Neubaugebiet Nobelstraße

Derzeit befindet sich ein Entwurf für das südlich an den Wohnpark Biestow unmittelbar angrenzende Neubaugebiet in der Beratung. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung kann man hier downloaden. Eine 3D-Visualisierung mit einigen zulässigen und realistischen Modellen der zukünftigen Bebauung kann man sich hier ansehen (u. U. sehr lange Ladezeit).

Screenshot der 3D-Visualisierung mit einigen Gebäudemodellen im Neubaugebiet.

Der Ortsbeirat Biestow hat sich ausgiebig mit dem Entwurf befasst und vier Änderungsanträge eingebracht (Antrag 1, Antrag 2, Antrag 3 und Antrag 4).

Die nächsten Gelegenheiten, den Beratungen zum Entwurf und zu den Änderungsanträgen beizuwohnen, sind am 25.03., 17:00 Uhr, bei der öffentlichen Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses in der Kantine des „Haus des Bauens und der Umwelt” am Holbeinplatz und am 26.03. ab 16:00 Uhr während der Sitzung der Bürgerschaft im Rathaus. Die Sitzung der Bürgerschaft wird per Videostream ins Internet übertragen und kann unter diesem Link auch von zu Hause aus mitverfolgt werden. Die Tagesordnung der Sitzung findet man hier.

Vom Verein „Leben in Biestow“ e. V. wurde eine Stellungnahme zum Planentwurf erarbeitet und noch vor der Bürgerschaftssitzung an die Fraktionsvorsitzenden, an den Bürgerschaftspräsidenten und an die Oberbürgermeisterin übermittelt. Der Vorstandsvorsitzende hatte für die Einwohnerfragestunde am Anfang der Sitzung einen Redebeitrag zum Thema angemeldet, was zwar laut Hauptsatzung der Hansestadt Rostock grundsätzlich möglich gewesen wäre, gemäß Geschäftsordnung der Bürgerschaft aber nicht statthaft ist (dort werden nicht nur „Fragen“, sondern auch „Vorschläge und Anregungen“ zu einem Tagesordnungspunkt als unzulässig bewertet).

Falls die Bürgerschaft den Entwurf des Bebauungsplans ungeändert beschließen sollte, wird der Plan anschließend einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit hat jeder die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Danach muss die Bürgerschaft noch einen förmlichen Abwägungs- und Satzungsbeschluss fassen, bevor der Plan durch öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft erhält.

Zur Erinnerung: Als im Jahr 2005 dieses Baugebiet neu in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurde, haben die Anwohner des Sildemower Weges und der Ortsbeirat Biestow bereits Bedenken angemeldet. Die Verwaltung hat seinerzeit in der Abwägung öffentlicher und privater Interessen als Zielstellung für eine künftige Bebauung u. a. folgende Sätze in ihre Abwägungsdokumentation geschrieben:

„Mit der Neuausweisung einer Fläche südlich des Wohnparks Biestow wird in die bestehende städtebauliche Situation und damit auch in die vorhandene Wohnqualität des angrenzenden Gebietes eingegriffen. Obwohl dieses zukünftige Wohngebiet, wie bereits dargelegt, eine städtebauliche Abrundung der angrenzenden vorhandenen Baugebiete darstellt, sind zusätzliche Belastungen für diese Wohngebiete planerisch auszuschließen.”

„Darüber hinaus ist im Bebauungsplan zu regeln, wie die unmittelbare Nachbarschaft der Baugebiete zueinander verträglich zu gestalten ist. Dies betrifft besonders die Grundstücke am Sildemower Weg, die derzeit mit dem freien Blick nach Süden bzw. Südwesten eine besondere Wohnqualität besitzen und auch vor diesem Hintergrund erworben wurden. Dies kann im B-Plan z. B. durch entsprechende Festsetzungen der Baugrenzen sowie dazwischenliegende räumlich wirksame Pflanzflächen an der Nordgrenze des neuen Wohngebietes geregelt werden. Im Flächennutzungsplan wird auf diese Darstellungen auf Grund des Maßstabes verzichtet, da auch analog in anderen Baugebieten Grünflächen mit ähnlicher Größe und Bedeutung nicht dargestellt werden.”

