2024 amtlich angekündigt, dennoch verliert Rostock „über Nacht“ 3 % seiner Bevölkerung

Rostock in Zahlen: Zeitlich versetzt arbeiten die bundesdeutschen Statistikämter. Noch 205.252 Einwohner: innen hat Rostock (Stichtag 30.11.2024) nach gestriger Auskunft des Statistischen Landesamtes M-V. Der Landkreis Rostock hat insgesamt 218.844 Einwohner: innen. Die Abweichungen in der Erfassung der Bevölkerungszahlen lassen aufhorchen, weil die städtische Meldung mit gleichem Stichtag 211.464 Einwohner: innen angibt. Das ist ein beachtlicher Fehlbestand von 6.212 Rostocker: innen und 3 % an der Gesamtbevölkerung der Hansestadt Rostock! Letztmalig wurden im Jahr 2015 weniger als 205.000 Einwohner: innen amtlich für Rostock gemeldet. Das Rostocker Melderegister wurde durch den Zensus 2022 statistisch korrigiert. Eine Veröffentlichung und Fortschreibung der Bevölkerungszahlen bleibt die Hansestadt bisher schuldig. Die Zahlenreihen basieren weiter auf den Zensus 2011! So auch die Rostocker Bevölkerungsprognose 2035, erarbeitet im Juni 2024.

Warum hat Rostock weniger Einwohner: innen?

Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes

zu den Grundlagen der Zahlenerhebung, Fragen und Antworten zur Erhebung der Bevölkerung

Einwohner-Melderegister

Der Zensus 2022 ist eine Art Einwohner-Inventur, mit der regelmäßig überprüft wird, wie genau die Melderegister (in den Gemeinden geführt) die Realität abbilden. Es wird nur das Meldeverhalten und personenbezogene Informationen der Einwohner: innen abgebildet.

Statistisches Bundesamt meldet

Das Statistische Bundesamt meldet am 8. April 2025, dass die Neuberechnungen der Bevölkerungszahlen nach dem Zensus 2022 abgeschlossen sind und somit die Daten zur Verfügung stehen. Die monatlichen Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung wurden ab Berichtsmonat 05/2022, die Quartalsergebnisse ab Q2/2022 und die Jahresergebnisse (zum Jahresende sowie im Jahresdurschnitt) ab Berichtsjahr 2022 neu berechnet und veröffentlicht. Diese neuberechneten Bevölkerungszahlen revidieren die vorher auf Basis Zensus 2011 berechneten Ergebnisse! Mit der Veröffentlichung des Berichtsmonats 11/2024 im März 2025 wurde die Revision abgeschlossen.

Ab Berichtsmonat 12/2024 werden nur noch Bevölkerungszahlen auf Basis Zensus 2022 bereitgestellt.“ (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/aktuell-neuberechnung.html)

Veröffentlichungen 2024

Vergangenes Jahr berichteten Medien zu den Bevölkerungszahlen, auch unser Verein auf seinem Blog: Oktober 2024 zum Thema Einwohner: innen und Fehlbestände in Rostock über die Ergebnisse des Zensus 2022 für die Hansestadt Rostock. Mit den ersten Veröffentlichungen 2024 fehlten mehr als 6.159 Rostocker Einwohner: innen.

mehr Zensus-Atlas 2022 für die Gemeinden

Zensus-Atlas 2022

Im Übrigen sollen die Bevölkerungszahlen mit dem Stichtag 31.12.2024 zu Beginn des 3. Quartals 2025 veröffentlicht werden.

Für den Vorstand Christiane Müller

Papendorf der langen Wege! Was hat das mit Biestow zu tun?

