so wünschen es sich viele Interessierte in Biestow. Täglich beobachten wir die Webcam und hoffen auf die Ankunft der Weißstörchin Martha. Herr Storch besetzte bereits zu Beginn des Monates (3.3.25) den Horst, räumt auf und wartet auf sein Weibchen. War nun gestern Mittag (28.3.2025) die Ankunft von Martha zu beobachten? Die Übertragung der Webcam im Südstadtcenter funktioniert aus technisch Gründen leider noch nicht. Schaut bitte direkt hier auf derWebseite und beobachtet das Weißstorchen-Paar in der Saision 2025. Nach dem langen Ausfall von Regen braucht es dringend und reichlich Niederschläge für Tier und Mensch.
Wertvolle Infos zum Weißstorch in M-V findet man auf der Nabu – Webseite.
… so wurde es von Fachplanern zu Neubauvorhaben in den damals neuen Ländern in den 1990er Jahren in Bauakten vermerkt. Mehr als eine Generation und die Aufbruchstimmung sind bereits in die Geschichte eingegangen. Viel haben auch die Rostocker: innen, welche ihrer Heimat nicht den Rücken gekehrt haben, angenommen, ausgehalten und sich den komplett neuen Herausforderungen im Allgemeinen und im Besonderem gestellt.
Leider leben wir Menschen wieder in fordernden Zeiten. Hier das Thema Bauen und verfehlte Bauleitplanung in Rostock heute:
Achtgeschossiger Flachdachanbau an vorhandenes fünfgeschossiges Satteldachgebäude in Rostock – Südstadt
Nicht nur die Grenzen von gutem Geschmack und Ästhetik im Kleiräumigen sind überschritten. Städtebauliche Ordnung ist das Ziel der Stadtplanung und obliegt der Verantwortung von Verwaltung und am Ende der Politik in der Hansestadt Rostock. Gerade die Bauleitplanung erfüllt eine nicht unwichtige sozialpolitische Aufgabe. Eine fachbezogene und vernünftige städtebauliche Ordnung vermag das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und Identität zu stiften, das Entstehen asozialer Schichten zu verhindern und mit der Schaffung gesunder Wohnungen und Eigenheime, der Auflockerung der Städte und dem Bau kultureller Einrichtungen die soziale Struktur des Volkes im Sinne der freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung zu beeinflussen (https://www.stadtgrenze.de/s/ezf/geordnete/entwicklung.htm). Städtebauliche Unzuträglichkeiten sollen abgewehrt und verhindert werden.
Abgesehen von der gesetzlichen Ausnahmebestimmung im BauGB ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung nur dann gewährleistet, wenn ihre Grundzüge in dem hierfür vorgesehenen Flächennutzungsplan (FNP) festgelegt wurden. Das ist zutreffend, wenn die Darstellungen des FNP sachlich und räumlich hinreichend konkret sind. Dies trifft auf den FNP von Rostocks Süden nicht zu. Die bloße Ausweisung einer „Weißfläche“ im FNP entspricht nicht § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB, zumal der erarbeitete Rahmenplan für Biestow auf die Sensibilität des Raumes und eine Entwicklung nachweislich hinweist. Hinzu tritt der geschützte Denkmalbereich Dorflage Biestow, der unmittelbar angrenzt. Der vielfach diskutierte städtebauliche Entwurf „Nobelstraße“ wurde abgewählt.
Am südöstlichen Siedlungsrand und im Außenbereich von Biestow bedarf es der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungs- und Gestaltungskonzeptes mit Bürgerbeteiligung, wie vom Verein bereits mehrfach gefordert. In 2016 hat das ebenso der Planungs- und Gestaltungsbeirat bei der Entwicklung der Einfamilien-haussiedlung mit 200 – 300 Wohnungseinheiten empfohlen und begründet. Im März 2025 immer noch Fehlanzeige! Was im Kleinräumigen bei Fachplanern, Verwaltung, Politik und Laien normal erscheinen muss, soll demnächst im großen Stil am Stadtrand im Raum Raum Biestow Wirklichkeit werden. Nicht nur Biestow, sondern zehntausende Menschen im Süden werden nachhaltig beeinträchtigt. Über Flora, Fauna und Denkmalschutz spricht eh keiner. In In den geplanten Dimensionen fehlt ein städtebauliches-verkehrsplanerisches Verkehrskonzept für den Raum.