Als am 01.02.2017 die Bürgerschaft beschlossen hat, dieses Neubaugebiet konkret zu entwickeln, wurde als Planungsziel die „Schaffung von Bauflächen für den individuellen Hausbau im nachgefragten Süden Rostocks” vorgegeben. Es sollte sich „überwiegend um Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser” handeln, mit einem geringen Anteil an Geschosswohnungsbau. Laut einer am gleichen Tag der Bürgerschaft zur Kenntnis gegebenen Informationsvorlage wurde eine Anzahl von 200 Wohneinheiten angestrebt.

Im nun vorliegenden Entwurf ist von den Vorgaben aus den Jahren 2005 und 2017 nicht viel übrig geblieben. Geplant sind nun 400 Wohneinheiten, davon 300 WE in Mehrfamilienhäusern bzw. im Geschosswohnungsbau (vgl. S. 16 der Begründung).

„Räumlich wirksame Pflanzflächen an der Nordgrenze” sucht man vergeblich und die „verträgliche Gestaltung” der unmittelbaren Nachbarschaft an der Grenze zwischen dem alten Wohnpark und dem Neubaugebiet wurde sehr eigenwillig umgesetzt: Obwohl die Nachbargemeinde Papendorf sich mit einer „verträglichen Gestaltung” an der Nordgrenze ihres Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll” offensichtlich überhaupt nicht befasst hat und unmittelbar angrenzend zur eingeschossigen Wohnbebauung ein großes 5-geschossiges und bis zu 18 m hohes Mehrzweckgebäude hingeplant hat, wurde auf Rostocker Gemeindegebiet dieser Mangel „in nahtloser Fortsetzung der Bauhöhenfestsetzungen des Papendorfer Plangebietes” in Form von 3- bis 5-geschossigen Flachbauten einfach weitergeführt, wobei direkt gegenüber der vorhandenen 1-geschossigen Bebauung am Sildemower Weg nur 3-geschossige Flachbauten vorgesehen sind, „um eine erdrückende Wirkung zu vermeiden” (vgl. S. 14 der Begründung).

„um eine erdrückende Wirkung zu vermeiden” – Blick vom Sildemower Weg zwischen den Hausnummern 5 und 6 auf die zukünftige Bebauung im Neubaugebiet.

Es gibt sicherlich sehr viele gute Gründe, in städtischen Gebieten eine Zersiedelung der Landschaft durch reine Einfamilienhausbebauung in Zukunft zu vermeiden und im urbanen Raum mit höheren Bebauungsdichten zu planen. Eine sehr sehenswerte Dokumentation zu diesem Thema findet man z. B. in der Mediathek der ARD: „Das Ende der Neubaugebiete – Wohnraum ohne Naturzerstörung”.

Andererseits sollte sich auch bei einer verdichteten Neubebauung auf der grünen Wiese die Planung am umgebenden Bestand orientieren – hier westlich am denkmalgeschützten Dorfkern und dem südlich angrenzenden Lebensraum von mehreren streng geschützten Amphibienarten und nördlich am bestehenden Stadtrand der eingeschossigen Bebauung längs des Sildemower Wegs. Durch eine andere Anordnung der Bebauungsdichten im Plangebiet hätte man sicherlich eine bessere Lösung ohne allzu große Reduzierung der WE-Anzahl finden können. Darauf haben auch einige Anwohnerinnen und Anwohner des Sildemower Wegs während der Sitzung des Ortsbeirats Biestow am 18.03.2025 hingewiesen.

Blick entlang der Nordkante des Neubaugebietes von West nach Ost. Die „raumwirksamen Pflanzflächen” befinden sich eigentlich nur in den Gärten der Bestandsbebauung.
Blick entlang der Nordkante des Neubaugebiets von Ost nach West. Links die 3-geschossigen Flachbauten mit realistischen Gebäudehöhen von 11,6 m über Gelände (mit einem zusätzlichen Garagengeschoss wären auch bis zu 12,5 m Höhe zulässig), rechts die vorhandene Einfamilienhausbebauung mit einem Vollgeschoss und mittleren Firsthöhen von 8,5 m.

