächendifferenzen haben Auswirkungen auf die Größe der maximal überbaubaren Grundstücksfläche und der zukünftigen Baukörper. Rechtlich bindend ist immer die Darstellung in der Planzeichnung.

2) Veränderungen bei den Baugrenzen (blaue Linien):
Da ein Mindestabstand von 13,5 m zu der südlich vorhandenen Trinkwasserleitung eingehalten werden muss, wurden die Baugrenzen innerhalb der beiden Sondergebiete verschoben und im Norden, Westen und Osten bis fast an die Ränder der Baufelder erweitert. Das Baufeld SO 2 wurde im Norden vergrößert. Die zukünftige Bebauung kann nun in den beiden Sondergebieten näher an die vorhandene Wohnbebauung in Biestow heranrücken.

3) Veränderungen beim Baufeld SO 1 (Nahversorgung/Wohnen):
In diesem Baufeld ist die Abgrenzung unterschiedlicher Maße der Nutzung entfallen. Bauwerke dürfen nun generell eine Höhe von 18 m haben, ebenso sind nun überall 5 Vollgeschosse zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wurde von 0,6 auf 0,8 erhöht. Damit wird ein deutlich größeres Bauvolumen ermöglicht.

4) Veränderungen beim Baufeld SO 2 (Pflege/Wohnen):
Im nördlichen Teil des Baufeldes wurde die maximal zulässige Bauhöhe von 12 m auf 10 m reduziert. Im Norden sind nun generell 3 Vollgeschosse und im Süden generell 5 Vollgeschosse zulässig. Im gesamten Baugebiet muss das oberste Geschoss erst ab dem 4. Vollgeschoss als Staffelgeschoss ausgebildet werden (vorher bereits ab dem 3. VG).

5) Die Baufelder WA 2 bis WA 5 wurden an der Südseite vergrößert und die angrenzende Grünfläche verkleinert. Dazu wurde auch das Plangebiet im Süden geringfügig erweitert. Die Plangebietsgrenze stimmt dort nicht mehr mit den neugebildeten Katastergrenzen überein.

Und noch einige Anmerkungen zur schalltechnischen Untersuchung:

Auf Seite 4 der Untersuchung steht: „Im Ergebnis zeigt die vorliegende schalltechnische Untersuchung, dass eine Überschreitung der Orientierungswerte […] durch Gewerbelärm nicht zu erwarten ist, wenn die in Abschnitt 7.6 aufgeführten Maßnahmen bei der weiteren Planung des Lebensmitteleinzelhandels berücksichtigt werden.“ Das Dokument enthält leider keinen Abschnitt 7.6. Vielleicht sind die Abschnitte 6.3.6 und 6.3.7 gemeint. Dort werden aber vordergründig nur Maßnahmen geschildert, die dem Schutz der im Gebäude selbst wohnenden Menschen dienen.

Das Immissionsraster der Schallausbreitung in den Anlagen 4.1 und 4.2 zur Untersuchung reicht nur genau bis zur Stadtgrenze. Interessant für die Beurteilung der Belastung der vorhandene Wohnbebauung am Sildemower Weg wäre aber die weitere Darstellung auch auf der städtischen Seite.

Die in den eben genannten beiden Anlagen dargestellte beispielhafte Bebauung im Bereich der Sondergebiete entspricht bereits jetzt nicht mehr den aktuellen Möglichkeiten nach den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes. An der Nordseite des Nahversorgers werden sich die Lärmquellen häufen: Schneckenverdichter Müllentsorgung, Kältetechnische Außengeräte, Laderampe (Kühllaster), Bewegungsflächen Lieferverkehr, Balkone vor den geweblich genutzten Räumen (Hotel, Boardinghaus) usw.

Alle Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen und der Nachweis deren Wirksamkeit werden auf die Ebene der späteren Baugenehmigung verlagert. Der Bebauungsplan selbst enthält zum Thema aktiver Lärmschutz im Zusammenhang mit dem Gewerbebau im SO 1 und der nördlich vorhandenen Wohnbebauung überhaupt keine rechtlich wirksamen Festsetzungen. Sinnvoll wäre z. B. die Festsetzung eines begrünten Lärmschutzwalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB an der nördlichen Grundstücksgrenze.

In den bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen „empfiehlt“ die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Rostock, das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz am Verfahren zu beteiligen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Eine Stellungnahme von Rostocker Seite liegt bislang allerdings nicht vor.

Ortsbeiratssitzung am 14.11.23, 19:00 Uhr im Stadtamt Charles-Darwin-Ring

Unter anderem werden das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ und die 4. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Teil Handlungskonzept für die Stadtbereiche vorgestellt.

Die Beschlussvorlagen und weitergehende Informationen finden Sie unter https://ksd.rostock.de/ .

Traurige Nachricht von den Biestower Störchen

Nachdem die Störchin Martha, die bereits seit mehreren Jahren hier erfolgreich brütete, am 22.03. zurückkehrte und ein neues Männchen am 29.03.23 am Biestower Storchennest eintraf, waren alle wie jedes Jahr auf die Brut und den Erfolg eingestellt.

Es war absehbar, dass Anfang Mai die Jungen schlüpfen würden, was auch so war: erste Köpfchen waren um den 09.05. herum im Nest zu erblicken.

Leider hat, und die Ursache lässt sich nur schwerlich beschreiben, das Männchen am 19.05. alle Jungen morgens gegen 06.00 Uhr aus dem Nest geworfen. Seit 2005 gibt es damit erstmals keinen Storchennachwuchs in Biestow.

Lesen Sie mehr auf der Webseite des NABU-Storchenbetreuers unter www.stoerche-doberan.de.