Stadtteil Groß Biestow oder Biestow-Papendorf ?

Die Gemeinde Papendorf geht eine Ehe mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein. Mit dem Bebauungsplan Am Schwanensoll soll ein neuer Stadtteil mit komplexer Infrastruktur entstehen. Inbegriffen ist auch die 22 m breite Südwesttangente für Rostock (ergänzend hierzu eine Vorlage der HRO). Wir haben bereits dazu informiert. Ergänzend ist hier im Bild das Bebauungskonzept Nobelstraße zu sehen. Das ursprüngliche Einfamilienhauskonzept wird um etliche Mehrfamilienhäuser ergänzt. Geplant ist auch ein Vielgeschosser mit sieben Etagen. Nun nimmt Groß Biestow Formen an.

Christiane Müller für den Vorstand

Sitzung des Ortsbeirates Biestow mit Informationen zur Änderung des B-Plans „Nobelstraße“

Am 17.02.2021 tagt dieses Jahr zum ersten Mal der Ortsbeirat Biestow im Sitzungssaal der Bürgerschaft des Rathauses. Die Tagesordnung finden Sie hier. U.a. werden Informationen zur Änderung des B-Plans „Nobelstraße“ gegeben. Genauere Hinweise liegen uns dazu derzeit nicht vor.

Sollten Sie an der Sitzung teilnehmen wollen, beachten Sie bitte die Hinweise in der Tagesordnung.

Neubau eines BHKW in Biestow?

Per Satzungsbeschluss vom 11.06.2020 hat die Rostocker Bürgerschaft das Wohngebiet „Kiefernweg“ für 250 + Wohneinheiten beschlossen. Notwendiger Bestandteil der technischen Erschließung/ Infrastruktur wird ein Blockheizkraftwerk in zentraler Lage der sogenannten Einfamilienhaussiedlung. Bisher ließ der Planverfasser und die Stadtverwaltung Konkretes für Betroffene und Interessierte offen. Beispielhaft kann ein solches Blockheizkraftwerk, bestehend aus zwei Gebäuden mit technischen Anlagen und der Esse in der Biestower Feldflur aussehen. Dieses BHKW für 250 Wohneinheiten ist in Brinckmanshöhe entstanden und geht demnächst in Betrieb.

Bebauungsplan zum Kiefernweg geht in die nächste Runde

Im Januar 2020 wird der Bebauungsplan zum Wohngebiet Kiefernweg nach nunmehr zwei Jahren nach dessen Auslegung in die nächste „Runde“ gegeben. Neben den Ausschüssen (z.B. der Bau- und Planungsausschuss) werden sich die Ortsbeiräte Biestow und Gartenstadt/Stadtweide mit den mehrere hundert Seiten umfassenden Unterlagen beschäftigen und Entscheidungen treffen, bis am 22.01.2020 die Bürgerschaft ihr Votum abgeben soll bzw. wird. Leider standen die Unterlagen erst kurz vor Weihnachten im Bürgerinformationssystem der Öffentlichkeit zur Verfügung, die Sie unter folgendem Link betrachten bzw. downloaden können:

( http://cloud.biestow-info.de/s/TSp5JxrYPJ8FKBa )

Die Termine der öffentlichen Sitzungen (ab 07.01.20 beginnend bis 22.01.20 mit der Bürgerschaftssitzung abschließend) der o.g. Gremien finden Sie im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Rostock ( https://ksd.rostock.de/bi/si010_j.asp ).

Innenverdichtung – Thema auf Bürgerbeteiligungsveranstaltungen

Die Hansestadt Rostock informiert und wir möchten Ihnen diese Nachricht gern zur Kenntnis geben.

Der Stadtdialog zum Zukunftsplan Rostock geht weiter. „In den Beteiligungsveranstaltungen 2018 und 2019 stand unter anderem die Innenverdichtung im Fokus der Betrachtung. Als mögliche Potentiale wurden daher die Wohngebiete der 1950er bis 1980er Jahre gutachtlich untersucht.