Nachbemerkung: Dass in der 3D-Visualisierung der Bebauungsplan auf Rostocker Gemeindegebiet bis vor kurzem nur sehr verschwommen zu sehen war – im Gegensatz zur klaren Darstellung des Papendorfer Bebauungsplans, hing damit zusammen, dass die Stadt Rostock bisher nur in Ausnahmefällen ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie den beratenden Gremien brauchbare digitale Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Die als Anlagen zu den Beschlussvorlagen veröffentlichten Dokumente haben in der Regel eine so schlechte Qualität, dass sogar wesentliche Inhalte nicht erkennbar sind.
Nachdem die Bürgerschaft am 26.03. die Auslegung des ungeänderten Planentwurfs beschlossen hat, wurde dem Verein „Leben in Biestow“ e. V. durch die Verwaltung (fast) exklusiv der Planentwurf in bester Qualität zur Verfügung gestellt, so dass dieser nun in die Visualisierung eingepflegt werden konnte.
Dummerweise hat das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie kurz vorher sein bundesweites digitales Geländemodell, auf dem unsere Visualisierung aufsetzt, irgendwie „verschlimmbessert“. Dadurch entstehen jetzt, wenn man in der Visualisierung einen Standpunkt in Augenhöhe wählt und waagerecht in die Landschaft schaut, in der Geländedarstellung sehr hässliche Artefakte. Der Verein ist mit dem Bundesamt in Kontakt.

„Hurra, es lebe der ‚wilde‘ Osten!“

… so wurde es von Fachplanern zu Neubauvorhaben in den damals neuen Ländern in den 1990er Jahren in Bauakten vermerkt. Mehr als eine Generation und die Aufbruchstimmung sind bereits in die Geschichte eingegangen. Viel haben auch die Rostocker: innen, welche ihrer Heimat nicht den Rücken gekehrt haben, angenommen, ausgehalten und sich den komplett neuen Herausforderungen im Allgemeinen und im Besonderem gestellt.

Leider leben wir Menschen wieder in fordernden Zeiten. Hier das Thema Bauen und verfehlte Bauleitplanung in Rostock heute:

Achtgeschossiger Flachdachanbau an vorhandenes fünfgeschossiges Satteldachgebäude in Rostock – Südstadt

Nicht nur die Grenzen von gutem Geschmack und Ästhetik im Kleiräumigen sind überschritten. Städtebauliche Ordnung ist das Ziel der Stadtplanung und obliegt der Verantwortung von Verwaltung und am Ende der Politik in der Hansestadt Rostock. Gerade die Bauleitplanung erfüllt eine nicht unwichtige sozialpolitische Aufgabe. Eine fachbezogene und vernünftige städte­bau­liche Ordnung vermag das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und Identität zu stiften, das Entstehen asozialer Schichten zu verhindern und mit der Schaffung gesunder Wohnungen und Eigenheime, der Auflockerung der Städte und dem Bau kultureller Einrichtungen die soziale Struktur des Volkes im Sinne der freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung zu beeinflussen (https://www.stadtgrenze.de/s/ezf/geordnete/entwicklung.htm). Städtebauliche Unzuträglichkeiten sollen abgewehrt und verhindert werden.

Abgesehen von der gesetzlichen Ausnahmebestimmung im BauGB ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung nur dann gewähr­leistet, wenn ihre Grundzüge in dem hierfür vorgesehenen Flächennutzungsplan (FNP) festgelegt wurden. Das ist zutreffend, wenn die Darstellun­gen des FNP sachlich und räumlich hinreichend konkret sind. Dies trifft auf den FNP von Rostocks Süden nicht zu. Die bloße Ausweisung einer „Weißfläche“ im FNP entspricht nicht § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB, zumal der erarbeitete Rahmenplan für Biestow auf die Sensibilität des Raumes und eine Entwicklung nachweislich hinweist. Hinzu tritt der geschützte Denkmalbereich Dorflage Biestow, der unmittelbar angrenzt. Der vielfach diskutierte städtebauliche Entwurf „Nobelstraße“ wurde abgewählt.