Das darf man bei bei mehr als 1.000 Wohnungseinheiten und vielen weiteren Baunutzungen von Papendorf in Biestow erwarten, wenn die Bebauungspläne in der vorgesehenen Form von beiden Gemeinden, Rostock und Papendorf, verabschiedet werden.
Diese Abbildungen sind keinräumige Darstellungen. Die Außenbereichsfläche am südlichen Stadrand umfasst mehr als 25 ha unversiegelten Boden, der aktuell Brachfläche, Sölle und eine Naturschutzfläche umfasst.
Wichtige und hierbei nicht beleuchtete Themen sind bei der städtebaulichen Entwicklung eben auch der Natur- und Umweltschutz, öffentliche Freiflächen und das Orts- und Landschaftsbild von Biestow. Das wird demnächst im zweiten Teil „Hurra, es lebe der wilde Osten!“ beleuchtet.
Das heutige Foto spricht für sich selbst und braucht keiner zusätzlichen Worte. Es macht einfach nur wütend. Entsorgen hier Biestower Anwohner: innen ihren Sperrmüll direkt am Dorfteich und im Denkmalbereich Dorflage Biestow? Es ist doch eher unwahrscheinlich, dass Besucher: innen ihre Teppiche extra nach Biestow befördern und an dem historischen, öffentlichen und gut einsehbaren Platz entsorgen! Deartiges Verhalten ist beschämend und muss geahndet werden. Es ist ein Fauxpas, gerade gegenüber engagierten Biestower: innen für den Stadtteil. Zum desolaten Zustand des Biestower Dorteiches kommt nun auch noch dieses Bild.
Übrigens: Eine regelmäßige Spaziergängerin/ Besucherin von Biestow schickte das Foto an den Verein. Lib bedankt sich für ihre Aufmerksamkeit.
Unter dem Link erfahren Sie mehr bei Dr. Kroll, Storchenvater für den Altlreis Bad Doberan.
Auf ein Wiedersehen im nächsten Frühjahr 2025. Die Weißstorche benötigen dringend den Menschen zur Sicherung und Verbesserung ihrer Lebensräume in Mecklenburg – Vorpommern. In Biestow gehen durch Bebauung in Größenordnung Nahrungshabitate verloren. Derzeit entsteht der 1. Bauabschnitt Kiefernweg, weitere Abschnitte sind in Planung. Mehr als 100 ha sind alleine in Biestow geplant! Noch bestehende Kleingewässer sind in einem desolaten Zustand und/ oder wurden verrohrt. … ín Vorbereitung ist ein weiteres Projekt zur Hilfe für die Weißstörche. Das Biestower Weißstorchenpaar ist nur ein Beispiel.
Aus der Betroffenheit und die langjährige Sorge um den Dorfteich bemühte sich der Vereins um die Initiierung verschiedener Maßnahmen zur Gewässerpflege und die Regulierung des Wasserstandes durch Einleitung von Oberflächenwasser. In den zurückliegenden Jahren nahmen wir mehrmals im Winter an der Gewässerschau teil, sichteten Altunterlagen und forderten die verschiedenen Akteure auf, Maßnahmen zu ergreifen. Nichts passierte bzw. passiert in den Ämtern und die Teiche und Sölle verlanden! Auf unsere Nachfrage wurden wir leider durch die verantwortliche Behörde im Unklaren gelassen.