In diesen Auftaktveranstaltungen werden die Ziele und Möglichkeiten einer baulichen und grünen Innenentwicklung aufgezeigt und interessierten Rostockerinnen und Rostockern Gelegenheit zum Mitwirken geboten. Die Veranstaltung wird in folgenden drei Bereichen der Stadt durchgeführt:

1.        Veranstaltung zu den Ortsbereichen Nordwest 1 und 2 d. h. für die Stadtteile Groß Klein, Lichtenhagen, Schmarl, Lütten Klein, Evershagen sowie Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen und Wiethagen. Termin: 21. November 2019, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Mehrgenerationenhaus Lütten Klein, Danziger Str. 45d

2.      Veranstaltung zu den Ortsbereichen Mitte und West d. h. für die Stadtteile Stadtmitte, Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, Kröpeliner Tor Vorstadt (KTV), Biestow, Südstadt, Brinckmansdorf. Termin: 26. November 2019, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Rathaus, Neuer Markt 1

3.      Veranstaltung für den Ortsbereich Ost d. h. für die Stadtteile Dierkow-Neu/-Ost/-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Krummendorf, Hinrichsdorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und Jürgeshof. Termin: 27. November, 18 bis voraussichtlich 20 Uhr, Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel im Mehrgenerationenhaus T`winkelhus, Olof-Palme-Str. 26

Alle Rostockerinnen und Rostocker sind herzlich dazu eingeladen sich zu beteiligen. Die Ergebnisse der Auftakt-Foren werden 2020 in weiteren Veranstaltungen aufgegriffen.

Anmeldungen und Rückfragen an die E-Mail-Adresse fnp@rostock.de sind willkommen.“

Quelle: Mail von „Zukunftsplan Rostock“ vom 15.11.2019

Neues zur Bebauung in Biestow

Am 04.11.2019 kamen mehr als 30 Interessierte ins Bauernhaus und informierten sich rund um den Stand der Dinge in Sachen Baumaßnahmen in und um Biestow.

Wichtig waren den Zuhörern die neuesten Informationen zum B-Plan-Verfahren „Wohngebiet Kiefernweg“ und der damit verbundenen Änderung zum Flächennutzungsplan und die Nachrichten aus dem Bau- und Planungsausschuss, der am 30.10.19 tagte. Hier wurde bekannt, dass der B-Plan „Nobelstraße“ durch das Stadtplanungsamt (der seit zwei Jahren nicht ausgelegt wurde) nochmals überarbeitet werden soll, nachdem die Bürgerschaft diesen nebst Änderungsanträgen als Aufstellungsbeschluss bereits angenommen hat. Auf einer der nächsten Ausschusssitzungen soll diese mögliche Änderung vorgestellt und diskutiert werden.

Hier finden Sie unseren Vortrag:

Einladung zur 9.Bürgerinformationsveranstaltung

Am 04.11.2019 möchten wir Sie in der Zeit von 18:30 – 20:30 Uhr im Rahmen unserer Bürgerinformationsveranstaltung im Bauernhaus Biestow u.a. über die bevorstehende Auslegung des Bebauungsplanes zum „Wohngebiet Kiefernweg“ und die damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes, den Stand der Arbeit des Biestow-Beirates sowie über den Leitfaden zur Bürgerbeteiligung in der Hansestadt Rostock informieren.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen, Ihr Interesse und Ihre Fragen.

Zur Teilung einer Kleingartenanlage und wie mit wichtigen naturschutzrechtlichen Daten umgegangen wird

Der „alte“, aber geltende Flächennutzungsplan soll nun doch noch abgeändert werden. Weil eine als Grünland ausgewiesene Kleingartenanlage durch eine Straße bereits geteilt wurde. Die vorliegende Unterlage wird die planungsrechtliche Grundlage für den bereits ausgelegten Bebauungsplan 09.W.190 darstellen. Allen Beteiligten ist klar, dass damit Rechtssicherheit erzeugt werden soll, um sich ergebende oder bestehende Widersprüche zwischen bestehenden FNP und bereits „erzeugtem“ B-Plan zu entkräften.

Es ist bemerkenswert, dass die Verwaltung hier offensichtlich auf Argumente eingeht, die sich im Stellungnahmeverfahren zum eben genannten B-Plan ergeben haben. Insofern ist es befremdlich – und deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen -, dass nicht alle vorliegenden Tatsachen berücksichtigt wurden.

Unser Verein hat in seiner Stellungnahme zum Auslegungsbeschluss zum o.g. B-Plan mit einem Fachgutachten im Hinblick auf die dort festgestellten Amphibien (u.a. Rote-Liste-Arten) im Gebiet einer zukünftigen Bebauung im Plangebiet deutlich hingewiesen.