Am südöstlichen Siedlungsrand und im Außenbereich von Biestow bedarf es der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungs- und Gestaltungskonzeptes mit Bürgerbeteiligung, wie vom Verein bereits mehrfach gefordert. In 2016 hat das ebenso der Planungs- und Gestaltungsbeirat bei der Entwicklung der Einfamilien-haussiedlung mit 200 – 300 Wohnungseinheiten empfohlen und begründet. Im März 2025 immer noch Fehlanzeige! Was im Kleinräumigen bei Fachplanern, Verwaltung, Politik und Laien normal erscheinen muss, soll demnächst im großen Stil am Stadtrand im Raum Raum Biestow Wirklichkeit werden. Nicht nur Biestow, sondern zehntausende Menschen im Süden werden nachhaltig beeinträchtigt. Über Flora, Fauna und Denkmalschutz spricht eh keiner. In In den geplanten Dimensionen fehlt ein städtebauliches-verkehrsplanerisches Verkehrskonzept für den Raum.

Das darf man bei bei mehr als 1.000 Wohnungseinheiten und vielen weiteren Baunutzungen von Papendorf in Biestow erwarten, wenn die Bebauungspläne in der vorgesehenen Form von beiden Gemeinden, Rostock und Papendorf, verabschiedet werden.

Diese Abbildungen sind keinräumige Darstellungen. Die Außenbereichsfläche am südlichen Stadrand umfasst mehr als 25 ha unversiegelten Boden, der aktuell Brachfläche, Sölle und eine Naturschutzfläche umfasst.

Wichtige und hierbei nicht beleuchtete Themen sind bei der städtebaulichen Entwicklung eben auch der Natur- und Umweltschutz, öffentliche Freiflächen und das Orts- und Landschaftsbild von Biestow. Das wird demnächst im zweiten Teil „Hurra, es lebe der wilde Osten!“ beleuchtet.

Für den Vorstand Christiane Müller

Neue Leuchttürme für Biestow

Biestow, südlich von Rostock gelegen, ist seit 1950 ein Stadtteil mit weniger als 3.000 Einwohnern von Rostock. Und doch hat Biestow eine lange Geschichte, die bis in das Jahr 1282 zurück aktenkundig ist. Die ländlich – dörflichen Strukturen blieben bis in die 1990er erhalten und sind auch heute gut ablesbar. Unter Denkmalschutz steht die Dorflage. Ein Rahmenplan, bearbeitet durch das Amt für Stadtplanung und -entwicklung, liegt für die städtebaulich geordnete Entwicklung von Biestow vor. Mit der Bebauung „Wohnpark Biestow“ wurde der unmittelbare Anschluss an die Südstadt und Wohnraum für Familien neu geschaffen. Neben dem Bau von überwiegend Einfamilien-, Doppel- und vornehmlich Reihenhäusern entstanden auch einige Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau in Richtung Nobelstraße. Leider fehlen angemessene und für die Allgemeinheit nutzbare Grünflächen im Wohnpark. Dennoch trugen die Verantwortlichen bezogen auf die Bebauung insgesamt den dörflichen Strukturen von Biestow Rechnung. Mit dem neuen Bebauungsplan „Nobelstraße“ sollte die südliche Erweiterung in ähnlicher Weise folgen. 200 – 300 Einfamilien- und Doppelhäuser sollten in südlicher Richtung an den Wohnpark laut Aufstellungsbeschluss der Hansestadt Rostock ergänzt werden.