Die Gemeinde Papendorf will am 24.04.2025 über die erneute Auslegung ihres Bebauungsplans Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ (Auslegungsbeschluss) beschließen. Richtigerweise muss der Bebauungsplan „NEU PAPENDORF für Biestow Nr. 24“ heißen. Die aktuelle Einwohnerzahl wird sich verdoppeln. Die geplante Infrastruktur mit Ärzten, Verwaltung, Hotellerie, Cafe, Discounter, Pflegeheim und Gewerbe wird an die Außengrenze der Gemeinde verlagert. Die Art und Weise der Bebauung hat rein gar nichts mit einem dörflichen Charakter von Papendorf und Biestow zu tun, wobei der Dorfkern von Biestow unter Denkmalschutz steht. Es soll großstädtisch mit massiven Vielgeschossern auf mehr als 15 ha Ackerfläche gebaut werden. Papendorf macht auf sich aufmerksam: Das Dorf der langen Wege! Im Kern-Dorf pflegt man gern weiter seine Ruhe hinsichtlich zu erwartender Belastungen für Papendorfer Anwohner:innen wie Flächenversiegelungen, Straßenausbau, Lärm, Lichtverschmutzung, Grünverlust und freie Ausblicke. Neuer Bebauungsplanentwurf – Informationen findet man hier.

Der Verein hatte ausführlich mit dem Blog – Beitrag 2024 berichtet.

Für den Vorstand Christiane Müller

Frühjahrsputz am Damerower Weg

für das Projekt 8 – Bänke. Einfach schön, hier eine kleine Pause bei schönem Wetter und in Ruhe einlegen zu können. Danke an unsere engagierten Mädels und Jungs vom Verein. Sie haben den Grünstreifen für die Saison 2025 fit gemacht.

Gebt bitte acht – Anwohner: innen, Besucher: innen und Gäste – haltet den Sitzplatz für uns alle sauber und entsorgt den Müll nicht in der Natur.
Der Verein, Leben in Biestow e. V., sagt danke für schöne Aussichten und wünscht allen einen sonnigen Start in die Saison 2025.

Für den Vorstand Christiane Müller

Müllplatz an der Groß Stover Straße

Autoreifen, Plastik, Flaschen und Gartenabfälle bilden immer wieder ein illegales Müll-Lager am Ortsausgang von Biestow. Menschen entsorgen ihren Abfall ungestraft am Straßenrand der Groß Stover Straße. Es ist schon viel Zeit vergangen, denn das Gras überwuchert Dreck und Müll! Räumt auf und entsorgt euren Müll.

Für den Vorstand Christiane Müller

Martha ist da,

so wünschen es sich viele Interessierte in Biestow. Täglich beobachten wir die Webcam und hoffen auf die Ankunft der Weißstörchin Martha. Herr Storch besetzte bereits zu Beginn des Monates (3.3.25) den Horst, räumt auf und wartet auf sein Weibchen. War nun gestern Mittag (28.3.2025) die Ankunft von Martha zu beobachten?
Die Übertragung der Webcam im Südstadtcenter funktioniert aus technisch Gründen leider noch nicht. Schaut bitte direkt hier auf der Webseite und beobachtet das Weißstorchen-Paar in der Saision 2025. Nach dem langen Ausfall von Regen braucht es dringend und reichlich Niederschläge für Tier und Mensch.

Wertvolle Infos zum Weißstorch in M-V findet man auf der Nabu – Webseite.

Für den Vorstand Christiane Müller

Rede an die Bürgerschaft

Danke an Sie. Das Bürgerschafsmitglied Frau Dr. Sybille Bachmann hatte nach der Absage zur Einwohnerfragestunde, Rederecht zum Tagesordnungspunkt TOP Ö 9.3 B-Pan Nobelstraße beantragt. Dem Antrag wurde in der Bürgerschaftssitzung stattgegeben und mit einfacher Mehrheit durch die Bürgerschaft angenommen. Unser Vereinsvorsitzender Klaus-Peter Müller bekam 5 Minuten. Den Redebeitrag und die anschließende Beratung der Bürgerschaft finden Sie hier: Redebeitrag , 2 Teil (ab 18.30 Uhr) der Bürgerschaftssitzung 3/ 2025

Inhaltliche Punkte sind die Stadtentwicklung und -planung, die Verlässlichkeit in Verwaltung und Politik versus veränderte Planungsmaßstäbe und das Thema Bürgerbeteiligung.

Für den Vostand Christiane Müller

Absage an den Verein Lib e. V.