Bäume und Rasen wachsen am ehemaligen Gewässerrand
Der Zustand am Dorfteich ist inzwischen besorgniserregend. Bäume wachsen am alten Gewässerrand, die Röhrichtzone dominiert den Dorfteich Biestow. Die zahlreichen Tiere verschwinden und der Wasserstand fällt stetig weiter. 1,30 Meter führt der Dorfteich durchschnittlich zu wenig.
Ein stehendes Gewässer stellt kein stabiles Endstadium eines Ökosystemes dar. Im Teich laufen dynamische Prozesse ab, die früher oder später unweigerlich zur Verlandung führen und damit zum Verlust des Gewässers. Das Ende naht in Abhängigkeit vom Pflanzenbesatz und der Wasserfläche – wenn er nicht vorausschauend geplant wurde oder hin und wieder durch gezielte, aber behutsame Pflegemaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt regulierend eingegriffen wird. Biestow hat bzw. hatte viele Kleingewässer, die das Dorf prägten. Überall sieht es ähnlich aus. Etliche Kleingewässer sind trockengefallen. Der Kringelgraben führt im Abschnitt von Biestow eher kein Wasser mehr.
Nachdem die Störchin Martha, die bereits seit mehreren Jahren hier erfolgreich brütete, am 22.03. zurückkehrte und ein neues Männchen am 29.03.23 am Biestower Storchennest eintraf, waren alle wie jedes Jahr auf die Brut und den Erfolg eingestellt.
Es war absehbar, dass Anfang Mai die Jungen schlüpfen würden, was auch so war: erste Köpfchen waren um den 09.05. herum im Nest zu erblicken.
Leider hat, und die Ursache lässt sich nur schwerlich beschreiben, das Männchen am 19.05. alle Jungen morgens gegen 06.00 Uhr aus dem Nest geworfen. Seit 2005 gibt es damit erstmals keinen Storchennachwuchs in Biestow.
Am 29. und 30.03.22 kehrten dieses Jahr die Störche in Biestow zurück. Wie sich herausstellte, war zunächst ein anderes Männchen an dem Nest und Martha interessiert, bis sich der Storchenvater der vergangenen Jahre, so die hohe Wahrscheinlichkeit, einstellte. Auch wenn der März sehr trocken war, sind die Sölle im Umfeld gut mit Wasser gefüllt. Nun kann die Brutsaison starten. Im Südtstadt-Center ist die Bildübertragung auch wieder online, so dass man bei Optiker-Werner tagsüber ins Nest schauen kann.
Am 18.06.2021 wird aller Voraussicht nach die Kamera am Weißstorchennest in Biestow abgeschaltet. Aufgrund des Wegfalls des 3G-Standards zum 30.06.2021 muss das Übertragungsmodul getauscht werden.
Wann wir wieder mit den Bildern Online sein werden, lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen.
Bleiben Sie alle gesund! Wir drücken den fünf Jungstörchen die Daumen für ein gutes Gedeihen.
So der interessante und gut nachzuvollziehende Beitrag auf dem Fernsehsender ARTE, den wir hiermit empfehlen.
In der Beschreibung zur Dokumentation heißt es u.a.: „Vögel sind Nachfahren der Dinosaurier und älter als die Menschheit. Doch überall auf dem Land verschwinden sie. In Deutschland ist die Zahl der Feld- und Wiesenvögel in 30 Jahren um mehr als die Hälfte gesunken, in Frankreich um 38 Prozent. Betroffen sind auch Kiebitze, Feldlerchen und Rebhühner…“ (https://www.arte.tv/de/videos/083909-000-A/vermisst-wo-sind-die-voegel/ vom 02.05.2021, 13:46 Uhr). Ohne Vögel, ohne Insekten kann die Menschheit sich nicht mit den „Früchten der Natur“ ausreichend ernähren. Die Folgen des Artensterbens sind nicht abschätzbar.
In der ARTE-Mediathek ist der Beitrag noch bis 28.08.2021 verfügbar – hier der Link:
Insofern ist auch das Karlsruher Urteil lesenswert: Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 29.04.2021. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Das Urteil ist hier nachzulesen (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.)