Das hatte keine 10 Jahre Bestand. Der Biestower Rahmenplan liegt in der Schublade. Aktuell ist die Auslegung zweier Bebauungspläne mit mehr als 1.000 Wohnungseinheiten, Discounter, Gastronomie, Beherbergung/ Hotellerie und verschiedenen Sozialeinrichtungen in der Bürgerschaft Rostock und der Gemeinde Papendorf geplant. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung findet in Biestow nicht mehr statt! Bis zu siebengeschossige Gebäude und wieder einmal ungenügende Grünflächen sind vorgesehen. Berichtet hatte der Verein verschiedentlich. Hier noch einmal ein nur kleiner Ausblick ….

Wer bestimmt, wie sich Gemeinden entwickeln und wie sie „aussehen“? Unsere Mitwirkung war nicht erwünscht.

Für den Vorstand Christiane Müller

Fußgänger im Straßenverkehr – Täter oder Opfer ?

… so eine provokative Frage auf dem aktuellen 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag.

Es ist eine jährlich stattfindende Expertenversammlung für Recht, Sicherheit und Verkehrspolitik. Viele Jahre forderte dort Fuss e. V. einen Schwerpunkt zum Fußverkehr aufzunehmen. In diesem Jahr war es endlich soweit und einstimmig beschlossen die mehr als 100 Fachleute in der Arbeitsgruppe VI Empfehlungen, die ein starkes Signal für den Fußverkehr an die Verantwortlichen senden. Der Fußverkehr ist zu stärken und als gleichberechtigte Verkehrsart anzuerkennen. Blickt man dabei auf Rostock und die zurückliegenden Jahrzehnte, hat der Fußgänger bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung gar keine Lobby. Fußverkehrsflächen wurden zugunsten von parkenden Autos reduziert, durch die Einrichtung von Radverkehrsflächen und Verkehrsausstattungen werden diese stetig zurückgedrängt. Der Altbestand an Gehwegen ist in sehr vielen Stadtteilen marode und nicht verkehrssicher. Biestows Gehwege zählen innerhalb der Hanstestadt zu den schlechtesten und risikoreichsten Wegen überhaupt. Investitionen im Altbestand sind nicht geplant. Das muss sich in jeder Hinsicht ändern.

Für den Vorstand Christiane Müller

Ein Parkhaus in Biestow würde nicht helfen …

Der Damerower Weg ist immer wieder in aller Munde und sein Zustand sorgt für Ärger bei vielen Biestower: innen: es ist der desolate und bei Regenfällen nicht nutzbare Geh- und Radweg, oft sind es rücksichtlos fahrende Anlieger:innen, es sind immer häufiger Falschparker, es fehlen noch Bänke und die Wegebeleuchtung ist unzureichend. Zudem wurde stillschweigend und ohne einen ersichtlichen Grund die Beschilderung des Damerower Weges Ende 2024 geändert und das Grün entlang des Weges abgeschoben. Beides lädt förmlich Autos zum Falschparken ein, obwohl Parken verboten ist!

Für den Vorstand

Christiane Müller

Verkehre und Geschichten

In diesem Jahr startet ein neues Projekt. Der Verein wird sich den wenigen und desolaten Wegen in Biestow widmen. In der Vorschau empfehlen wir folgenden Dreiteiler zur Geschichte des Autos, welche maßgeblich den heutigen Alltag prägen.

https://www.arte.tv/de/videos/RC-026050/vom-motorwagen-zum-boliden-die-geschichte-des-automobils/

Für den Vorstand Christiane Müller

Ortsbus Südstadt – Streckenerweiterung über den Biestower Damm

Vertreter der RSAG stellten auf der Biestower Ortsbeiratssitzung am 19.11.24 die veränderte Streckenführung der Buslinie 26 vor. Die Buslinie verbindet ab 7. Januar 2025 die Straßenzüge vom Südblick, Weidendamm, Biestower Damm, Robert-Koch-Straße, Südring, Majakowskistraße, Zur Mooskuhle, Hauptbahnhof und dann in Richtung Tweel. Wochentags soll die Linie alle 30 und Sonntag alle 60 Minuten verkehren.