… zum TOP 3.1 – Einwohnerfragestunde auf der Bürgerschaftssitzung am 26.03.2025 sprechen zu dürfen. Am Beispiel – öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13.W.189 – sollte das Thema praktische Erfahrungen zur Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Rostock den Mitgliedern der Bürgerschaft nahe gebracht werden. Aus hiesiger Sicht bestehen zwischen Theorie und Praxis bei der Bürger: innenbeteiligung mit dem Hinweis auf den Leitfaden zur Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock deutlich wahrnehmbare Diskrepanzen. Für Insider noch der Hinweis: Der Biestow Beirat ruht, obwohl der Verein mehrfach um Beteiligung ersucht hatte.
Mehr Information im Anhang unter 1. Begründung zur Absage, 2. Anschreiben des Vereins und 3. Bürgerbeteiligung – und gern auf unseren Seiten des Vereins.

1- Begründung zur Absage an den Verein Leben in Biestow e. V.
2- Anschreiben an die Oberbürgermeisterin und den Präsidenten der Bürgerschaft https://blog.biestow-info.de/wp-content/uploads/sites/4/2025/03/2025-03-23-Anschreiben-Fraktionen-Buergerschaft.pdf
3- Bürgerbeteiligung: https://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunale-beteiligungspolitik/sammlung-kommunale-leitlinien/einzelansicht-leitlinien/article/rostock/

    Teilt den Beitrag bitte mit Anlagen, damit viele Bürger: innen davon erfahren.

    Für den Vorstand Christiane Müller

    Neubaugebiet Nobelstraße

    Derzeit befindet sich ein Entwurf für das südlich an den Wohnpark Biestow unmittelbar angrenzende Neubaugebiet in der Beratung. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung kann man hier downloaden. Eine 3D-Visualisierung mit einigen zulässigen und realistischen Modellen der zukünftigen Bebauung kann man sich hier ansehen (u. U. sehr lange Ladezeit).

    Screenshot der 3D-Visualisierung mit einigen Gebäudemodellen im Neubaugebiet.

    Der Ortsbeirat Biestow hat sich ausgiebig mit dem Entwurf befasst und vier Änderungsanträge eingebracht (Antrag 1, Antrag 2, Antrag 3 und Antrag 4).

    Die nächsten Gelegenheiten, den Beratungen zum Entwurf und zu den Änderungsanträgen beizuwohnen, sind am 25.03., 17:00 Uhr, bei der öffentlichen Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses in der Kantine des „Haus des Bauens und der Umwelt” am Holbeinplatz und am 26.03. ab 16:00 Uhr während der Sitzung der Bürgerschaft im Rathaus. Die Sitzung der Bürgerschaft wird per Videostream ins Internet übertragen und kann unter diesem Link auch von zu Hause aus mitverfolgt werden. Die Tagesordnung der Sitzung findet man hier.

    Vom Verein „Leben in Biestow“ e. V. wurde eine Stellungnahme zum Planentwurf erarbeitet und noch vor der Bürgerschaftssitzung an die Fraktionsvorsitzenden, an den Bürgerschaftspräsidenten und an die Oberbürgermeisterin übermittelt. Der Vorstandsvorsitzende hatte für die Einwohnerfragestunde am Anfang der Sitzung einen Redebeitrag zum Thema angemeldet, was zwar laut Hauptsatzung der Hansestadt Rostock grundsätzlich möglich gewesen wäre, gemäß Geschäftsordnung der Bürgerschaft aber nicht statthaft ist (dort werden nicht nur „Fragen“, sondern auch „Vorschläge und Anregungen“ zu einem Tagesordnungspunkt als unzulässig bewertet).

    Falls die Bürgerschaft den Entwurf des Bebauungsplans ungeändert beschließen sollte, wird der Plan anschließend einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit hat jeder die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Danach muss die Bürgerschaft noch einen förmlichen Abwägungs- und Satzungsbeschluss fassen, bevor der Plan durch öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft erhält.