In der vorliegenden Begründung zur Änderung des FNP heißt es u.a. auf S. 10: „Es wurden im gesamten Untersuchungsgebiet drei Amphibienarten bzw. –artenkomplexe nachgewiesen. Dies gilt für die Erdkröte, den Teichmolch und Wasserfrosch-Komplexe. Im Bereich der Umnutzung der KGA „Satower Straße e.V.“ konnten Erdkröten und 2 Wasserfrosch-Komplexe nachgewiesen werden. Die Empfindlichkeit für das Schutzgut Tiere ist für den gesamten Raum als mittel einzuschätzen, da gefährdete Arten vorkommen und diesen zumindest als Nahrungsraum nutzen. Es sind aber keine vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdete Arten vorhanden.“

Die Abweichungen zu unserem Fachgutachten sind gravierend: tatsächlich wurden auch noch Knoblauchkröte, Moorfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch ermittelt – alles streng geschützte Arten, die die KGA sowohl als Winter- als auch Sommerlebensraum und als Reproduktionsgebiet nutzen.

Darüber hinaus ist es eine Frechheit, bei einer Teilung einer KGA mit Ihrem Wert für die Ökologie der Stadt darauf abzustellen, dass aufgrund Größe und Inhalt der Änderung die Grundzüge der Planung des Flächennutzungsplans nicht berührt werden und es würden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Welchen Wert stellt diese KGA noch dar? Warum werden außerhalb jeder rechtlich zulässigen Art und Weise Tatsachen einer Verkehrstrasse geschaffen, ohne entsprechende Verfahren zum Abschluss zu bringen?

„Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich um ein Parallelverfahren handelt, können aber entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.“ Auch das ist eine Frechheit – Parallelverfahren ist es schon deshalb nach vernünftigem Menschenverstand nicht mehr, da Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung des B-Plan bereits erfolgten, aber nicht öffentlich abgewogen wurden, und: rote Liste Arten sind in diesem Planungsbereich durch unser Gutachten nachgewiesen und liegen der Stadtverwaltung vor. Sie werden verschwiegen, da man nur auf eigene Gutachten und Berichte abstellt und bewusst andere Erkenntnisse verschweigt bzw. außer Acht lässt.

In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2019 auf eine Anfrage von Fr. Dr. Bachmann zur Einhaltung von § 44 Bundesnaturschutzgesetz bei Kleingartenräumungen schreibt Senator Bockhahn: „Im Falle der Beräumung der Kleingartenanlage „Groter Pohl“ ist die Beauftragung einer ökologischen Baubegleitung leider ausgeblieben. Im Falle des Rückbaus der Kleingartenanlage im B-Planbereich „Kiefernweg“ wie auch bei den andernorts folgenden Rückbauarbeiten wird zukünftig der Einsatz von ökologischen Baubegleitungen sichergestellt.“

Da zu diesem Zeitpunkt die Beräumung der KGA Satower Straße bereits erfolgt war, wurde diese Beräumung offensichtlich rechtswidrig ohne ökologische Baubegleitung durchgeführt.

Wir haben den Ortsbeirat Biestow, die Fraktionen der Bürgerschaft, den NABU und den BUND M-V „ermuntert“, als unterste Stufe der Kommunalpolitik und Verbände sich Klarheit zu verschaffen und die Verwaltung um Unterrichtung aller vorliegenden Umweltbelange zu bitten. Insbesondere auch derer, die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens durch Träger öffentlicher Belange, Initiativen, Vereine und motivierte Mitbürger abgegeben wurden.

Die Bürgerschaft wird in ihrer Maisitzung (und damit in ihrer letzten Sitzung in dieser gewählten Zusammensetzung) diese Vorlage unserer Auffassung nach beschließen.

Die Demokratie schafft sich ab – eine öffentliche Reaktion auf das Agieren in der KGA Satower Straße

Wir veröffentlichen an dieser Stelle einen Brief von Nils Goldammer, der das Vorgehen von Verwaltung sehr deutlich beschreibt.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist ein offenes Informationsschreiben an alle demokratisch gewählten Vertreter der Hansestadt Rostock sowie andere politisch interessierte und ehrenamtlich engagierte Personen in unserer schönen Stadt. Es geht an alle, die mit viele Herzblut aus ihrer sonst knappen Zeit im Alltag noch eine Scheibe abschneiden, um mit viel ehrenamtlichen Engagement ihr Möglichstes tun, um unsere Hansestadt zu einem vielseitigen und vielschichtigen Ort zu machen. Ein Ort der Demokratie, wo der größtmögliche Konzens aller Einzelstimmen das Wohl unser Stadt und damit aller Bürgerinnen und Bürger prägt.