Vorerst entstehen im Biestower Damm/ Robert-Koch-Straße die Behelfshaltestellen „Neue Reihe“ und „Robert-Koch-Straße“. Die hohen Kosten ortsüblicher Haltestellen (ca. 100.000 Euro) verhindern die Annehmlichkeit von Wartehäuschen, Bank und Mülleimer.

Ob der Bus seine Fahrpläne einhalten wird? Bedenken bestehen aus mehreren Gründen:

1. Der Biestower Damm wird von Alteingesessenen auch als Knüppeldamm bezeichnet. Ein Linienbus wiegt um die 23 Tonnen. Die dynamische Achslast hat den stärksten Einfluss auf die Lebensdauer einer Straßenbefestigung, welche es angesichts des Bildes nicht gibt. Regelmäßige Ausbesserungsarbeiten werden an der Tagesordnung sein.

Aufbau ?

2. Der Biestower Damm ist ein ausgewiesener Schleichverkehrs-Damm in Rostock. In den Belastungsspitzen stauen sich spätestens in der Robert-Koch-Straße die Kraftfahrzeuge, welche in den Südring einbiegen wollen.

3. Der Biestower Damm ist Teil des Radfernweges Berlin-Kopenhagen! Die Fahrbahnbreite lässt ein Überholen nach §5 StVO (Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.) nur an wenigen Stellen zu. Das ist weder für Busfahrer/ Insassen noch für Radfahrer befriedigend.

4. Der öffentliche Verkehrsraum Biestower Damm ist insbesondere für Fußgänger mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden. Der für die Bedürfnisse des modernen Verkehrs ungeeignete Gehweg befindet sich im steten Seitenwechsel immer nur auf einer Seite. Die Breite zwischen 0,70 m und 1,50 m incl. Sicherheitstrennstreifen entspricht etwa der Hälfte welcher fachgerecht notwendig ist. Laut Statista ist Mecklenburg-Vorpommern mit 12.059 schwerbehinderten Personen je 100.000 Einwohnern das Bundesland mit der höchsten Schwerbehinderten-Quote (Stand 14.11.2024). Gehwege müssen wie in diesem Fall 2-Richtungs-Wege sein. Sie müssen Langstock und Rollstuhl geeignet sein!

Beidseitig befinden sich Wohnhäuser und ab Januar mehrere Haltestellen. Mehr vulnerable Menschengruppen benutzen durch den Bus die Fußwege. Auf den Bus wartende und aussteigende Menschen blockieren den Gehweg für die gehenden und rollenden Fußgänger. Wie sollen sich Kinder, die lt. StVO bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf Gehwegen Fahrrad fahren müssen und deren Aufsichtspersonen, sich bei Gegenverkehr verhalten? Absteigen und schieben? Dann allerdings greift der § 25 StVO ((2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.)

Straßenabschnitt am Dorfteich mit halben Gehweg und „Kampfradler“

Noch ein Beispiel aus Biestow:

Die Fahrbahn der Tempo 30-Zone im Wohnpark Biestow ist so schmal, dass sich begegnende Fahrzeuge gefähren können. Busse sind ca. 2,50 m breit, ein gewisser Abstand zu rechts parkenden Kfz oder Bordsteinkante ist einzuhalten. Zu Radfahrern muss innerorts mindestens 1,50 m seitlicher Abstand beim Überholen sein. Nimmt man die Breite von Menschen und die Pendelbewegung um die eigene Achse hinzu, ist eine Fahrbahnbreite von mehr als 6m nötig.

Weidendamm, links befindet sich die Kita

Eine Straße ist nicht nur ein Verkehrsbauwerk des Landverkehrs, das Fußgängern und Fahrzeugen als Transport- und Verkehrsweg vor allem für den Personen-, Güter- und Tiertransport zur Ortsveränderung dient. Sie ist je nach ihrer Gestaltung Entfaltungs- und Kommunikationsraum und prägt die Wahrnehmung eines Ortes.

Wer sich für die Interessen von Fußgängern einsetzt, ist herzlich eingeladen aktiv zu werden. Z.B. beim Vereinsprojekt 9 – Wege.