    Zur Erinnerung: Als im Jahr 2005 dieses Baugebiet neu in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurde, haben die Anwohner des Sildemower Weges und der Ortsbeirat Biestow bereits Bedenken angemeldet. Die Verwaltung hat seinerzeit in der Abwägung öffentlicher und privater Interessen als Zielstellung für eine künftige Bebauung u. a. folgende Sätze in ihre Abwägungsdokumentation geschrieben:

    „Mit der Neuausweisung einer Fläche südlich des Wohnparks Biestow wird in die bestehende städtebauliche Situation und damit auch in die vorhandene Wohnqualität des angrenzenden Gebietes eingegriffen. Obwohl dieses zukünftige Wohngebiet, wie bereits dargelegt, eine städtebauliche Abrundung der angrenzenden vorhandenen Baugebiete darstellt, sind zusätzliche Belastungen für diese Wohngebiete planerisch auszuschließen.”

    „Darüber hinaus ist im Bebauungsplan zu regeln, wie die unmittelbare Nachbarschaft der Baugebiete zueinander verträglich zu gestalten ist. Dies betrifft besonders die Grundstücke am Sildemower Weg, die derzeit mit dem freien Blick nach Süden bzw. Südwesten eine besondere Wohnqualität besitzen und auch vor diesem Hintergrund erworben wurden. Dies kann im B-Plan z. B. durch entsprechende Festsetzungen der Baugrenzen sowie dazwischenliegende räumlich wirksame Pflanzflächen an der Nordgrenze des neuen Wohngebietes geregelt werden. Im Flächennutzungsplan wird auf diese Darstellungen auf Grund des Maßstabes verzichtet, da auch analog in anderen Baugebieten Grünflächen mit ähnlicher Größe und Bedeutung nicht dargestellt werden.”

    Als am 01.02.2017 die Bürgerschaft beschlossen hat, dieses Neubaugebiet konkret zu entwickeln, wurde als Planungsziel die „Schaffung von Bauflächen für den individuellen Hausbau im nachgefragten Süden Rostocks” vorgegeben. Es sollte sich „überwiegend um Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser” handeln, mit einem geringen Anteil an Geschosswohnungsbau. Laut einer am gleichen Tag der Bürgerschaft zur Kenntnis gegebenen Informationsvorlage wurde eine Anzahl von 200 Wohneinheiten angestrebt.

    Im nun vorliegenden Entwurf ist von den Vorgaben aus den Jahren 2005 und 2017 nicht viel übrig geblieben. Geplant sind nun 400 Wohneinheiten, davon 300 WE in Mehrfamilienhäusern bzw. im Geschosswohnungsbau (vgl. S. 16 der Begründung).

    „Räumlich wirksame Pflanzflächen an der Nordgrenze” sucht man vergeblich und die „verträgliche Gestaltung” der unmittelbaren Nachbarschaft an der Grenze zwischen dem alten Wohnpark und dem Neubaugebiet wurde sehr eigenwillig umgesetzt: Obwohl die Nachbargemeinde Papendorf sich mit einer „verträglichen Gestaltung” an der Nordgrenze ihres Bebauungsplans „Am Schwanen-Soll” offensichtlich überhaupt nicht befasst hat und unmittelbar angrenzend zur eingeschossigen Wohnbebauung ein großes 5-geschossiges und bis zu 18 m hohes Mehrzweckgebäude hingeplant hat, wurde auf Rostocker Gemeindegebiet dieser Mangel „in nahtloser Fortsetzung der Bauhöhenfestsetzungen des Papendorfer Plangebietes” in Form von 3- bis 5-geschossigen Flachbauten einfach weitergeführt, wobei direkt gegenüber der vorhandenen 1-geschossigen Bebauung am Sildemower Weg nur 3-geschossige Flachbauten vorgesehen sind, „um eine erdrückende Wirkung zu vermeiden” (vgl. S. 14 der Begründung).

    „um eine erdrückende Wirkung zu vermeiden” – Blick vom Sildemower Weg zwischen den Hausnummern 5 und 6 auf die zukünftige Bebauung im Neubaugebiet.