Vielen Dank für Ihr tägliches Engagement.

Fangen Sie aber lieber damit an, etwas sinnvolles mit Ihrer Zeit zu machen. Denn es bring nichts. Die Demokratie schafft sich gerade ab.

Warum?

Weil der Stiefel der städtischen Verwaltungen seit nun mehr einer Woche dabei ist, ein Teil der Kleingartenanlage Satower Straße in Schutt und Asche zu trampeln (siehe Foto im Anhang) und mit ihr auch alle demokratischen Regeln .

Denn Fakt ist,

– dass die Bürgerschaft am 05.04.2017 der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ zu gestimmt hat.

– dass am 08.11.2017 durch die Bürgerschaft der Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan zugestimmt wurde.

– dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Vielzahl von Stellungnahmen von Rostocker Bürgerinnen und Bürger eingereicht wurden. Dabei wurde vielfach die Verkehrsanbindung kritisiert, die ein Anbindung mitten durch die KGA Satower Straße vorsieht anstatt den bereits vorhandenen Kiefernweg zu nutzen.

– dass eine für das erste Quartal geplante Beschlussfassung für den B-Plan Kiefernweg nun frühstens im Herbst 2019 zur Abstimmung eingebracht wird. Hintergrund ist die gestellte Frage, ob es Rechtens ist, durch eine im Flächennutzungsplan als Kleingartenanlage festgelegt Fläche einfach eine Straße zu bauen. Nach Prüfung der städtischen Juristen ist dies nicht Rechtens. Hier bedarf es zuerst einer Änderung des Flächennutzungsplans.

– dass für den Satzungsbeschluss des B-Plans nun vorab der Flächennutzungsplan geändert werden muss mit allen demokratisch festgelegten Schritten, die dafür notwendig sind (Bürgerschaftsbeschluss, öffentliche Auslegung und und und). Dies soll aber nicht im Rahmen der gerade stattfindenden generellen Überarbeitung geschehen, sondern als Änderung im aktuell gültigen Flächennutzungsplan.

Also kann festgehalten werden, dass der demokratische Weg für die ordnungsgemäße Aufstellung des B-Plans noch längst nicht abgeschlossen ist. Es sind noch viele Hürden zu nehmen, bevor er beschlossen wird. Und wer sagt der Stadtverwaltung, dass er genau so beschlossen wird, wie er derzeit in den Köpfen der Planer existiert?

Die Ignoranz gegenüber der Demokratie sagt es. Die Ignoranz, die Tatsachen schafft, bevor eine rechtsgültige Abstimmung ihr handeln legitimiert hat. Die Ignoranz, die offenen allen gewählten Vertretern der Hansestadt und damit alle Bürgerinnen und Bürgern ins Gesicht spuckt und sagt:

„Was willst Du denn machen? Gegen die Änderung des Flächennutzungsplan stimmen? Gegen den Aufstellungsbeschluss des B-Plans wegen einer Verkehrsanbindung? Jahres lange Planen und Geld ausgeben wegen ein paar Bürgereinwendungen und ein paar politischen Meinungen zunichte machen? Nein, das brauchst Du doch gar nicht. Da stehen doch gar keine Lauben mehr, kein Baum, nichts mehr da! Wie steht die Stadt denn da, wenn jetzt der ganzen Sachen eine Abfuhr erteilt wird? Also hebt mal alle brav die Hände und sagt: Ja. Vielen Dank. Wir machen weiter.“

Das Meinungen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürger durch die Stadtverwaltung zumeist mit den Füßen getreten werden, bin ich schon seit einiger Zeit gewohnt. Aber dass mit demokratischen Grundprinzipien so dreist und schamlos umgangen werden, ist mir neu. Klar kann man sagen: „Die Gärten sind gekündigt. Die Flächen gehören der Stadt. Und wenn ein Kleingärtner die Fläche zurückgibt, dann laut Gesetz als erdbraune Fläche. Das haben nur wir jetzt übernommen. Also was wollt ihr?“

Dazu kann ich nur sagen, freie und unbestimmte Demokratie. Wo man Meinungen äußern und Entscheidungen treffen kann, ohne eine Pistole auf die Brust gedrückt zu bekommen. Das scheint nur in Rostock langsam nicht mehr möglich. Die Demokratie schafft sich ab.