Spezielle Informationen zum Thema ÖPNV und Fußwege können bei der Online-Fuss-Verkehrs-Akademie erworben werden:

Über 95 % der ÖPNV-Reisenden in Städten sind die Hälfte der Reisezeit von Tür zu Tür Zufußgehende. Die Reisenden gehen zur oder von der Haltestelle, warten oder steigen um. Der Stadtraum beeinflusst, wie sicher, effektiv und attraktiv das Gehen, Warten und Umsteigen ist. Daher sind Stadträume nicht nur essenziell für die Gehenden, sondern auch für Nutzung des ÖPNV. Dazu referiert Helge Hillnhütter von der Norwegian University of Science and Technology in unserer nächsten FUSSverkehrs-Akademie.

⏰Wann? Donnerstag, den 5. Dezember, 18-19 Uhr

📍 Wo? Online (Zoom).

➡️Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.fuss-ev.de/anmeldung-akademie (Den Teilnahmelink schicken wir einige Tage vor dem Seminar.)

Für den Vorstand Gabriele Köpke


 

Einziger Gehweg gesperrt

Stopp Fußgänger!

Fakt ist, der ohnhin zu schmale Gehweg an der Dorfengstelle zwischen dem Wohnpark und dem Dorfkern Biestow ist für Fußgänger voll gesperrt. Weit und breit ist es die einzige fußläufige Verbindung zwischen den Quartieren und angrenzenden Stadtteilen. Ein Gefahrenschild und/ oder eine Geh-Umleitung fehlen. Das ist ein erwartbares hohes Gefahrenpotentital für die Bewohner: innen und Besucher: innen von Biestow. Gerade in der bevorstehenden Adventszeit ist mit einem erhöhtem Verkehrsaufkommen bei allen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Der schwächste Nutzer des Verkehrsraumes wird immer der Fußgänger sein. Deshalb ist er insbeondere zu schützen.

Was macht eigentlich die zuständige Verkehrsbehörde? Eine sach- und fachgerechte Baustellenabsicherung ist für alle am Bau Beteiligten sowie die Nutzer von Wegen vorgeschrieben. Nicht nur in Biestow, im gesamten Süden von Rostock, findet sich in diesen Tagen der nicht zu akzeptierende Umstand.

Für den Vorstand Christiane Müller

Wildparken auf Grünflächen und Gehwegen

Biestow hat im Vergleich der Rostocker Stadtteile kaum öffenliche Grünflächen. Ähnlich verhält es mit den Gehwegen hier. Warum müssen dann die Pkw – Fahrer immer Grünflächen und dabei auch noch im Kronentraufbereich von Bäumen parken? Autofahrer: innen sind rücksichtslos.

Verbotswidriges Parken auf Grünflächen wird ab 25 € geahndet und das ist viel zu wenig. Wo sind wieder einmal die Ordnungsbehörden? Auf Gehwegen, wie nachfolgend abgebildet, ist die Strafe ungleich höher. Parkt man hier länger als eine

Stunde auf Gehwegen wird man mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg zur Rechenschaft gezogen. Lasst das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen und Gehwegen. Parkt auf dafür ausgewiesenen Flächen. Wir werden weiter die Problematik beobachten und dokumentieren.

Für den Vorstand Christiane Müller

Straßensperrung auf dem Biestower Damm

Es sind wenige Monate vergangen als der Biestower Damm für den Straßenverkehr wieder frei gegeben wurde. Nach der kurzfristigen Ankündigung der Stadtverwaltung von Rostock am 13. Oktober stehen bereits Baustelleneinrichtung entlang des Biestower Dammes. Entsprechend der Veröffentlichung soll zwischen dem 14. und voraussichtlich dem 28. Oktober 2024 der Biestower Damm in Höhe der Hausnummer 23 halbseitig gesperrt sein. Hier finden Sie die Baustellen auf dem Infoportal https://www.geoport-hro.de/. Na dann auf gehts zur neuen Baustelle.

Christiane Müller für den Verein LiB