    Es gibt sicherlich sehr viele gute Gründe, in städtischen Gebieten eine Zersiedelung der Landschaft durch reine Einfamilienhausbebauung in Zukunft zu vermeiden und im urbanen Raum mit höheren Bebauungsdichten zu planen. Eine sehr sehenswerte Dokumentation zu diesem Thema findet man z. B. in der Mediathek der ARD: „Das Ende der Neubaugebiete – Wohnraum ohne Naturzerstörung”.

    Andererseits sollte sich auch bei einer verdichteten Neubebauung auf der grünen Wiese die Planung am umgebenden Bestand orientieren – hier westlich am denkmalgeschützten Dorfkern und dem südlich angrenzenden Lebensraum von mehreren streng geschützten Amphibienarten und nördlich am bestehenden Stadtrand der eingeschossigen Bebauung längs des Sildemower Wegs. Durch eine andere Anordnung der Bebauungsdichten im Plangebiet hätte man sicherlich eine bessere Lösung ohne allzu große Reduzierung der WE-Anzahl finden können. Darauf haben auch einige Anwohnerinnen und Anwohner des Sildemower Wegs während der Sitzung des Ortsbeirats Biestow am 18.03.2025 hingewiesen.

    Blick entlang der Nordkante des Neubaugebietes von West nach Ost. Die „raumwirksamen Pflanzflächen” befinden sich eigentlich nur in den Gärten der Bestandsbebauung.
    Blick entlang der Nordkante des Neubaugebiets von Ost nach West. Links die 3-geschossigen Flachbauten mit realistischen Gebäudehöhen von 11,6 m über Gelände (mit einem zusätzlichen Garagengeschoss wären auch bis zu 12,5 m Höhe zulässig), rechts die vorhandene Einfamilienhausbebauung mit einem Vollgeschoss und mittleren Firsthöhen von 8,5 m.

    Nachbemerkung: Dass in der 3D-Visualisierung der Bebauungsplan auf Rostocker Gemeindegebiet bis vor kurzem nur sehr verschwommen zu sehen war – im Gegensatz zur klaren Darstellung des Papendorfer Bebauungsplans, hing damit zusammen, dass die Stadt Rostock bisher nur in Ausnahmefällen ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie den beratenden Gremien brauchbare digitale Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Die als Anlagen zu den Beschlussvorlagen veröffentlichten Dokumente haben in der Regel eine so schlechte Qualität, dass sogar wesentliche Inhalte nicht erkennbar sind.
    Nachdem die Bürgerschaft am 26.03. die Auslegung des ungeänderten Planentwurfs beschlossen hat, wurde dem Verein „Leben in Biestow“ e. V. durch die Verwaltung (fast) exklusiv der Planentwurf in bester Qualität zur Verfügung gestellt, so dass dieser nun in die Visualisierung eingepflegt werden konnte.
    Dummerweise hat das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie kurz vorher sein bundesweites digitales Geländemodell, auf dem unsere Visualisierung aufsetzt, irgendwie „verschlimmbessert“. Dadurch entstehen jetzt, wenn man in der Visualisierung einen Standpunkt in Augenhöhe wählt und waagerecht in die Landschaft schaut, in der Geländedarstellung sehr hässliche Artefakte. Der Verein ist mit dem Bundesamt in Kontakt.
    Update: Das Bundesamt hat reagiert. Jetzt ist alles wieder gut.

    Unser Vereinsvorsitzender beim Stadtteilradio LOHRO

    Das Intervierw mit unserem Verein war am 12.3.2025 im SBZ und kann hier abgerufen werden: https://media.lohro.de/recordings/6853

    Für den Vorstand Christiane Müller

    „Hurra, es lebe der ‚wilde‘ Osten!“

    … so wurde es von Fachplanern zu Neubauvorhaben in den damals neuen Ländern in den 1990er Jahren in Bauakten vermerkt. Mehr als eine Generation und die Aufbruchstimmung sind bereits in die Geschichte eingegangen. Viel haben auch die Rostocker: innen, welche ihrer Heimat nicht den Rücken gekehrt haben, angenommen, ausgehalten und sich den komplett neuen Herausforderungen im Allgemeinen und im Besonderem gestellt.