Nils Goldammer

P.S. Als öffentlicher Brief darf dieses Schreiben gerne an alle Interessierte weitergeleitet werden.“

10.01.2019 – Klärschlammverbrennungsanlage in Rostock-Bramow: wie nachhaltig kann ein derartiges Projekt sein?

Klärschlammverbrennung – ist das nachhaltig und unschädlich und dann mitten in der Stadt Rostock? Die Medien berichteten bereits. So richtig öffentlich ist das Thema jedoch nicht gemacht worden. Die Bürgerschaft soll über die Errichtung einer derartigen Klärschlammverbrennungsanlage wahrscheinlich Ende Januar 2019 beschließen. Nach Ansicht des Vereins Pro recycling e.V. Rostock besteht eine Alternative zur Verbrennung, die Sie gern auf folgenden Links nachlesen können.

Info Klärschlammverbrennung 1      Zukunft Klärschlammverbrennung 2

Weiter dazu heißt es vom Verein: „Eine zentrale Klärschlammverbrennungsanlage mitten in der Rostock, die Klärschlämme aus bislang 16 Wasser- und Abwasser-Zweckverbänden, verteilt über fast ganz Mecklenburg, verbrennen soll. Investitionsumfang geschätzt 50 Mio. €, die letztendlich die Bürger zu bezahlen haben. Vorbereitet seit 2002, dem Landes-Umweltministerium bereits 2006 vorgestellt (und von diesem offenbar gebilligt), kommen jetzt, seit dem Spätsommer 2017, einige Details ans Tageslicht. Es fehlt jeder Ansatz einer Ökobilanz, obwohl diese angesichts des unvernünftig groß erscheinenden Transport- und Trocknungsaufwandes unversichtbar sein sollte.
Mehr Informationen zum Vorhaben und über mögliche Alternativen finden Sie auf

Auf der Seite der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/phosphor-aus-abwasser-gewinnen-459418 heißt es am 18.01.2017 (hier nur ausschnittsweise): „… Der andere Entsorgungsweg von Klärschlamm ist die Verbrennung. Die Asche wird im Straßenbau verwendet oder schlichtweg als Abfall deponiert. Alle diese Entsorgungswege sind nicht nachhaltig: Die Umweltbelastung ist hoch. Wertvolle im Abwasser und Klärschlamm enthaltene Stoffe werden „verschleudert“. Dies gilt besonders für das Phosphor. Statt diese Ressource zurückzugewinnen und wiederzuverwerten, wird sie vernichtet. Die Neuordnung der Klärschlammverwertung stellt nunmehr verbindlich die Weichen für eine Orientierung auf den Grundsatz der Nachhaltigkeit … Ohne Phosphor können Organismen nicht aufgebaut werden und funktionieren. Bei Menschen und Tieren gilt dies beispielsweise für die DNA – die Trägersubstanz der Erbinformationen –, aber auch für Knochen und Zähne. Pflanzen verkümmern, wenn sie nicht genügend Phosphate aufnehmen können. Phosphor ist für die Herstellung von Düngemitteln unersetzlich. Deshalb ist dieser Rohstoff sehr wichtig, weil er weltweit dazu beiträgt, die Ernährung zu sichern… In Deutschland macht man sich schon seit Jahren Gedanken, wie Phosphor über sogenannte sekundäre Quellen erschlossen werden könnte. Die Rückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm spielt hierbei eine herausragende Rolle, um Deutschland unabhängiger von Importen zu machen. Denn aus den Phosphaten, die in kommunalen Abwässern und Klärschlämmen enthalten sind, könnte rein rechnerisch mehr als die Hälfte des landwirtschaftlichen Bedarfs an Phosphor gedeckt werden… Die neue Verordnung zur Neuregelung der Klärschlammverwertung verpflichtet die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen zur Rückgewinnung von Phosphor. Klärwerke, die ab einer Größe für 50.000 Einwohnern ausgelegt sind, müssen innerhalb der nächsten 15 Jahre technologisch so umrüsten, dass sie Phosphor zur Weiterverwertung herausfiltern. Damit wird die Ausbringung von Klärschlamm in den Boden zu Düngezwecken erheblich eingeschränkt oder beendet… Mit der Neuordnung der Klärschlammverwertung hat die Bundesregierung einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages abgearbeitet. Darin heißt es: „Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen.“

Kommen Sie am 10.01.19 um 18:00 Uhr in das Freizeithaus der Borwinschule (Am Kabutzenhof 8) zur öffentlichen Infoveranstaltung (hier zur Einladung zur Einwohnerversammlung).