    Leider leben wir Menschen wieder in fordernden Zeiten. Hier das Thema Bauen und verfehlte Bauleitplanung in Rostock heute:

    Achtgeschossiger Flachdachanbau an vorhandenes fünfgeschossiges Satteldachgebäude in Rostock – Südstadt

    Nicht nur die Grenzen von gutem Geschmack und Ästhetik im Kleiräumigen sind überschritten. Städtebauliche Ordnung ist das Ziel der Stadtplanung und obliegt der Verantwortung von Verwaltung und am Ende der Politik in der Hansestadt Rostock. Gerade die Bauleitplanung erfüllt eine nicht unwichtige sozialpolitische Aufgabe. Eine fachbezogene und vernünftige städte­bau­liche Ordnung vermag das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und Identität zu stiften, das Entstehen asozialer Schichten zu verhindern und mit der Schaffung gesunder Wohnungen und Eigenheime, der Auflockerung der Städte und dem Bau kultureller Einrichtungen die soziale Struktur des Volkes im Sinne der freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung zu beeinflussen (https://www.stadtgrenze.de/s/ezf/geordnete/entwicklung.htm). Städtebauliche Unzuträglichkeiten sollen abgewehrt und verhindert werden.

    Abgesehen von der gesetzlichen Ausnahmebestimmung im BauGB ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung nur dann gewähr­leistet, wenn ihre Grundzüge in dem hierfür vorgesehenen Flächennutzungsplan (FNP) festgelegt wurden. Das ist zutreffend, wenn die Darstellun­gen des FNP sachlich und räumlich hinreichend konkret sind. Dies trifft auf den FNP von Rostocks Süden nicht zu. Die bloße Ausweisung einer „Weißfläche“ im FNP entspricht nicht § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB, zumal der erarbeitete Rahmenplan für Biestow auf die Sensibilität des Raumes und eine Entwicklung nachweislich hinweist. Hinzu tritt der geschützte Denkmalbereich Dorflage Biestow, der unmittelbar angrenzt. Der vielfach diskutierte städtebauliche Entwurf „Nobelstraße“ wurde abgewählt.

    Am südöstlichen Siedlungsrand und im Außenbereich von Biestow bedarf es der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungs- und Gestaltungskonzeptes mit Bürgerbeteiligung, wie vom Verein bereits mehrfach gefordert. In 2016 hat das ebenso der Planungs- und Gestaltungsbeirat bei der Entwicklung der Einfamilienhaussiedlung mit 200 – 300 Wohnungseinheiten empfohlen und begründet. Im März 2025 immer noch Fehlanzeige! Was im Kleinräumigen bei Fachplanern, Verwaltung, Politik und Laien normal erscheinen muss, soll demnächst im großen Stil am Stadtrand im Raum Raum Biestow Wirklichkeit werden. Nicht nur Biestow, sondern zehntausende Menschen im Süden werden nachhaltig beeinträchtigt. Über Flora, Fauna und Denkmalschutz spricht eh keiner. In den geplanten Dimensionen fehlt ein städtebauliches-verkehrsplanerisches Verkehrskonzept für den Raum.

    Das darf man bei bei mehr als 1.000 Wohnungseinheiten und vielen weiteren Baunutzungen von Papendorf in Biestow erwarten, wenn die Bebauungspläne in der vorgesehenen Form von beiden Gemeinden, Rostock und Papendorf, verabschiedet werden.

    Diese Abbildungen sind keinräumige Darstellungen. Die Außenbereichsfläche am südlichen Stadrand umfasst mehr als 25 ha unversiegelten Boden, der aktuell Brachfläche, Sölle und eine Naturschutzfläche umfasst.

    Wichtige und hierbei nicht beleuchtete Themen sind bei der städtebaulichen Entwicklung eben auch der Natur- und Umweltschutz, öffentliche Freiflächen und das Orts- und Landschaftsbild von Biestow. Das wird demnächst im zweiten Teil „Hurra, es lebe der wilde Osten!“ beleuchtet.

    Für den Vorstand Christiane Müller